Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 34 (19.8.1892)
- Date
- 1892-08-19
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. U Oeflrrrirhisrhr Worhrnfrhrist Seite 639 ellen Gebete der Gesangverein „Lubor" ein ergreifendes Grablied. Die Gesangsection des Vereines „Mercur" trug in der Leichenhalle nach dem üblichen „haznr tomim“ mit Harmoniumbegleitung den Mendelsohn'schen Chor: „Es ist bestimmt in Gottes Rath" in musterhafter Weise vor. Am offenen Grabe hielt Herr Rabbiner Dr. Löwy eine formvollendete Grabrede, in der er die Tugenden und glänzenden Eigenschaften des Verblichenen hervorhob. Radenin bei Tabor. Dem Herrn Oberlehrer und Religionsweiser Adolf Glaser in Radenin wurde von der k. k. Statthalterei in Böhmen auf Grund der Ministerialverordnung vom 27. December 1891 die Befähigung zur Anstellung als Rabbiner in Böhmen zuerkannt. Lemberg, 10.'August. >^Die Arbeiter-Excesse in Lodz.) Wie aus Warschau berichtet wird, hat die Criminal- Kammer des Petrokower Kreisgerichtes in der zu Lodz durchgeführten Schlußverhandlung 34 Rädelsführer der im Mai stattgehabten Lodzer Arbeiter-Excesse wegen Tödtung eines Juden, Plünderung, schwerer körperlicher Verletzung und Aufreizung zur Arbeitseinstellung zu Zwangsarbeit in der Dauer von mehreren Monaten bis zu anderthalb Jahren verurtheilt. Kolomea. (Tales web erst rike.) Der Strike der Tales-(Gebettuch-)Weber hält ungeschwächt an. Der heute eingetroffene Gewerbe-Jnspector sucht zu vermitteln. Die Arbeiter fordern 10 Procent Lohnerhöhung, Beschäftigung für die ganze Woche und Verwandlung der Accordarbeit in Wochenarbeit. Die Roth der Ausständigen spottet jeder Beschreibung. Bemerkenswerth ist die Solidarität der Arbeiterpartei mit den jüdischorthodoxen Webern, an welche gestern Strikegelder einlangten. Brody, 10. August. Das russische Gesetzblatt veröffentlicht einen Ukas, durch welchen das Recht der Ausländer und Juden auf den Betrieb von Petroleumgeschäften im Kaukasus bedeutend eingeschränkt wird. Nach diesem Gesetze ist es den Ausländern und Juden verboten, Gründe eigenrechtlich zu erwerben, auf welchen sich Petroleumquellen befinden, ebensowenig dürfen dieselben solche Gründe in Pacht nehmen, oder in irgend einer Weise Industrielle ausbenten. In Ausnahmsfällen, zu welchen auch die erbrechtliche Inanspruchnahme von Petroleumaründen oder Unternehmungen gehört, hat das Dcmänen- Ministerium, in Einvernahme mit den Ministerien der Finanzen und des zJnneru, sowie mit dem Generalkommandanten vom Kaukasus zu entscheiden, ob der betreffende Ausländer oder Jude würdig ist, ein Petroleumgeschäft im Kankasns zu betreiben. Aus Westpreutzen. Ueber folgenden Vorfall wird dem „Graudenzer Geselligen" aus Tuchel berichtet: Gegen Ende April d. I. besuchte der katholische Regierungs- und Schulrath P. aus Marienwerder mit dem evangelischen Kreisschulinspector Dr. K. von hier die Schule in G. Bei der Revision wurde in katholischer Religion durch den Hauptlehrer N. geprüft; das erste Gebot wurde behandelt. Auf die Frage: „Wie versündigt man sich gegen den Glauben?" lautet im Katechismus die Antwort: „durch Lesung ketzerischer und gottloser Bücher". Bei dieser Stelle fragte der Herr Regierungsrath selbst: „Kinder, wisset ihr auch, was Ketzer sind und was ketzerisch bedeutet? Als die Kinder dies nicht wußten, stellte er den katholischen Kindern die mitanwesenden evangelischen und jüdischen und den Kreisschulinspector vor und sagte: „Seht, liebe Kinder, diese und diese und der Herr Kreisschulinspector, die haben nicht den rechten Glauben, deren Bücher dürft ihr nicht lesen". Wie der „Reichsbote" hört, ist das Consistorium „bereits nrit der Sache befaßt. (Natürlich nur der Evangelischen wegen, den jüdischen Schülern allein hätte man diese Verketzerung schon gegönnt.) Oppeln, 4. August. Die Universität Jena hat unserem Rabbiner Herrn Dr. Wiener unter dem 25. Juli d. I. in Erinnerung an den Tag, an dem er vor 50 Jahren in Jena promovirt wurde, das Diplom als Ehrendoctor verliehen, mit der Begründung: Apud Oppolienses Per Plus Quam Octo Lustra Kabbino Ob Doctriuam Suam Et Humanitatem Civibus Suis Carissimo. Mit ähnlicher Motivirung hatte die Stadt Oppeln Herrn Dr. Wiener am Anfänge dieses Jahres zur Feier