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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-09-09 · 37 (9.9.1892) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
37 (9.9.1892)
Date
1892-09-09
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 674 Orstrrrrtchlfchr Wochrnfchrtfi. Nr. 37 . ist, vorzulegen. Solch' eine außerordentliche Persönlichkeit, wie es Baron Hirsch ist, der sein enormes Vermögen und seine ganze Energie für die Befferung der Lage ‘ seiner Glaubensgenoffen einsetzt, der — obne es zu übertreiben, das Wohl des Judenthums als das Ziel seines Lebens und Wirkens stellte, soll nicht in oberflächlichen Feuilletons, sondern in gründlichen, wissenschaftlichen Artikeln gewürdigt werden! — Der Artikel des Herrn Junosza ist nur als eine pure Verunglimpfung eines großen Mannes uud einer großen Idee aufzufasien. — X. N. iu s. Berli«. Bekanntlich tat die Antisemitenpreffe in letzter Zeit den Oberstlieutnant von Mosner, Commandeur der Gardehusaren, mit den nichtswürdigsten Verunglimpfungen überhäuft, weil er jüdischer Abkunft ist. Deslvegen ist sogar die von den Bismarkfreunden heimlich snbventionirte „Neue Deutsche Zeitung" iu Leipzig, di: der aus Rußland kommende Erwin Bauer redigirt, wegen Verleumdung und Beleidigung unter Anklage gestellt worden. Die betreffenden Artikel, deren Urheber in Potsdam zu suchen ist, sind dem Kaiser vorgelegt worden, und hat derselbe daraufhin Herrn von Mosner, der thatsächlich einer israelitischen Familie entstammt, neulich bei der Parade zu seinen Adjudanten ernannt. Er drückte bei dieser Gelegenheit dem bewährten Officier, der sein ganzes Vertrauen besitzt, sein tiefstes Bedauern darüber aus, das; der religiöse und politische Haß in Deutschland heute leider noch nicht einmal vor dem Osficierepaulletes Halt mache, daß es Leute gebe, denen nichts mehr heilig sei, sobald es gelte, ihrer krankhaften Verleumdungssucht Luft zu schaffen. Erfreulicherweise aber können derartige Verleumdungen an ihn nicht heranreichen. Leipzig, 30. August. Nach einer amtlichen, in der „Leipziger Zig." mitgetheilten Statistik betrug die Zahl der Concurse in Sachsen im Jahre 1887: 718; von da an wuchs sie stetig und belief sich im Jahre 1801 auf 1434, also die doppelte Zahl. In dem gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Zwangsversteigerungen von 1034 auf 1854, also um vier Fünftel vermehrt. Auf 100.000 Ejnwohuer kamen im Jahre 1891 etlva 40 Concurse. eine Zahl, die von keinem anderen Bundesstaate erreicht wurde. Warum wir diese Statistik hier wiedergeben? Nun, Sachsen ist die Hochburg des Antisemitismus, der üppigste Nährboden für die Sumpfpflanze des judenhetzenden Demagogenthums und gleichzeitig derjenige deutsche Bundesstaat, in welchem die relativ geringste Zahl von Juden sich aufhält. Und trotz dieser geringen Zahl von Juden weist Sachsen die relativ höchste Zahl von Concursen aus und zeigt eine beunruhigende Zunahme der Zwangsversteigerungen. Kann eine drastischere Widerlegung der infamen antisemitischen Verleumdung, die Juden seien im Handel und Wandel unreell und ruinirten Wirt,schaftlich ihre Umgebung, gedacht werden, als jene trockenen Zahlen der amtlichen Statistik sie bieten! Düsseldorf, 26. August. Di: Saat trägt immer üppigere Ernte. Der Landrath des Kreises Grevenbroich hat sich gezwungen gesehen, neuerdings