Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 31 (29.7.1892)
- Date
- 1892-07-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Sette 678 Orsterrrichifchr Wochenschrift. Nr. 31 Nu« veröffeuüicht Dr. Ko pp eine für die antisemitische Wahrheitsliebe sehr bezeichnende Erklärung: „Ich erkläre, daß ich für eine Bertheidigung weder 100.000 fl. verlangt, noch 60.000 fl. schalten habe, daß ich überhaupt nie zur Verantwortung gezogen wurde, daß ich nie behauptete, 20.000 fl. an zwei deutsche Profefforen für ein Gutachten gezahlt zu haben. Ich kam nie in die Lage, den Herren Profefforen ettvas zu geben, dieselben wurden von dem k. k. Landesgerichte Wien als Experten bestellt, und da sie feint österreichischen Staatsbeamten sind, somit nicht veichalten werden konnten, die Bestellung anzunehmen, so bedangen sie sich ein Honorar, das niit Rücksicht auf die ebenso umfängliche als schwierige Arbeit (Uebersetzung und vielfache Erläuterung von 320 hebräischen Texten und Beantwortung vieler Fragen) äußerst bescheiden war und nur einen kleinen Bruchtheil der behaupteten Summe betrug. Den geforderten Betrag mußte mein Client zu Gericht erlegen, und das Honorar wurde vom Gerichte den Herren nach geleisteter Arbeit eingesendet." Prag. (Was Herr Bergani verschweigt.) Wenn irgendwo auf dem weiten Erdenrunde ein Jude vor Gericht steht, selbst im fernsten Auslande, Herr Bergani wird nicht verabsäumen, seinen Lesern das „große Ereigniß" zu beruhten. Wenn aber ein raffenreiner Arier wegen Wuchers nicht blos angcklagt sondern auch verurtheilt wird, so unterschlägt das der biedere Germane und seine Leser erfahren davon nichts. Die Prager „Politik" vom 16. Juli meldet: „Bor einem Vierrichter - Kol^gium, dem der LGR. Wokon präsidierte, fand gestern beim hiesigen Landesals Strafgerichte die Verhandlung gegen den in Prag und bei dem Strafgerichte „best" bekannten 54jährigen Alois Wichera statt, welcher sich wegen des Bergehens des Wuchers zu verantworten hatte. Dieser Prozeß stand in engem Zusammenhänge mit der im vorigen Jahre gegenWichera's „Gesellschafterin" Marie Freßl (Inhaberin eines Dienstvermitttungsbureaus in der Königinhofergaffe) durchgeführten strafgerichllichen Verhandlung. Dieselbe wurde nämlich wegen der an Frau E. begangenen und einer Reche anderer Wuchergeschäfte vor einiger Zeit zu einer Kerkerstrafe in der Dauer eines Monats verurcheilt. Aus der Geschäftsverbindung der Frau Freßl mtt Frau E. stammte eine Forderung von 75 fl., welche Frau Freßl an den mtt ihr in wilder Ehe lebenden Alois Wichera cedirt hatte. Letzterer hatte der Frau E. außerdem ein Darlehen von 30 fl. gegeben und sich von seiner Schuldnerin einen Schuldschein über 105 fl. in einer hiesigen Advokatenkanzlei ausstellen, außerdem jHoch zur Sicherhett einen auf den gleichen Bettag lautenden Wechsel geben lassen. Frau E., welche die Hälfte ihrer monatlichen Pension an die Versicherungsgesellschaft „Slavia" zu zahlen hatte und der sonach sammt ihren zwei erwachsenen Töchtern ein monatliches Gesammteinkommen von 24 fl. 58 kr. verblieb, sollte außerdem an den Wichera Raten von 10 fl. monatlich zahlen. Als nun Frau E. in Folge ihrer Zahlungsunvermögenheit aufhörte, die Ratenzahlungen einzuhalten, da wurde gegen sie von Wichera beim hiesigen k. k. Handelsgerichte die Wechselklage auf 88 fl. überreicht und, um der Exekutton zu entgehen, verschaffte sich die Geklagte noch wettere Bettäge bis zur Höhe von 50 fl., um ihren drängenden Gläubiger zu befriedigen. Als jedoch Wichera gegen die hartbedrängte Witwe im Gerichtswege weiter Vorgehen wollte, suchte Frau E. bei der Staatsanwaltschaft Schutz und erstattete gegen Wichera die strafgerichtliche Anzeige. Der Angeklagte wollte allerdings nichts davon wissen, daß die ihm cedttten 75 fl. aus einem wucherischen Geschäfte stammen, allein die Zeugenaussagen der Geschädigten und deren Tochter haben den Beweis erbracht, daß dem Wichera der wucherische Charakter der ganzen Geschästsgebahrung vollkommen bekannt sein mußte, da er als Geschäftsführer der Freßl an die Creditnehmerin die Geldbettäge zu überbringen und die Wechsel auszufüllen pflegte. Aus den Zeugenaussagen war ersichtlich, daß der E. das Geld von der Freßl gewöhnlich gegen eine 80- bis 106perc«ltige Verzinsung geliehen wurde. Bei der Verhandlung wäre es beinahe zwischen dem Angeklagten und seiner als Zeugin verhörten „Gesellschafterin" Marie Freßl zu argen Auseinandersetzungen gekommen. Denn wahrend der Angeklagte behauptete, die 88 fl nicht für sich, sondern für die Zeugin eingeklagt zu haben, wollte die Letztere von dieser Summe, die sie ja bis zur Höhe von 75 fl. cedirt hatte, nichts mehr wissen. