Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 39 (23.9.1892)
- Date
- 1892-09-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 39 »rftrrrrichische »ochrnschrtst. Sette 705 A. Knaben. 1. Classe. a) Erzählungen aus der biblischen Geschichte bis Abraham, d) Bekanntmachung mit der hebräischen Lautlehre bis zum lautrichtigen, langsamen Lesen. (Fibel.) c) Einübung einiger kurzer deutscher Gebete und hebräische Segensfpriiche. 2. Classe. a) Erzählungen aus der Bibel, weitergesührt bis Israel in Egypten. d) Hebräisches Lesen bis zur vollständigen Richtigkeit (Gebetbuch); Uebersetzen des Schema und der wichtigsten Benedictionen; Erklärung der gebräuchlichsten liturgischen Bezeichnungen. 3. Classe. a) Biblische Geschichte bis zum Tode Moses. b) Hebräisches Lesen bis zur Geläufigkeit. In dieser, wie in den folgenden Classen ist bei den Leseübungen darauf zu achten, daß die Schüler mit der Stellung und Bedeutung des betreffenden Gebetstückes in der Liturgie, sowie überhaupt mit der inneren Einrichtung und Anordnung des Gebetbuches bekannt und vertraut gemacht werden. . ' c) Uebersetzung wichtiger Gebetstücke for tgesetzt, Pentateuch, 1. Buch Moses, Cap. 1—4 auszugsweise. In dieser, wie in den folgenden Classen ist die Auswahl geeigneter urtextlicher Stellen der pädagogischen Einsicht des Lehrers zu überlassen. 4. Classe. a) Biblische Geschichte bis Samuel. b) Uebersetzung wichtiger Gebetstücke fortgesetzt; 1. Buch Moses bis Cap. 15; hebräische Grammatik. Punctationslelire (Schema, Dagesch, Benennung und Eintheilung der Borale). Einfaches Nomen (die beiden Status, Beziehungen zu den Suffixen). Hebräisches Schreiben einzelner Buchstaben. 5. Classe. а) Biblische Geschichte bis Salomo. d) l. Buch Moses bis Cap. 33; Declination des Nomen fortgesetzt; Conjugation der Schlemim; hebräisches Schreiben deutscher Sätze. б) Die Fest- und Fasttage, Eigenschaften Gottes. 6. Classe (l. Bürgerschul-Classe.) a) Biblische Geschichte bis Eliiahu. b) 1. Buch Moses, Cap. 37, 40 bis zu Ende, Conjugation des Verbums fortgesetzt; Schreiben hebräischer Sätze. o) Pflichtenlehre. 7. Classe (2. Bürgerschul-Classe.) a) Biblische Geschichte bis zur Zerstörung des 1. Tempels. b) 2. Buch Moses bis Cap. 25; Conjugation des Verbums fortgesetzt; hebräisches Schreiben wie oben. o) Pflichtenlehre. 8. Elaste (3. Bürgerschul-Classe.) a) Geschichte Israels von der Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft bis zum Untergange des jüdischen Reiches. b) 2. Buch Moses vom Cap. 30, Vers 11 bis Cap. 3g. 3. „ „ „ „ 19 bis Cap. 27. 4. „ „ „ „ 8 „ inclusive 24. Conjugation der Berbalfonnen vollendet, die anderen Wortarten, Grundsätze der Accentlehre. e) Wiederholung der Ceremonial-, Glaubens- und P-lichtenlehre. B. Mädchen. In Mädchenschulen, wo ohnehin nur 2 bis 3 Stunden wöchentlich dem Religionsuttterrichte in jeder Classe gewidmet werden, entfallen der urtextliche Bibelunterricht, die hebr. Grammatik und das hebr. Schreiben hebr. Sätze und sind dafür in entsprechender Auswahl liturgische Psalmen und Sprüche der Väter zu nehmen. In Volksschulen mit weniger Classen, oder wo die geringe Schülerzahl eine Combination mehrerer Jahrgänge in eine Elaste erforderlich macht, hat sich die Reduction des Lehrstoffes auf die biblische Lectüre, die hebr. Grammatik, das hebr. Schreiben, sowie das Uebersetzen von Gebeten zu beschränken und ist die Vertheilung und Abgrenzung desselben nach den einzelnen Classen dem betreffenden Lehrer zu überlasten. ii. Mittelschulen. Der Lehrplan für den isr. Religionsunterricht an Gymnasien und Realschulen hat eine genügende Vorbereitung, besonders geläufiges hebräisches Lesen, Kenntniß der einfachsten Regeln der Punctationslehre, der Substantiv- und Verbalformen, sowie Vertrautheit mit der Anordnung des Gebetbuches, zur unerläßlichen Vorbedingung und ist dieselbe auf zweistündigen wöchentlichen Unterricht in jeder Abteilung berechnet. Da an keiner mährischen Mittelschule eine solche Anzahl von isr. Schülern vorhanden ist, daß für" jede Classe besonderer Religirns- Unterricht ertheilt werden müßte, so erscheint es mehr als ausreichend für 8 Classen des Gymnasiums und 7 Classen der Realschule je 5 Abtheilungen als Grundlage anzunehmen. 