eine zweite Bekanntmachung folgenden Wortlauts zu erlassen> „In neuester Zeit sind rviederum in mehreren Ortschaften des Kreises, insbesondere in Gindorf und Frimmersdorf, bedauerliche Ausschreitungen gegen die jüdischen Einwohner und deren Eigemhum verübt worden. Wiederholt haben sich nächtlicher Weile größere Menschenmengen nusammcngerottet und mit vereinten Kräften außer sonstigem groben Unfug rohe Gewaltthatigkeitc» gegen die von Inden bewohnten Häuser begangen. Mehrfach und leider mit Erfolg ist von verrohten Subjekten der Versuch gemacht worden, Häuser und Feld-' sriichte der Juden mittelst Brandstiftung zu zerstören. Ich fordere hiermit alle rechtlich denkenden und gutgesinnten Bewohner der bctheiligtcn Orlsch sten auf, nach Möglichkeit daraus hinzuwirken,^ daß Ruhe und Ordnung fernerhin nicht wieder in so frevelhafter Weise gefrört, daß Thäter und Theilnehmer an dem verbrecherischen Treiben ermittelt und zu der ihnen znkommenden empfindlichen Bestrafung geführt und daß der durch diese Vorkommnisse so schwer geschädigte gute Ruf des Kreises Grevenbroich allmählich wieder hergestellt werde. Zur Warnung und Kenntnißnahme für die Ercedenten lasse ich hierunter auszugsweise diejenigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches folgen, nach Maßgabe deren sie ihrer Bestrafung entgegcnzusehen haben." Diese Bekanntmachung ist beredt genug und bedarf wahrlich keines Commentars. Ob sie Erfolg haben wird, ist leider sehr zu bezweifeln. Nachdem man ungehindert die Hetzredner hat gewähren, ungestraft Flugschriften niederträchtigster Art hat verbreiten lassen, kann es nicht überraschen, daß der wildeste Fanatismus die Gemüther ergriffen hat, der auch vor den größten Ausschreitungen nicht zurückschreckt. So wurden in Gindorf die Scheunen unserer Glaubensgenoffen Stern und Kaufmann, in Frimmersdorf die auf dem Felde gelagerte Frucht mehrerer Israeliten durch Feuer zerstört. Kann es Angesichts dieser Zustände, welche nukimehr seit Monaten andauern, überraschen, daß mehrere Glaubensgenossen, deren Verhältnisse es gestatten, ihr Eigcnthum verkaufen und den Kreis verlassen, um sich anderswo anznsiedeln? Aus Baden, 22. August. Das vom Verbandspräsidium der badischen Milttärvereiue heransgegebene „Badische Militärvcreinsblatt" äußert sich über den Proceß Buschhoff wie folgt: „Roher Fanotismus hätte auch sasl tu Teutichland ein Menschenleben gefordert. Aber der Schiedsspruch der Geschworenen in Eleve, welmer der Rede der Vertheidiger, ja anch dem Anträge des Staatsanwalrs solche, reüeie den jüdischen Menger Bnschhvfs in Tanten, den seine christlichen Mitbürger beschuldigt holten, einen Knaben von 57* Jahren, der in einer Scheune gesunden worden war, einem religiösen (Gebrauch znlieb geschlachtet zu haben: man nennt das „rituellen Mord!" Und doch baden Gelehrte und Bischöfe und Päpste bezeugt, das; ein so bliit hg er Gebrauch mit keiner Silbe des Talmud gefordert wird! Taß die Staatsanwaltschaft überhaupt der öffentlichen Meinung jener Gegner soiveil nachgegeben, den Ptoees; einznleiten, ist ein schlimmes '»eichen für den Bildungsgrad der dortigen Massen." Köln a. Rh. Die Saat, welche durch vie Hetzreden der vom Antisemitismus lebenden Leute ansgestxeut ist, beginnt aufzugehen. Die „Köln. B. Ztg." berichtet aus dem Kreise Grevenbroich: In der Nacht vom Sonntag