Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 56

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 56)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3020900-3020930--01591-3025637
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 564 Orstrrrirhifrhr Worhrnsrhrift. Nr. 30 boom nicht-genau, den Vater, der ein hochachtbarer Mann war, habe er besser gekannt, allein er habe über Ullenboom niemals etwas Nachtheiliges gehört, nur sei der freundschaftliche Verkehr zwischen Ullenboom und dem Buschhoff ausgefallen. Allein dieser freundschaftliche Verkehr ist doch durch die nahe Nachbarschaft Beider erklärlich. Daß aber nähere Beziehungen zwischen Beiden nicht stattgefunden haben, geht aus der Bemernlng des Ullenboom hervor, der, beftagt, ob er etwa mit der Hermine Buschhoff ein Liebesverhältniß unterhalten, geantwortet habe: „Nie und nimmer, denn Hermine Buschhoff ist eine Jüdin und ich bin Christ." Es ist wahr, Ullenboom hat sich einmal etwas zu Schulden kommen lasten, allein er hat dies Vergehen sehr bald wieder gut gemacht. Ullenboom soll allerdings verschiedentlich sich ungünstig über Buschhoff ausgesprochen haben. Ullenboom hat jedoch hier erklärt, er habe dies nur gethan, um sich vor Verfolgungen und weiteren wirthschaftlichen Schädigungen zu schützen, hier vor Gericht habe er aber immer die Wahrheit gesagt. Herr Bürgermeister Schleß hat uns im Uebrigen bekundet, daß er dem Ullenboom einen Meineid nicht zutraue. Der Staatsanwalt beleuchtet noch weiter den Leumund anderer Entlastungszeugen und bemerkt im weiterem Verlause, daß die eingehendsten Ermittelungen ergeben haben, daß auch sridrt ein fremder Jude de» Mord begangen habe. Ich will dabei noch bemerken, daß der Verdacht entstand, die fremden Juden haben einen Lustmord begangen. Der vielgenannte Matje Degen, der im Uebrigen kein Jude, sondern ein Katholik ist, seines jüdischen Aussehens lvegen aber für einen jüdischen Schnorrer gehalten wurde, war umsomehr des Lustmordes verdächtig, weil behauptet wurde, er sei an den vor einigen Jahren in Esten vorgekommenen Lustmorden betheiligt gewesen. Ich komme daher zu dem Schluß, daß Buschhoff auch nicht der Mitwiffenschaft des Mordes verdächtig ist. Wäre Buschhoff der Mörder oder auch nur Mitwiffer des Mordes, dann wäre sein Auftreten am Tage des Mordes jedenfalls nicht ein solch unbefangenes gewesen, man müßte denn annehmen, daß er ein ganz raffinirter Mörder ist. Sie haben ja den Mann vor sich, ich überlaffe dies daher Ihrem Urtheile. Bedauerlich ist es ja, daß durch diese Verhandlung die Mordthal keine Aufklärung erfahren hat. Aufgeklärt »ft aber die Unschuld des Buschhoff. Dieser ist weder der Mörder, noch der Mordgehilfe, noch der Mitwisser. Und ich bemerke Ihnen ausdrücklich, meine Herren Geschworenen, daß wir es hier nicht mit einem Non liquet zu thun haben. Daß das Verbrechen nicht aufgeklärt ist, bedaure ich ganz außerordentlich und zwar uulsomehr, da ich mir gleich nach Entdeckung der That alle Mühe gab, Klarheit in die Sache zu bringen, den Thäter zu erniitteln. Ich habe sofort in dem in Xanten erscheinenden „Boten für Stadt und Land" einen Aufruf an die Bevölkerung erlaffen. die Thätigkeit der Behörde nicht durch religiöse Erregungen zu stören. Leider hatte diese meine Bitte keinen Erfolg. Ich hoffe, daß, wenn die religiöse Erregung sich wieder gelegt und die Behörde in der Lage ist, klar zu sehen, es doch noch gelingen wird, den wirklich Schuldigen zu ermitteln. Es ist gesagt worden, die Sache bleibt unaufgeklärt, iveil es sich um einen Juden handelt. Nein, meine Herren Geschworenen! Nicht weil es sich um einen Juden bandelt, ist die Sache unaufgeklärt, sondern weil die Sache unklar ist, deshalb hat man zu einem Juden gegriffen. Man behauptete: es ist von einem Juden ein Ritualmord begangen worden. Dazu bedarf es keiner weiteren