Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 33 (12.8.1892)
- Date
- 1892-08-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 33 Drsterreichrsche Wochrnfchrifi <seite 603 emendeutschen „Oberrabbiner" mit in das Lügengewebe hineinzieht. Er schreibt nämlich: „Wenn ich also die erkannte Wahrheit nach dem Beispiel großer Männer zu verbreiten suchte, so werden mir einsichtige Leute bei ruhiger Ueberlegung keine strafwürdige Agitation vorwerfen. Als ich vor 20 Jahren den „Talmud-Juden" schrieb, ließ mich der Obe rrabbinerKroner in Münster durch Collega Bickell ersuchen, die Sache unter den Tisch zu bringen, wobei er (Kroner), irrelevante Versehen natürlich abrechnend, bemerkte, es sei ja freilich Alles wahr, aber es sei doch nicht schön, so nackt den Leuten das mitzutheilen!! Ich habe schon in der 2. Auflage des Büchleins auf dieses rabbinische Geständniß, das denselben Rabbi, als ich für ihn nicht zu haben war, nicht hinderte, alsbald ungenirt gegen mich Broschüren zu schreiben — hingewiesen; aber damals habe ich keine Namen genanitt, weil ich dem Collega für Münster versprechen mußte, zu schweigen." Um diese Gaunerei voll und ganz zu würdigen, müssen wir nachstehende Reminiscenz wieder auffrischen. In seiner Schandschrift „Franz Delitzsch itnb die Judenfrage" behauptet Rohling S. 64: „Besagter,' Rabbi Dr. Kroner kam eines Abends zum Cotlegen Professor Dr. Bickell (jetzt in Innsbruck) und bat, ihm ein Rendezvous auf neutralem Boden mit mir zu verschaffen, und fügte bei, es sei ja schon wahr, was ich geschrieben, aber es sei doch nicht schön, das den Leuten bekannt zu geben. . . So erzählte mir Professor Dr. Bickelh und ich kann es beschwv'.en, daß ich die Wahrheit sage. Die Rücksicht auf unsere damalige Mitbürgerschaft ist nunmehr weggefallen, und im Interesse des Gemeinwohles erzähle ich daher jetzt, tvas geschehen ist, indem ich Gott zum Zeugen anrufe, daß ich die Wahrheit rede." Diese Mittheilung hatte seinerzeit auf das Gericht in Dresden, vor welchem ein Antisemitenproceß sich abspielte, einen begreiflicherweise sehr tiefen Eindruck gemacht und beeinflußte die Richter dermaßen, daß auch das Urtheil dementsprechend ausfiel. Anläßlich des Processes Rohling-Bloch in Wien aber hatte der Angeklagte, Reichsraths-Abgeordneter Dr. Bloch, den Nachweis zu führen, daß Rohling keinen Anstand nimmt, gewöhnliche Lügen zu fabriziren, den Namen von College» zu mißbrauchen, uin die Gerichte und das öffentliche Urtheil irrezuleiten. Das* k. k. Wiener Landesgericht beauftragte das k. k. Landesgericht Innsbruck, Prof. Bickell über dieses Factum einzuvernehmen. Vor dem Landgerichte Innsbruck vernommen, erklärte Prof. Bickell unter Eid: (Bergl. „Acten und Gutachten in dem Processe Rohling contra Bloch", Wien 1890. S. 171 fg.) „Andererseits aber erinnere ich mich eines Falles, wv Dr. Rohling auf das Bestimmteste glaubte, von mir eine sehr sonderbare historische Notiz gehört zu haben, die er sogar gelegentlich in einer belgischen Zeitung drucken ließ, bis sich zuletzt das ganze als ein Product von Mißverständnissen und Jdeenassociationen herausstellte. Ebenso wird er auch jetzt fest überzeugt sein, von mir die betreffende Mittheilung über Dr. Kroner erhalten zu haben, obwohl er sie, wenigstens in dieser Form, unmöglich erhalten haben kann." In einer privaten Unterhaltung mit dem Abgeordneten Prof. Hofrath Wildauer in Innsbruck hat Prof. Bickell damals seiner Entrüstung über den Lügner Rohling einen sehr drastischen Ausdruck gegeben. Die zeugeneidliche Vernehmung Bickell's fand am 5. Februar 1885 statt. Heute wiederholt er die Gaunerei, als ob nichts geschehen wäre. Man spuckt ihm in's Gesicht, und er' sagt. ein Regentropfen hat seine Stirne befeuchtet. Es ift aber endlich Zeit, daft die österreichischen Behörden diesem literarischen Gauner und Betrüger das Handwerk legen. - Der Meineidcanonicus beruft sich ferner auf die „historischen Zeugnisse" und diese erfahren in einer von uns oft citirten Zeitschrift nachstehende köstliche Zeichnung: Die Schnurpfeil, die uns seit Jahren aus ihrem Dorfe die Butter und Milch ins Haus bringt, ist eine rechtschaffene und achtbare Fran. Sie hält auch sehr viel auf Bildung; denn ihr Sohn besucht das Gymnasium in der Stadt und ihre Tochter erhält Klavierunterricht. Des Abends liest sie ihre Zeitung und Sonntag Nachmittags ein Buch. Sie sucht sich nicht nur wirthschaftlich, sondern auch geistig vorwärts zu bringen. Als sie gestern wieder zu uns kam, war sie merklich betrübt. Theilnehmend fragten wir sie nach der Ursache ihrer schlechten Stimmung. Ach, meinte sie, da wäre eine traurige Geschichte zu erzähle. Ihre beste Kuh hätte plötzlich den