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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-09-02 · 36 (2.9.1892) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
36 (2.9.1892)
Date
1892-09-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 654 Orstrrrrichischr Wochrnschrist. Nr. 36 Wie alle russischen Gesetze, so dürfte auch das Wesen und die Bedeutung des vorstehenden Reglements erst durch die Art der Ausführung erkennbar werden. Leuchtet aus dem Erlaß desselben die Absicht hervor, die Gelegenheit zur Auswanderung der Juden aus Rußland nach Möglichkeit zu erleichtern, so sind die Cautelen für die Wirksamkeit der Colonisationsgescllschafl doch so manigfaltige, daß man die Wahrscheinlichkeit einer gedeihlichen Thätigkeit derselben stark bezweifeln mußte, wenn es nicht bekannt wäre, daß in keinem anderen Lande der Welt die Praxis sich so wesentlich anders gestaltet, als die gesetzlichen Bestimmungen es verniuthen lassen. Es werden in dem Reglement der Regierung und ihren verschiedenen Organen so weit gehende Befugnisse ertheilt, daß dadurch die dem Erlaß zu Grunde liegende Absicht in jedem Falle vereitelt oder auch befördert werden kann, je nach dem Gutdünken der betreffenden Organe. Charakteristisch ist besonders die letzte Bestimmung des Reglements. Nachdem die Befugnisse der Gesellschaft, ihrer Zweigvereine und der Behörden durch eine Reihe der eingehendsten Bestimmungen festgestellt sind, heißt es in der letzten, daß alle Anordnungen der Comite's und Bevollmächtigten der Colonisationsgesellschaft mit allen ihren Folgen vom Minister des Innern aufgehoben werden können. Man wird mit dieser Eigenthümlichkeit der russischen Gesetzgebung zu rechnen haben, wenn man sich ein Urtheil über die weite Gestaltung der Dinge zu bilden beabsichtigt. Auf der einen Seite will man die Auswanderung der Juden befördern und erleichtern, auf der anden Seite in jedem Augenblick in der Lage fein, die in dieser Beziehung ergriffenen Maßregeln zu hemmen oder aufzuheben, je nachdem dies im einzelnen Fall der Regierung oder ihren Organen wünschenswerth oder nothwendig erscheint. Unsere neuen Collegen in Böhmen. 5p. T. „Der Gefertigte gibt allen seinen Freunden und Gönnern „statt jeder anderweitigen Anzeige auf „diesem Wege die geziemende Nachricht, daß er laut „Erlaß der hohen k. k. Statthalterei vom 9. Juli 1892 „Nr-. 76157 als Rabbiner befähigt erklärt wurde „N-au, im Juli 1892. I-ft-." Als ich diese gedruckte Anzeige, natürlich mit voller Orts- und Namenangabe las, schlug ich eine Helle Lache an. Also so weit ist es mit den Rabbinern Böhmens gekommen! Und ich würde gar' nicht weiter staunen, wenn in den nächsten Tagen ein neugebackener Amtsgenosse mit folgender gemächlicher Ansprache in mein Haus einträte: Grüß Gott, College! Endlich doch Rabbiner geworden und dabei mit so wenig Plage! Ein Narr, der die goldene Jugendzeit zu genießen versäumt, mit alten Schmökern sich umgibt! Sieh nur mich an Bruder Studio! Habe 5 Elasten der Volksschule besucht, ob nur 5 Jahre, weiß nicht mehr genau, blickte auch in die Bürgerschule hinein. Dann warf mich mein Vater in's Geschäft. Da war ich nicht allzufleißig, Hab' mich aber doch so durchgebracht, bis ich groß geworden. Ich heirathete, ward selbstständig, Geschäft ging schlecht, Familie groß, was zu thun? Da denk ich an mein hebräisches Wissen, vom Vater unter Prügeln eingetrichtert und werde Schächter. — Aber Freund! es wächst der Mensch mit seinen höheren Zwecken! Ich bekomme Ambition, kostete nur 50 Gulden — ein feinerer Herr verlangte 100 — und ich erhielt eine Hattarä! Famoser Kerl das! sah mich gar nicht, wir unterhielten uns brieflich über die Wissenschaft — und das Rabbinatszeugniß lag auf meinem Tische. Jetzt reichte ich ein bei der hohen k. k. Statthalterei und nun bin ich Rabbiner, College!! Nebenbei zeige ich ihnen auch an, daß ich zugleich eine Hauptagentur für Lebensversicherung betreibe und mich auch mit Schadchones befasse, wir könnten vielleicht manchmal gemeinsame Geschäfte machen! Ich komme wahrlich