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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 53

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 53)
Language
German
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Nr. 30 Orstrrrrirhifrhr Worhrnsrhrifk Seile 561 Mordstälte geführt und nochmals eingehend gefragt, ob er den kleinen Joanchen geschlachtet habe. Die Vernehmung fiel aber resultatlos aus. Danach war die Okular-Inspektion beendet. Buschhoff wurde sehr bald wieder per Wagen, von 4 Gensdarmen begleitet, nach Cleve eskortirt, während das Schwurgericht u. s. w. mit dem um 3 Uhr 4 Minuten Nachmittags abgehenden Zug nach Cleve zurückfuhr und dort nach 4'/* Uhr- Nachmittags wieder anlangte. Gegen 5 Uhr Nachmittags, nach der Rückkehr aus Xanten eröffnet der Präsident, Landgerichts-Director Kluth, die Sitzung mit folgenden Morten: Es ist mir nahe gelegt worden, auszusprechen, daß das Verhalten der Xantener Bevölkerung ein durchaus gesetzliches und ruhiges war. Die Bevölkerung hat in jeder Beziehung den Aufforderungen der Polizeibeamten und des Gerichts stets unverzüglich Folge geleistet. Es ist mir noch ein Telegramm folgenden Inhalts zugegangen: Der Jude Vyth aus Calcar hat zu einem Ackersmann in Wissel gesagt: „Ein Theil der Juden braucht allerdings Christenblut, er aber nicht." Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß er bezüglich dieses Telegramms keine Anträge zu stellen habe. Der frühere Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brixius bemerkt alsdann: Er müsse berichtigen, daß er nicht, wie in den öffentlichen Blättern gestanden, am vergangenen Montag gesagt habe: er sei gleich nach der ersten Vernehmung von der Unschuld des Buschhoff überzeugt gewesen, das habe er gar nicht sagen können. Er habe nur gesagt: Buschhoff sei ihm nicht wie ein Verbrecher vorgekommen, und er habe auf ihn einen guten Eindruck gemacht. Auch jetzt wolle er (Brixius) ein Urtheil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten nicht abgebcn. Jnr Uebrigen wolle er bemerken, daß er nach der heutigen Localbesichtigung die Wahrnehmung des Mölders wohl für möglich, aber für unwahrscheinlich halte. Es erscheint alsdann als Zeuge der Schuhmacher und Gaftwirth Struck: Präsident: Hat Ihnen Ullenboom nicht einmal gesagt, daß Buschhoff der Mörder des Kindes sei? Zeuge Strucks: Ullenboom habe einmal in seiner Wirthschaft gesagt: Wenn er vor Gericht als Zeuge kommen werde, dann werde er schon sagen, wer der Mörder »ft. Ullenboom, wiederum vernommen, stellt in Abrede, eine solche Aeußerung jemals gethan zu haben. Schuhmacher Lorks, der dem Gespräch beigewohnt haben soll, vermag nichts darüber zu bekunden. Es erscheint alsdann als Zeugin Frau Buschhoft, die Gattin des Angeklagten. Als die Frau den Gerkchtssaal betritt, beginnt der Angeklagte heftig zu weinen. Frau Buschhoff erzählt auf Befragen des Präsidenten, was am Peter-Paulstag in ihrem Hause vorgekommen sei. Die Zeugin bestätigt im Wesentlichen die diesbezüglichen Bekundungen ihrer Tochter Hermine und des Angeklagten. Die Zeugin beginnt ebenfalls nach ihrer Vernehmung heftig zu weinen. Auf das Zeugniß des Sigmund Buschhoff wird verzichtet. Der Erste Staatsanwalt übergibt alsdann den Geschworenen die Akten, die gegen den Juden Fellemann geführt wurden und ein negatives Resultat ergeben haben. Es seien außerdem 40 andere Personen der That verdächtig gewesen. Der Präsident erklärte alsdann die Beweisaufnahme für geschloffen und legt den Geschworenen folgende Schuldfraae