Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 34 (19.8.1892)
- Date
- 1892-08-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 616 Orsterrrichifchr Wochenschrift. Nr. 34 liefen und in ganz Cisleithanien anderthalb Millionen, also fünf Gulden per Kopf betrugen. Dafür durften sie aber und dürfen noch jetzt chre Schulen und Cultusanstalten — auf eigene Kosten erhalten. Ueberdies wurden ihnen noch häufig ^besondere außerordentliche Contributionen auferlegt; so im Jahre 1716 eine halbe Million Gulden zum Türkenkriege und noch 1848 und 1849 in Ungarn! Und doch wurden die Bauem noch viel ärger von einem hohen Adel ausgebeutet. Pater Abröcham a Sancta Clara, der gewiß kein Judenliberaler und kein Judenknecht war, dafür aber etwas mehr Geist als Pater Weber mit seiner Gesundheitssteuer besaß, schilderte im Jahre 1691 die Robot in folgender Weise: „Roboth? was ist das vor ein Thier? O frag' nur einen armen Unterthan auf dem Lande draußen was die Roboth seye. Das ist's: Am Montag muß der Unterthan der Herrschaft ackern; am Erchtag muß er in dem Weingarten arbeiten; am Mittwoch muß er in das Schloß Holz führen; am Pfingsttag muß er dreschen oder Stroh schneiden; am Freitag muß erden Teich fischen oder Jagen gehen; am Samstag muß er sechs Kreuzer zum Gebäu geben; am Sonntag muß er botenweise laufen. Das ist die Roboth. Jetzt mach' einer aus den Tägen der Wochm die Monate, aus den Monaten das Jahr, so wird er wissen können, was die Bauem für Ostem haben und wie oft sie Haut und Bein, denn sonst nichts mehr an ihnen ist, zu Markt tragen."^) Fünfzehn Jahre später schilderte ein Franzose die Lage der böhmischen Bauern in folgender Weise: „Der böhmische Adel beherrscht seine Unterthanen in viel unbeschränkterer Weise als der deutsche und französische. Sie müssen ihm beinahe wie Sclaven dienen, so viel für ihn arbeiten, als er verlangt, dürfen ihren Wohnort nicht verlassen und nicht ohne Bewilligung des Herrn heiraten und dürfen auch nicht frei ttstiren . . Und dabei haben diese Herren nicht einmal ein altes Recht auf die Unterthanen, denn der größte Theil des Adels in Böhmen besteht aus neu eingewanderten Familien, denen man diese Herrschaft über die armen Unterthanen nicht in gehöriger Form Rechtens verliehen hat."3) Damit spielt der Verfasser auf die colossalen Confiscationen und Gütewerschenkungen nach der Schlacht am Weißen Berge an. „Aber," fährt er fort, „die meisten dieser großen Herren erfreuen sich der Gunst des Hofes und benützen sie nicht blos, um sich diese der Menschlichkeit hohnsprecherrden Rechte zu erhalten, sondern um noch die größten Vortheile für sich daraus zu ziehen". Gerade dasselbe sagt Prinz Liechtenstein vom tollen Treiben des französischen Adels: „Dabei aber haben sie, ohne an die Legitimität ihrer Vorrechte zu glaubeir, dieselben in den letzten Jahren nach Kräften vermehrt". Im Jahre 1729 schrieb Baron Pöllnitz, (auch kein Judenknecht): „Der böhmische Adel ist der reicheste in Europa der Bauer der elendste. Der Edelmann ist Herr von des Bauem Vermögen, von dessen Leib und Leben. In einem der reichsten und fruchtbarsten Länder Europa's lebend hat der Bauer mitunter nichts zu essen; ohne Erlaubniß seines Herrn darf er weder sein Dorf verlassen noch ein Handwerk lemen." Warum haben Prinz Liechtenstein und seine Gesinnungsgenossen nicht damals gelebt, um gegen die Arrsbeutung des kleinen Mannes, gegen die despotische Herrschaft des Capitals zu donnem! „Maßlos waren die Abgaben, welche der Bauer zu leisten hatte, der Grundherr, die Regierung und die Kirche griffen in gleicher Weise in seinen Säckel. Außer der Grundsteuer, der Classen- und Personalsteuer, welche der Regierung zufloffen, zahlte der Bauer an seinen Herrn den Grundzins, dm großen und kleinen Feldzehent, die Gebühren bei Veränderung des Besitzes, Mauth- und Nutzungsgelder aller Art.. . Zahllos waren die Mißbräuche und Auswüchse (bei der Robot). 2) Abr. a. Sa. Clara, Judas HI. 30. 