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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-09-23 · 39 (23.9.1892) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
39 (23.9.1892)
Date
1892-09-23
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 708 OrVerrrichifchr WachrnfchrM. Nr. 39 daß hier nur von dem phrygischen Sabazius (Bacchus) die Rede ist, dessen nächtliche orgiastische Feier zu allerlei Unord-- nungen und Ausschweifungen Gelegenheit gab und der noch in späterer Zeit als Jupiter Sabazius in Rom verehrt wurde. ‘) Nun existiren aber zwei alte Auszüge aus Valerius Maximus, der eine von Julius Paris aus dem vierten oder fünften, der andere von Januarius Nepotianus aus dem sechsten oder siebenten Jahrhundert. Die vorhandenen Handschriften derselben sind aber nicht früher als im zehnten Jahrhundert geschrieben.* 2) In diesen Auszügen ist nun zwischen idem und qm das Wort Judaeos eingeschoben, so daß es nun heißt: „Die Juden, welche unter dem Anschein, den Jupiter Sabazius anzubeten . . . ."3) Man merkt, daß die Verfasser der Auszüge entweder Judenfeinde waren, die den Juden eins anhängen wollten, oder unwissende Leute, die vom Jupiter Sabazius nichts wußten und das unverständliche Wort für „Zebaoth" oder Sabbat erklärten. Es ist daher kaum begreiflich, wie moderne Gelehrte, ja selbst Mommsen (N. G. II 429) diese Leseart für echt halten konnten. Wer die Religiosität der Juden kennt, kann unmöglich glauben, daß sie sich, um Propaganda zu machen, unter dem Deckmantel einer fremden Religion (Jovis cultu simulato) eingeschlichen hätten. Die Juden haben immer ihre Religion des einzigen unsichtbaren Gottes als im schärfften Contrast zum polytheistischen Bilderdienst stehend aufgefaßt und mit Ostentation dargestellt. Ihr Gottesdienst hatte nichts gemein mit den kleinasiatischen und syrischen Idolatrien, mit den orgiastischen Kulten, mit den nächtlichen Bacchanalen, gegen die römische Sittenpolizei oft einzuschreiten Veranlassung fand. Geradezu komisch ist es, wenn Nepotianus gar von Zerstörung von Privataltären spricht, da doch die jüdische Religion das Errichten von Altären außerhalb des Tempels in Jerusalem strenge verbot. Die Juden kämpften ja gerade zu jener Zeit mit dem größten Heroismus für ihre Religion und mußten zufrieden sein, sich deren ungestörte Ausübung in ihrem Baterlande zu sichern. Da konnten sie wahrlich nicht daran denken, sie nach Rom zu verpflanzen und durch aufdringliche Proselytenmacherei ihre junge Freundschaft mit den Römern zu gefährden. Und das sollten noch ihre Gesandten gewissermaßen als Nebenbeschäftigung betrieben haben! Selbst Ritschl (a. a. O. Bd. 29, S. 343, 603), der an der Lesart der Abbreviatoren festhält, gibt zu, daß zu jener Zeit außer der Gesandtschaft keine Juden in Rom anwesend waren und muß dieser Lesart zu Liebe annehmen, daß die Proselytenmacherei von dem wahrscheinlich beträchtlichen Gefolge der Gesandten betrieben wurde, ohne daß diese davon wußten. „Wahrscheinlich", fährt er fort, „bleibt, daß die gemaßregelten Uebelthäter weder vor der Mckkehr der Gesandten noch nach derselben für sich allein werden in die Heimat zurückgeschickt sein, auch nicht ihretwegen die Gesandten selbst in Ungnaden entlassen, sondern daß vielmehr die Ausdrücke des Valerius Maximus etwas oberflächlich gewählt und nicht in strengster Wörtlichkeit zu nehmen sind." Nun, fragen wir aber: wenn das proselytenmachende Gefolge weder vor noch nach der Rückkehr der Gesandten zurückgeschickt wurde, so konnte es ja nur zugleich mit diesen, wie es ohnehin gethan hätte, Rom verlassen, und wenn auch die Gesandten nicht in Ungnade entlassen wurden, wo steckt da die Austreibung? Und wenn man schon oberflächliche Ausdrücke dcs Valerius Maximus annimmt, warum sich nicht lieber an die alte Lesart halten, die nichts von Juden erwähnt? Nicht Juden, sondern griechische Rhetoren und Sophisten wurden zwei Jahrzehnte vor dem von Valerius Maximus erzählten Factum aus Rom ausgewiesen, und als bald darauf die Stadt Athen die drei berühmten Philosophen Carnoades, Diogenes (der Storker) und Critolaus nach Rom als Deputirte schiiüe, um den Nachlaß der ihr auferlegten Buße von 500 Talenten zu erbitten, wurden sie auf Betreiben Cato's schnell nach Hause geschickt. „Es wäre gefährlich, Leute, die so gut zu *) Macrobius, Saturnalia 118; Creuzer, Symbolik und Mythologie Hl S. 349, 365. 