Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 36 (2.9.1892)
- Date
- 1892-09-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Seite 657 -rsterrrichifchr Wochenschrift^ Nr. 36 nügend mit Rahrüngs- und Heilmitteln linterstützt werden, die Kranken sich genügend, der Pflege und Wartung erfreuen. Ein Käbiüetsbefehl Königs Friedrich Wilhelin Itt, empfehlt unter dent Sevtember häs Verfahren^ der Posener Judenscyaft allen Gemeinden zur NächühmnUg. Die Sterblichkeit unter den Inden sn oeü Cholera-Epidemien ist übrigens aller Orten eine verhältnißmäßig geringe gewesen und ist mit ihren seit Jahrhunderten organisirten Krankenverpflegungsgesellschaften in Zusammenhang zu bringen. Es ist auch in Anschlag zu bringen, daß gerade die unteren Schichten der Juden streng rituell leben und dem Gebot, vor jeder Mahlzeit (wie nach Abgängen von Auswurfsstoffen) die Hände zu waschen, noch heute Folge leisten. Es ist überraschend, wie diese Gebote, sich mit den Anschauungen decken, welche aus der Entdeckung der bacteriellen Krankheitserreger hervorgegangen und auch der in dem Ministerialrescript von 1874 und 1892 ausgesprochenen Warnung, in von Cholerakranken benutzten Räumen nichts zu essen und zu trinken, zu Grunde liegen." Frankfurt am Marrn Nach kurzem Leiden ist hier Elise H e n l e verstorben, eine Schriftstellerin, welche sich durch eine Reihe beliebter Werke einen Namen gemacht hat. Sie nannte sich Elise Heule, und. nur wenige wußten, daß sie im bürgerlichen Leben eine Frau Elise Levi war, die Gattin des Fabrikanten Levi in Eßlingen, mit dem sie sich im Jahre 1850 vermählt hatte. Ihr Vater, Benedict Heule, war der Erfinder der sogenannten polytopischen Uhr. Bekannt wurde Elise Heule durch ihr 1878 in Wien Preisgekröntes Lustspiel „Durch die Intendanz". Es erregte damals nicht geringes Aufsehen, daß der vom Stadttheater auf Anregung Laube's ausgesetzte Preis für das beste eingereichte Lustspiel einer Dame zufiel, deren Name bis dahin in der literarischen Welt so gut wie unbekannt war. Allerdings hatte die Verfasserin schon vorher zwei Lustspiele und ein Schauspiel verfaßt, doch war es ihr nicht gelungen, dieselben zur Aufführung zu bringen oder auch nur die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf sich zu lenken. Das Lustspiel „Durch die Intendanz" wurde mit Beifall im Wiener Stadttheater nud an zahlreichen anderen deutschen Bühnen zur Aufführung gebracht. Auch anderen Bühnenwerken der Henle war damit der Weg gebahnt. Doch errang von ihren späteren Stücken nur das Lustspiel „Der Erbonkel" annähernd eine solche Beliebtheit wie ihr preisgekröntes Stück. Auch erfreut sich ihr Sammelwerk: „Was soll ich declamiren?", welches Ende der achtziger Jahre erschien, noch heute einer großen Beliebtheit. Elise Levi war am 10. August 1832 in München geboren, hat also ein Alter von sechzig Jahren erreicht. Sie lebte eine Zeit lang in Stuttgart und siedelte von da vor mehreren Jahren nach Frankfurt über, um ihren Verwandten näher zu sein. Bis in die allerjüngste Zeit war die regsame Frau noch schriftstellerisch thätig. Köln, 14. August, lieber die bereits gemeldete Ver nrtheilung des hiesigen Antisemitenführers G r u n e r weiß die „K. Vztg." noch Näheres zu berichte». Im Jahre 1890 war der Angeklagte in Magdeburg in Stellung; er unterschlug seinem Principal nach und nach eine Geldsumme von 400 Mark. Im December 1890 entlieh Grüner von einem Wirthe 30 Mark und von einem Generalagenten 10 Mark. Ein Bekannter hatte ihn als Assistenzarzt vorgestellt, und der Angeklagte ließ die beiden obengenannten Personen in dem Glauben, er sei Arzt. In diesen beiden Fällen erfolgte Freisprechung, da die Zeugen angaben, daß sie das Geld auch dann dem Angeklagten geliehen hätten, wenn er nicht als Arzt aufgetreten wäre. Bon einem Mitgliede des antisemitischen Vereines entlieh Grüner 70 Mark. Auch hier wurde nicht erwiesen, daß der Geschädigte durch falsche Vorspiegelungen zur Hergabe des Geldes veranlaßt worden sei. Mit dem letzteren Zeugen hat Grüner sogar in freundschaftlichem Verkehr gestanden; er machte ihm und seiner Braut werthvolle Geschenke, um ihn dadurch zur Uebernahme des Vorsitzes in dem antisemitischen ^Verein zu veranlassen. Eines Tages nahm Grüner in den Geschäftsräumen dieses Zeugen eine Simili-Borstecknadel an sich, die einen Werth von 80 Pfennigen hatte. Hier nahm das Gericht einen Diebstahl als vorliegend an. Der Angeklagte will eine rechtswidrige Absicht in diesem Falle nicht'gehabt haben. Von dem Cassier des antisemitischen Vereines erhielt Grüner 90 Mark zur Zahlung an den Abgeordneten Zimmermann als Honorar für einen Bortrag; der Angeklagte übergab an Zimmermann nur 50 Mark, den Rest verwendete er nach seiner Angabe zur Deckung ihm in Bereinsinteresse erwachsener Unkosten. Da