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Vergehens schuldig und verurtheiue ihn zu 14 tägigem mtt zwei Fasttagen verschärften Kerker und zu einer Geldstrafe von 100 fl. zu Gunsten der Ortsarmen (eventuell zu einer lOtägigen Arreststrafe.) — Die noch erübrigende Geldforderung des Wichera gegen Frau E. wurde für nichtig erklärt. Die öffentliche Anklage verttat der StAS. Herr Lorenz." Dukla. Mit Bezug auf den in Nr. 27 der „Oest. Wochenschrift" aus Krakau-Wielicka gebrachten Bericht über die Vorgänge in Klasno gelegentlich der Creirung des Stiftungs-Kindergartens, theilt uns der hiesige Cultusvorsteher Herr Michael Herzig mit, daß es auf unrichtigen Voraussetzungen beruhe, den von wahrer Frömmigkeit erfüllten Rabbiner von Sieniawa als Feind der Bildung und als finsteren Fanattker hinzustellen, wie es zwar nicht in der „Oesterr. Wochenschrift", wohl aber in anderen Blättern geschehen ist. Wenn er der Errichtung eines Kindergartens in Klasno nicht sympathisch gegenüber gestanden, so habe er dafür Gründe gehabt, welche jeder mit den Verhältnissen Berttaute billigen müffe: Habe nicht die in Wien mit den Delegirten der galizischen Executiv-Comites der Baron Hirsch-Stiftung abgehaltene Conferenz selbst beschlossen, keine Stiftungsschulen zu errichten, dafür aber durch Gewährung von Kost und Bekleidung die jüdischen Kinder den öffentlichen Schulen zuzuführen? Diesen Standpuntt habe auch der Rabbiner von Sieniawa vollkommen gebilligt; er habe aber nirgends gelesen, daß die Herren von der Wiener Conferenz für die Vertretung dieses Standpunktes mit dem Stigma der Bildungsfeindlichkeit belegt worden seien. Wozu also Schulen oder Kindergärten errichten, wenn, wie die Wiener Conferenz selbst erklärt habe, das Ziel der Zuführung der jüdischen Kinder zur öffentlichen Schule durch Bekleidung und Beköstigung derselben direct und ungleich rascher erreicht werden könne. Ueberdies — so erklärt unser Gewährsmann — sei die Erregung des ehrwürdigen Rabbiners von Sieniawa nur eine augenblickliche gewesen, entsprungen aus den Auslassungen ruthenischer Blätter über „die Gefahr", welche die Stiftung für die christliche Bevölkerung in Galizien heraufbeschwöre. Wer diese schreckenerregenden, boshaften Uebertteibungen gelesen,'mußte sich in der That fragen, ob es angezeigt sei, in Klasno für einige Kinder einen den angestrebten Zweck der Sttftung in keiner Weise fördernden, dafür aber den Neid nnd die Verleumdungssucht gegen die Juden herausfordernden Kindergarten zu errichten. — Bedenkt man weiters, daß man durch die Errichtung von Kindergärten ünnützerweise seitens der conservativen jüdischen Partei einen Culturkampf heraufbeschwört; unnütz weil ja weit leichter durch Gewährung von Kost und Kleidern, als durch den Kindergarten die Kinder der Schule zugeführt werden — und daß der Kampf jüdisch fühlender Eltern gegen die Kindergärten in Galizien berechtigt ist, da ja das vorschulpflichtige Alter die einzige^Zeit ist, in welcher die jüdischen Kinder den hebräischen und Religionsunterricht in ausgiebiger Weise, oft für's ganze Leben genießen, der ja sehr spärlich ist und zumeist ganz aufhört, wenn das Kind in die öffentliche Schule überttitt; dann kann man weder von einem Fanattsmus noch auch von einer Bildungsfeindlichkeit, wohl aber von einem richtigen Blick und einer klugen, manchen Herren der leitenden Stiftungs-Comites zu wünschenden Voraussicht sprechen. Brody 20. Juli. Bon den gegenwärtigen Zuständen bis zur Bogelfreierklärung der Juden in Rußland ist nur noch ein Schritt und dieser eine Schritt dürfte nicht mehr, bei der allgemeinen Verwilderung, die in jenem Staate bis in die höchsten Kreise gegriffen, verblüffen, da Europa sich noch immer scheuet, der Regierung eines Reiches, in welchem an allen Ecken und Enden die Revolution spuckt, ein Halt zuzurufen. Wenn Vorgänge, wie sie jetzt in Rußland, zur Schande des Jahrhunderts, permanent sind, in Afrika vorkämen, so würden England, Frankreich und wohl auch Deutschland ihre Flotten aussenden um ein bedrücktes und bedrohtes Volk zu schützen. Es wäre eine Kulturmiffion. Für die Juden und gegen Rußland regt sich keine Hand. Blos die Londoner City hat einen Versuch gemacht und wurde ttotzig abgewiesen. — Oesterreich und Deutschland, deren Staatsangehörige man ausgewiesen und eingekerkert und deren Handelsverträge man ignorirt, thun nichts, sagen nichts! Bekanntlich dürfen nach einem Ukas des Kaisers Nicolaus, Juden im Grenzbezirke von 50 Werst nicht wohnen. Diese Verordnung ist niemals vollführt worden und diente blos dazu, einigen Generationen von Polizeimeistern ein ausgiebiges Nebeneinkommen zu schaffen. Die Juden haben nicht nur, bis auf kleine Anzapfungen, ungestört ihre Geschäfte betrieben, sondern auch Häuser gebaut und Fabriken errichtet. Neulich langte die Weisung herab, die von den Bauern an Juden verkauften Liegenschaften müssen zurückgestellt werden, wenn sie auch in andere Hände übergangen oder