Motive, es bedarf blos allgemeiner Verdächtigungen. Allein Sie, meine Herren Geschworenen, haben die Pflicht, Alles, was außerhalb dieses Saales vorgehl, unbeachtet zu lassen, sondern lediglich auf Grund der Thatsachen, die Sie selbst mit eigenen Augen gesehen und mit eigenen Ohren gehört, Ihr Urtheil abzugeben. Auf Grund der Beweisaufnahme kann ich nicht anders als aus Pflicht und Gewissen den Antrag auf Nichtschuldig stellen. Ich bitte Sie, meine Herren Geschworenen, spreche« Sie den Angeklagte« frei. (Halblautes Bravo im Auditorium.) Berth. Rechtsanwalt Stapper (Düsseldorf): Meine Herren Geschworenen! Wenn ich in die Bertheidigung für Buschhoff eiutrete, dann erinnere ich zunächst an die Worte des Herrn Präsidenten bei Eröffnung der Sitzung, nur nach bestem Wissen und Gewissen Ihr Urcheil abzugeben. Als in Düsseldorf noch die alte rheinische Kriminalordnung bestand, bis zum 1. Oktober 1869, hatte der Vorsitzende die Pflicht, den Geschworenen den Art. 312 der Kriminalordnung vorzubesen, der folgenden Wortlaut hatte: „Sie schwören und geloben vor Gott und den Menschen, mit der gewissenhaftesten Aufmerksamkeit die Belastungsgründe zu prüfen, welche gegen den Angeklagten vorgebracht werden sollen; nicht zu verrathen das Interesse des Angeklagten, noch das der bürgerlichen Gesellschaft, welche ihn anklagt; mit Niemandem Rücksprache zu nehmen, bevor Sie Ihren Ausspruch gethan hicken, nicht zu hören auf die Sttmme des Haffes oder der Bosheit, noch auf die der Furcht oder Zuneigung: sich zu entscheiden nach den Belastuugsgründen und den Bertheidigungsmitteln, nach Ihrem Gewiffen und Ihrer innigsten Ueberzeugung, mit der Unparteilichkeit und Festigkett, die einem braven und freien Manne geziemen". Meine Herren Geschworenen! Wenn Sie, woran ich nicht zweifle, in diesem Sinne Ihr Amt auffaffen, dann kann Ihr Urtheil nur auf Nichtschuldig lauten. Dieser Tag wird ein Ehrentag für Sie sein, denn Sie geben einem, anständigen, schwer geprüften Manne die Freiheit, einer Familie , den Gatten und Vater, cin-r Gemeinde ein Mitglied wieder, das bisk her in der unerhörtesten Weise dem Haß und der Verfolgung eines urtheilslosen Pöbels ausgesetzt war. Sofort als die Thal entdeckt wurde, da stand cs bei der Menge fest, es müsse ein Ritnalmord geschehen sein. Das alte, mittelalterliche Märchen, das man schon längst begraben glaubte, war wieder aufgetaucht. Die Hauptursache war, daß Dr. Steiner feststellte, daß kein Blut oder zu wenig Blut bei der Leiche gefunden wurde. Mit Blitzesschnelle verbreitete sich das Blutmärchen durch ganz Deutschland und wurde von Herrn Dr. van Housen sofort nach Emmerich getragen. Sie erinnern sich, meine Herren Geschworenen, daß Herr Dr. van Housen erst nachdem er die Obduttionsbefunde hier eingesehen, die Erklärung hier abgegeben hat: Nun habe ich mich überzeugt, auch ich halte auch den Fundort für den Thatort; ich habe zur Zeit mein Urtheil auf Grund oberflächlicher Besichtigung abgegeben. Es ist ja noch ein anderes Motiv für den Mord angegeben worden. Sie erinnern sich, daß Herr Kriminalkommiffär Wolff der Meinung gewesen ist: Buschhoff habe den Knaben getödtet, weil er ihm den kleinen Schaden am Grabstein zugefügt habe. Eine solche Annahme kann wohl die Phantasie Lines Dichters sein, der einen Kriminalroman zu schreiben beabsichtigt, der Richter kann aber eine solche Bermuthung nie und nimmer für wahr Hallen. Ich muß ausdrücklich bemerken, meine Herren, daß gleich nach Entdeckung der That die Behörden sich alle Mühe gegeben haben, den Thäter zu ermitteln. Herr Landgerichtsrath Brixius hat ebenfalls, das beweisen die vielen von ihm vorgenommenen Vernehmungen, alles Mögliche gethan, um Klarheit zu schaffen. Wäre der Mord nicht sofort zum Objekt eiuer Glaubenshetze gemacht worden, wer weiß, ob es nicht gelungen wäre, schon nach den ersten 8—14 