Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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Nr. 30 Orstrrrirhisrhr Wochenschrift Seite 563 . . . uer sich der Ueberzeugung von dieser Feststellung nicht entziehen tuac. Vor allem aber hoffe ich, daß die Bevölterung aus dem Ernste, mit der Untersuchungen und Verhandlungen geführt wurden, das wieder gewinnen wird, was ihr durch Hetzereien hier und da verloren gegangen scheint: das ist der Glaube an die Unparteilichkeit und Gerechtigkeit der preußischen Richter. (Halblautes Bravo im Auditorium).^ Erster Staatsanwalt Baumgard: Es dürfte Ihnen bekannt sein, meine Herren Geschworenen, daß ich von den verschiedensten Seilen in der unqualifizirbarsten Weise verdächtigt und geschmäht worden bin. Ich war bisher genöthigt, zu schweigen. Ich würde jetzt Gelegenheit nehmen, diese Angriffe zurückzuweisen, allein der Herr Oberstaatsanwalt hat in so klarer und eingehender Weise den Thatbestaud Ihnen vorgeführt, daß ich es unterlaffen kann, auf die Angriffe zu antworten. Ich überlasse daher Ihnen das Uriheil über meine Person und meine amtliche Thätigkeit. Ich werde sofort zur Sache übergehen und muß bemerken, daß die verschiedenen Verdachtsmomente, die gegen den Angeklagten ins Feld geführt wurden, sich in ein Nichts aufgelöst haben. Daß einige Leute den Angeklagten am Peter-Paulstage aufgeregt gesehen haben, ist auf ganz natürliche Ursachen zurückgeführt morden. Ein Zeuge will gefunden haben, daß Buschhoff am Peter-Paulstage nicht so viel discutirt hat, wie sonst. Es ist aber doch erklärlich, daß man nicht immer in gleicher Weise zum Sprechen aufgelegt ist. Der Umstand, daß er in die Scheune nicht gehen wollte, in der der Leichnam lag, erklärte sich darauf, daß der Angeklagte in seiner Religionsgemeinschaft zum Priesterstamme gehört und deshalb in ein Haus, wo ein Todter liegt, nicht gehen darf. Daß ein Jude einmal gesagt haben soll: „Er hat es gethan", ohne einen Namen genannt zu haben, kann doch auch nicht für die Schuld des Angeklagten sprechen. Daß der Keller nicht nach dem Morde, sondern vor dem jüdischen Passahfeste gereinigt worden ist, hat die Beweisaufnahme ergeben Die Zeugin Röllen will vom Fenster herunter und die Zeugin Mauritz auf der Straße verdächtige Redensarten von Buschhoff gehört haben. Es ist doch aber absolut unglaubhaft, daß ein wirklich Schuldiger auf der Straße in so lauter Weise verdächtige Gespräche führen wird. Sollte Sigmund Buschhoff nicht gesagt haben: „Wenn es aber nur auskommt." Das „nur" und „nun" kann von der Zeugin Mauritz wohl verwechselt worden sein. Der Erste Staatsanwalt bricht hier seine Rede ab, und hierauf vertagt der Präsident die Sitzung. Zehnter Verhandlungstag. Cleve, 14. Juli. Der Präsident, Landgerichtsdirector Kluth, eröffnet gegen 9'/* Uhr Bormittags wiederum die Sitzung mit etwa folgenden Worten: Ich bin von dem Herrn Staatsanwalt aufgefordert worden, einen Bericht der (antisemitischen) „Neuen deutschen Zeitung" in Leipzig richtig zu stellen. Ich komme diesem Wunsche nach. Es heißt in dem Berichte der genannten Zeitung: „Die Sachverständigen begutachten, daß die Flecke im Sack von Blut herrühren. Buschhoff wurde beim Anblick des Sackes leichenblaß. Auch wurde von Sachverständigen constatirt, daß die Spreu in dem Buschhoff'schen Sack mit der Spreu in den Händen des erniordeten Knaben identisch ist. Die bisher sehr siegesbewußten Bertheidiger waren über diese