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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 51

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 51)
Language
German
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Nr. 30 6ffte 559 Präsident: Dann werden Sie die Xäntener Bevölkerung kennen? Bürgermeister Schleß: Jawohl. Präsident: Und Sie halten es für nothwendig, daß morgen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird? . Bürgermeister Schleß: Jawohl. Präsident: Ich werde danach das Erforderliche veranlassen. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe mitzutheilen, daß einem der Herren Geschworenen ein Schreiben zugegangen ist, in dem behauptet wird: In der Gastwirthschaft von Struck hübe Ullenboom zu einem gewissen Göritzen gesagt: „Buschhoff ist der Mörder." Ich beantrage: den Göritzen und den Gastwirth Struck als Zeugen zu laden. Bertbeidiger Rechtsanwalt Stapper: Obwohl wir die Sache für aufgeklärt halten, widerspricht die Vertheidigung allen diesen neuen Beweisanträgen nicht, um nicht den Verdacht zu erregen, daß wir irgend eine Zeugenaussage zu fiirchten hätten. Der Gerichtshof beschließt, Göritzen und Struck und auch Ullenboom für morgen Nachmittag als Zeugen zu laden. Es erscheint alsdann als Zeuge der prakttsche Arzt Dr. van f ousen (Emmerich): Ich bin am Peter-Panlstage aus Anlaß einer üllfestlichkeit auf dem Fürstenberg in Xanten gewesen. Als der Mord bekannt wurde, begab ich mich in die Kttppers'sche Scheune. Es wird etwa 9 Uhr Abends gewesen sein, als ich in die Scheune kam. Bei meinem Eintreffen waren die Herren Bürgermeister Schleß, Dr. Steiner und Gerichts-Assessor Buchwald bereits dort. ' Ich bemerke, daß ich die Leiche nicht weiter untersucht, mir auch die Verwundung nicht angesehen habe. Ich fand blos, daß sehr wenig Blutspuren vorhanden waren und auch die Spreu unberührt war. Aus diesem Umstande gewann ich die Ueberzeugung, daß das Kind nicht am Fundort ermordet sei. Ich sah alsdann, daß in den Händen des Kindes Spreu zusammengeballt war. Ich untersuchte die Spreu und fand, daß dieselbe mit der Spreu in der Scheune, auf der das Kind lag, identisch war. Präs.: Durch diesen Umstand änderten Sie Ihre Meinung? Zeuge: Jawohl, ich gewann dadurch die Ueberzeugung, daß wenn vielleicht auch nicht die That in der Scheune begangen worden, der Knabe doch noch, als er in die Scheune gebracht worden, gelebt haben muß. Präs.: Woraus entnahmen Sie das? Zeuge: Weil ich die Ueberzeugung gewann, daß die Spreu noch bei Lebzeiten in die Hände des Kindes gekommen ist. Präs.: Sie find aber der Meinung, daß der Mord vielleicht trotzdem nicht in der Scheune ausgeführt ist? Zeuge: Nach dem, was ich nachträglich von den Sachverständigen gehört, halte ich den Fundort für den Thatort. Ein Geschworener: Halten Sie es für möglich, Herr Doctor, daß die That ttotzdem nicht in der Scheune begangen, sondern der Knabe blos in der Scheune gestorben ist? Verth. Rechtsanwalt Stapper: Wir können hier nicht mit Möglichkeiten rechnen. Wenn der Herr Doctor ein solches Gutachten abgeben soll, dann beantrage ich, demselben das Leichenbefunds-Protokoll, das Obductions-Protokoll, das Gutachten des Medicinal-Collegiums und die Kleidchen des Ennordeten vorzulegen. Präs.: Ich werde alle diese Dinge dem Herrn Doctor übergeben und diesen ersuchen, sich zum Zwecke der Information ins Richterzimmer zu begeben. Es erscheint zunächst als Zeugin Frau Kips, geb. Schloeßer aus'Neutz: Buschhoff habe im vergangenen Winter einmal vier Wochen mit seiner Familie im Hause ihrer Eltern gewohnt. Eines Morgens sei sie über den Hof gegangen und habe gesehen, wie Buschhoff seine Hände in die Höhe gestreckt und sich den Kopf gehalten habe. Sie habe sich gesagt: entweder ist der Mann verrückt, oder er hat kein gutes Gewissen. (Großes Gelächter.) Später habe sie gehört, es sei daS eine Manipulation, die die Juden beim Beten anwenden. Präs.: Betete denn Buschhoff? Zeugin: Das weiß ich nicht. Präs.: Buschhoff, haben Sie einmal die Hände in die Höhe-gehoben und sich den Kopf gehalten? Bnschhoff: Das ist möglich, Herr Präsident, ich hatte im vergangenen Winter bisweilen heftige Zahnschmerzen. (Große Heiterkeit.) Präs.: Gehört vielleicht eine solche Manipulation zu Ihren religiösen Gebräuchen? Buschhaff: Nein. Präs.: Zeugin, haben Sie außerdem noch etwas gehört oder gesehen? Zeugin: Nein. Die folgende Zeugin ist die Schwester der Borzeugin, f räulein Schloefter (Neuß). Diese bekundet auf Befragen des räfidenten: Hermine Buschhoff sagte mir einmal, wenn der Mörder entdeckt wird, da giebt es einen großen Ball und da bekomme ich ein neues Kleid. Ich werde alsdann in weißem Kleide auf dem Throne fitzen, Mölders wird zu meinen Füßen liegen und ich werde auf ihm herumtanzen. Präs.: Wissen Sie uns sonst noch etwas zu erzählen, das auf diese Mordthat Bezug hat? Zeugin: Nein. Präs.: Wiffen Sie, wer Sie und Ihre Schwester als Zeuginnen vorgeschlagen hat? Zeuge: Nein. Präsident: Kennen Sie in Neuß einen Mann, Namens Schmitts? Zeugin: Nein. Präs.: Es ist bedauerlich, daß die Verhandlung durch derartige Dinge, die zur Auftlärung der Sache nicht das Geringste beitragen, derartig aufgehalten wird. Die folgende Zeugin ist Frau Seegers (Lanten). Präsident: Sie sollen am Peter-Paultage einen feingekleideten Juden zu Buschhoff gehen gesehen haben? Zeugin: Davon weiß ich nichts. Präs.: Haben Sie überhaupt einmal einen fremden Juden bei Buschhoff gesehen? Zeugin: Ich habe einmal in der Kirchstraße einen fremden Juden getroffen, der anscheinend zu Buschhoff ging, ich kann über nicht sagen, ob das am Peter-Paulstage war. Es sind noch 3 Zeugen aus Anlaß eines anonymen Schreibens desselben Themas wegen vorgeladen, es wird jedoch allseittg auf die Vernehmung dieser Zeugen verzichtet. Hierauf werden nochmals die medizinischen Sachverständigen vernommen. Geheimer Regierirngs- und Mediziualrath Dr. Kirchgäfser bekundet: Wir haben darauf 400 Gramm frisches Ochsenblut auf Spreu gegossen und alsdann gefunden, daß der Erdboden unter der Spreu nur zum Theil mit Blut bedeckt war. Ein Kind, wie das ermordete, hat aber 1 27 Liter Blut im Körper. Es ist nun selbstverständlich, daß ein Theil des Blutes noch in dem Leichnam bleibt, danach kann der Ermordete etwa 0 95, also noch nicht ein volles Liter Blut verloren haben. Dieser Umstand erklärt die verhältnißmäßig geringe Blutmenge in der Scheune. Ich habe damals bei meiner ersten Vernehmung zunächst 3 Fragen beantwortet: es lagen allerdings 7 zur Beantwortung vor. Die Fragen lauteten: Ist der Fundort der Thatort? 2. Läßt sich eine genaue Feststellung des Blutabflusses geben im Vergleich zu den Blutspuren und unter Berücksichtigung derjenigen, die an der Leiche und in der Nähe gesunden worden find? 3. Sind Anhaltspuntte vorhanden, anzunehmen, daß etwa anderwärts noch Blut entzogen worden ist? 4. Ist der Schnitt als ein Schächterschnitt zu bezeichnen. Nun wurden die 5. und 6. Frage zusammen behandelt: „Wie muß das Instrument beschaffen sein, wenn es diese Verletzung herbeiführte?" und als 6. Frage: Ist eines der vorgelegten Meffer, insbesondere das Messer Nr. 13 als das geeignete zu bettachten?" und 7. die Frage: Wie viel Stunden waren seit dem Tode etwa verflossen zur Zeit der Besichtigung? Was die Beantwortung der beiden vorletzten Fragen anoelangt, so wurde zunächst gesagt, daß dies jedes Meffer sein könnte. Darüber wurde ganz kurz verhandelt und dann speciell auf das Meffer 13 eingegangen. — Präsident: Es ist also nunmehr wiederholt constatirt, daß jene anzweifelnden Berichte über die Beantwortung dieser Frage vollständig haltlos find. — Rechtsanwalt Stapper: Das wollte ich nochmals feststellen lassen. — Medizinalrath Kirchgäfser: lieber die Blutung, welche gefunden wurde, habe ich schon s. Zt. mitgetheilt und auch constatirt, daß im Gesichte ziemlich viel Blut vorhanden war, ferner in den Ohren, der ganze Schnitt war mit Blut bedeckt, außerdem befand sich, wie aus dem Befund an den Kleidern zu ersehen war, in den Kleidern des Kindes eine ganz beträchtliche Masse Bütt angesammelt. Aür der Schmie, an dem Kittelchen, selbst bis auf das Hemd und den Körper drangen die Spuren, und diese hatten noch eine hie und da flüssige Beschaffenheit, ein Beftmd, der wichtig erscheint deshalb, weil er beweist, da die Leiche erst 24 Stunden nach dem Tode obducirt 3»

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