1. Abtheilung. a) Biblische Geschichte: Der historische Inhalt der 5 Bücher Moses. b) Urtext: 2. 3.. 4. Buch Moses. (Auswahl mit Anknüpfung grammatikalischer Erklärungen und Entwicklung der jüdischen Moral und Ritualgesetze). 2. Abtheilung. a) Biblische Geschichte. Wesentlicher Inhalt von Josua, Richter, Samuel, Könige, Ruth, Esther, Daniel. Esra, Nehemiah und Chronik, d) Urtext: 5. Buch Moses. Auswahl u. f. w. wie oben), o) Das Wichtigste vom jüdischen Kalenderwesen, Feste, Gebetorduung. 3. Abtheilung. a) Die Geschichte der exilischen Zeit und der nachexilischen Zeit bis zur Abfassung des Talmuds. Die außerbiblischen Schriften (Apokryphen) und Bibelkunde (Eintheilung und Inhalt der biblische» Schriften). Entwicklung des Gottesdienstes. b) Urtext: Sprüche Salomos (Auswahl u. s. w.) 4. Abtheilung. a) Geschichte des jüdischen Volkes in den wichtigsten Ereignissen und der jüdischen Literatur in ihren Haupterscheinungen von der Abfassung des Talmud bis Jsak Abrabanel. b) Urtext: Die liturgischen Psalmen und Haphtarot. (Auswahl u. s w.) 5. Abtheilung. a) Geschichte des Judenthums in ihren bedeutsamsten Momenten sortgefi'chrt bis auf unsere Zeit, d) Urtext: Psalmen, Haphtarot. c) Zusammenfassung der ethischen Grundsätze des Mosaismus. ä) Hervorragende Männer der jüdischen Literatur in ihrem Lebensgange und Einfluß auf die Entwicklung des Judenthnms zu anregender Darstellung zu bringen. Innerhalb dieses Rahmens kann an den verschiedenen Mittelschulen die Anpassung der Lehrstofsvertheilung auf die einzelnen nach der wechselnden Anzahl der Schüler verschiedentlich zu cvmbinirenden Classen erfolgen. Der Märtyrer von Drofendorf. Ein Geschichtsbild aus dem Mittelalter von Leopold Mandl. Die Zeiten, in denen hochgelehrte Richter der Wahrheit, mit spanischen Stiefeln, eisernen Jungfern, und Daumschrauben den Weg gebahnt, haben auch zur herzinnigen Erbauung frommer Gemüther, Denkmäler der Gerechtigkeit hinterlassen, die noch heute auf steinerner Basis feststehen. Der gerechter-, oder was eben im Mittelalter nicht selten geschah, ungerechterweise Verurtheilte, wurde zur Ergötzung der schaulustigen Menge, mit Füßen und Händen an die am Marktplatze stehende sogenannte Gerichtssäule gebunden, wobei ihm noch obendrein eine schwere steinerne Kugel um den Hals gehängt wurde. Das Volk war für derlei Vergnügungen sehr dankbar, man kam der Gerechtigkeit zu Hilfe, und bewarf den Delinquenten mit faulem Obst und faulen Eiern. In deutschen Kleinstädten und Märkten steht man noch hie und da schlanke Säulen an denen Haken, Ringe und mitunter auch Kugeln befestigt sind, die einst solchen Zwecken dienten. Ein solches, aus dem Mittelalter stammendes Denkmal der werkthätigen Liebe steht auch in dem österreichischen Städtchen Drosendorf. Am Marktplatze erhebt sich eine über acht Meter hohe Säule, an der einst Schmerz und Jammer gewüthet und Schadenfreude ihre Orgien gefeiert. , Von diesem Gerichtsdenkmal, das man den Prangerhansel nennt, geht die Sage, daß in seiner Nähe in jeder siebenten Thomasnacht am 21. December um die zwölfte Stunde Hundegeheul und Menschengeächze zu hören sei. Diese Aeußerung der Bolksphantafie ist der Wiederhall der lauten Entrüstung über einen Frevel, der einst an jener Stätte an einem unserer Glaubensbrüder begangen wurde: In jener Gegend lebte vor Jahrhunderten ein jüdischer Bader. Der Mann stand auf dem Niveau seiner Zeit, war so geschickt oder ungeschickt, wie die meisten Aerzte damals überhaupt waren. Schröpfen, Aderlässen, Egelsetzen und einige scharfe Mixturen waren die Summa seiner Wissenschaft. Zur Zeit des St. Thomasmarktes weilte er in Drosendorf. Da ttaf es sich, daß ein Bauer, der zu Martte gekommen war. plötzlich erkrankte. Der Bader Isaak Mofes, oder wie er sonst geheißen, wurde schnell herbeigeholt. Die Diagnose ergab, daß ein Aderlaß nothwendig; derselbe, in zu großer Eile ausgeführt, fiel jedoch so unglücklich aus, daß der Patient dadurch verblutete. Der Heilkünstler, der einen Menschen so kunstlos zu Tode curirt, war entschieden strafwürdig. Es entstand ein großer Lärm» die mit Recht erbitterten Bauern führten den Isaak Moses unter Püffen und Stößen vor das hohe Gericht, und die furchtbaren Flüche und Verwünschungen des Volkes begleiteten ihn.