Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 45 (4.11.1892)
- Date
- 1892-11-04
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Orstrrrrichischr Wochenschrift Nr. 45 Seite 810 Zommfe, die der verlorene Haufe den liberalen Deutschen ent- , gegenbrüllt, enthalten gewiß eine unhaltbare Anschuldigung, wenn sie als eine Parteibesonderheit hinstellen, was keine ist. Aber der Umstand, daß der Vorwurf, so allgemein und ungeschlacht erhoben, gewiß unverdient ist, entzieht der Frage nicht die Berechtigung, ob denn in der angedeuteten Richtung wirklich nur der überreizte Ehrgeiz jener einzelnen in den Verhältnissen der Partei Anlaß zur Klage finden kann? Ob denn in der Gesammtheit unserer Genossenschaft überall engherzige Erbgeseffenh.'it, Wercheim'scher Kastengeist re. in wünschenswerther Weise zurücktritt bei der Erfüllung der nationalen und politischen Pflichten? Ob denn die Berührung der maßgebenden Elemente mtt dem Volke und mit der Jugend in der nothwendigen Weise sich vollzieht? Ob nicht da und dort die Interessen nationaler „Gemeinbürgschaft" minder gepflegt werden als jene einer Gemeinbürgschaft engerer persönlicher Kreise? Ob die Ergebnisse der pflichtmäßigen Umschau nach jüngeren tüchtigen Helfern der Partei wiMch nur darum so dürftig sind, weil es an geeigneten Personen, nicht aber an dem Ernste, sie zu suchen, fehlt? Das sind so einzelne Fragen, die sich unwillkürlich ergeben im Ausblick auf jene verlorenen Kämpen, die unserer guten Sache die schlimmsten Feinde geworden sind, weil es für sie keinen Rückweg mehr gibt, und weil ihre ganze Existenz davon abhöngt, daß den unheilvollen Zerwürfnissen ja kein Einhalt geschieht. Horaczdiowitz. Unlängst wurden die irdischen Ueberreste des hochwürdigen Bischofs von Königgrätz, Herrn Dr. I. Hais, der gemeinschaftlichen Mutter aller, der Erde, übergeben. Wir Israeliten haben allen Grund, den Hingang dieses wackern Kirchensürsten auf's Tiefste zu beklagen. War doch der Entseelte das Muster eines Oberpriesters in des Wortes herrlichster Bedeutung. Als der Antisemitismus nach Böhmen verpflanzt wurde, erließ Bischof Hais einen fulminanten Hirtenbrief gegen diese unchristliche Bewegung. Hiedurch hat er sich alle Israeliten zu großem Danke verpflichtet, zumal seine Worte — wenigstens in seiner Diöcese — auf fruchtbaren Boden fielen. Doch wir kannten den Heimgegangenen, den wir mtt Stolz unfern Landsmann nennen — er stammte ans Budetic bei Raby — näher, wir hatten Gelegenheit, als er der diamantenen Hochzeit seiner greisen Eltern beiwohnte, mit ihm zu sprechen und seine humanen Ansichten über Toleranz persönlich zu hören. Bor etlichen Jahren besuchte er anläßlich der Firmung seinen Geburtsort und bei dem feierlichen Empfange in Raby dantte ihm der israelitische Cultusvorsteher in warmen Worten für den beregten Hirtenbrief. Der Bischof antwortete ungefähr Folgendes: „Wir sind ja gute Bekannte von Jugend auf; ich danke für Euren Empfang, derselbe hat mich sehr erfreut; den Hirtenbrief zu erlassen, hielt ich für eine meiner heiligsten Pflichten." Anläßlich der Firmung in Schüttenhofen waren außer de« Spitzen der Behörden auch der dortige Cultusvorsteher wie der Großindustrielle Herr B. Fürth zur bischöflichen Tafel geladen. Darmfiadt, 22. October. Die von unserem Großherzog offen kundgegebene Absicht, den antisemitischen Ausschreitungen aufs Energischeste entgegenzutreten, hat durch einen Erlaß des Staatsministeriums nunmehr feine Realisirung erhalten. In diesem Schreiben werden die großherzoglichen Staatsbeamten auf das unzweideutigste aufgefordert, sich von der antisemitischen Bewegung fernzuhalten. Nachdem bereits vor einigen Jahren vom Oberconsistorium an die hessische Geistlichkeit eine ähnliche Aufforderung ergangen ist, dürfen wir hoffen, daß der unwürdigen Bewegung in unserem Lande wohl ein schnelles Ende bereitet werden wird. Der Erlaß des hessischen Ministeriums besagt: „Bei besonderer Gelegenheit fei zur Kenntniß des Ministeriums gelangt, daß eine größere Anzahl Beamter, insbesondere der mittleren und unteren Dienstclassen, sich durch Wort und Schrift, durch Mitgliedschaft an Vereinen und Besuch von Versammlungen an den antisemitischen Bestrebungen betheiligt. Auch ist dem Ministerium bekannt geworden, daß es selbst Beamte gibt, welche glauben, sich für ein solches Verhalten aus den seinerzeit amtlich veröffentlichten, an den Rabbiner Salseld als Repräsentanten einer vom verstorbenen Großherzog empfangenen Deputation israelitischer Staatsangehöriger gerichteten Erlaß berufen zu dürfen und mit den darin kundgegebenen a. h. Anschauungen und Absichten in Uebereinstimmung zu fein. Nichts könnte verkehrter sein, als diese Auffassung jenes im a. h. Aufträge ergangenen Erlasses. Letzterer betont vor Allem, daß