Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 40 (30.9.1892)
- Date
- 1892-09-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3020900-3020940--01766-3025822- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 40 «rsterretchischr Wochrnschrtst. Sette 725 Unsere neuen Collegen in Böhmen. „Gelobt sei er, der es mich finden ließ!" Diese altjüdische Danksagung entfuhr meinen Lippen, als ich am Tage der Veröffentlichung meines Aufrufes dieZuschrift der Cultusgemeinde Prag zu Gesicht bekam, in welcher die odiose Angelegenheit in einer sowohl der großen Gemeinde, wie auch dem Rabbinerstande würdigen Weise der hohen k. k. Statthalterei unterbreitet wurde. Nun theilt auch in Ihrer letzten Nummer Herr Obcrrabbiner Dr. Ehrenfeld allen Rabbinern Böhmens mit, daß er Mitredacteur dieses Memorials gewesen, ergo ist jeder weitere Schritt unnöthig, So anerkennenswerth diese Jnitiatve der Prager Cnltusgemeinde auch ist, so lobenswerth ihr Vorgehen auch ist, Herrn Dr. Ehrenfeld als Oberrabbiner zur Berathnng zngezogen zu haben, so beschämend und betrübend ist es zugleich, mitansehen zu müssen, wie die Heerden ihre Hirten vertheidigen, während diese — sie mögen mir das harte Wort verzeihen — auf der faulen Haut liegen. Wird^denn die hohe k. k, Statthalterei auf dies Memorial nicht mit dem vollen Rechte erwidern: „Ja wenn die Rabbiner keinen Einspruch gegen unsere (Suieiuuuigeit^ erheben, was wollen denn die Gemeinden? Prag wird gewiß* keinen Rabbiner m. D. (richtiger wäre natürlich a. D.) berufen, wie auch alle anderen größeren Gemeinden von diesen Rufern in der Wüste verschont bleiben. Unsere Pflicht ist aber, auch die kleineren Gemeinden zu versorgen und diese haben der Eingabe nicht beigepflichtet. Finden die Herren Rabbiner durch unseren Vorgang ihren Stand erniedrigt und entwürdigt, so kennen sie ja den Weg, den sie einzuschlagen haben! — Und diesen Weg zu betreten, ist die heilige Pflicht aller wirklichen Rabbiner Böhmens. Wir müssen die Achtung vor dem Jahrtausende alten Namen Rabbi gewahrt wissen, wir müssen uns verwahren gegen die Generalisirung dieses Namens, wir müssen uns mit allen Rechtsmitteln gegen die Aufnahme solcher Collegen sträuben, die vom Judenthum keine blasse Ahnung haben, die in dieser politisch wie gesellschaftlich unheilschweren Zeit unfähig sind, an der Spitze unseres religiösen Lebens zu stehen, die nur dazu beitragen,in den Augen der Behörde den Werth des Amtes zu veringern. Ist in jedem Dorfe ein Pfarrer? Warum soll nun jeder lumpige Ort einen „Rabbiner" haben? Meinetwegen nenne man sie Capläne, Küster, Religionsweiser, den Namen Rabbiner dürften und sollen sie nicht * führen, so lange ihre diesbezüglichen Documente und ihr Vorleben nicht genau geprüft werden. Es darf daher weder uns, noch Herrn Dr. Ehrenfeld genügen, daß ein Gemeindegesuch eingegeben wurde, wir müssen als Rabbiner Böhmens ein ähnliches vorlegen. — Um dies zu beschleunigen, bitte ich die e h r w. Herren Collegen in Böhmen, ihre schriftliche Z u st i m m u n g umgehend an Herrn D r. E h r e n f e l d zu richten, ihn zur Zeichnung ihrer Unterschriften unter diese Eingabe ermächtigend, Bezüglich der Ausarbeitung dieses zweiten Memorials, vertrauen wir ja gerne auf die Umsicht des Herrn Ober- Rabbiners. Diese ganze Ernennungsgeschichte wird eigenthümlich beleuchtet, wenn wir nachstehende, an mich gerichtete Mittheilung in Betracht ziehen. Einer dieser Rabbiner m.D. — ein, seinem Schreiben gemäß sehr achtbarer Mann — hatte sein Gesuch um Dispens mit Rabbinatszeugnissen wohl versehen. Als er sein unifangreiches Packet dem Referenten übergab, soll ihm dieser wörtlich gesagt haben: „D i e B e f ä h i g u n g in theologischer Hinsicht hat die Statthalterei n i ch t z u p r ü f e n u n d k a n n s i ch selbe in eine solche Prüf u n g nicht e i n l a s s e n. Diese wird vielmehr Sache der Cultusgemeiirden nach deren officiellen Creirung sein. Deshalb sind auch die auf Ihre theologische Bildung Bezug habenden Beilagen durchaus überflüssig und für den Referenten nur erschwerend und bitte ich Sie, dieselben gar nicht b e i z u l e g e n. E i n e -Z u st i m m u n g oder Nichtzustimmung des Kreisrabbiners i st v o l l k o m m e n g l e ich g i l t i g