Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 42 (14.10.1892)
- Date
- 1892-10-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 752 Vrstrrrrichtschr Wochenschrifi. Nr. 43 Jedem ist es einleuchtend, daß das bestehende Militär- Strafgesetz wohl zur Erhaltung von „Zucht und Sitte" für die einstmalige, verwilderte Soldateska nothwendig war; dagegen für die heutige Armee, welche seit der Allgemeinen Wehrpflicht aus dm besten Söhnen aller Gesellschaftsschichten besteht, durchaus nicht paßt. Ebenso kann es nicht angehen, daß ein Staatsbürger gerade während der Ausübung der schwersten Bürgerpflicht unter ein Ausnahmsgesetz gestellt wird, welches für ein geringes Vergehen härtere Strafen auferlegt, als im Civilstande bei schwersten Delikten zuerkannt werden. Hoffentlich wird die von Allen so heiß ersehnte Reform doch einmal durchgesetzt werden, welches besonders von unseren Glaubensgenossen am freudigsten begrüßt werdm muß. Die Consequenzen der bestehenden Militär-Strafproceß- Ordnung, bei der ein Auditor Richter, Ankläger und B e rtheidiger in einer Person ist, hat so mancher unserer Glaubensgenossen sehr schwer empfunden. — Erwägt man, daß gegenwärtig eine große Zahl activirter Reserve-Officiere im Heere dienen, die als Hochschüler der Garde Schönerers angehörten, so kann man sich leicht den Urtheilsspruch eines Kriegsgerichtes über einm unserer Glaubensgenoffen denken, dem ein Officier SchönererischerFärbung präsidirt, wenn zufällig noch einige activirte Reserve-Officiere derselben Couleur als Beisitzer fungiren. Daß der „jüdische Deliquent" schon als solcher von vornherein bereits gerichtet ist, liegt auf der Hand. — Haben wir es doch erlebt, daß ein solcher activirter Reserve-Officier, als Regiments- Adjutant sich bei der „Abfertigung" zu dem Commando „Juden rechts, Christen links!" hinreißen ließ und jede Beförderung eines noch so braven und befähigten Juden zu hintertreiben verstanden hat. Dieser Herr commandirt bereits eine Compagnie, wo unsere unter seinem Commando stehenden Glaubensörüder wahrlich nicht zu beneiden sind. Wir unterlassen es, alle Chicanen anzuführen, welche die Soldaten jüdischer Confession von der einstmaligen Schönerer-Garde zu ertragen haben, ohne durch irgend ein Rechtsmittel Schutz zu finden, da die Zusammenstellung einen allzu ansehnlichen Raum einnehmen würde. Nun soll es anders werden. Gemäß der Vorschläge der eingangs erwähnten Herren soll auch in der Militär-Strafproceß-Ordnung, Anklage und Vertheidigung und, was hauptsächlich angestrebt wird, auch die Oeffentlichkeit eingeführt werden. Der segensreiche Erfolg einer solchen Strafproceß-Ordnung wird sich bald Herausstellen. Kaum wagen wir zu hoffen, daß die Reform voll und ganz im angestrebten Sinne durchgeführt werden wird, da die Heeresleitung die Oeffentlichkeit stets perhorrescirte. Allein schon der Gedanke, daß über ein Vergehen blos Richter urtheilen, und dem Beschuldigten ein Vertheidiger beigegeben werden soll, erfiillt uns mit Freude, umsomehr als es außer allem Zweifel liegt, daß ein, von humanem Geiste getragenes Strafgesetz, von unserem erhabenen, allgeliebten Monarchen als obersten Kriegsherrn, freudigen Herzens sancttonirt werden dürfte. _ Dmuchalski. Fürst Bismarck in antisemitischer Beleuchtung. Es dürfte kein zweites Buch geben, dessen Lectüre den Juden mit solcher Genugthuung zu erfüllen vermag, wie das jüngst unter dem Titel: „Die Wahrheit über Bismarck. Ein offenes Wort an die deutsche Nation von Balder" erschienene. Es ist gegen Bismarck. Allein nicht diese Tendenz ist es, was uns diese Genugthuung gewährt, sondern der Umstand, daß der Verfasser ein Gesinnungsgenosse Ahlwardt's, eine Autorität im Antisemitismus ist, den Bismarck großgezogen hat und dessen Hort er bis an das Ende seiner Macht war. So lange er an der Macht war, beteten sie ihn an, als „Deutschen Nationalgott", als „Verkörperung des deutschen Genius", als „Jncarnation des germanischen Gedankens", — nun, da er der Macht entkleidet ist, wird sein Name, sein Eharocter, seine Abstammung, das Andenken seiner Ahnen von denselben Gesellen veru iglimpst, verleumdet und mit Koth beworfen. Dieser Wechsel der Gesinnung vervollkomninet das Charakterbild der Antisemiten. So machen es die Wilden; sie zertreten ihre Götter, wenn sie von ihnen nichts mehr zu erivarten haben. Der Kampf gegen Bismarck wird von ihnen jetzt in derselben Weise geführt, wie er bis jetzt im Namen Bismarck's gegen die Juden geführt wurde, in Erfüllung des Spruches: „Mit demselben Maaße, wie man sündigt, wird man bestraft." Wir gönnen uns eine Serie von Auszügen der markantesten Stellen