der Großherzog mit Bedauern von den seit einiger Zeit in mehreren Theilen des Großherzogthums stattfindenden, von Außen hereingetragenen gehässigen Anfeindungen seiner israelitischen Unterthanen Kenntniß genommen hat, spricht sodann aus, daß der Großherzog diese Anfeindungen auf's Ernstlichste mißbilligt und ein baldiges Aufhören derselben erwartet, und hebt am Schluffe hervor, daß nach dem Willen des Großherzogs seine israelitischen Unterthanen in ihren verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechten ebenso wie die Unterthanen anderer Consessionen zu schützen seien. Wenn inzwischen gesagt wurde, daß es zum Aufhören jener Gehässigkeiten wesentlich mit beitragen werde, wenn der sittlich höher stehende Theil der israelitischen Bevölkerung sich nach Kräften werde angelegen sein laffen, den Ursachen zu Klagen über die Handlungsweise mancher seiner Glaubensgenossen nachzuforschen und denselben mit geeigneten Mitteln abzuhelfen, so ist damit nicht mehr ausgesprochen als eine wohlwollende landesväterliche Mahnung, bei welcher nichts ferner lag, als der Gedanke, den unmittelbar vorher ausgesprochenen schärfsten Tadel der gegen die Israeliten gerichteten Angriffe und deren a. h. Mißbilligung wieder aufzuheben oder auch nur abzuschwächeu und den so gekennzeichneten Bestrebungen irgend welche Berechtigung zuzugestehen. Eine derartige Auffassung ist gänzlich ausgeschlossen und steht in geradem Gegensatz zu den a. h. Intentionen. In Uebereinstimmung mit diesen Intentionen ist wiederholt auch von den Organen der Staatsregierung das Auftreten und Verfahren der unter mehrfachen Namen bekannten antisemitischen Parteien öffentlich mißbilligt worden, so daß den ihr unterstehenden Beamten zur Genüge bekannt ist, welche Stellung die oberste Staatsbehörde den fortgesetzten Anfeindungen der israelitischen Staatsangehörigen gegenüber einnimmt, insbesondere den Bestrebungen gegenüber, welche dahin abzielen, jenen Staatsangehörigen die ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Rechte wieder zu entziehen oder zu schmälern. So wenig es an sich tadelnswerth sein kann, im öffentlichen Leben Bestrebungen zu unterstützen, welche rein und ohne Nebenabsichten die Erhaltung und Hebung deutschen Wesens und christlicher Sitte bezwecken, so verwerflich erscheint es, wenn dieselben, wie bisher fast ausnahmslos bei der antisemitischen Bewegung im Großherzogthum hervorgetreten ist. ganz wesentlich darin gipfeln, Haß und Bosheit gegen die israelitische Bevölkerung zu erregen und mehr oder weniger offen zur Verfolgung und Beeinträchtigung dsr letzteren in ihren Rechten anzureizen und anfzufordern. Die großherzogliche Regierung kann in der Betheiligung von Beamten an solchen Bestrebungen nur eine unstatthafte Außerachtlassung der von ihr mit a. h. Bewilligung befolgten Grundsätze bezüglich der Behandlung der israelitische» Staatsangehörigen erblicken, welche sie unmöglich fernerhin dulden darf. Indem die Regierung diese ihre Auffassung zur Kenntniß der ihr untergeordneten Beamten bringt, mahnt sie von jeder Betätigung, von jeder Theilnahme an den betreffenden Bestrebungen ab und erwartet die gewissenhafte Befolgung dieser Mahnung. Sollten gegen Erwarten gleichwohl künftig Zuwiderhandlungen in der angegebenen Richtung Vorkommen, so würden die Betheiligten es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn ein disciplinarisches Einschreiten die Folge davon wäre." Der Erlaß ist vom Staatsminister Finger unterzeichnet. Stuttgart, 21. October. Kirchenrath Dr. v. Wassermann erlag Dienstag Abends einem Herzschlag — an demselben Tage, den 18. Oktober, an welchem er vor 8 Jahren sein 50jähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte. Er war am 15. Juli 1811 geboren und stand also im 82. Lebensjahre. Er war 38 Jahre Rabbiner, in Möhringen und seit 12. October 1873 hier Rabbiner und theologisches Mitglied der K. Jsr. Oberkirchenbehörde. Das Leichenbegängnis, das heute stattfand, gab von der hohen Achtung Zeugniß, deren sich der Verstorbene bei allen Consessionen und in allen Kreisen zu erfreuen hatte. Das Grab umstanden außer den württembergischen Rabbinern und zahllosen Glaubensgenossen auch der Cultus-Minister Dr. von Sarvay, Ministerialdirector v. Finkh, Stadtdirector Klaiber, Stadtvorstand Dr. Schall mit Vertretern der bürgerlichen Collegien, die Vorstände der höheren Lehranstalten, die hiesigen evangelischen und katholischen Geistlichen und andere christliche Verehrer. Die Gedächtnißrede hielt Rabbiner Dr. Stößel, in der er den Verblichenen als Muster der Standesgenossen darstellte: sein wissenschaftliches Streben begleitete ihn bis an sein Ende. Er hatte alle Eigenschaften eines bedeutenden Menschen; als Kanzelredner kernig, kräftig, ungekünstelt, fast schmucklos;