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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 52

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 52)
Language
German
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Seite 560 SeMverLphiMr IWorhrnsrtzrist Nr. so wurde, wo schon eine große Menge verdunstet sein mußte, daß die vergossene Blutmenge keine geringe war. Weiterhin befand sich in der Spreu ein Blutflecken, der einen Umfang m der einen Richtung von 20, in der anderen aber von 18 Eeutimeter hatte, und es wurde weiter constatirt, daß das Bürt die ganze Spreuschichte, die 3 cm. dick war, durchsetzte bis auf den Boden, wo es einen Flecken darstellte in der einen Richtung von 30, in der anderen von 19 Centimetern. Außerdem war noch Blut in die Erde gedrungen, was allerdings bezüglich der Menge nicht genau festgestellt werden konnte. Wir hatten damals Experimente angestellt, wieviel Blut wohl so eine Spreuschicht aufnehmen könnte, von dem Umfange und der Dicke, die da gefunden wurde. Es wurden 400 Gramm Blut von einem frisch geschlachteten Thiere hineingegossen, und diese 400 Gramm durchdrangen die Spreuschicht bei weitem noch nicht vollständig. Wir nehmen also mr, nachdem wir vorher die Frage schon besprochen hatten, wieviel Blut ein 57-jähriger Knabe wohl verlieren könne, daß das Kind wohl 1-27 Kilogramm besessen habe. Da nun aber beim Berblutungstode nicht sämmtliches Blut aus dem Körper herausfließt, sondern noch immer 7« desselben im Körper zurückgeblieben fein mochte, so ergab sich daraus die Berechnung, daß man annehmen konnte, das Kind Hat0.95 Kilogramm Blut verloren. Wenn man das vergleicht mit dem Bluterguß, den wir da gefunden haben, dann waren wir der vollen Ueberzeugung, daß derselbe hingereicht hätte, um den Blutverlust an Ort mzd Stelle zu erklären. Professor Dr. Köster schließt sich diesem Gutachten vollständig an. Oberstaatsanwatt Hamm: Herr Professor! Wenn Jemand einen Menschen mordet, um ihm das Blut zu entziehen, halten Sie alsdann die Halsabschneivung für die geeignete Form des Mordes? Professor Dr. Köster: Die Halsdurchschneidung halte ich zu dem Zwecke der Blutentziehung für die ungeeignetste Form, da durch das bei der Halsdurchschneidung bewirke Spritzen der größte Tcheil des Blutes verloren geht. Es erscheint alsdann wiederum Dr. med.vau Housen und erklärt: Nach Einsichtnahme in die Obducttons-Protokolle u. s. w. schließe ich mich dem Gutachten der medizinischen Sachverständigen vollständig an. Ich bin nun auch der Ueberzeugung, daß der Fundort der Thatort ist. Ich wiederhole: ich habe die Leiche nicht untersucht, ich wußte nicht, daß unter derselben eine BluÜache gefunden wurde. Die Verhandlung wird alsdann gegen 67* Uhr Abends bis zur Rückkehr des Gerichtshofes aus Xanten vertagt. Neunter Verhandlungsksg., El e v e, 13. Juli. Unter einem Aufgebot von Gendarmen nnd Polizisten fand der Besuch des Schwurgerichtes in Xanten statt. Die ^Bevölkerung verhielt sich ruhig und auch der Angekagte Buschhoff wurde nicht belästigt. Als er in die Nähe seines in der Kirchstraße belegenen Hauses kam, begann er heftig zu weinen. Das kleine, einfache, einstöckige Landhäuschen gleicht vollständig einer Brandruine. An der Vorderfront stand, augenscheinlich mit schwarzer Kohle: „Mörderhaus", „Mörder", „Koscher Metzger" und etwas höher zwei Kreuze angekritzelt. Daß das Haus einmal Fenster hatte, davon geben eine große Anzahl in den Stuben umherliegende Glassplitter beredtes Zeugniß. Außer einem gleich am Hauseingang stehenden festen eichenen Ladentisch ist in dem Häuschen Alles kurz und Kein geschlagen. Jüdische Gebetbücher liegen in Fetzen zerrissen, unter allerlei zerschlagenen Möbelresten in den Stuben. Die cingeschlagenen Fenster hatte der Bürgermeister durch Holzbretter ersetzen lassen. Aber auch diese waren zum Theil demolirt. Wie Bürgermeister Schleß mittheilte, sind gestern fremde Radfahrer ins Städtchen gekommen nnd haben, unter dem Rufe: „Nieder mit dem Juden-Bluthaus", Alles demolirt, was noch irgend zu demolrren war. Die Xantener Poltzeibeamten waren, während die DemoUruug geschah, zu der Militäraushebung kommandirt. Als Buschhoff in sein Haus geführt nmrde und die Trümmer seiner Besitzung sah, schlug er unaufhörlich die Hände zusammen und sagte weinend: „9Jton Gott, mem Gott, was ist aus meinem Hause geworden!" Als oas Schwurgericht versammelt war, wurde zunächst das Buschhoff'sche Haus in Augenschein genommen. Bon diesem gelangt man unmittelbar in das Buschhoff'sche Schlachthaus, das, wie bereits berichtet, schon seit langer Zeit als Steinmetz-Werkstätte