Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 37 (9.9.1892)
- Date
- 1892-09-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 666 Orsterrrtchischr Wochrnschrift. Nr. 37 In Wahrheit war diesen christlich germanischen Fürsten die Religion blos ein Mittel des Gelderwerbes, und sie entschieden sich für oder gegen die Reformation, je nach dem Gewinn, der sich auf der einen oder der andern Seite darbot. 1514 hatte sich Curfürst Joachim II. gegen den Papst Leo X. verpflichtet, einen Ablaßverkauf in dem ganzen Curstaate zu gestatten, wenn jener ihm das Patronat über die Dompropsteien zu Brandenburg und Havelberg zuerkennen würde und die eine Halste des Ablaßertrages seinem Bruder, dem verschwenderischen Albrecht von Mainz zufließen sollte. Joachim H. suchte in anderer Art seine Rechnung zu finden denn er war großartig —im Verschwenden und Schuldenmachen! „Joachims H. Einkommen", sagt Droysen (Geschichte der preußischen Politik II. 2. S. 198 1870) ..ward auf 80.000 fl. geschätzt; Einnahmen, die aus den Domänen, Regali.n, Zöllen der stüher von den Ständen bewilligten Bierzinse in die Hofrentei flössen. Wenn man die alten Angaben liest, welche Feste an dem neuen Hofe gegeben, welche Schlösser, welche Kirchen gebaut und ausgestattet wurden, mit welcher Pracht der Curfürst, auch wenn er außer Landes war, zu erscheinen, wie verschwenderisch er zu belohnen liebte, so begreift man, daß schon in den ersten Jahren die Ausgaben nicht mehr zu decken waren. Allerdings wurde 1537 die Hofordnung revidirt und auf Grund eines von dem Kanzler Weintöben verfaßten Bedenkeris, „wie die vorgewesenen Unordnungen und Beschwerungen zu heben", der Versuch gemacht, für die „„Ratsstube"", die Kammer, die Kanzlei, die Aemter u. s. w. bessere Ordnung zu schaffen. Aber es fehlte viel, daß damit die Centralverwaltung minder unordentlich geworden wäre; ja es fanden sich da — wenigstens ward im Lande so geglaubt — gar manche fremde „„Scharrhänse"" von Adel ein, die nur ihren Bortheil zu machen suchten." „Er war astrologischen und alchymistischen Träumereien zugechan", sagt Ranke in einem anderen Buche, in der Genesis des preußischen Staates S. 166, — d. h. warf Geld an betrügerische Sterndeuter und Goldmacher fort — „und keineswegs correct in seiner Häuslichkeit. Man weiß, daß Anna Sydow ihn wohl in MannesÜeidern auf die Jagd begleitet hat, er konnte eine Zeit lang keine Stunde ohne sie leben." Nein, „correct" war sein eheliches Leben nicht. „Mit dem tiefften Jammer", sagt Droysen, „klagt die Curfürstin Hedwig dem Herzog von Preußen, wie ihr Gemal selbst den Schein ehelicher Treue nicht mehr bewahre, wie er öffentliches Aergerniß gebe". Schon in den ersten Jahren seiner Regierung ward mit Recht Beschwerde geführt, über sein „wüstes Leben, den Einfluß von Günstlingen, über maßlose Geschenke an sie oder an solche, deren Stimmen unter den Ständen Gewicht hatten, die Mißverwaltung der landesherrlich.n Güter und Hebungen" . . Es ist klar, daß er bald erfahren mußte, von den Ständen sei nur etwas zur Schuldentilgung und Vermehrung der Einnahnien zu erwarten, wenn er ihnen die „Reformirung" des Gottesdienstes — und des Kirchengutes gestattete, und es klingt sonderbar, wenn man ihn als frommen Reformator rühmen hört. Erst als er mit seinem Hofgesinde am 1. November 1539 das Abendmahl in beiderlei Gestalt genommen hatte — Bischof Mathias von Gaaow hielt das erste evangelische Hochamt — getraute er sich, seinen getreuen Ständen die Rechnung aufzumachen, die sie bezahlen sollten — es waren 600.000 Thaler. Was von den Verhandlungen des Landtages vom März 1540 und des Ausschusses im Herbst 1540 bisher veröffentlicht worden, ist lehrreich zu lesen. lieber das Kirchengut einigte man sich leicht. „Die Einziehung der geistlichen Güter erfolgte mit dem Vorbehalt, den man auf dem Landtage vereinbarte, daß dem Landesadel dabei nichts an seinem Anrecht auf stiftische Versorgungen entgehen solle; er erhielt größtenteils die Feldklöster, deren Bewidmungen von seinen Vorfahren herrührten. Die Stände bekamen die klösterlichen Gebäude und benutzten sie zu ihren Hospitälern und Schulen. Auf die großen Abteien, wie Lehnin und Chorin, wurden Vorschüsse angewiesen, tvelche den curfürstlichei' Cassen bereits geleistet worden waren. Die bedrängten Finanzoerhältnisie des freigebigen, selbst verschwenderischen Fürsten wirkten auf den Gang der Umwandlung und die Theilnahme der Stände mannigfach ein. Die Reformation war eine Handlung der Gcsammtheit des Landes überhaupt — sie trug zur Confolidation desselben um so mehr bei, da von verschiedenen Ständen jeder sein besonderes