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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-08-26 · 35 (26.8.1892) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
35 (26.8.1892)
Date
1892-08-26
Page
– (sequence 12)
Language
German
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S-Ite 644 Arstrrrrichischr WochrnschrW. Nr. 35 Der Führer der Deputation, Rabbi Albert Wesel, gab in seiner Ansprache der Freude darüber Ausdruck, daß in Kronstadt mit dem Erstarken der reformirten Gemeinde auch das ungarische Element erstarkt. Die reformirte Kirche habe bisher um chre eigene Existenz gekämpft; Redner und seine Glaubensgenossen hoffen, daß diese Kirche schon vermöge ihrer Grundsätze , nach Ueberwindung ihrer Kämpfe Mitwirken werde, daß das Schandmal unserer Zeit, der Antisemitismus ausgerottet werde. — In seiner Antwort gab der Bischof seiner Freude darüber Ausdruck, daß in Kronstadt zwischen der Judenschast und dm Reformirten, welche daselbst zu überwiegendem Theile das Ungarthum repräsentiren, ein so gutes Einvernehmen herrscht. Der Bischof erklärte weiter, er habe den zur Schmach der Civilisation künstlich genährten Antisemitismus stets vernrtheilt; derselbe habe übrigens in den ihm unterstehenden Gemeinden keinen Boden gefunden. Mit freudigem Interesse habe er die auf die Reception der Juden abzielende Bewegung verfolgt und er hoffe auch, die Regierung werde ihre Zusage einlösen und das berechtigte Verlangen der Inden erfüllen. Wird erst die jüdische Religion in das Gesetz inartikulirt sein, dann werden allmälig auch Antipathien und Borurtheil schwinden. Budapest. (Stiftungen anläßlich einer silbernen Hochzeit.) Herr und Frau Sigmund Brüdy feierten am 15. Tülgust auf ihrem Sommeraufenthalt in Gödöllö das Fest ihrer silbernen Hochzeit. Die schöne Feier fand im engsten Familienkreise statt, und nur das Personal der Unternehmungen, an deren Spitze Herr Sigmund Brüdy steht, ließ es sich nicht nehmen, seine Glückwünsche dem jubilirenden Paare darzubringen. # Am Sonntag Abends erschien das ganze technische Personal'des „Hungaria"-Buchdruckerei- und Verlagsunternehmens und bereitete dem Ehepaare Brüdy eine sinnige schöne Feier. Unter Musikbegleitung, farbige Lampions tragend, erschienen an hundert Mann, die nach dem Absingen mehrerer Lieder durch ihren Führer, Herrn Tschutschegg ihrem Chef und deffen Gemahlin in einfachen, warm empfundenen Worten ihre Glückwünsche aussprachen. Zugleich überbrachten sie ihnen, in originellen Rahmen gefaßt, die Photographien sämmtlicher Mitglieder des technischen Personals. Am Montag Bormittags gratulirten die Mitglieder der Redactionen des „Neuen Pester Journals", des „Politischen Bolksblattes" und der Administration. In den Ansprachen wurde auch ganz besonders der edelherzigen Gattin des Jubilars, Frau Adele Brüdy, gedacht, deren Herzensgüte und Wohlthätigkeitssinn ihr überall die wärmsten Sympathien zuführen. Auch bei dem heiteren Symposion, das auf die Gratulationen folgte, galt ihr eine Reihe begeisterter Trinksprüche. Hier erklärte Herr Sigmund Brüdy, daß er als Anfang eines durch ihn zu begründenden größeren Pensionsfonds eine Stiftung von 100.000 Gulden mache für das gesammte Personal des in seinem Besitze befindlichen „Hungaria" Buchdruckerei- und Berlagsunternehmens, nämlich für die Mitglieder seiner Journale, sowie für die in der Administration und Buchdruckerei Angestellten, und zwar in der Weise, daß die jährlichen Zinsen der besagten Summe zur Pensionirung der wegen vorgerückten Alters oder Krankheit Arbeitsunfähigen, eventuell ihrer Witwen und Waisen verwendet werden mögen. Die näheren Modalitäten hat der Stifter noch nicht endgiltig festgestellt, aber das Pensionsinstitut tritt schon im laufenden Jahre in's Leben. Außerdem hat Herr Sigmund Brüdy an demselben Tage für arme israelitische Studenten eine Stiftung von fünfzigtausend Gulden gemacht, deren jährliche Zinsen zur UnterMtzung ungarischer Schüler der juridischen, medicinischen, philosophischen Facultät, des Rabbinerseminars, des Polytechnikums und der Lehrer-Bildungsanstalten verwendet werden sollen. Das Capital dieser Stiftung wird dem Vorstände der Pester israelitischen Religionsgemeinde zur Verwaltung übergeben. Schließlich hat Herr Sigmund Brüdy 300 fl. seinem Freunde Dr. Ludwig Tegye zur Bertheilung an Gödöllöer Arme, ohne Unterschied der Confessio«, übergeben. Berlin,/15. August. Das Berliner Comite für die Busch- Hoff-Sammlungen hat heute eine Sitzung im Rathhanse abgehalten. Abg. Dr. Barth referirte über die bisherigen Ergebniffe der Sammlung. Danach sind bei dem Berliner Comite ca. 50.000 Mark eingegangen, während die von den anderen Comite's, namentlich in Frankfurt a. M. und Köln gesammelten Beiträge sich auf etwa 30.000 Mark belaufen, so daß im Ganzen ca. 80.000 Mark zusammengebracht sind. Einem Curatorium, daß sich in Köln gebildet hat, hat Buschhoff, der vollständig