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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-11-04 · 45 (4.11.1892) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
45 (4.11.1892)
Date
1892-11-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile 806 Oesterreichifchr Wochenschrifi Nr. 45 Welcher Art wurden nun diese erwähnten Feste in den altisraelitischen Gotteshäusern gefeiert, um jedem einzelnen ein eigenartiges Gepräge zu verleihen? Zunächst durch die Gebettexte, die in unverkürzter Ehrwürdigkeit noch in den alten Machsorim enthalten sind; diese herrlichen Blüthen althebräischer Poesie, die in erschütternder aber glaubensfreudiger Weise die jeweilige Geschichte des Tages enthalten. Für jedes Fest war ein gesondertes Gebetbuch bestimmt, weil der Gebetsinhalt des einen Festes, als sür den geschichtlichen Character des andern unpaffend, eine strenge Sichtung des Stoffes nöthig machte. — Viel strenger jedoch war die sichtende Anordnung der Melodien sür die verschiedenen Festtagsgebete durchgeführt, so daß schon durch dieselben allein dem jeweiligen Festtage ein bestimmtes Relief verliehen wurde. Wenn dann die Festtage mit ihrem Glanze und ihrer Freude verrauschten und der emsige Glaubensbruder wieder feine weltliche Thätigkeit aufzunehmen gezwungen war, so begleiteten ihn all die zu Gehör gebrachten Melodien auf seinem weiteren Lebensgang aufmunternd und kräftigend. Werfen wir nun einen kritischen Blick auf all die ehrwürdigen Weisen, die einen Hauptbestandtheil des jüdischen Gottesdienstes bildeten, so müffen wir, Kinder einer kunstgewandtern Periode,rückhaltslos zugestehen,daß unsere Altvordern bei all' ihrer liebenswürdigen Naivetät durch die Fülle ihrer stimmungsvollen Gesänge und characteristischen Melodien genügend bekundet haben, daß sie „Denker in Tönen" waren. Die von einander vollständig abweichenden Klänge beim Wochentagsgottesdienste, am Freitag Abend; der Vorabende der drei Feste und hohen Feiertage; die Mannigfaltigkeit der fünf verschiedenen und stimmungsvollen Le dor wodor - Melodien; die Andersgestaltung der Led'woue esre - Recitation für Wochentage, Feste, Sabbathe und hohen Feiertage u. s. w. sind für jedrn Fachmann wahrlich nur zu beredte Zeugen für die Gestaltungsfähigkeit, wie für das edle Zielbewußtsein unserer ehrwürdigen, nun längst entschlafenen Fachgenoffen. Diese Mannigfaltigkeit der alten Syuagogeugesänge allein bieten dem Forscher auf diesem Gebiete treffliche Anregung zur Vertiefung in die Arbeit, wenn nicht gar gediegenes Material zur Aufftellung eines Systems der Compositionsweise unserer modernen Synagogen-Componisten. Allein was geschah? — Jedem von uns, der die Phasen der Neugestaltung unseres Synagogengesanges mit durchlebte und die legionartig sich häufenden und nur zum geringen Theile wirklich werthvollen Compositionen studirt, trübt sich der Blick beim vorurtheilslosen Prüfen dieser so überaus ernsten Thatsache. Der Zeitgeist, der sehr viel Geist, aber leider nur wenig Zeit für religiöse Zwecke beansprucht, hat aus den drei starken Machsor- Bänden von bukkotb, Schewooth und Pessach eilt Miniaturbändchen hervorgezaubert, welches für alle drei Festtage ausreicht; — die herrlichen Gelegenheitsgebete sind auf Nimmerwiedersehen verschwunden und mit ihnen so manch' tiefsinnige Melodie, und lvenn wir heute nach den historischen Gebetsstellen forschen, so kann »man sich höchstens an die kleine Einschaltung des Ja a leli we jowo oder bei der Sattbara halten, welche nothdürftig den zu feiernden Festtag bezeichnet. Um Zeit zu ersparen, haben die Herren vom G e i st e alles auf das Geschichtliche Hindeutende aus dem Gebetbuche eliminirt und diesen reichen Stoff für die Predigt bewahrt. Die synagogale Predigt findet ihren Hauptinhalt in den geschichtliche» Ereignissen und sie allein ist es, die den jüdischen Festen die ihnen gebührende historische Färbung verleiht. Wir sehen nur zu deutlich, wie im Strome der Zeit die Rollen gewechselt erscheinen. In der modernen Synagoge soll der Vorbeier, der einstige Vermittler des geschichtlichen Momentes, in seinem Gesangsvortrage einheitlich bleiben; die Predigt jedoch, diese hohe Errungenschaft des modernen jüdischen Zeitgeistes, soll möglichst abwechslungsreich gestaltet werden. (Fottsetzung folgt.) Caveant consules. Sternberg, im Oktober 1892. Für den Kenner der jüdischen Gemeinde-Verhältnisse ist die Lecttire des Muster-Statuts für die israelitischen Gemeinden in Mähren, welches jetzt den einzelnen Gemeinden und deren Rabbinen zur Berathung und endgiltigen Redaction vorliegt, um dann von der k. k. Statthalterei genehmigt zu werden, nicht uninteressant. Auch muß dankbar anerkannt werden, daß dieses Statut in den meisten Berwaltungsfragen das Richtige