Interesse dabei fand." (Ranke, Genesis.) Schwerer wie über das Kirchengut einigte man sich über die Schulden. Die Stände ließen es an Vorwürfen und Mahnungen nicht fehlen. Er möge auch gnädiglich halten, was er versprochen, im ganzen Römischen Reich werde nirgends solche Hilfe und Steuer gegeben, er möge nicht alles weggeben und verschreiben und sich selbst eine Rechnung aufstellen, wie viele er besolden und unterhalten könne, denn wenn die Unterthanen nichts mehr zu geben haben, haben seine kurfürstlichen Gnaden auch nichts. Es befänden sich so unglaubliche Summen in den Registern, daß er davon nur wenig in seine Hand bekommen habe. Bei der hohen Besoldung der Doctoren möge er doch auch daran denken, noch was für Aemter und Kirchen übrig zu behalten; er möge nicht jeden, der zu ihm kommt, reich machen. Er möge ferner den Dienern und Jägern und anderen mäßige Besoldung geben -und nicht allen den Beutel füllen, sein Herr Vater habe auch Diener und andere Leute gehalten und dennoch mäßige Besoldung gegeben. Ob es auch räthlich und ohne Gefahr sei, stets mit einem Manne schleichen zu gehen, geben sie zu bedenken .... Sie bitten ihn, er möge doch nicht stets im Holz liegen und der Jagd warten, dieweil er zur Lust und Küche Wildpret genug bekommen könne, und möge seine Unterthanen anhören! u. s. w. u. s. w. Der Curfürst antwortete sehr geduldig auch auf diese Mahnungen, aber er meinte doch, etliche Meutemacher und zänkische Leute hätten ihn verdächtigt.- Wenn er nicht einmal über die große Mühe und Sorge der Regierung die Ergötzlichkeit der Jagd haben sollte, wollte er viel lieber eine geringere Person oder in anderem Berufe sein .... Die Einigung über die Schulden erfolgte vorläufig dahin, daß die Stände die Schulden als Selbstschuldner übernahmen, durch ihre Berordneten in unmittelbare Beziehung zu den Gläubigern traten und daß sie ferner neben einem neuen Hufenschoß eine Erhöhung des Biergeldes auf 8 Jahre bewilligten. Selbstverständlich verlangten die Stände vom Curfürsten Gegenleistungen. Im Allgemeinen gab er ihnen eine Versicherung dahin: „Wir wollen keine wichtige Sache, daran der Lande Gedeih oder Verderb gelegen, ohne unser gemeiner Landstände Vorwisien und Rath schließen oder fürnehmen; wir wollen uns auch in kein Verbündniß, dazu unsere Unterthanen oder Land- > fassen sollten oder müßten gebraucht werden, ohne Rath oder Bewilligung gemeiner Laudräthe begeben." So oft sich ein brandenburgischer Markgraf oder Curfürst mit den Junkern zu vereinbaren hatte, mußte der Bauer die Zeche bezahlen. Und hier liegt eine wirkliche dauernde schwere Beschädigung des Landes als die traurige Folge des wüsten Lebenswandels des Curfürsten Joachim II. vor. Er gestand dem Adel zweierlei zu: 1. Denen vom Adel soll hinfüro offen stehen, wenn solche Ursachen vorhanden, darum man den Bauern mit Recht mochte relegiren, daß sie die ungehorsamen, muthwilligen Bauern auskaufen mögen, doch ihm die Güter, nach Würdigung, was sie gelten, zu bezahlen haben. 2. Weil sich die vom Adel auf einen alten Brauch bezogen, da ihnen zu ihrer Gelegenheit freistund, etliche Bauern auszukaufen, — solches soll ihnen hinfüro auch steistehn, wenn sie die ausgekauften Bauerngüter selbst wollten bewohnen, doch daß sie dem Bauern, den sie auskaufen wollen, ihre Güter nach Würdigung, weß sie geltend machten, entrichten und bezahlen. Ein socher alter Brauch und ein solches Recht gegen die Bauern hatte in der Mark niemals bestanden. Die Junker benutzten also die Schuldennoth des Curfürsten, das Recht des Bauernlegens durchzusetzen. So wurde mit Einführung der Reformation den Bauern in der Mark ein Stück uralter Bauernfreiheit durch Curfürst Joachim II. und den Adel widerrechtlich genommen! Daß der Adel insgesammt, daneben aber namentlich ein Theil desselben, der sich „etliche Armen vom Adel" — (der „arme Mann" von 1540) nannte, außerdem weitergehende Forderungen stellte, entsprach der Natur dieses Adels. Die Reformation Joachim s II. war ein Werk der Geldnoth und aus Geldverlegenheit bequemte er sich, 1854 das „Interim" anzunehmen, welches im wesentlichen auf eine Wiederherstellung des Katholicismus in Deutschland hinauslief. Darüber haben viele Geistliche der Marken ihre Stellen niedergelegt und sind ausgewandcrt, andere wurden ihres Amtes entsetzt. Dem Joachim sollen dazumal zwei katholische Fürsten 10.000 Gulden geliehen und sein Leibpfaffe Agricola soll vom Kaiser 500 Kronen und vom König Ferdinand 500 Thaler geschenkt erhalten haben, damit sie in Betreff des Interims sich den Wünschen des Kaisers fügten. Höfische Geschichtsschreiber finden darin keine Bestechung.