zu Montag haben ruchlose Hände versucht, die Synagoge in Grevenbroich in die Luft zu sprengen. Am Montag'Morgen fand man in derselben ein kurzes Pumpenrvhr mit Pulver gefüllt vor. Au demselben befand sich am Ende ein Einschnitt, worauf noch ein Theil verbranlües Stück Feuerschtvamm lag. Glücklicherweise ist durch die ungeschickte Anfertigung des Rohres keine Explosion entstanden und somit weiteres Unglück verhütet worden. Auch hat man in derselben Nacht einem jüdischen Einwohner einen schweren Pflasterstein in das Schlafzitttmer geschleudert, jedoch ohne weiteren Schaden anzurichten. In Gindorf brach lviederum an zwei Stellen Feuer aus. Dem israelitischen .Handelsmann Stern, dem vor acht Tagen Scheune und Stallungen abbrannten, zerstörte eine Fenersbrniist das Wohnhaus. Ferner brach in der Scheune des israelilischen Handelsmannes Kaufmann, dem vor acht Tagen das Wohnhaus abbrannte, ein Feuer aus, welches die Scheune und Stallung in Asche legte. Auch in diesen Fällen wird Brandstiftung vermuihet. Soll die wüste Agitation der den Frieden der Bevölkerung gefährdenden Judenhetzer auch angesichts solcher an Rußland erinnernder Zustände noch in dem bisherigen Maße geduldet werden? Bereits ist es so weit gekommen, daß in Folge dieser verwerflichen Bewegung ruhige Bürger ihres Lebens nicht mehr sicher sind, und daß Geistliche sich veranlaßt sehen, öffentlich gegen die pöbelhaften Ausschreitungen des Mobs Zcugniß abzulegen. So lesen wir in der „Gladb. B.-Ztg.", daß Weihbischos Dr. Fischer nach einer Firmung iu Corscheubroich eine tiefergreifende Predigt hielt, worin er alle Anwesenden zur christlichen Duldsamkeit gegen Andersgläubige, specicll gegen die israelitischen Mitbürger, ermahnte, und seine ausdrückliche Mißbilligung und Berurtheilung der in einigen Gegenden vorgekommenen Äusschreitungen gegen die Juden anssprach. Paris. Der Proceß gegen den Marquis de Mores tvegen des Zweikampfes, den dieser antisemitische Agitator mit dem Capitain Meyer gehabt, führte zum Freispruche des Angekagten und seiner Sccundanten. Das Verbiet der Pariser Geschwornen stützt sich offenbar auf die Aussagen der Sachverständigen, welche die Expertise abgegeben haben, daß der Olficier durch das abnormal schwere Gewicht der durch Mores mitgebrachten Degen nicht in Nachtheil versetzt worden sei. Trotz dieses Gutachtens, das ja zweifellos günstig für den Angeklagten lautet, ist der negative Wahrspruch der Geschwornen ein Räthsel. Das Duell an und für sich ist ja strafbar und vollends ein solches, dem ein Menschenleben zum Opfer fiel. Wenn bei dem Zweikampfe Morös-M:yer keinerlei Jncorrectheit vorgekommen, so kann dies die Strafbarkeit der durch das Gesetz verbotenen Handlung nur verringern, aber nicht ausheben. Der Freispruch ist also im Widerspruch mit dem Substrate des Processes. Was die Pariser Geschwornen dazu veranlaßt haben mag, den ehrenwerthen Marquis laufen zu lassen, ist uns unerfindlich. Vielleicht wollten sie diesen Scandalmacher nicht zum Märtyrer erheben und durch ihr „Nichtschuldig" die Versumpfung der antisemitischen Bewegung überhaupt herbeiführcn. Zweifellos würde ja die Berurtheilung des Marquis der antisemitischen Presse einen willkommenen Anlaß zu weiteren leidenschaftlichen Verhetzungen geboten haben, während Vieser Aus-

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