3) Mömoires de la conr de Vienne, Cöln 1705 S. 239. „Die Gesetze wurden mit den Landständen vereinbart und hier war das Herrenrecht und H e r r e n i n t e r e s s e vorwiegend?") Erst die Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia und des Kaiser Josef brachte den Bauem ttotz des Widerstrebens des Adels einige Erleichterung; aber die volle Robotfreiheit erhielten sie erst in Folge der Revolution von 1848. Und auch da erhielten die Grundbesitzer eine reichliche Entschädigung. Bei den Verhandlungen des Reichstags über diese Entschädigung sagte damals freilich ein bäuerlicher Deputirter: „Die Köpfe jener, welche für die Entschädigung stimmen, sind nicht mehr werth, als die anatomischen Anstalten für sie bezahlen." Wie man sieht, kann der neueste Antrag des Freiherrn von Morsey nicht einmal auf Originalität Anspruch machen. Ein weiteres Vorrecht des Adels bestand in dem fast ausschließlichen Besitz aller höheren Aemter, was er sowohl zur Befestigung seiner Uebermacht als zur Bereicherung benutzte. Dabei genoß wieder der höhere Adel noch besondere Vorzüge vor dem niederen. Beim Tode Kaiser Leopold I. gab es 13 Minister und 164 Geheimräthe, welche alle dem hohen Adel angehörten; beim Reichshofrathe waren 31 Räthe, Grafen und Herren, 10 Rechtsgelehrte und Ritter; von 423 Kammerherren waren 14 vom Ritterstande, die andern alle vom höheren Adel; ähnlich war es beim Hofkriegsrathe. In Böhmen waren die obersten Landesämter ausschließlich dem hohen Adel Vorbehalten, die Mitglieder des Ritterstandes konnten nur Landschreiber, Unterkämmerer, Landrechtbeisitzer u. dgl. werden; von Bürgerlichen war fast gar nicht die Rede. Auch in Niederösterreich konnte ein Ritter nur Landesuntermarschall werden. In der böhmischen Hofkanzlei diente um 1680 nicht ein Bürgerlicher, bei der Statthalterei und böhmischen Kammer erschienen Bürgerliche nur als Secretäre und Kanzleibediente. Die Kreishanptleute waren durchaus vom ständischen Adel. Von den 10 geheimen Räthen und 14 Kämmen äthen in Gratz um 1680 war nicht einer bürgerlichen Standes, bei der innerösterreichischen Regierung waren von 11 Räthen nur 2 bürgerlich, von 7 Kriegsräthen nur einer.4 5 * 7) Auch die höhern Stellen in der Armee waren zu jener Zeit für den Adel ein Mittel, sich zu bereichern. Die Einkünfte eines Obersten wurden damals auf 10 bis 12 Tausend Gulden jährlich geschätzt und ein General warf, wie man sagte, soviel ab wie ein italienisches Hcrzogthnm. Dabei trieben manche der hohen Herren, trotz wiederholten kaiserlichen Verbots einen lebhaften Handel mit Offiziersstellen"). Unter Kaiserin Maria Theresia begann die Verleihung höherer Aemter an Bürgerliche häufiger zu werden, aber die Hofämter, Minister- und Gesandtenstellen, die Bischofssitze und Militärkommandos wurden fast ausschließlich mit Personen des hohen Adels besetzt. Und dies ist um so merkwürdiger, als die Kaiserin den Egoismus und die Habsucht dieses Adels ganz gut kannte. Sagt sie doch in ihren eigenen Aufzeichnungen'): „Meine Vorfahren haben aus großer Pietät viel und zwar die meisten Cameralgüter und Einkünfte (an Adel und Geistlichkeit) verschenkt . . dazu von den in Nebellionszeiten confiscirten Gütern die Schulden auf sich genommen, die noch wirklich dem Staatsschätze zur Last fallen . .. Wie denn auch bei meinen Vorfahren die Minister große Regalien von den Kaisern selbst und den Ländem erhielten, weil sie nicht allein der Milde, der Gnade und österreichischen Munifieenz gar einschmeichelnd sich zu bedienen gewußt, sondern weil sie nebst der Geistlichkeit allein das Ohr des Landesfürsten besaßen, weshalb sie alles erlangten, was sie nur begehrten. Auch hat sich ihre Macht so weit erstreckt, daß sie in den Ländern mehr gefürchtet und verehrt wurden als selbst der Monarch." 4) Adam Wolf, Geschichtliche Bilder aus Oesterreich II. 18—20 Wien 1880. b) A. Wolf a. a. O. ") Man vergleiche die Schilderungen des Jesuiten (!) Wagner in seiner Historia Josephi I. Caesaris. 7) Bei Arneth Geschichte Maria Theresia's IV. S. 3—5.