Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 34 (19.8.1892)
- Date
- 1892-08-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 626 Zwischenbemerkung, die, von solcher Seite hergenommen, noch nicht als so sicher gelten darf. Es heißt nämlich in der Correspondenz, daß die Insassen jener Ansiedelung sich eigentlich mit Landarbeit am wenigsten beschäftigen, diese vielmehr gedungenen Tagelöhnern überlassen, während sie selbst zum Handel während der Woche sich über die Umgegend zerstreuen, um zum Sabbath pünktlich wieder in ihrem heimathlichen Dorfe einzutreffen. Die Mitthellung von einem speciell jüdischen Dorfe innerhalb des preußischen Gebietes wird der Neuheit wegen eines gewissen Interesses nicht entbehren. Es ist einigermaßen verwunderlich, daß die Thatsache so wenig allgemein bekannt ist, wir sehen aber in derselben jene Behaupttmg von der Unfähigkeit der Juden zum landwirthschaftlichen Betriebe abermals widerlegt. Daß die Leute durch irgend welchen Nebenerwerb ihr, wie aus dieser Miltheilung durchscheint, nicht gerade glänzendes Los zu erleichtern suchen, wird ihnen kein billig denkender Mensch verübeln, denn wenn jene Blätter, das „Volk" u. s. w. schreiben, sie beschäftigen sich mit dem eigentlichen Ackerbau am wenigsten, so wird mau das schon für ein Zugeständniß von solcher Seite halten müssen. Es ist auch nicht gut denkbar, daß alle Erwachsenen des rein jüdischen Dorfes ihre Kinder, Häuser und Felder Miethlingen zurücklassen, uni lediglich dem Handel nachzugehen. Mindestens während der ländlichen Arbeitszeit werden sich doch nicht Alle gut von der Niederlassung entfernen können. Hilfsarbeiter bei landwirthschaftlichen Zweigen hat aber selbst der ärmste Bauer, besonders während der Ernte, daraus kann man also auch den Juden keinen Borwurf machen. Diese Mittheilung hat auch wenigstens für jene Provinz ein practisches Interesse. In Preußen sind in den ersten Jahrzehnten überall Vereine und Gesellschaften entstanden, um Handwerk und Ackerbau iu unsere Reihen zu verpflanzen, und wenn man jetzt die Resultate dieser Bestrebungen überblickt, so muß man gestehen, daß die Erfolge die Erwartungen, was das Handwerk betrifft, mindestens eingeholt haben. Es gibt kaum ein Handwerk, in dem Juden nicht in ziemlicher Zahl thätig sind. Im Feldbau dagegen sind, weil die Berhältniffe da viel schwieriger liegen, nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Juden besitzen eben zu selten Land, um dem Ackerbau eine größere Ausdehnung unter uns zu geben; die Vereine können natürlich nur für Lehrmittel, nicht aber für Bodenanschaffung sorgen; beim Landbau bedarf es eures Grundcapitals, während beim Handwerk der Arm und die Intelligenz das Capital darstellen, weshalb beim letzteren die Erfolge ganz andere sind. Auch die rituelle Beköstigung mag die Lehre des Ackerbaues beeinträchtigen, darum scheint es von besonderer Wichtigkeit zu sein, Juden für den Fall, daß sie ihre Söhne'einem solchen Berufe zuführen wollen, auf die Existenz eines jüdischen Bauerndorfes hinzuweisen. Berlin. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß in der vom Missionär Prediger W. B.cker in Friedenau bei Berlin herausgegebenen Monatsschrift „Dibre Emith" sich eine durch mehrere Nummern (6—8) laufende Abhandlung über-„Das Menschenopfer bei den Israeliten" befindet, die zu folgendem Resultat kommt: „Der Talmud bietet keinen Anhalt für die Annahme, daß die im Alten Testament vorkommenden strengen Verbote des Menschenopfers von den späteren Schriftauslegern vergessen oder gar aufgehoben worden seien. Auch das weitere jüdische Schriftthum des Mittelalters und der neueren Zeit zeigt in diesem Stück keine Abweichung von den biblischen Grundlagen der Religion des alten Bundes. Als „Dr. Justus" <A. Brimann) mit seiner llebersetzung einer aus dem 17. Jahrhundert stammenden kabbalistischen Erklärung von Sprüche 30. 