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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-08-12 · 33 (12.8.1892) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
33 (12.8.1892)
Date
1892-08-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 606 Vrstrrrrichifche Wochenschrift. Nr. 33 gegen deren Maffenreception erhoben. Was aber die sogenannten macedonischen Rumänen aubelangt, so ist es ja eine bekannte Thatsache, daß es bei den im Pfortenstaate herrschenden Gemeindezuständen durchaus nicht so schwer ist. sich ein beliebiges Geburts- und Abstammungszeugnch zu verschaffen. Doch sind das schließlich Dinge, welche die Jndigenats-Commissionen des rumänischen Parlaments angehen. Bon weit größerer internationaler Wichtigkeit ist der Umstand, daß durch die, sagen wir nur gleich, ordnungs- und regellose Durchführung der für die Erwerbung des Bürgerrechtes maßgebenden Bestimmungen Tausende von Fremden in eine ähnlich rechtlose Stellung gezwängt wurden, in welcher sich die außerhalb Rumäniens kein anderes Vaterland besitzenden, jedoch nicht naturalisirten Juden befinden. Den Satzungen der Verfassung gemäß, dürfen Personen, welche sich um darumänische Bürgerrecht bewerben, in keinem Schutzverhältnkffe zu einem anderen Staate stehen. Alle Fremden, welche das rumänische Jndigenat anstreben, müssen sich also vor Einbringung ihres diesbezüglichen Gesuches ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entäußern. Bei der Unlust, mit welcher sowohl die Jndigenats-Commissionen, als auch das Parlament an die Votirung der fremden Bürgerrechtsgesuche gehen, hatte die Zahl der zum großen Theil schon vor Jahreu eingebrachten, aber bisher unerledigt gebliebenen Gesuche schon bei Schluß der letzten Parlaments-Session an 4000 betragen. Ebenso groß ist aber auch die Zahl jener Fremden, welche nach Berzichtleistung auf ihre bisherige Staatsangehörigkeit zum Zweck ihrer Bewerbung um das rumänische Bürgerrecht derzeit mit ihrer Zuständigkeit zwischen Himmel und Erde schweben. Dazu kommen nun noch weitere Tausende von Ausländern, welche, um der Zahlung der Matrikelgebühren, oder wohl auch der Militärdienstpflicht im Lande ihrer Herkunft auszuweichen, ihre alte Staatsangehörigkeit von sich geworfen haben, ohne deshalb an die Erwerbung des rumänischen Bürgerrechtes zu denken. Heute, wo die Erfüllung der Militärpflicht auch in Rumänien weit größere Anforderungen stellt, als es zur Zeit der alten Dorobanzen- und Kalaraschen-Organisation der Fall gewesen war, und wo außerdem die strenge Handhabung des Fremdenreglements den Werth des heimatlichen Schutzes ganz bedeutend gesteigert hat, kommen zwar derartige leichtsinnige Berzichtleistungcn auf die alte Staatsangehörigkeit seltener vor. Aber die Zahl jener Ausländer, welche außer der gegenwärtig werthlos gewordenen sogenannten kleinen Naturalisation gar keinen Rechtsanspruch auf den rumänischen Schutz besitzen, und welche trotz des Umstandes, daß ihre Kinder im rumänischen Heere dienen, deni geltenden Gesetze gegenüber Fremde geblieben sind, ist, wie gesagt, nur nach Tausenden zu schätzen. Auch sie sind, was z. B. die Ertheilung von Pässen anbelangt, auf das Ermessen der Verwaltungsbehörde angelviesen; auch sie müssen sich alle jene Beschränkungen der Erwerbs- und Mederlassungsfreiheit gefallen lassen, welche seit 1878 zwar zunächst gegen die Juden erlassen worden sind, welche sich aber ihrem Wortlaute und ihrer Praxis nach gegen alle Fremden kehren: auch sie stehen unter dem Damoklesschwerte des Fremdengesetzes von 1881, welches die Ausweisung von Fremden mn administrativen Wege ohne Angabe von Gründen gestattet. Soll ich noch mehr sagen, um die Unhaltbarkeit der Verhältnisse zu konstatiren, unter welchen außer den auf eine Viertelmillion veranschlagten einheimischen Israeliten auch noch viele, viele Tausende von Ausländern leben, welche dem rumänischen Staate gegenüber alle staatsbürgerlichen Pflichten einschließlich der Blutsteuer erfüllen, welche aber trotz des Umstandes, daß sie außerhalb Rumäniens kein Vaterland besitzen, d.och vor dem Gesetze als Fremde gelten und als solche behandelt werden? Daß eine im Bausch und Bogen erfolgende Ertheilung des Bürgerrechtes an alle in diese Kategorie gehörenden Personen aus verschiedenen Gründen undurchführbar ist, will ich gern zugestehen. Ebenso auch, daß eine Verfassungsrevision blos zu dem Zwecke, die Ertheilung des Jndigenats der unberechenbaren Entscheidung der jeweiligen Parlaments-Majoritäten zu entziehen nnd unter den Schutz klarer Gesetzesbestimmungen zu stellen, auf einen derzeit unbesiegbaren Widerstand der gerade auf das Recht der Jndigenatsertheiluug überaus eifersüchtigen Volksvertretung stoßen würde. Was aber weit näher liegt, als eine tief einschneidende Verfassungsänderung, wäre