getroffen und wird dasselbe daher auch von den Israeliten Mährens freudig begrüßt werden. Nichtsdestoweniger aber trifft man da auch auf Mängel und Ungenauigkeiten, die zu einer ergiebigen Quelle von Hader und Verdrießlichkeiten werden können. Zu diesen gehört insbesondere passus d des § 15. Wir lassen der Ausführlichkeit halber diesen Paragraph hier folgen: „Zum Wirkungskreise des verstärtten Cultusausschuffes gehören folgende Angelegenheiten: a) Die Anstellung und Entlassung des Rabbiners. b) Die Disciplinargewalt über den Rabbiner, insbesondere die Ertheilung von mündlichen oder schriftlichen Ermahnungen an denselben. e) Die Bestellung und Entlassung eines Stellvertreters des Rabbiners, ferner die Disciplinargewalt über denselben. ä) Die Entscheidung in allen religiösen oder rituellen Fragen, bezüglich deren die nach Maßgabe der Bestimmungen der vorliegenden Statuten vorgeschriebene Einigung zwischen dem Cultusausschusse und dem Rabbiner nicht erzielt worden ist, u. s. w. Ist es schon seltsam, daß hier religiöse und rituelle Fragen selbstständig von Laien gegen den Rabbiner entschieden werden sollen, so erscheint dies noch eigenihümlicher für denjenigen, der aus Erfahrung weiß, wie in den kleineren Gemeinden die Cultuswahlen zu Stande kommen, welch' wichtige Rolle hierbei die Vetterschaften spielen, wie die Zusammensetzung der auf die curulischen Stühle Berufenen erfolgt, wie oft der Laseb hakahal sich beharrlich an fein Minister-Fauteuil klammert und wie, unter seiner Aegide, bei jeder Neuwahl immer wieder diejenigen auf der Bildfläche erscheinen, die sich ihm als treue Satelliten erwiesen haben. Könnte es ja unter solchen Umständen Vorkommen, daß, ad exemplum die Abschaffung eines Gebetstückes beliebt wurde, nicht etwa das „bameb madlikin“ oder rjekum purban“ sondern sagen wir, ds ,ein kelohenu“ — bei der leider immer zunehmenden Ignoranz ist ja dies immerhin, wenn auch nicht in der Gegenwart, so doch in Zukunft nicht ausgeschlossen. — Der Rabbiner ist gegen das sie volo, sie jubeo des Vorstandes machtlos, denn auch der verstärkte Cultusausschuß verstärkt des Letzteren Machtwort. Wo ist nun die höhere Instanz für die Erledigung solcher oder noch wichtigerer Fragen? Wäre es demnach nicht angemeffen, sich bei solcher Gelegenheit der Institution des in Mähren bestehenden Landesrabbinates zu erinnern und den Landesrabbiner in solch' wichtigen Fragen als die entscheidende Autorität anzuerkennen? Gewiß wäre dies der beste Ausweg und diejenigen Herren in den Gemeinden Mährens, welchen die Berathung und Redaction des Statutes obliegt, werden daher, um von vornherein jede Trübung zu vermeiden, gut thun, die vorstehende, in rein sachlichem Interesse gegebene Anregung zu würdigen und den angeführten passus d des § 15 durch die Worte zu ergänzen: „Sollte auch durch den verstärkten Cultusausschuß eine Einigung nicht erzielt werden, so wird die in Frage stehende Angelegenheit dem Landesrabbinate zur endgiltigen Entscheidung unterbreitet." „Aruch Completum.“ Besprochen von Dr. D. F e u ch 1 w a n g. Seit dem Tode des Rabbi Nathan benJechiel bis zum heutigen Tage sind 786 Jahre verstrichen; Jahre, welche für die Wissenschaft des Judenthums ebensoviel bedeuten, wie für die Weltgeschichte und Literaturgeschichte überhaupt. So recht wissenschaftlich ist doch erst in den allerletzten Jahrhunderten — vielleicht gar Jahrzehnten — gearbeitet worden, wenn wir auch sür die systemlosen, aber genialen Leistungen der Alte» gewiß dankbar sein müssen. Die mächtige Bewegung, welche die kritischvergleichende Sprachwissenschaft auf dem Gesammtgebiete der Lingu stik hervorrief, konnte unmöglich die Willkür, welche auf dem Gebiete der hebr. Sprache und der verwandten Dialecte herrschte, unberührt und ungestört weiter gedeihen lassen; — trotzdem bedauerlicherweise die wirklich philologische Kenntnis der Bibel insbesondere auf dem flachen Lande die bescheidensten Ansprüche auch heute noch unbefriedigt läßt, so daß mancher eingebildete Kenner biblischen Schriftthumes in große Verlegenheit geriethe, wenn man eine ehrliche Uebersetzung eines biblischen Abschnittes verlangen würde. — Es wurde aber im Ganzen rechtzeitig gefühlt, daß es so, wie bisher, nicht weiter ginge. Es war daher eine befreiende That von Nathan ben I e ch i e l, als er, wohlversehen mit dem Rüstzeug der weitesten Talmud.- und Midraschkenntnis das erste r a b b i n i s ch - a r a m ä i s ch e Lexicon schrieb; befreiend war die That deshalb, weil bis dahin die ehrliche Textübersetzung des Talmud - wie heute leider noch — viel zu wünschen übrig ließ, und dem geistigen Sprüngen unphilologischer Gesetzcsausleger alle Willküren gestattet waren. Nathan

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