Tagen den Mörder zu entdecken. Sie werden sich erinnern meine Herren Geschworenen, daß in einer geradezu unerhörten, bisher noch nie dagewesenen Weise die Gerichtsbehörden aus Anlaß dieses Verbrechens angegr ffen worden sind. Sie erinnern sich vielleicht, meine Herren, jener Sitzung des Abgeordnetenhauses» in der der Abgeordnete Rickert vorlas, daß eine Zeitung geschrieben habe: „Es liegt ein Ritualmord vor. Buschhoff und kein anderer ist der Mörder." Wenn man erwägt, wie alle Bemühungen der Behörden, den Schuldigen zu ermitteln, durch das Blutmärchen getrübt worden sind, dann mutz man die Ueberzeugung gewinnen, daß System in dieser Hetze liegt. Die Leute hatten gar kein Interesse, daß der wirklich Schuldige ermittelt werde, die That an sich war ihnen aber ein willkommenes Agitationsmittel. Es ist hier nicht meine Aufgabe, eine Rede gegen das Treiben der Antisemiten zu hallen. Wenn die Leute es als ihre Aufgabe betrachten, dahin zu wirke», daß die Juden aus Deutschland getrieben und die Zeiten des Augustus wieder herbeigeführt werden, habeant sibi. Meine Aufgabe als Kriminalvertheidiger ist eine ganz andere. Allein erwägen Sie, meine Herren, wenn es dem Buschhoff nicht gelungen wäre, in so überzeugender Weise sein Alibi nachzuweisen, was hätte dann diese Hetze zur Folge haben können! Ich wende mich nun zu dem eigentlichen Thatbestande. Ich kann mich dabei kurz fassen, da die Herren Vertreter der Anklagebehörde diesen fast erschöpfend beleuchtet haben. Ich will daher nicht noch einmal auf den Alibibeweis des Buschhoff zurückkommen. Jedenfalls halte ich es für sehr vortheilhast, daß wir uns gestern den Thatort angesehen haben, wir haben dadurch eigentlich erst ein anschauliches Bild erhalten. Ich vermisse die Aufklärung, aus welchem Grunde die Dienstmagd Dora Moll am Abend einige Schritte weiter in der Scheune gegangen ist, als sie nothwendig hatte. Wenn die Moll, wie immer, nur bis zum Strohlager gegangen wäre, dann hätte sie den Leichnam nicht sehen können. Präsident (den Bertheidiger unterbrechend): Sie werden sich erinnern, Herr Rechtsanwalt, daß die Moll uns sagte; sie sei deshalb näher getreten, da sie die Leiche für Hühner gehalten, die in der Spreu saßen. Berth. Rechtsanwalt Stapper (fortfahrend): Das ist mir bekannt, Herr Präsident. Allein fest steht, daß sie ohne einige Schritte weiter zu gehen, auch die etwa dort sitzenden Hühner nicht hätte sehen können. M. H.! Es ist eine alte kriminalistische Regel, daß, wenn die Schuldfrage zweifelhaft erscheint, die Frage aufgeworfen wird: Kann man dem Angettagten die That zutrauen? Ich habe nicht nothwendig. Ihnen noch eine Schilderung von dem Angeklagten zu geben, er dürfte Ihnen durch die zehntägige Verhandlung hinlänglich bekannt geworden sein. Ich will Sie blos an den wahrhaft dramatischen Vorgang mtt dem Sack erinnern. Ich muß gestehen, als der Sack mit den rothbraunen Flecken dem Angeklagten vorgelegt wurde, da glaubte ich fast selbst, es könnten irgendwelche Anhaltspunkte für die Schuld des Angeklagten festgestellt werden. Allein Sie erinnern sich, mit welcher Unbefangenheit der Angeklagte vortrat und auf die Frage des Präsidenten, wie er die rothbraunen Flecke an dem Sack erkläre, die natürlichste Antwort von der Welt gab: er habe den Sack bei der Fleischräucherung benutzt, und die verdächtigen Flecken seien Rauchflecken. Aber außerdem ist doch auch der Lebenswandel des Angeklagten in Betracht zu ziehen. Sie haben gehört, daß Buschhoff aus Anlaß des Sterbetages seines Vaters des Morgens und Abends in die Synagoge ging, daß er dieses Sterbetages wegen bis Mittag fastete, daß er, ehe er sich mit seiner Familie zu Tische setzte, betete. Jemand der so pietätvoll seiner verstorbenen Eltern gedentt und als Lohn dafür die Liebe seiner Kinder erweckt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.