die Schaffung eines als Mittelweg zu bezeichnenden gesetzlichen Rechtszustandes, welcher den eine bestimmte Reihe von Jahren ohne anderwärtige Staatsangehörigkeit in Rumänien vorwurfsfrei lebenden und meinetwegen auch noch ein bestimmtes Steuerminimum entrichtenden Fremden die Zuständigkeit im Lande und die entsprechende Erwerbsfreiheit ohne gleichzeitige Uebertragung des politischen Bürgerrechtes gewähren würde. Die Rumänen brauchten dann nicht, wie man so häufig hört, zu fürchten, von den Fremden aufgefressen zu werden. Im Gegentheil würde in den ohne Zutheilung des politischen Wahlrechtes u. s. w. geschaffenen Staatsangehörigen eine Vorschule für Jene geschaffen, welche sich um das volle Bürgerrecht zu bewerben gedenken, und würde der Zuwachs an neuen Bevölkerungselementen, welche Rumänien als ihr Vaterland betrachten müssen und dürfen, dem rumänischen Staate jedenfalls weit größere Bortheile bringen, als der Fortbestand der gegenwärtigen, mit dem Begriffe des modernen Rechtsstaates absolut unvereinbaren Verhältnisse. „Der Absturz des grasten Propheten." Berlin, 5. August, 1892. In Kellers Festsälen fand gestern Abends eine Versammlung von nahezu 2000 Personen statt, in welcher Herr Ed. Mundt einen Vortrag hielt: „Der Absturz des großen Propheten." Das Thema des Vortrages,nämlich der,große Prophet"Rector Ahlwardt, interessirt zahlreiche Kreise und die Enthüllungen, welche der Vortrag geboten, haben alle Erwartungen der Zuhörer übertroffen. Der Redner leitete seinen Vortrag mit nachfolgenden Worten ein: Es ist meine Absicht, in einer Reihe von Vorträgen den Rector Ahlwardt so hinzustellen, wie ihn die Oeffentlichkeit wohl ahnt, aber nicht kennt. Ahlwardt, der einen jüdischen Fabrikanten mit dem Massenmörder Thomas zu vergleichen beliebt, ist, wie ich im weiteren Verlauf meiner Ausführungen beweisen werde, ein Maffen-Berbrecher. Am 22. Februar dieses Jahres hatAhl- )vardt vor Gericht dem Vorsitzenden, Landesgerichtsdirector Brausewetter, erklärt: „Gegen meine Person ist noch nichts Ehrenrühriges vorgebracht worden und jetzt sind auch meine Schulden bezahlt." Ich erkläre hier in öffentlicher Versammlung, Ahlwardt ist mir, bezw. der Verlagshandlung von Groningen, allein fünftausend Mark schuldig. Ahlwardt und mit ihm die Staatsbürger-Zeitung will besonders gegen die jüdischen Wucherer kämpfen, ich habe hier den Beweis in Händen, daß ein Mitinhaber der Staatsbürger-Zeitung, der Kompagnon des Herrn Dedo Müller, Ludwig Schmidt, auf Wechsel ein Damno von vierteljährlich 15 Procent gefordert und erhalten hat. Das macht im Jahre 60 Pro- .cent. Ist das kein Wucher? (Lebhafter Beifall. Vereinzelte Oho's von anwesenden Antisemiten.) Doch um auf Herrn Ahlwardt zurückzukommen. Dieser Mensch hat sich nicht gescheut, seine eigenen Gesinnungsgenossen zu betrügen. Als er seine ersten Broschüren „Der Kampf der Arier" geschrieben hatte, da ging der Rector bei seinen Gesinnungsgenossen zur Bestreitung der Druckkosten betteln. Rudolf Hertzoq bezahlte die Druckkosten, Frau Generalin von Oppen bezahlte die Druckkosten zum zweiten Male und die Firma Emil Becker und Hofbauer bezahlte die Druckkosten zum dritten Male. Der Herr Rector behielt aber das Geld für sich und pumpte den Drucker an. Es ist das doch ein klar zu Tage liegender Betrug. Die Herren Antisemiten haben diesen Betrug ihrem Schützling verziehen, das ist nun einmal ihre Moral. Ahlwardt ist noch immer Häuptling und ein Dr. Paul Förster vertheidigt ihn noch in einer erst kürzlich erschienenen Broschüre. Es sind mir ein Dutzend Fälle bekannt, in denen sich Ahlwardt in Widerspruch mit Gesetz uud Recht gesetzt hat. Er hat an der Berurtheilung des Hofraths Manche insofern schuld, als er sein Denunciant war. Ahlwardt hat aber durch Manche Geld verdient, er hat selbst Ordensschacher und Titelschwindel getrieben, er war also der letzte, der das Recht hatte, den Hoftath Manche, der sich gewiß strafbar gemacht hat, anzuzeigen. Ich habe hier den Wortlaut eines Reverses vor mir, den Ahlwardt einem Herrn Kadura im Hotel zum „Askanischen Hof" in die Feder dictirt hat und den Kadura unterschreiben sollte. Der Revers lautet: „Falls ich, der Endesunterzeichnete, durch die Gnade Sr. Majestät den Titel eines königl. Commercienrathes erhalte, so verpflichte ich mich, an dem Tage der Ernennung die Schulden des Herrn Rector A. in Höhe von 6000 Mark zu zahlen, und zwar geschieht die Zahlung zu Händen des Herrn Geheimrath Manche." Ein Kaufmann Jul. Wittstock, Landsbergerstraße 72, ein alter zweiundsechszigjähriger Mann, der noch nie mit dem Strafgesetzbuch in Conflict gerathenist, hat mir eine Erklärung abgegeben, ans der hervorgeht, daß Ahlwardt ein Betrüger ist. Die Erklärung lautet: „Ich hatte

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