Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3« Seite 565 OestrrrirhMhr Wochenschrift ist nicht das Holz, aus dem Mörder geschnitzt werden. Der Bertheidi- 4er geht noch des Näheren auf die Bekundungen des Zeugen Mölders ein und sucht den' Nachweis zu führen, daß die große Er- > regung in Lauten die Leute zu einer fixen Idee geführt hat, an die sie selbst glaubten. Ebenso sei es dem Mölders ergangen> dieser habe sich förmlich eingeredet, daß er das Hineinziehen des Kindes gesehen habe, während er in Wirklichkeit vielleicht gesehen, wie das , Ällenboom'sche Kind tu das Buschhoffsche Haus gezogen worden sei. Dafür spreche auch der Umstand, daß Mölders so spät mit seiner Wahrnehmung hervortrat. Aehnlich verhalte es sich mit der Bekundung des Knaben Heister. So aufgeweckt dieser Knabe auch sein möge, so habe dieser zweifellos ebenfalls unter dem Druck der allgemeinen Erregung und auch erst einige Zeit nach dem Morde feine Wahrnehmungen mitgetheilt. Der Bertheidiger geht noch näher auf die Beweisaufnahme ein und schließt mit den Worten: Ich theile nicht die Hoffnung des Herrn Staatsanwalts, daß nach Schluß dieser Verhandlung die Hetze beendet sein wird, wir werden aber nach Abgabe Ihres Wahrspruches sagen können: Die Wahrheit hat gesiegt! Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer (Cleve); Es dürfte Ihnen bekannt sein, meine Herren Geschworenen, daß ich aus Anlaß der Uebernahme der Bertheidigung in der unerhörtesten Weise angegriffen worden bin. Selbst im Abgeordnetenhause hat sich ein Mann, dessen Stellung voraussetzen sollte, daß er wenigstens bei der Wahrheit bleibt, mich in der unqualifizirbarsten Weise verdächtigt. Ich kann Ihnen die Versicherung geben, meine Herren Geschworenen, daß ich trotz all' dieser Verunglimpfungen es für meine höchste Ehre gehalten habe, gerade den Angeklagten Buschhoff, dessen Unschuld von Ansang so klar zu Tage lag, zu vertheidigen. Meine 10jährige Thätigfeit als hiesiger Anwalt enthebt mich der Mühe, mich Ihnen gegenüber noch weiter zu rechtfertigen, umsomehr, da die Ehre der Angreifer nicht höher steht als ihre Angriffe. Ich kann Ihnen aber auch die Versicherung geben, daß ich nie und nimmer einen Mann vertheidigen würde, von dem ich auch nur vermuthen könnte, daß Blut an seinen Fingern klebt. Wäre ich von der Unschuld des Buschhoff nicht überzeugt, hätte ich in dieser Beziehung auch nur noch einen Zweifel, ich stände sicherlich nicht an dieser Stelle. Sie werden sich zu erinnern wissen, meine Herren, daß, als im December v. I. die Haftentlastung des Angeklagten erfolgte, sich ein Sturm der Entrüstung in der antisemitischen Presse erhob, obwohl mit dieser Hastentlastung das Verfahren noch nicht eingestellt war. Zu dieser Hetze gesellte sich der Mefferbefund des Kreisphysikus Dr. Bauer. Dies war die Veranlassung, daß die Wiederverhastung Buschhoffs und schließlich auch die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde. Letzteres geschah nicht, weil man an seine Schuld glaubte, sondern weil man der Welt den Beweis liefern wollte, daß an all de» Verdächtigungen kein wahres Wort ist. Und die Verhandlung, deren Leitung an Unparteilichkeit jedenfalls nichts zu wünschen übrig ließ, hat die Unschuld des Buschhoff in glänzendster Weise nachgewiesen. Der Herr Erste Staatsanwalt hatte Recht, wenn er sagte: Mit größerer Genauigkeit hat noch niemals ein Angeklagter sein Alibi nachgewiesen. Und wie benahm sich der Angeklagte? Er, der so Be. folgte und Geschmähte, der unter der furchtbaren Anklage, einen Mord begangen zu haben, sich seit so langer Zeit in Untersuchungshaft befindet, er hat nicht ein hartes Wort gegen die ihn belastenden Zeugen, die aus jedem Borkommniß Capital zu schlagen suchten, erwiedert. Bald fiel den Zeugen die große Theilnahme, bald