diente. Klempner Ullenboom, der das Schlachthaus zur Zeit vernagelt hatte, wußte heute auf Befragen nicht mehr anzugeben, ob die noch vorhandenen Nägel die von ihm damals verwendeten seien. Auch Schreiner Hegmann wußte dies nicht zu sagen, zumal nicht er, sondern seine Frau die Nagel dem Sigmund Buschhoff gegeben habe. Nach Besichtigung der Wohnung wurde der sogenannte Portewe^ besichtigt. Das Buschhoff'sche Haus liegt an der Ecke dieses Weges, der geradeaus in die Küppers'sche Scheune, rechts in den Küppers'schen Gärten führt. Links von der Scheune sieht man auf die Hinterfenster des Hauses des Zeugen Mallmann, aus denen derselbe am Nachmittage des Peter-Paultages gesehen haben will, wie Hermine Buschhoff einen sackartigen Gegenstand in die Scheune getragen habe. Rechts hinter dem Küppers'schen Garten, in dem laut Bekundung die Frau Withuis am Nachmittage des Peter-Paulstages einen Mann, der anscheinend ein Jude war, gesehen haben will, liegt das Haus der Withuis. Nach Besichtigung des Porteweges bettat der Gerichtshof die Küpperssche Scheune. Geradeaus liegt die sogenannte Fruchtscheune, in der der kleine Hegmann ermordet aufgefunden wurde. Etwas weiter rechts die sogenannte Stallscheune, in der Ochsen, Kühe, Schweine u. s. w. untergebracht sind. Die Fruchtscheune ist stets geschloffen, die Stallscheune dagegen stets geöffnet; beide sind miteinander verbunden, so daß man zunächst durch die Stallscheune in die Fruchtscheune gelangen kann. Unter dem Blöken der Kühe, dem Grunzen der Schweine und dem Gegacker der Hühner betrat das Schwurgericht die Scheune. Die Stelle, auf der der Ermordete aufgefunden wurde, war durch einen langen Stock, auf dessen Ende zwei Kinderschuhe aufgesteckt waren, markirt. Die Dienstmagd Dora Moll, die das Melken der Kühe zu besorgen hatte, bettat die an die Stallscheune anstoßende Fruchtscheune nur, wenn sie sich Sttoh holen wollte. Um jedoch die Stelle zu sehen, an der der Ermordete gelegen, war sie genöthigt, etwas näher hinzuzutteten, zumal die Scheune ziemlich dunkel ist. Etwa drei Schritt von der Stelle, wo der Leichnam aufgefunden wurde, steht die vielerwähnte Schaukel und fünf Schritt von der Schaukel die Sttohschneidemaschine. Nach Besichttgnng der Scheune wurde der Küppers'sche Garten in Augenschein genommen und alsdann in der Kirchstraße zunächst der Zeuge Mölders und alsdann der 9 jährige Knabe Gerhard Heister aufgefordert, die Stelle anzugeben, von der aus sie gesehen haben wollen, wie das Kind in das Buschhoff'¬ sche Haus gezogen worden sei. Während der Knabe Heister genau angab, daß er auf dem an der Clever- und Kirchsttaßen- Ecke belegenen Prellstein, etwa 50 Schritt von dem Buschhoff'- schen Hause das Hineinziehen wahrgenommen, bezeichnete Mölders eine etwa 20 Schritt weit belegene Stelle, auf der er das Hineinziehen des Kindes gesehen habe. Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß Mölders in seinen Angaben avancirt sei, er habe zunächst etwa 10—12 Schritt, alsdann 12—14, in einer späteren Vernehmung 18—20 und jetzt sei er schon auf 20 Schritte angelangt. Er (Oberstaatsanwatt) müsse allerdings bemerken, daß es ungemein schwer sei, heute noch genau zu wissen, auf welcher Stelle er gestanden habe. Es werden alsdann verschiedene Versuche gemacht, von einer herauslangenden Hand vorübergehende Kinder in das Buschhoff'sche Haus zu ziehen. Die Versuche ergaben, daß ein Hineinziehen des Kindes wohl möglich ist, ohne daß man die hineinziehende Person sehen konnte. Letztere mußte aber dabei auf der Lauer stehen. ®in genaues Ergebniß war kaum festzustellen. Der Präsident zeigt außerdem den Geschworenen die dem Buschhoff'sche» Hause gegenüberliegende Pumpe, wo die Pumpenkirmes abgehatten wird, und endlich das kleine Pflegekind des Ullenboom. Endlich begiebt sich das Schwurgericht noch einmal in die Küppers'sche Fruchtscheune. Der Präsident theilt mit, daß von der Tochter des Mölders, die in Gelsenkirchen an einen Bergmann verheirathet ist, laut eines an die Oberstaatsanwaltschast gelaugten Schreibens, erzählt werden soll: Ihrem Vater sei von dem oder den Juden 500 Mark geboten, wenn er seine Aussage zurückziehe. Präsident: Ist das wahr, Mölders, haben Ihnen die Juden oder ein Jude 500 Mark geboten, wenn Sie Ihre Aussage widerrufen? Mölders: „Nit eenen Penning" (nicht einen Pfennig). Präsident: Diese Behauptung ist also ebenso wie viele andere aus der Lust gegriffen. Hierauf wird, auf Wunsch eines Geschworenen, hex geistesschwache Drechsler Knippenberger in die Scheune gerufen,' an die

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