seines 81. Geburtstages zum Ehrenbürger ernannt. Köln, 13. August. (Diebstahl eines Antisemiten- F ü h r e r s). Der frühere Vorsitzende des Kölner antisemitischen Vereines, Julius Grüner, wurde heute von der Strafkammer wegen Unterschlagung und Diebstahls zu fünf Monaten! Gefängniß verurtheilt. < Jnowrazlaw, 14. August. Der verstorbene Kaufmanu Wolfsohn hat der Stadt 400.000 Mark zur Errichtung und Unterhaltung eines jüdischen Waisenhauses vermacht. Odessa, 10. August. Der Baron Hirsch sche Bevollmächtigte, Feinberg, der sich gegenwärtig in Kischenew aufhült, um die 300 zur Auswandernng angemeldeten Judenfamilien zu inspiziren, wird nächster Tage hier erwartet. Bon Odessa begibt sich Herr Feinberg nach Petersburg, um das Zentral-Auswanderungsbureau zu konstituiren, wozu die russische Regierung die Einwilligung gegeben hat. Constantinopel, 2. August. Nach Nachrichten, die aus Salonichi hierher gelangten, spielte sich in Bodina, einem an der im Bau begriffenen Gsenbahnlinie Salonichi - Monastir gelegenen Flecken, folgender Vorfall ab. In genannter Ortschaft lebte seit einigen Jahren ein aus Ungarn eingewanderter Jude, Namens Konn, mit seiner Frau und Tochter, welcher ein Hotel errichtet hatte. Sein fünfzehnjähriges Töchterchen, ein Mädchen von auffallender Schönheit, hatte das Unglück, das Wohlgefallen des Bey von Nizzia zu erregen, welcher wiederholt die Absicht ausgesprochen hatte, sie in seinem Harem aufzunehmen. Bor einigen Tagen erschien derselbe plötzlich im Hotel und lud das Mädchen ein, mit ihm zu speisen; die junge Schöne jedoch, durch die kecken Blicke des Wüstlings erschreckt, floh und schloß sich in ein Zimmer ein. Nun machte der Bey einen solchen Lärm, daß die geängstigte Mutter zur Polizei sandte, allem die erschienenen Zapites zogen sich beim Anblick des gefürchteten Bey unter Bücklingen zurück. Hierauf verließ der Türke das Haus und feuerte auf die Mutter des Mädchens, welche er an einem Fenster erblickte, zwei Revolverschüffe ab, glücklicherweise ohne sie zu treffen. Das Thor des Hauses war unterdeffen geschlossen worden, so daß der edle Bey unverrichteter Dinge abziehen mußte. Konn und seine Familie verließen, die Rache des Bey fürchtend, noch am selben Tage Bodina und die Frauen liegen infolge des ausgestandenen Schreckens in Salonichi krank darnieder. Das österreichisch - ungarische Consulat hat maßgebenden Ortes energisch Klage gefiihrt, und man erwartet, daß vollste Satisfaction geboten werden wird. London. Herr Oberrabbiner Dr. H. Adler hatte die Ehre, bei einem vom Herzog von Connaught im Namen seiner königlichen Mutter, Ihrer Majestät der Kö ni g i n Victoria von Großbritannien, im königlichen Palais zu London abgehaltenen Empfange durch Lord Rothschild vorgestellt zu werden.— Herr Charles Oppenheimer, der englische Consnl in Frankfurt, ist von der Königin in den Ritterstand erhoben worden. — Die von dem Ne ns ee l ä nd erR epr äsentantenh a use seiner Zeit beschlossene Adresse an den Zaren, in welcher um Milderung der gegen die russischen Juden ergriffenen Maß regeln gebeten wurde, ist, lote vorauszusehen, nach Neuseeland znrückgeschickt worden. Ein von dem Chef des kaiserlichen Hauptquartiers, Generaladjutanten von Richter unterfertigtes Begleitschreiben enthält die kurze Mittheilung, daß das Gesuch, weil die inneren Angelegenheiten Rußlands berührend, dem Kaiser Alexander nicht vorgelegt worden sei. — Aus Padang (Niedert. Indien) wird uns berichtet, daß die dort angesehene Firma M. B. Adler und Bruder bei Gelegenheit der Einweihung eines zweiten Waarenhauses ein Kinderfest veranstaltet hat, an welchem 280 Kinder theilgenommen haben. Das Fest verlief zur vollsten Zufriedenheit aller Geladenen. Feuilleton. Darlehen. Prager Ghettobild von S. Kohn, Verfasser von „Gabriel". Jeder unbefugte Nachdruck wird mit aller Strenge verfolgt werden. Uebersevungsrechte Vorbehalten. (Fortsetzung.) IV. Süßer betäubender Rausch der Sabbathwonne; wer vermöchte es Dich zu schildern!? Der Talmud behauptet: daß dem gottgläubigen gesetzestreuen Juden am Sabbathe eine Xeselwrnv jeszero das heißt eine ganz anders beschaffene Seele als jene, die ihn an den! andern sechs dein Erwerbe und der Arbeit gewidmeten Tagen i belebt, inne wohne.