und d i e E inhol u n g seiner Aeußerung überflüssig, wie dieAeußerungselbst, siemagnunsooderso lauten, werthlos ist." Dies sollen die Worte des Referenten sein. In diesen Worten ksebat zu lernen, ist wahrlich eine recht harte Nuß. Hat der Referent anerkannt, daß die Statthalterei die theologische Prüfung nicht vornehmen kann, warum wird der Titel Rabbiner, d. h. Führer des religiösen, sagen wir theologischen Lebens dennoch gegeben? Unsere Meinung ging dahin, daß Manchen, die längere Zeit das Rabbinat bekleideten, der Dispens von einer gewissen Stufe allgemeiner Bildung ertheilt werde, wenn sie sonst theologisch genügend geschult sind. Nun .wird man aber Rabbiner ohne Rücksicht auf Bildung und Rabbinat! Ja um Himmelswillen! irgend eine Befähigung muß doch der Mensch Nachweisen, selbst wenn er Nachtwächter werden will, und nur das Rabbinat wäre vogelfrei?? Es bleibt uns nur folgende Erklärung übrig, die meiner Ansicht nach der Statthalterei vorgeschwebt haben mochte. Die Aufgabe desReferenten ist, zu bestimmen, ob der Eine oder der Andere Dispens erhalten könne. Derjenige nun, der diese Nachsicht verdient — selbstredend wäre da strengste Prüfung vorzunehmen — wird zum Rabbiner erklärt, wenn die Cultusgemeinde, zu der er später zugetheilt wird, ihn in theologischer Beziehung für fähig erachtet. Da nun die Cultusgemeinde die Prüfung in dieser Angelegenheit gewiß ihrem Rabbiner überlassen Zvird, fo wird es Sache des Rabbiners fein, dem Dispens der Statthalterei feine Bestätigung zu verleihen. Unsere neuen College» sind also vorerst nur Rabbiner mit Fragezeichen, indem ihre Bekräftigung von dem Erfolge einer theologischen Prüfung durch ihren Kreisrabbiner abhängig gemacht wird. — Ist diese Deutung eine richtige, dann sind wieder Jene zu bedauern, die in Heller Freude von Vorneherein sich als Rabbiner gebärden, da ihnen von der Statthalterei nicht die nöthige Aufklärung gegeben wurde. Jedenfalls bedarf es einer officiellen Bestätigung dieser Deutung und diese können wir nur durch gemeinsames, festes Vorgehen erreichen. Ka rls b ad. Dr. I. Zi egler. Unsere neuen Collegen in Böhmen. (Berichtigung.) Der Landesadvocat, Herr Dr. Bernhard Krauß in Prag, I., Obstgasse 15 sendet uns im Aufträge des Herrn Josef Krauß in Nürschan mit Berufung auf 19 des Preßgesetzes nachstehende Berichtigung: In Nr. 36 dieses Blattes gibt Se. Ehrwürden Herr Dr. I. Ziegler, Rabbiner in Karlsbad, unter Anführung der von ihm angeblich unter halber Lache gelesenen Karte als Motto, in breiter und langer Ausführung seinem Unwillen über die bisher gemäß der Ministerial-Verordnung vom 27. Deeember 1891 von der hohen k. k. Statthalterei ertheilten Rabbinats- Dispensen Ausdruck. Nachdem die in dem genannten Motto des Aufsatzes angeführten Daten «Datum und Zahl des hohen k. k. Statthalterei- Erlassesi meine Wenigkeit betreffen, fühle ich mich als ohaw merodaf scholem, um in Zukunft von allen Seiten Ruhe zu haben, veranlaßt, aus meiner stillen und harmlosen Einsamkeit heranszutreten und Herrn Dr. I. Ziegler folgendes zu erwidern: Vor Allem constatire ich, daß Se. Ehrwürden Herr Dr. I. Ziegler von mir keine derartige Karte zugesendet erhielt, wie er in seinem Motto ausführt. Ich habe mir nämlich nie im Traume einfallen lassen, Herrn Dr. I. Ziegler zu meinen Freunden und Gönnern zu zählen, war daher sehr überrascht, mich als abschreckendes Exempel-Object in seinem Artikel ausersehen zu finden: nur hat Herr Dr. I. Ziegler bei der blinden Wahl seines Exempels entschieden Pech gehabt. Ich würde wohl nie den kühnen Gedanken fasten, als neugebackener Amtsgenosse Herrn Dr. I. Ziegler zu besuchen und ich werde es nicht wagen, ihn mit dem Titel „Collega" zu begrüßen und mit einer derartig .langathmigen und langweiligen Ansprache, wie sie Herr Dr. I. Ziegler mir in den Mund legt zu behelligen, aber wenn ich in sein Haus einträte, so brauchte ich anderseits auch nicht das Licht zu scheuen, Herrn Tr. I.Ziegler falls er es wünschen sollte, die Geschichte zu erzählen, wie man Präsident — pardon — Rabbiner wird. Obzwar es eigentlich Herrn Tr. I. Ziegler nichts angeht, auf Grund welcher Belege mich die hohe k. k. Statthalterei als Rabbiner befähigt erklärte, will ich ihm zu seiner Beruhigung