18 f. ausgetreten war, nach welcher „nichtjüdisches Jungfrauenblut ein heiliges Lpfer" sei» soll, schrieb der Mann, der vor allen andern imstande war, sein Unheil in die Wagschale zu legen, Professor Delitzsch: „Weil ich . . als ein Christ falsche Zeugnisie nach dem Worte meines Herrn, Matth. 15, 19, demjenigen beizähle, was den Menschen vor Gott, dem Heiligen und Wahrhaftigen, verunreinigt, so erkläre ich hiermit vor aller Welt, daß jene llebersetzung ein Machwerk infernaler Lüge ist." Angesichts der Unmöglichkeit, aus den schriftlichen Denkmälern Zeugnisie für den rituellen Mord,' das Menschenopfer, zu gewinnen, ziehen manche Judenfeinde sich auf eine angebliche mündliche Ueb.rlitfcrung über denselben zuriick. Den Beweis dafür bleibt man jedoch schuldig. Den Gegenbeweis gibt u. A. eine im Jahre 1840 von Dr. Alexander M Caut. dem Verfasser der „Ewigen Pfade," veröffentlichte, von 58 Judenchristen unterschriebene Kundgebung des Inhalts, daß dieselben von einem unter den Juden bestehenden Brauch, Christen zn rödten oder Christenblut zu benutzen, nie etwas erfahren hätten, obwohl sic im Glauben und Ritus des Judenthums ausgewachsen seien. Seit der Regierungszeit von Philipp II. August vou Frankreich (\ 180—1223), der die Juden auch deshalb aus seinem Lande verbannte, ^weil sie jährlich in der Charwoche einen Christen ermordeten," hat blinder Haß wieder und wieder, bis in die neueste Zeit, dieselbe Nr. 34 Beschuldigung gegen die Inden vorgebracht. Die Christen des 2. und 3. Jahrhunderts wurden von ihren heidnischen Zeitgenossen angeklagt, daß sie Kinder schlachteten und äßen. Die Juden des 12. und der nachfolgenden Jahrhunderte wurden von Christen, die doch das Alte Testament zu ihren eigenen heiligen Schriften zählten, desselben Frevels für fähig gehalten. Und noch immer ist bei vielen die Verblendung so groß, daß alle Hinweise aus die alttestamentlichen Verbote des Menschenopfers, des Blutgenusses, der Berührung von Tobten, ebensowenig fruchten wie die Nachweise dafür, daß das nachbiblische Judenthum diesen Boden nicht verlassen hat. Theologische Facultäten und einzelne Gelehrte in Deutschland und andern Ländern haben diese Frage erschöpfend beantwortet, und doch ist sie noch nicht abgethan. Wer der Wahrheit die Ehre geben will, darf daher nicht müde werden, immer wieder seine Stimme gegen jene Anklage zu erheben. Mögen viel Juden im Mittelalter ihre eigenen Kinder getödtet haben, um sie vor der Zwangstaufe zu bewahren: ein durch Religionsgesetze geheiligtes Menschenopfer, einen rituellen Mord, kennt die Geschichte Israels nicht." Berlin, den 11. August 1892. Der deutsch-sociale Verein Berlin W., ein Conventikel fanatischester Ahlwardtianer, hatte kürzlich einige in Versammlungen gefaßte ungereimte Resolutionen an den Reichskanzler Grafen Caprivi und den Justizminister von Schelling übermittelt — Resolutionen, in denen die „allgemeine Mißstimmung" über den Gang der „Judenflinten"- Angelegenheit zum Ausdruck gelangte und zu einem Einschreiten der Behörden gegen die pp. Löwe und Kühne aufgefordert wurde. Auf diese Resolution ist nun, dem „Leipz. Tageblatt" zufolge, folgende Antwort ergangen: „Euer Wohlgeboren