vor: „Ist der Angeklagte Adolf Buschhoff schuldig, am 29. Juni 1891 zu Xanten den Knaben Johann Hegmaun vorsätzlich getödtet zu haben, und zwar, indem er die Tödtung mit Ueberlegung anssührte?" Es nimmt alsdann das Wort zur Schuldsrage Oberstaatsanwalt Hamm: Meine Herien Geschworenen! Der gegenwärtige P^ockß hat schon lange vor dieser Verhandlung die große Oeffentlichkeit beschäftigt. Er hat zum Gegenstände einer häßlichen Hetze socialer und politischer Parteien! dienen müssen. Die behördlichen Organe die von Amtswegen zur Führung der Untersuchung verpflichtet waren, wurden rn der gemeinsten Weise angegriffen. Wir haben wiederholt gesehen, wie fanatische Partei-Blätter und Partei-Männer nicht vor dem Versuche zurückschreckten, Ihnen und uns Allen ein Urtheil auMzwängen, das nur aus gewissenhafter Prüfung der Beweisaufnahme und der eigenen Ueberzeugung gefällt werden kann und darf. Allein die große Aufmerksamkeit, mit der die Herren Geschworenen der Verhandlung gefolgt sind, gibtmir Gewähr, daß dieselben sich allen Stürmen von Außen unzugänglich erweisen und nur auf Grund des Ergebnisses der Verhandlung nach bester eigener Ueberzeugung ihren Wahrspruch abgeben werden. Wenn wir nun in die Priifung der Beweise treten, so haben dieselben in diesem Falle das Recht auf gründliche Untersuchung, sie müssen um so sorgfältiger sein, als wir es nur mit indirecten Beweisen ut thun haben, weil es nichts als eine Reihe von kleinen Anzeigen ist, aus Grund deren die Anklage erhoben worden ist. Deshalb hat Sie Staatsanwaltschaft eine Besichtigung an Ort und Stelle beantragt, und wir haben Alle die Ueberzeugnng gewonnen, daß diese Besichtigung in vielen Beziehungen von Bortheil gewesen ist. Ich will nun zunächst den objectiven Thalbestand beleuchten. Am 29. Juni 1891 Bormittags spielten einige Kinder in der Kirchstraße zu Xanten; zu diesen gehörte der 5V»jährigc Hermann Hegmann. Es steht fest, gegen 10 Uhr Bormittags ist der kleine Hegmann zum letzten Male gesehen worden, von dieser Zeit ab war er verschwunden. Der Knabe kam nicht wie gewöhnlich nach Hause zum Frühstück, er kam auch nicht zum Mittag, er wurde überall gesucht, endlich Abends gegen 67; Uhr wurde der Knabe in der Küppersschen Scheune ermordet aufgesunden. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, Latz nach 10 Uhr Bormittags der Knabe in der Scheune ernlvrdet wurde. Der Hauptpunkt ist, daß a s K ind am Fundort getödtet worden ist. Ich habe erst nicht nöthig. die medicinischen Gutachten zu wiederholen. Diese stellen sämmtlich zweifellos fest, daß der Mord am Fundort geschehen ist. Der erste in der Scheune erschienene Arzt war allerdings Herr Dr. Steiner. Dieser äußerte sofort seine Ueberzeugung, daß der Mord iricht in der Scheune, sondern an einem anderen Orte geschehen sein müsse, denn das Vorgefundene Blut wäre nur eine Folge der Nachblutung. Es ist bedauerlich, daß nicht sofort ein Arzt zur Stelle war. der forensische Kenntnisse besaß, und es ist außerdem bedauerlich, daß die Aerzte nicht im Allgemeinen mehr von der forensischen Wissenschaft verstehen. Durch die Angabe des Dr. Steiner wurden die Leute verführt, zu glauben, es sei das Kind nicht am Fundorte getobter, sondern als Leiche dorthin gebracht worden. Deshalb erfolgte die ausführliche Darstellung der Verhältnisse durch Sachverständige. Dr. Steiner hat schließlich selbst zugeben müssen, er bezweifle nicht mehr, daß das Kind da. wo es gefunden wurde, auch getödtet worden ist. Ter Ort der That steht fest, dies ist nicht zu verrücken. Schwieriger ist es, die Zeit der That sestzustellen. Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt, daß die That in der Zeit von gleich nach 10 Uhr morgens bis V* 5 Uhr abends verübt worden ist. Das Kind spielte bis 10 Uhr aus dem Kirchthorweg, dann ist es verschwunden. Es müßten, wenn es erst um 7..5 Uhr getödtet worden wäre, viele Stunden ans seinem Leben gestrichen werden. Bei Buschhoff kann es doch nicht diese Stunden geblieben sein. Nach meiner Ansicht ist das Kind zwischen 10 und 7..11 Uhr Vormittags in der Fruchtscheune von Küppers, ehe Dora Moll dort erschien, getödtet worden. In diesem Sinne haben Untersuchungsrichter und Staatsanwalt die Sache aufgefaßt. Wenn wir uns von diesem Gesichtspunkt aus die Sache besehen. so sagen wir: es ist eine Thal der Improvisation, keine bedachte. Möglich wäre die That als eine überlegte nur dann, wenn das Kind anderswo getödtet und nach der Scheune geschleppt worden wäre. Es ist eine Unmöglichkeit daß ein Mörder das Kind in die Scheune schleppt nnd tödtet, wo ihm bekannt sein mußte, daß ein Dienstmädchen in die Scheune kommt. Wir sagten uns zugleich, zu der That ist kein Motiv zu sehen. Wir sahen, daß Hegmann harmlos war und keine Feinde hatte. Wir stellten fest, .daß kein geschlechtlicher Exzeß stattgefunden hat. So war nächstliegend, daß die That eine improvisirte, keine That der Ueberlegung oder die That eines Wahnsinnigen war. Als der Mord bekannt wurde, war zunächst die allgemeine Meinung: entweder ist der Knabe durch das sogenannte Schweineschlachten-Spiel der Kinder zu Tode gekommen, oder es ist die Thal eines Verrückten Selbst Junkermann sagte, als er am Abende des 29. Juni vom Schützenplatz kam: Es ist möglich, daß der geistesschwache Knippenberg den Mord begangen hat. Andererseits wurde gesagt: Knippenberg sei viel zu gut, um den Mord begehen zu können. Allein es wurde festgestellt, daß Knippenberg mit seinem Schwager Heqmann wegen Erbschaftsangelegenheilen in Unfrieden lebte. Als fernere muthmaßliche Todesursache wurde gesagt, daß der Knabe vielleicht in die Wannmühle gefallen sei. Diese Bermuthung hatte auch Buschhoff ausgesprochen. Es ist richtig, Buschhoff hat am längsten an dieser Bermuthung sestgehalten. Allein es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß Buschhoff taub ist, und daß ihm seine Stammesangehörigkeit verbot, die Scheune zu betreten und sich den Leichnam anzusehen. Am folgenden Tage lies Junkermann zum Bürgermeister und sagte: den Mord könne nur ein Jude gethan haben, er habe von seinem Sohne gehört, daß die Juden Christenblut brauchen. Es kamen hieraus die Angaben des Zeugen Mölders. des Knaben Kernder. des Knaben Heister; Junkermann und Andere wollten wissen, daß der Halsschnitt des Kindes ein Schächtschnitt sei. Bon da ab begann der Verdacht gegen Buschhoff. Dieser Verdacht wurde um so reger, da angeblich zu wenig Blut in der Scheune vorhanden war, und Buschhoff früher Schächter gewesen sek. Es meldete sich eine ganze Reihe von Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben wollten. Der sichere Untersuchungsrichter, Herr Landgerichtsrath Brixius hat uns gesagt; Die Zeugen wurden bei jeder Vernehmung immer bestimmter und klarer. Die Zeugenbekundungen machten schließlich die Verhaftung Buschhoffs nebst Frau und Tochter nothwendig. Die Staatsanwalt,chast war nach so vielen Zeugenbekundungen verpflichtet, die Voruntersuchung zu eröffnen. Mit der Führung der Untersuchung wurde Herr Land- 4

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