aus diesem interessanten Buche und beginnen mit folgenden, die „von dem Stamm und der Art" derer von Bismarck und dem Jugendleben des Fürsten sprechen. Der Verfasser ist eben ein Deutscher und geht mit der Vernichtung der Glorien Bismarck's gründlich zu Werke. I. „ . . . Der Name „Bismarck" bezeichnete Anfangs einen Mann, der aus dem Städtchen Bismarck an einen fremden Ort sich niederlassend, nach seiner Herkunft benannt wurde — wie heute die Namen „Berliner", „Glogauer" oder „Breslauer". Aus diesem Grunde finden wir die ersten nachweisbaren Vorfahren des jetzigen Fürsten Bismarck, unter den ein bürgerliches Gewerbe treibenden Insassen der Stadt Stendal in der Altmark. Dort gehörten die Bismarcks zu der Zunft der Gewandschneider. Die für die Schafzucht günstige Landschaft, in der Stendal liegt, machte dieses Gewerbe zu einem der einträglichsten, wodurch es einem spekulativen, auf diefErwerbung materieller Reichthümer in erster Linie bedachten Geschleißte gerathen schien sich gerade diesem Erwerbszweige zuzuwenden. - Der „berühmteste" Nachkomme dieser Gewandschneider, der Fürst Bismarck selbst, ist deshalb über Herkunft und Art seines Geschlechtes im Jrrrhum, ivenn er dieses neben dasjenige der Hohenzollern stellt, weil seine Familie länger im märkischen Lan^e ansässig und eher dort mächtig wie diese gewesen sei, da es sich in dieser Beziehung lediglich nur um die Art handelt! Vermöge dieser Art aber sind die Hohenzollern von Geburt und Adel ein Herrscher-Geschlecht; die Bismarck's aber sind vom Hause aus ein K r ä m e r g e s ch lecht!" II. „ . . . des Nikolaus Bismarck rücksichtslose Bedrückung der ärmeren Classe brachte es dahin, das; er gezwungen ward, die Stadt Stendal zu verlassen und sich auf's Land zuri'lckzuziehen. Hier der Gelegenheit beraubt, als Gewandschneider sein. Vermögen zu vermehren, trieb er jetzt Geldgeschäfte mit dem verschwenderischen Ludwig von Bayern, der damals Markgraf von Brandenburg war. Durch diese Geldoperationen mit dem leichtsinnigen Markgrafen brachte es unser Klaus dahin, daß ihm dieser fremdländische Fürst eine der Hauptburgen des Landes, Schloß Burgstall im Süden der Altmarck zu einem festen Mannlehen verlieh. Nur dadurch ist dieser sogenannte „Stammvater" in die Reihen des altmärkischen Adels getreten." III. „Dieser neue Burgherr Klaus Bismarck hat aber in den bald darauf ausgebrochenen Kriegsstürmen nicht die Partei seines ihm so wohlwollende:, Lehnsherrn ergriffen, sondern verhielt sich ruhig in seiner neuen Besitzung, weil er nicht wissen konnte, wohinaus die Sachen laufen würden! Sobald jeooch 1353 die Stürme verweht waren und die bayerischen Markgrafen sich wieder in der Altmarck behaupteten, finden wir Klaus Bismarck wieder in der gefah losen Stellung eines markgräflicken Rathes an der Seite des bayerischen Herrschers. Dann ließ er wieder diesen Fürsten im Stich, als sich ihm bei dem erzbischöflichen Stuhl in Magdeburg ein vortheilhafterer Dienst bot — die Verwaltung der Finanzen des Bisthums, und merkwürdigerweise ist nach dem Tode des Erzbischofs der größte Theil seines Nachlasses und das Amt seines Testamentsvollstreckers dem Finanzverwalter Klaus Bismarck zugefallen. Dann wieder als Hofmeister an der Spitze der markgräflich brandenburgischen Landesverlvaltung wirthschaftete er derartig, daß Kaiser Karl der Vierte sich veranlaßt sah, ihn im Jahre 1373 mit Waffengewalt zu entfernen, worauf er sich nach Burgstall „in's Privatleben" zurückzog, lvo er mit Hinterlassung eines ganz bedeutenden Vermögens starb . . . Diesen Bismarck vergleicht man seinem berühmten Nachfolger der Gegenwart. Der Leser kann die Vergleiche ziehen und die Probe darauf machen, daß „Art niemals von der Art läßt." IV. Zwei Enkel dieses Klaus, Klaus HI. und Henning, wurden mit dem Kirchenbann belegt. „Läßt sich auch nicht feststellen, für welche Verbrechen dieser Kirchenbann über die Genannten verhängt ward, so mußten doch sicher ganz schwere Verbrechen zu Grunde liegen, die diese Bismarcks zu gemeingefährlichen Subjecten machten, denn dieser Kirchenbann, der die Betroffenen von bürgerlicher und sogar .religiöser Gemeinschaft ausschloß, war in jenen Zeiten eine der strengsten Maßregeln, durch die der Staat Missethäter züchtigte." V. „ . . . Kaum hatte der gewaltthätige Kaiser Sigismund, der durch die Verbrennung von Huß sich eine so allgemeine.Mißachtung zugezogen, den Burggrafen von Nürnberg als Markgrafen in die Mark geschickt, so wandten sich cheide Brüder dienstfertig dem unbekannten Landesherrn zu. Klaus, um mit demselben —Geldgeschäfte! zu machen! Henning, um sich zu jenem wenig ehrenvollen Amte ge-