haben im Aufträge des Deutsch-socialen Vereins dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Justizminister diejenigen Erklärungen überreicht, welche von der am 2. Juni cr. auf Tivoli stattgehabten Versammlung Berliner Bürger beschlossen worden sind. Mit Bezug auf diese durch Vermittlung des Herrn Oberstaatsanwaltes am Kammergericht au mich zier Prüfung und weiteren Veranlassung abgegebenen Erklärungen benachrichtige ich Ew. Wohlgeboren, das; alsbald nach dem Erscheinen der Ahlu-ardt'scheu Broschüre: „Judenslintcu", die iu derselben erhobenen Beschuldigungen zum Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen gemacht worden sind. Abgesehen von den eingeleiteten militärgerichtlichen llntersuchungen, sind zunächst mit Bezug aus den in der Broschüre erhobenen schweren Vorwurf des Landesverrathes beziehungsweise Hvchverrathcs seitens des Herrn Ober - Rechtsanwaltes gerichtliche Erhebungen veranlaßt worden. Nachdem sich hierbei die Grundlosigkeit dieser Beschuldigungen herausgestellt und in Folge dessen der Herr Ober-Rechtsanwalt die Einstellung des Verfahrens verfügt hatte, ist auf Grund des inzwischen vou Löwe und Kühne gestellten Strafantrages gegen den Verfasser der Broschüre, Ahlwardt, die Voruntersuchung aus Grund der 88 185, 186, 74 des Strafgesetzbuches beantragt und eröffnet worden. Dieselbe ist seither ausgedehnt worden auf diejenigen mehrerer Fälle, in welchen die betreffenden Militärbehörden wegen Beleidigung der ihnen unterstellten und von Ahlwardt angegriffenen Militärbeamten Strafanträge auf Grund des Paragraphen 196 des Strafgesetzbuches gestellt haben, nachdem die dabei in Betracht kommenden militärgerichtlichen Untersuchungen gleichfalls die Grundlosigkeit der jenen Militärbeamten zur Last gelegten Beschuldigungen ergaben. Im Laufe dieser seit Mitte Mai geführten Voruntersuchung haben bereits umfangreiche Zeugenvernehmungen stattgesunden, und cs wird auch weiterhin, und zwar von Amtswegen, der Sachverhalt nach allen Seiten vollständig aufgeklärt werden, ohne daß es von anderer Seite her einer besonderen Anregung oder einer schon an sich nicht zulässigen Einwirkung auf den Gang der Voruntersuchung bedarf. Der Erste Staatsanwalt „Dresche r." Halle, 5. Aug. Unter der Spitzmarke „Zeichen der Zeit" äußerte sich der Hallenser Prof. W. Beyschlag in der August- Nummer seiner „Deutsch.-Evangel. Blätter" über verschiedene Zeiterscheinungen, die in den letzten Wochen die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben. Anläßlich des Knabenmordprocesses in Cleve schreibt der berühmte protestantische Theologe u. A.: „Der Antisemitismus ist eine Giftpflanze auf deutsch-christlichem Boden. .... An die Leidenschaften der ungebildeten Massen zu appelliren und die Funken eines Raffen- und Religionshasses in dieselben zu werfen, war und ist ein Verbrechen wie an Deutschland so am Christenthum. Zumal die Mär von einem im talmudischen Judenthum begründeten religiösen Bedürfnisse nach Christenblut hat die Wiffenschaft von Neuem erwiesen als das, was sie ist, als eine leere Ausgeburt mittelalterlichen Aberglaubens und Fanatismus. Die schmachvolle Tantener Geschichte hat aber noch eine andere Seite als die pur-antisemitische, nämlich die Berschwisterung, in der Antisemitismus und Ultramontanismus hier erscheinen, und dadurch wird sie zu einem noch viel bedrohlicheren Zeichen der Zeit.... Aber unsere Staatenlenker sind ja von Bismarcks Zeiten her blind und taub gegen solche Zeichen und Warnungen." Vesterrrichifchr Wochenschrift.