gebrochen und keiner Arbeit und Anstrengungen mehr fähig ist, die vollständige Verwaltung der für ihn zusammengekommenen Gelder überlassen. Das Berliner Comite hat nunmehr nach eingehender Debatte den Beschluß gefaßt, die Sammlungen zu schließen, von der Summe von 50.000 Mark zunächst 15.000 Mark für die übrigen in kanten und Umgebung in Mitleidenschaft gezogenen jüdischen Familien zn verwenden und die dann noch verbleibenden ca. 35.000 Mark, sowie die etwa jetzt noch einlaufenden Gelder dem Kölner Curatorium zur Verwaltung, resp. weiteren Verwendung zu überweisen. Bern. (Schächtfrage und Antisemitismus.) Man schreibt der Münchener „Allg. Ztg". aus Bern: Die Regierungen der Cantone Aargau und Bern hatten vor einigen Jahren Maßnahmen getroffen, welche aus ein Verbot der jüdischen Schlachtmethode hinausliefen. Gegen diese Beschlüsse und Verordnungen reichten die isrealitischen Cultusvereine Recurse beim Bundesrath ein. Ungefähr zu gleicher Zeit richtete der Centralvorstand der schweizerischen Thiecschutzvereine an die nämliche Behörde eine Petition, in welcher unter Berufung auf Art. 50 und 4 der Bundesverfassung („die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet"; „alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich") im Namen der Moral und der öffentlichen Ordnung, sowie im Namen der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetze ein grundsätzlicher Entscheid gegen das Schächten verlangt wurde in dem Sinne, daß das Tödten der Schlachtthiere ohne vorgegängige Betäubung durch Schlag oder Schuß verboten werde. Diese Petition wurde dahiu beantwortet, daß die Behörde nur dann darauf eintreten könne, wenn der Beweis erbracht würde, daß die israelitische Schlachtmethode als eine qualvolle oder thierquälerische Tödtungsart zu betrachten sei; dieser Nachweis könne aber angesichts des abweichenden Urtheils zahlreicher competenter Fachmänner nicht als geleistet angesehen werden. Was nun die Recurse betrifft, so faßte der Bundesrath folgenden Beschluß: Die Recurse der Israeliten gegen die Maßnahmen cantonaler Behörden gegen das Schächten werden insofern als begründet erklärt, als dieselben gegen ein unbedingtes Verbot des Schächtens gerichtet sind. Gegen cantonale Gesetze und Verordnungen ist von Bundeswegen nichts einzuwenden, wenn dieselben blos bezwecken, dafür zu sorgen, daß die Vorbereitungshandlungen dem Thier keine nnnöthige Qualen bereiten. Gegen diesen Beschluß wurde weiter recurrirt an die Bundesversammlung, welche sich aber auf den Standpunkt des Bundesraths stellte. Kaum war der Beschluß der eidgenössischen Räthe bekannt geworden, als der schweizerische Thierschntzverein seine Absicht kundgab, in dieser Sache nun an das Volk selbst zu appelliren. Und er hieli Wort, denn das mittlerweile für die Schweiz eingeführte Volksrecht der Initiative in Verfassungssachen bot ihm dazu die erwünschte Gelegenheit. Rasch wurde mit der Sammlung der 50.000 Unterschriften begonnen und man weiß bereits seit ein paar Tagen, daß diese Zahl schon unr 10.000 übertroffen ist. Das dem Volke zu unterbreitende Begehren der Initianten geht dahin, es möchte als neuer Artikel folgender Satz in die Bundesverfassung ausgenommen werden: „Das Schlachten der Thiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blntentzuge ist bei jeder Schlachtart untersagt." Das Schweizervolk muß sich nun mit der Frage beschäftigen, es muß sich für oder gegen das Schächten aussprechen. Ueber die Fragen: ist das Schächten ein gesetzlich zu duldender ritueller Act? ist es eine Thierquälerei oder nicht? sind die Ansichten sehr verschieden, und soviel wir wissen, haben die Gesetzgebungen der verschiedenen Länder einen grundsätzlichen Entscheid vermieden. Bei Anlaß der erwähnten Recurse sammelte unser Bundesrath von überall her bezügliche Aufschlüsse, denen wir entnehmen, daß in Oesterreich-Ungarn, in Italien, in Frankreich, in Belgien, in Rußland, in England, in Nordamerika das Schächten als rituelle Handlung geduldet und keine diesen Gegenstand regelnden Staatsgesetze oder Reglements bestehen. Auch Deutschland hat darüber keine reichsgesetzlicheu Vorschriften, und im Jahre 1887 ist ja der deutsche Reichstag über mehrere Antischächtpetitionen der Thierschutzvereine zur Tagesordnung, übergegangen, nur bestehen in einzelnen Städten schlachtpolizeiliche Vorschriften, betreffend Vermeidung unnöthiger Quälerei bei der Ausführung des Schächtens, und im Jahre 1889 erließ das preußische Ministerium des Innern und der geistlichen Angelegenheiten eine Verfügung, durch welche den k. Negierungen gewisse Maßregeln in diesem Sinne zu allgemeiner Durchführung empfohlen wurden, namentlich in Betreff des schonenden Niederlegens der Thiere vor dem Schächten. Aus dem eben Angeführten geht hervor, daß die Schweiz, wenn sie den neuen Berfassungsartikel annähme, der die vorherige Be-

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