2) So bei Paris; bei Nepotionus heißt es gar: Judaeos quoque qui Borna nis tradere sacra sua conati sunt idem Hispalus urbe exterminavit arasque privatas e publicis locis abiecit. 3) A. Mai, Scriptorum veterum nova Collectio, Bom 1828, vol. m, Abth. 3, S. 1 sqq. Valerius Maximus, ree. et. emend. Carolus Eempfius, Berlin 1854, 8. 60—69, 121—26. reden und zu überreden wüßten, länger in Rom bleiben zu lassen" meinte der Censor.4) Von einer griechisch-römischen Allianz gegen die Griechen weiß auch der Talmud, freilich in sehr unklarer sagenhafter Weise zu berichten.5) „Die Römer konnten die Griechen ohne Hilfe der Juden nicht besiegen", heißt es dort, „und blieben sechsundzwanzig Jahre dem Bunde treu, dann fingen sie an die Juden zu bedrücken." Aus der nun folgenden verworrenen Debatte über die Berechnung dieser 26 Jahre lassen sich leider keine verläßlichen chronologischen Daten entnehmen. So viel aber steht fest, daß vor mehr als zwei Jahrtausenden Rom und Judäa als gleichberechtigte Mächte diplomatischen Verkehr pflegten und Verträge schlossen. M. L. Rudolf v. Jhering. Aus Göttingen kommt die Nachricht vom Ableben des hervorragenden Rechtsgelehrten Professor Rudolf Jhering, von dessen Schriften so manche in fast alle europäischen Sprachen übersetzt wurden. Ein Leben voll rastloser Gedankenarbeit, eine Gelehrtenlaufbahn, deren Eifer und sachliche Hingebung nur von ihren ruhmvollen Erfolgen übertroffen wird, haben ihren Abschluß gefunden. Wenn aber heute nicht allein der engere Kreis juristischer Fachgenossen, sondern wenn alle Gebildeten deutscher Nation seinen Hintritt beklagen, so ist es, weil Jhering nicht blos ein Rechtsgelehrter von überragender Bedeutung war, sondern weil er stets seinen Ehrgeiz darein setzte, mehr als ein Jurist zu sein, die Rechtswissenschaft aus ihrer Jsolirtheit herauszureißen, sie mit dem Leben des Tages und der Wirklichkeit in stete Berührung zu bringen, sie in den Dienst des Lebens zu stellen. Jhering war der populärste der gegenwärtigen Juristen. Der gebildete Laie kennt seinen „Kampf ums Recht", worin er die Gedanken vertrat, daß jedes Recht dem Einzelnen auch eine Pflicht auferlegt, die Pflicht nämlich, das Recht zu vertreten, wenn nöthig zu erkämpfen und gegen alle Hindernisse durchzusetzen Er war aber nicht blos einer der populärsten, sondern auch einer der kenntnißreichsten und gediegensten Gelehrten, namentlich auf dem Gebiete des Römischen Rechts. Zu dem Besten, was auf diesem Gebiete in neuerer Zeit geschrieben ist, gehört unbedingt, vom wissenschaftlichem Standpunkte aus betrachtet, sein Hauptwerk „Geist des römischen Rechtes auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung." welches in drei Bänden von 1852—65 erschienen ist und seitdem nicht nur zahlreiche Auflagen erlebt hat, sondern auch in verschiedene ftemde Sprachen übersetzt ist. Zu seinen bedeutendsten Arbeiten gehört das Werk „Zweck im Rechte" auf welches er auch hingewiesen, als man ihn über seine Stellung zur Jud cnfra ge interpellirte. Er schrieb damals wörtlich: „Ich gehöre nicht zu den Antisemiten; ich würde vor mir selber erröthen, wenn ich mich auf der geringsten antisemitischen Regung ertappte. Liegt Ihnen daran, auch meinen Namen der Zahl derjenigen anzureihen, die ihr öffentliches Berdammungsurtheil über eine Bewegung ausgesprochen haben, welche unserer Zeit und unserem Vaterlande zur höchsten Unehre gereicht, so gebe ich Ihnen gerne die Autorisation dazu, und ich fteue mich, die Gelegenheit zn erhalten, öffentlich fiir eine Ueberzeugung einzutreten, die ich bisher nicht blos durch Worte ausgesprochen, sondern mein ganzes Leben hindurch durch die That bewährt habe.".„Aber ich frage mich: Wozu das? Es wäre schade um die gute Zeit, ich würde nur wiederholen, was viele Andere schon vor mir gesagt haben. Umsoweniger mag ich mich dazu verstehen, als ich in dem 3. Band meines Zweckes im Recht die Nöthigung haben werde, die Frage im systematischen Zusammenhänge mit der dort zu entwickelnden Idee der Menschlichkeit zu berühren. Ich mag mich nicht selber abschreiben; wer sich dafür interessirt, wie ich über die Frage denke, wird dort Gelegenheit haben, dies zu erfahren. Für die gegenwärtige Beranlaffung mag die Andeutung genügen, daß ich an jener Stelle die geschichtliche Entwicklung des Gedankens der Menschlichkeit verfolge und den Nachweis führe, daß dieser Gedanke, zu dem *) Aulus Gellius VII. 14, XV 11; Suetonius, de Claris rhetoribus 1; Plutarch, Leben Cato des Censors. 3) Tractat Abodab Sarab 8 b. *

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