letzteres nicht widerlegt wurde, erfolgte auch in diesem Falle Freisprechung. Wegen fortgesetzter Unterschlagung und wegen Diebstahls erkannte das Gericht auf 5 Monate und 1 Tag Gefängniß. Der gegen den Angeklagten erlassene Haftbefehl wurde aufgehoben. Wegen Betruges ist Grüner.früher Mit einem Monat Gefängniß vorbestraft worden. Bautzen. Eine Illustration zu den Schimpfereien, womit von conservativer Seite der „Jude" und Zwischenhändler der Bertheueru ig des Getreides sowie unsauberer Manipulationen beschuldigt wird, liefert folgendes Geschichtchen, welches der „Oberlauf Bolksbote" berichtet. Ein großer Gutsbesitzer aus hiesiger Gegend, der als fleißiger Kirchgänger, conservativer Heißsporn nnd Jndenfreffer bekannt ist, hatte seit zwei Jahren seine reichen Erträge an Roggen ausgespeichert und war trotz der hohen Getreidepreise nicht zu bewegen, seine Borräthe zu verkaufen, „da die Preise noch viel höher werden müßten, ehe er losschlüge." Bei dem gegenwärtigen Sinken der Roggenpreise sah er sich aber nun doch zum Verkaufe gezwungen. Es zeigte sich mtil aber, daß der Roggen mit unzähligen sog. Krebsen durchsetzt war. wodurch er für den Menschlichen Genuß unbrauchbar würde. Statt nun den verdorbenen Roggen alsViehsntter zu verwenden, tödtete er die Krebse durch Chlordämpse und verkaufte die hierdurch ungenießbar gewordenen Körner an verschiedene kleine Müller für tadellos gute, abgelagerte Frrtcht. Das ans dem Mehl gebackene Brot war aber übelriechend und ungenießbar, so daß die betreffenden Müller neben ihrem Gelve auch ihre Kundschaft einbüßten. Auch müssen dieselben ihre Mühlen erst gründlich reinigen lassen, bevor wieder gutes Getreide gemahlen werden kann. Genua. Großartige Vorbereitungen werden Hierselbst für d"N 1. October getroffen, an welchem Tage gelegentlich der 400 jährigen Erinnerung an die Entdeckung Amerika's die erstmalige Aufführung der Oper „Christoph Columbus", componirt von Baron Franchetti, unter Direction des Herrn Mancinelli stattnnden wird. Diese Oper besteht aus 3 Acten: 1. „Befürchtungen. Concessionen an die Matrosen nnd Einschiffung"; 2. „Die Reise, die Revolte und die Entdeckung Amerika's"; 3. „Der Tod". Tie Scenerie des 2. Actes w>rd voraussichtlich Ueberraschungen in Menge bieten, denn die ganze Bühne wird einen See darstellen, aus welchem ein wirkliches mit Matrosen besetztes Schiff schwimmen wird. Ihr Gebet verwandelt sich bald in einen Wnthausbrnch und in Drohungen gegen den unerschrockenen Seefahrer. Nach einem längern Musikstück verkündet alsdann Kanonendonner den ersten ''Anblick des Landes nnd der Ehorlls dec Verwünschungen verwandelt sich in einen Lobgesang. Nach den Erfolgen, welche die Oper „Asrael" deffelbeu Componisten auf den Hauptbühnen Italiens und Deutschlands erzielte, darf man von dieser neuesten Schöpfung des genialen Meisters nur Großes erwarten. Paris. Das Juli-Bulletin der „Alliance JsraeliteUniverselle" erwähnt eine Thatsache, welche zeigt, wie ein antisemitischer Pamphletist ohne die geringste Rechtfertigung oder Beweisführung für die Wahrheit seiner Behauptung eine Verleumdung erfunden hat, lute sie den Juden und dem Judenthum fortwährend angedichtet werden. Man wird sich erinnern, daß in Paris ein Buch unter dem Titel „Das Blutgeheimniß bei den Juden aller Zeiten" erschienen ist. In diesem wird der berüchtigte Fall des Paters Thomas in Damascus (1840) besprochen und natürlich die Schuld der Juden nachgewiesen ('?), was den Berfaffer Henri Desportes zu der Behauptung veranlaßt: „Die Documente über den Damascener Blutproceß wurden aus dem Ministerium des Auswärtigen gestohlen, woselbst unser Consul sie deponirt batte." Ferner: „Die Documente wurden beim Ministerium des Auswärtigen deponirt und verschwanden aus demselben im Jahre 1870 unter der Regierung des Juden Cremieux." Diese Behauptungen Desportes' sind reine Erfindungen. Wir ersehen dies aus dem folgenden Antwortschreiben des Ministers des Auswärtigen auf eine diesbezügliche Anfrage des Herrn S. Reinach an denselven: „Die angestellten Nachforschungen in den Archiven haben ergeben, daß die auf die Ermordung des Paters Thomas in Damascus bezüglichen Documente weder gestohlen, noch unter Herrn Cremieux im Jahre 1870 beseitigt worden sind. Diese Documente befinden sich thatsächlich ganz intact im Ministerium des Auswärtigen. Das einzige Schriftstück, welches fehlen könnte, wäre ein Generalbericht des zur Untersuchung entsendeten Agenten, den derselbe im Jahre 1841 angezeigt hatte. Ta jedoch dieser Agent bald nachher nach Paris zurückkehrte, so glaubt man, daß er sich darauf beschränkt Hat, dem Herrn Gnizot, damaligen Minister des Auswärtigen, mündlichen Bericht zu erstatten." Ein categorischeres Dementi konnte die Verleumdung Desportes' wohl nicht erfahren.