nicht, jene armen Teufel anzuklagen, die in der Hoffnung auf eine ausgiebigere Lebensstellung diese ‘ krummen Wege einschlagen. Der Vorwurf gilt nur denen, die ein solches Rabbinatszeugniß ausstellen, und er gilt der hohen k. k. Statthalterei. Welch' gemeine, niedrige Wichte müssen denn jene sein, die ihre eigene Würde so in den Staub treten können! die nicht bedenken, wie sie Jahre hindurch sich abgemüht hatten, um vom Meister die Reife zu erhalten und jetzt selbst um ein paar lumpige Gulden ehrlichem, wissenschaftlichen Streben eine Ohrfeige versetzen! Welch' niedrige Krämerseelen müssen diese academisch gebildeten Herren doch sein, die sich nicht schämen, Schuster und Schneider in ihren Kreis zu ziehen! Da gibt es keine Entschuldigung, keine Ausflucht. Wer sich unterfängt, einem Unverdienten durch ein solches Zeugniß den Namen „Rabbiner" zu verschaffen, verdient es, daß sein Name an den Pranger gestellt werde, denn er hat in den Koth gezerrt das heiligste Amt in Israel! — hiezu bleibt uns aber nur ein Weg offen. Wir wollen eine Bitte an *die hohek.k. Statthalt'erei richten, sie möge uns niittheilen,werden in letzte rZ eit ernannten Rabbinern das Rabbinatszeugniß gegeben? Ferner möge die hohe k. k. Statthalterei bei jedem zukünftigenGesuche dasOberrabbinat in Prag zu einer Begutachtung auf fordern. Dann aber wollen wir Alle, die eine solche Hattarä geben, durch Veröffentlichung ihrer Namen brandm a r k e n. Der weitere, nicht minder herbe Vorwurf gilt den Behörden der hohen k. k. Statthalterei in Prag. — Ach! wir Juden stehen noch immer unter Ausnahmsgesetzen. Ueberall muß ein Lehrbesähigungsnachweis von einer Schule ausgehen nur bei uns wird es nicht verlangt. Hat die hohe k. k. Statthalterei je nachgeforscht, woher, von wem ein solches Zeugniß kam? Es ist ja ganz unglaublich, daß sie niemals von dem argen Zustande etwas erfahren hätte, daß ihr niemals das wüste Treiben mancher Rabbiner hinterbracht worden wäre Warum soll die hohe k. k. Statthalterei nicht aus eigener Initiative eine eingehende Prüfung solcher Gesuche anordnen, die doch nicht für die jüdische Religionsgenossenschaft, sondern auch für die culturelle Entwicklung des Landes von Bedeutung sind! — Die hohe k. k. Statthalterei hat den edlen Beschluß gefaßt, bei Einigen von dem sonst geforderten Bildungsgrade abzusehen. Eben darum hätte aber die hohe k. k. Statthaltere ein bestimmtes Princip aufstellen sollen, das eine auch hohenorts nicht gewünschte Erniedrigung des Rabbinerstandes verhütet hatte. — Durch die in letzter Z'it veröffentlichten Rabbinerbefördemngen im k. k. Militär-, wollte sagen Amtsblatte entstand aber ein wahres Tohu wa-buhü. Wenn unsere Gemeindeverhältnisse amtlich schon geordnet wären und hierbei mehreren älteren Religionsweisem das Rabbinat belassen wäre, dann wäre auch mit einem Schlage vollkommene Ordnung eingetreten. So aber riefen diese Ernennungen — ein Chaos hervor, eine stürmische Bewegung bemächtigt sich der p. t. Schochtim und Religionsschneider. Wenn N-au einen Rabbiner haben kann, warum nicht Neudek, Budau, Giesshübl, Chodau, Franzensbad u. s. w.? und wie ein fleißiger Ameisenhaufen gingen die Herren auseinander, um ein Rabbinertitelchen zu ergattern und von allen Seiten kommen Anftagen, ob man vielleicht geneigt wäre eine Prüfung des — beigelegten Couverts vorzunehmen. Es ist daher die Pflicht der Rabbiner Böhmens, an die hohe k. k. Statthalterei das weitere ergebene Ansuchen zu st eilen, biszur endgiltigenRegelungunse rer Gemeindeverhältnisse derartige Ernennungen zu sistiren. Ich unterbreite hiermit diesen meinen dringlichenDoppelantragdem von uns Allen hochgeehrten, charakterfesten Obberrabbiner der Cultusgemeinde Prag, Herrn Dr.Ehrenfeld, dem es zusteht, Leiter dieses gemeinsamenVorgeh.enszusein, ummitfe st er, willen sstarker Hand diesen Wirren ein Ende zu bereiten. Die Zusage und Unterschrift der ehrlich denkenden Rabbiner Böhmens sind ihm bei diesem Unternehmen sicher. Karlsbad. Dr. I. Ziegler.

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