die Theilnahmlosigkeit auf. Jedenfalls hat die Verhandlung ergeben, daß kein Zeuge den Hegmann'schen Eheleuten soviel Theilnahme bekundet hat, wie gerade der Angeklagte. Dieser hat sich aber auch als ein in jeder Beziehung wahrheitsliebender Mann erwiesen. Nicht Eine Unwahrheit konnte ihm nachgewiesen werden. Als ihm gesagt wurde: er solle bei unerheblichen Dingen doch lieber zugestehen und sich nicht aufs Leugnen legen, da antwortete er, ich kann doch nicht zugeben, was nicht wahr ist. Ich kann die Hoffaiung des Herrn Ersten Staatsanwalts auch nicht theilen, daß die antisemitische Hetze mit diesem Proceß eiu Ende haben wird. Ich fürchte, es wird weiter gelogen werden. Es ist eine allbekannte Thatfache, daß, um eine Wahrheit zu verwischen, mindestens sieben Lügen nothwendig sind. Ich bin aber der Meinung, es sind sieben mal siebzig Lügen nothwendig, um das Lügengebäude der Antisemiten auftecht zu erhalten. Allein die große Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit der Sie,, aneine Herren Geschworenen, den Verhandlungen gefolgt sind, gibt mir' die Gewähr, daß, wenn auch die Lügen nicht verstummen werden, so doch tu diesem Saale Recht und Gerechtigkeit geübt werden wird. Wenn Sie aus diesem Saale fortgehen, dann ersuche ich Sie, daS Bild eines Mannes in Ihrem Herzen mitzunehmen, der, obwohl seit so langer Zeit der Freiheit beraubt, feiner Familie entrissen, und durch eine wüste Hetze, genöthigt sein wird, das bittere Brod des Almosens zu essen, sein Geschick mit Ergebung getragen hat, weil er aveiß, daß er unschuldig ist, weil er weiß, daß die Wahrheit an den Tag komulen muß, und daß in Preußen noch Recht und Gerechtigkeit Heuvt wird. .. JA kann.meine Vertheihigung umsomehr abkürzen, da die Vertreter der Aftklagehehördein diesem.'Proceß das schönste Recht der Staatsanwaltschaft ausgeübt haben,.das nicht blos darin besteht, den Schuldigen M verfolgen, sondern auch i dem unschuldig Verfolgten ihren Schutz zu gewähren. 7 - : :~; ' ' Hs trist hierauf eine ' längere Pause, ein.. ' Nach Wiedereröffnung der Verhandlung find Zuhörer" raum und Tribünen Kopf an Kopf gefüllt, so daß im buchstäblichen Sinne des Wortes kein Apfel zur Erde fallen konnte. Es nimmt sofort das Wort Bertheidiger Rechtsautvnlt Gammersbach (Köln): Meine Herren Geschworenen! Der Fall Buschhoff, der uns 10 Tage lang beschäftigt hat, geht seinem Ende entgegen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Prozeß in den Spalten der Zeitungen noch lange Zeit Gegenstand der Erörterung sein wird. Auch die Bevölkerung in Tanten dürfte sich noch lange mit der Angelegenheit beschäftigen, für uns ist jedoch nach wenigen Stunden die Angelegenheit durch Ihren Wahrspruch erledigt. Meine Herren, als die Verhandlung begann, da haben wir, die wir die Asten kannten die Freisprechung erwartet, nachdem wir aber die Beweisaufnahme gehört, ist diese Erwartung bei uns zur Gewißheit geworden. Die Herren Vertreter der Staatsanwaltschaft und meine beiden Herren College» haben den Gang der Beweisaufnahme in so erschöpfender Weife beleuchtet, die Beweisaufnahme hat im Uebrigen ein derartiges Crgebniß gehabt, daß ich es nicht für nothig haste. Sie noch mit einer langen Rede aufzuhalten. Ich will nur zwei Punkte beleuchten, die in der Verhandlung eine Rolle gespielt haben. Meine Herren, ein Hauptpunst der Verhandlung war das Gutachten des Herrn KreisPhysikuS Dr. Bauer über das Messer, das angeblich bei Ausübung des Mordes gebraucht wurde. Sie wissen, daß das Gutachten die Wiederverhaftung des Angeklagten veranlaßt und zum Theil auch die Veranlassung zur Erhebung der Anklage gegeben hat. Herr Kreisphysikus Dr. Bauer hat sein Gutachten allerdings aufrecht erhalten, daß der Mord mit dem bei Buschhoff beschlagnahmten Messer Nr. 13 ausgefübrt ist. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Gutachten des Herrn Dr. Bauer ebenfalls dazu beigetragen hat, die Sachlage zu trüben. Sie werden sich erinnern, meine Herren, daß die medizinischen Sachverständigen mit Bestimmtheit feststellten, daß der Halsschnitt kein Schächtschnitt nicht einmal ein Metzgerschnitt war. Die medicinischen Sachverständigen begutachteten endlich, daß das Messer Nr. 13 absolut ungeeignet zur Ausführung des Mordes war, daß vielmehr anzunehmen ist, der Halsfchnitt sei mit e'mem Brodmeffer ausgesührt worden. Hätte Herr Kreisphysikus Dr. Bauer sein Gutachten nicht abgegeben, dann wären Sie höchst wahrscheinlich mit der Angelegenheit nicht beschäftigt worden, denn das Gutachten des Dr. Bauer war die Hauptursache, daß die Anklage erhoben wurde. Aber noch ein anderes Moment ist es, das ich beleuchten muß. da es ebenfalls einen Theil der Verhandlung gebildet hat, es ist dieses das immer wieder auftauchende Märchen: die Juden brauchen zu Heils- oder rituellen Zwecken — Christenblut. Es ist Ihnen bekannt, daß die Bevölkerung in Tanten, höchst wahrscheinlich veranlaßt durch das Gutachten der Herren Dr. Steiner und van Hausen, sofort die Behauptung aufftellte: es ist ein Rstualmord begangen worden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieses Gerücht das Haupthemmniß für eine erfolgreiche Thäügkeit bildete, die Sache zu klären. Als wir hörten, oaß die Anklage erhoben worden sei, da war ich mit meinen Collegen der Ueberzeugung, daß die Staatsanwaltschaft nicht den Bolksaberglauben des Blutmärchens theile, sondern daß sie andere Gründe für die Erhebung der Anklage habe. Für die Staatsanwaltschaft war, davon waren wir von vornherein überzeugt, ein wissenschaftliches Gutachten über den Ritualmord nicht erforderlich. Allein Sie haben gesehen, meine Herren, daß im Hintergründe der Zeugenallssagen der Ritualmord stand. Man konnte es dem Zeugen Mallmann nachfühlen, daß er im Heizen die Ueberzeugung von dem Ritualmorde hatte und aus diesem Grunde den Buschhoff sür den Thäter hielt. Das angebliche Fehlen des Blutes bei der Leiche und der angebliche Schächtschnitt war die Veranlassung, daß dieser alte Bolls-Aberglaube austauchen konnte. Das Märchen ist so thöricht, daß ich kurz darüber hinweggehen könnte, wenn ich nicht wüßte, daß dasselbe in den Köpfen der unwissenden Bevölkerung spust und zu politischen Parteizwecken genährt wird. Wenn man uns Christen vorwerfen würde: wir brauchen das Blut Andersgläubiger und müssen daher Morde begehen, dann würde ich antworten. In unseren Grundgesetzen, in den zehn Geboten Gottes steht: „2>u sollst nicht tobten." Damit ist eigentlich die ganze Beschuldigung widerlegt. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß wir Christen die zehn Gebote erst seit 1900 Jahren unser eigen nennen, während die Juden die zehn Gebote seit 3000 Jahren haben. Es kommt aber noch hinzu, daß den Juden der Blutgenuß überhaupt verboten ist. In dem auch jedem Christen zugänglichen, alten Testament ist zu lesen: „Ihr sollt kein Blut essen; wer Blut ißt, der soll ausgerottet werden aus meinem Volke, ich werde mein Antlitz von ihm abwenden." Es ist charakteristisch, daß in China und Madagaskar von der dorttgen Bevölkerung dieselbe Anschuldigung gegen die Christen erhoben wird und als Ursache der Christenverfolgung dient. Und ehe das Christenthma seinen Siegeslauf antrat, noch ehe es die herrschende Religion war. da haben die Römer den Christen dasselbe angedichtet, und zahllose Christen wurden deshalb verfolgt. Der Aberglaube, daß die Juden Blut brauchen, ist bei uns im 13. Jahrhundert ausgetaucht. Damals genoß aber der unglückliche Angeklagte noch nicht den Schutz, den er heute hat. Da trat die größte Macht der damaligen Zeit, der Papst,