Feststellungen ganz consternirt." (Allgemeine Heiterkeit.) Ich kann nicht wissen, welchen Eindruck die einzelnen Feststellungen auf die Herren Bertheidiger ausgeübt haben. Jedenfalls werden Sie sich erinnern, meine Herren Geschworenen, daß drei Metzgermeister bekundet haben, daß die Flecke im Sack höchstwahrscheinlich Rauchstecke, jedenfalls keine Blutflecke seien. Außerdem haben der Lehrer an der hiesigen Landwirthschaftsschule, Herr Dr. Kögel, und Herr Bürgermeister Schleß übereinstimmend bekundet, daß die Spreu in dem Sack und diejenige in den Händen des Ermordetengrundverschieden war. In einer mir zugegangenen Zeitung ist mir der Borwurf gemacht worden, daß ich nur die Fehler einiger Zeitungsberichte rüge. Es wird mir damit gewissermaßen der Borwurf der Ungerechtigkeit gemacht. Ich habe darauf zu bemerken — ich ersuche die Herren Journalisten hierbei genau Acht zu geben — daß ich nur die Fehler derjenigen Zeitungsberichte richtig stelle, die ich persönlich lese. Daß dies nur eine kleine Zahl ist, ist selbstverständlich. Eine Ausnahme in dieser Beziehung habe ich nur betreffs der „Niederrheinischen Volkszeitung" gemacht, da mir diese Zeitung von dem Herrn Ersten Staatsanwalt übergeben worden ist, in deren Bericht ich nur die Stelle, welche die gerügte Unrichtigkeit enthielt, gelesen habe. Im Uebrigen habe ich nur diejenigen Fehler berichtigt, die geeignet waren, die Geschworenen zu beeinfluffen, oder mich nach Außen hin lächerlich zu machen; letzteres war ich meinem Amt als Vorsitzender des Schwurgerichts schuldig. Ich habe ferner noch Berichtigungen eintreten laffen auf Wunsch zweier Zeugen. Letztere wären berechtigt gewesen, hervorzutreten und dies hier zu sagen. Da dieselben aber nicht mehr anwesend waren und mich schriftlich um die Berichtigung ersuchten, so glaubte ich diesen Gesuchen entsprechen zu müssen. Wenn ich alle Fehler, die in den Zeitungsberichten enthalten waren, hätte berichtigen wollen, dann hätte ich täglich einen großen Theil der Sitzung mit den Berichtigungen auszufüllen gehabt. Daß Jrrthümer in den Zeitungsberichten enthalten find, ist, wenn man die nngünstigen Plätze in Betracht zieht, die den Herren Berichterstattern angewiesen sind, sehr erklärlich. Leider gestattete der beschränkte Raum, eine bessere Placirung der Herren Berichterstatter nicht, die vorgekommenen Jrrthümer mögen daher vielfach ohne Verschulden der Herren Berichterstatter in die Zeitungen gekommen sein. Wir treten nun in die Verhandlung ein. Ich ertheile dem Herrn Ersten Staatsanwalt das Wort. Erster Staatsanwalt Baumgard: Meine Herren Geschwornen: Ich habe schon gestern gesagt, eine ganze Reihe von Jndicien sind zum Beweise der Schuld des Angeklagten herangezogen worden, ich habe Ihnen bereits gestern auseinandergesetzt, daß diesen Indizien, wie die Verhandlung ergeben, jede objective und subjektive Grundlage fehlt. Allein es ist von Buschhoff in glaubhaftester Weise nachgewiesen, wo er sich am Peter-Paulstage 1891 aufgehalten hat. Es dürfte Ihnen erinnerlich sein, daß Buschhop aus Anlaß des Sterbetages seines Vaters Morgens gegen bx/.2 Uhr in die Synagoge gegangen ist. Er ist gegen Sl/2 Uhr des Morgens nach Hause gekommen. Alsdann har er verschiedene Geschäftsgänge gemacht. Gegen 9 7» Uhr Vormittags ist er wieder nach Hause gekommen und hat im mittleren Zimmer mit den Zeugen Kock und Träng verschiedene geschäftliche Angelegenheiten besprochen. Etwa gegen 