Dienst versagt und wolle keine Milch mehr geben. Wir riethen ihr. den Thierarzt zu rufen. „Ach," sagte sie traurig, „da kann der Thierarzt nicht helfen. Die Kuh ist verhext." Wir gaben uns alle Mühe, der guten Fran ihren Glauben auszu reden, aber unsere Ueberredungskunst prallte an ihrer felsenfesten Ueberzeugung ab. Sie huldige durchaus nicht dem Aberglauben, sagte sie, denn sie sei eine gebildete Frau, aber die Existenz der Hexen dürfe man nicht leugnen. Sie hätte erst neulich in einem schönen Buche gelesen, daß in ftüherer Zeit viele Tausend Frauen wegen Hexereien verbrannt worden feien, nachdem ihnen von gelehrten Richtern ihre Schuld nachgewiesen worden wäre. Selbst fromme Päpste hätten die Hexen verfolgt, und das wäre ganz gewiß nicht geschehen, wenn es keine gäbe. „Das müssen Sie doch einsehen," so schloß die Frau Schnurpfeil ihre Beweisführung, „daß niemals eine Hexe hätte verbrannt werden können, wenn keine dagewesen wäre, und es und doch — das hat auch mein Sohn, der Gymnasiast, zugegeben, — viele Tausende verbrannt worden." Ei, das waren ja „historische Zeugnisse", die Frau Schnurjfci( da vorbrachte — historische Zeugnisse, die ebenso vollverthig waren, wie die des hochgelehrten Herrn Professor Rohling mr den Ritualmord. Es ist gar nicht nöthig, meint Herr Rohling, den Juden den Gebrauch von Christenblut zu rituellen Zwecken aus dem Talmud nachzuweisen, da wir historische Zeugnisse dafür haben, daß Juden Ritualmorde verübt haben. In der That, mau hat zahlreiche Juden wegen solcher Greuelthaten verbrannt, ebenso wie man zahlreiche Ch'ristensrauen verbrannt hat, weil sie, nach der Bulle des Papstes Jnnocenz cenz VIII., mit Hilfe des Teufels „die Geburten der Weiber, die Jungen der Thiere, die Früchte der Erde, die Trauben der Weinberge, das Obst der Bäume, ja Menschen, Haus- und andere Thiere, Weinberge, Baumgärten, Wiesen, Weiden, Körner, Getreide und andere Erzeugnisse der Erde durch zauberische Mittel vernichtet hatten. Wenn unsere Milchftau Recht hat mit der Behauptung, daß es wohl Hexen geben müsse, weil min ja sonst keine verbrannt hätte, so hat auch der Herr Profeffor Rohl ng Recht, wenn er die in früheren Zeiten erfolgte Hinrichtung von Juden als vollwichtige „historische Zeugniffe" für den Ritualmord anführt, und es ist dann auch wahr, daß sie Hostien geschändet haben (eine Schandthat übrigens, die man von katholischer Seite ja auch den Lutheranern und anderen Ketzern nachsagte', denn wie wäre sonst zum Beispiel der brave Joachim von Brandenburg dazu gekommen, im Jahre 1510 in Berlin 30 Juden wegen sothaner Schandthaten und zur größeren Ehre Gottes und zur herzinnigen Erbauung einer frommen Christenheit verbrennen zu lassen? Was unserer Milchfrau recht ift, ist dem Herrn Rohling billig. Sehen wir uns einmal ein solches historisches Zeugniß näher an und blättern wir zu diesem Zwecke in dem Buche der Geschichte zurück. Wir betreten einen düsteren, unheimlichen Raum, in dem sich allerlei seltsame Geräthschaften befinden. An einem großen, mit schwarzem Tuch behangenen Tische sitzen mehrere Männer in langen Talaren. Ein junges Weib ist angeklagt, mit dem leibhaftigen Teufel fleischlichen Umgang gehabt und mit Hilfe ihres höllischen Buhlen die Kuh eines Rathsherrn derart verzaubert zu haben, daß sie ein Kalb mit zwei Köpfen zur Welt brachte. Man hat bereits die Hexenprobe bei ihr vorgenommen und sie kreuzweise gebunden und ins Waffer geworfen. Die Probe ergab ihre Schuld, da sie trotzdem nicht gestand, wurde der erste Grad der Folter gegen sie angewandt. Auch jetzt wollte sie noch nicht gestehen. Der ihr bestellte Anwalt — denn in einem Lande, in welchem die Gerechtigkeit im Namen Gottes geübt wird, treibt man die Humanität so weit, selbst einer Hexe einen Anwalt zu geben — hat darauf hingewiesen, daß die Beschuldigte nach seinem Dafürhalten das Böse, dessen man sie bezichtige, nicht gethan habe, da er genau wisse, daß sie zu allen Zeiten gottesfürchtig, züchtig, ehrbar und ftomm, dem Bösen aber jederzeit abhold und feind gewesen sei. Ganz sicherlich habe sie niemalen mit dem Bösen ein Bündniß gehabt. Die warme Bertheidung erregte das Entsetzen der Richter. Ganz sicher steht auch der Anwalt mit dem Teufel im Bunde, wie könnte er sich sonst dieser Hexe annehmen? Als hochverdächtig wird auch er in den Thurm geworfen, und an der Beschuldigten wendet der Henker den zweiten Grad der Tortur an. Sie gesteht schreiend, daß sie in Wahrheit die Kuh des Rathsherrn derart verhext habe, daß diese ein Kalb mit zwei Köpfen zur Welt bringen mußte. Jetzt wird Lukas Isaak vorgeführt, ein Jude, der unter der Beschuldigung steht, einem Christenknaben Blut abgezapft zu haben.