10 Uhr ist Ullenboom mit seinem Pflegekind zu Buschhoff gekommen. Gegen 10'/» Uhr Vormittags ist Buschhoff wieder fortgegangen und gegen 12'/z Uhr wieder nach Hause gekommen. Buschhoff hat durch einwandsfreie Zeugen ganz genau nachgewiesen, wo er sich während dieser Zeit aufgehalten hat. Eine ganze Reihe von Zeugen haben ihn während dieser Zeit gesehen. Daß die Zeitangaben stimmen, dafür bürgt der Umstand, daß die Zeugen die Zeit nach dem Läuten zum Hochamt berechneten. Dies Läuten geht aber in pünktlichster Weise vor sich. Gegen 1 Uhr Mittags hat Buschhop mit seiner Familie Mittag gegessen. Er hat alsdann ein kleines Mittagsschläfchen gehalten und hierauf die Zeitung gelesen. Gegen 2 Uhr Nachmittags ist Sigmund Isaak und das Fräulein Kahn zu Buschhop gekommen und sind bis 4 Uhr Nachmittags dort geblieben. Gegen 3 Uhr Nachmittags ist Buschhoff zur Pumpen-Kirmes gegangen, ist bei dieser bis 5 Uhr geblieben, ist alsdann in die Gastwirthschaft zu Schaut gegangen und dort geblieben, bis die Nachricht von der Auffindung der Leiche eintraf. Sie erinnern sich, daß auch genau nachgewiesen wurde, wo sich Frau Buschhoff den ganzen Tag über aufgehalten hat. Ja. ich muß gestehen, in meiner langjährigen kriminalistischen Praxis ist mir noch kein Fall pasfirt, wo der Alibibeweis in so überzeugender Weise gelungen ist. Es ist auch genau festgestellt worden, wo sich der kleine Sigmund Buschhoff den ganzen Tag über aufgehalten hat. Es fällt damit auch der Verdacht, daß Sigmund Buschhoff der Thäter sein könnte. Bekanntlich hat ganz besonders der Zeuge Mallmann die Behauptung ausgestellt: Sigmund Buschhoff könnte der Mörder sein. Es muß außerdem berücksichtigt werden, daß, wenn in der Wohnung des Buschhoff der Mord ausgeführt worden wäre, angesichts der kleinen Räumlichkeiten und der leichten Bauart des Buschhop scheu Hauses, doch Jemand ein Schreien, Wimmern oder Wehklagen hätte hören müssen. Nun könnte man sagen: der Mord kann im Keller stattgefunden haben. Sie haben gehört, daß uns eine Waschfrau bekundete: sie habe den Keller kurz vor dem jüdischen Osterfeste gereinigt und sie wiffe ganz genau, daß nach dieser Zeit eine Reinigung des Kellers nicht stattgefunden hat. Aber abgesehen davon, so hat gestern der Augenschein ergeben, daß der Keller sehr wenig zur Ausführung einer solchen That geeignet war. Sie haben sich überzeugt, daß man vom Nachbarhause aus Alles, was im Keller gesprochen lvurde, sehr genau hören und zum Theil auch in den Kelle? hineinsehen konnte. Allein Niemand hat irgend etwas Verdächtiges gehört oder gesehen. Und daß der ermordete Knabe geschrieen und geweint haben muß, das ist doch selbstverständlich. Daß eine vorherige Betäubung stattgefunden, haben die medizinischen Sachverständigen absolut in Abrede gestellt. Da nun die Aerzte übereinstimmend bekundet haben, daß der Mord am Fundort stattgefunden hat, so ist auch nicht einzusehen, weshalb der kleine Hegmann in das Buschhofflfche Haus hineingezogen worüen sein soll. Biel näher hätte es doch gelegen: das Kind in den Porteweg zu ziehen und es alsdann in die Kupperffche Scheune zu führen. Ich komme somit zu dem Resultat, daß der kleine Hegmann weder in das Buschhoffsche Haus gezogen noch dort versteckt gehalten und daß der Mord in der Küpper'fchen Scheune begangen worden ist. Dies steht bombenfest. Ich wende mich nun zu dem Zeugen Mkenboom. Herr Bürgermeister Schleß hat bekundet: Er kenne den Ullen-