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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 50

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 50)
Language
German
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Seite 558 Oestrrrichisehe Worhsusehrrft., Nr. 30 Zeuge: Absichtlich jedenfalls nicht. Präsident: Die Remy behauptet: Sie hätten sich, als Sie merkten, daß die Remy auf Ihre Unterhaltung aufmerksam wurde, in einer fremden Sprache unterhalten? Zeuge: Ich bin einer fremden Sprache gar nicht mächtig. Präsident: Die Israeliten können doch Alle hebräisch sprechen. Zeuge: Das ist ein Jrrthum, Herr Präsident; ich kann wohl hebräisch lesen, kann das Hebräische aber nicht einmal ins Deutsche übersetzen und das wird wohl bei der großen Mehrheit der Juden der Fall sein. Bürgermeister Schttß: bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten, daß ihm über den Steinmetz Kock nichts Nachtheiliges bekannt geworden sei. Oberstaatsanwalt: Liegt die Synagoge in Tanten in der Nahe der Buschhofsifchen Wohnung? Zeuge: Nein, die Synagoge liegt von der Buschhoff'schen Wohnung ziemlich weit entfernt. Oberstaatsanwalt: Buschhofff, Sie haben uns gesagt, Sie hatten am Freitag vor dem Morde dem Wesendrup gekündigt und den Steinmetz Kock dafür engagirt? Buschhoff: Jawohl. Oberstaatsanwalt: Wie kam es nun, daß Sie am Tage nach dem Morde den Wesendrup trotzdem bei sich arbeiten ließen? Buschhoff: Ich bin am Dienstag frühzeitig von Hause fortgegangen und erst Mittags nach Hause gekommen. Als ich bä meiner Nachhausekunst hörte, daß Wesendrup im Schlachthause arbeitete, habe ich sofort meiner Frau Borwürfe gemacht, daß sie ihn hineingelassen habe. Oberstaatsanwalt: Sie hätten doch zu'Wesendrup sagen können: Machen Sie, daß Sie aus meiner Werkstatt hinauskommen! Buschhoff: Wesendrup war an diesem Tage betrunken und iu solchem Zustande ist er sehr jähzornig. Ich hatte zu befürchten, daß, wenn ich ihm die Thür gewiesen, er das Eisen so gelegt hätte, daß der Stein kaput gegangen wäre, ich hätte ihm alsdann nicht einmal die Absichtlichkett Nachweisen können. Oberstaatsanwalt: Sie haben bisher bestritten, dem Postbeamten Hader am Mittage des Peter-Paulstages begegnet zu sein. Hader erinnert sich aber ganz bestimmt, daß er Ihnen am Peter-Paulstage Mittags auf dem Marktplatz begegnet sei und auch mit Ihnen gesprochen habe? Buschhoff: Ich erinnere mich jetzt nicht, daß dies am Peter-Paultage war, ich war bisher der Meinung, daß es Sonntag gewesen sei. Oberstaatsanwalt: Am Peter-Paulstage Bormittags soll ein feingekleideter Jude bei Ihnen gewesen sein? Buschhoff: Das ist mir nicht erinnerlich. Oberstaatsanwalt: Wiffen Sie genau, wann Fellemann, 'genannt Malje Degen, bei Ihnen gewesen ist? Buschhoff: Matje Degen ist am Sonntag vor dem Mord bei mtt gewesen. Oberstaatsanwatt: Hat der Mann eine Tasche bei sich gehabt? Buschhoff: Das ist möglich. Erster Staatsanwalt Baumgard: In' verschiedenen Zeitungen wttd bemerkt, daß der ermordete Knabe wohl erst betäubt und alsdann geschlachtet worden sei. Ich bemerke ausdrücWch, daß an dem Ermordeten außer der großen Verwundung am Halse nur noch eine kleine Verwundung am Kinn konstatirt worden. Der Präsident bemerkt, daß die Obduküons-Protokolle dies bestäügen. Es sollen nun noch einige Zeugen vernommen werden, die aber erst sämmtlich zum Nachmittag geladen sind. Der Präsident vertagt in Folge deffen gegen 11V2 Uhr Vormittags die Sitzung bis 4 Uhr Nachmittags. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung nttpmt der Präsident nochmals Veranlassung, die Berichterstatter zu ersuchen, den falschen Bericht in der „Kölnischen Volkszeitung" betreffs der Kontroverse des Präsidenten mü dem Rechtsanwalt Gammersbach vom Sotmabend Nachmittag richtig züstellen. Der Präsidentibemerkt noch, daß in dem „Clever Kreisblatt" der betreffende Paffus richtig gestanden habe. Oberstaatsanwatt Hamm: Wir haben noch einen neuen Antrag zu stellen. Die Anklage ist hauptsächlich erhoben worden, auf Grund des Zeugnisses des Mölders, das von dem Knaben HHttr unterstützt wird.. Die Bernchmung des Landgerichtsrathes r?rjxius und des Herrn Referendars Franoux habe das Zeugniß des Mölders zweifellos in hohem Grade erschüttert. Die Bekundungen des Herrn Untersuchungsrichters, Landgerichtsrath Brixius und des Herrn Referendars Franoux stehen nicht in den Atten und waren uns bisher unbekannt. Die Herren haben uns gesagt, daß das von Mölders und dem Knaben Heister beobachtete Hineinziehen des Knaben Hegmann in das Buschhoff'- sche Haus in der von Mölders beschriebenen Weise gar nicht habe stattfinden können. Bei der großen Wichtigkeit der Sache hätte ich es fiir erforderlich, daß wir uns die Sache an Ort und Stelle qnsehen. Ich beantrage deshalb, daß der Gerichtshof beschließe, daß der Gerichtshof, die königliche Staatsanwaltschaft, die Herren Geschworenen, Vertheidiger und der Angeklagte sich nach Xanten begeben, um einmal das Buschhoff'sche Haus anzusehen, andererseits aber auch um festzustellen: ob Mölders und der Knabe Heister von ihrem Standpunkte aus das Hineinziehen des Kindes in das Buschhoff'sche Haus haben sehen können. Ich beanttage außerdem, den Herrn Landgerichtsrath Brixius, den Herrn Referendar Franoux, den Mölders, den Knaben Heister und auch den Ullenboom mit seinem Pflegekinde nach Tanten zu laden. Wir könnten morgen Früh mit dem Zuge 7 Uhr 48 Minuten nach Tanten fahren und gegen 4 Uhr Nachmittags wieder in Cleve sein, um die Verhandlungen fortzusetzen. Vertheidiger Rechtsanwalt Gaimnersbach: Obwohl unserer Meinung nach eine weitere Aufklärung nicht nothwendig ist, widerspricht die Bertheidigung dem Anträge des Herrn Oberstaatsanwalts nicht. Bei der großen Tragweite und außerordentlichen Wichtigkeit des Falles ist es nothwendig, daß auch kein Schatten eines Zweifels übrig bleibt und die Sache nach allen Richtungen hin aufgeklärt wird. Die Bertheidigung stellt daher die Entscheidung dem hohen Gerichtshöfe anheim und ist ebenfalls der Meinung, daß die Herren Landgerichtsrach Brixius und Referendar Franoux der Ortsbesichtigung beiwohnen sollen. Ebenso bitte ich, auch den Zeugen Ullenboom mitzunehmen. Oberstaatsanwalt Hamm beantragt noch, auch das Pflegekind des Ullenboom mitzunehmen und den Buschhoff nicht mit der Bahn, sondern in einem Wagen nach Tanten zu bringen. Präs.: Ich kann dem Herrn Rechtsanwalt Gammersbach nur zustimmen, daß dieser Prozeß von größter Tragweite ist. Welch' großes Aufsehen der Prozeß in der ganzen Wett erregt, geht aus dem Umstande hervor, daß ich täglich einen ganzen Stoß von Briefen aus dem In- und Auslande erhalte. Das Gericht beschließt, daß das Geschworenengericht sich am Mittwoch früh nach Tanten an Ort und Stelle verfügt, um dort Ortsbesichttgung vorzunehmen und nachbenannte Zeugen nochmals zu vernehmen: Landgerichtsrath Brixius, Referendar Franoux, Taglöhner Mölders, Knabe Heister und Wilhelm Ullenboom mit seinem Pflegekinde. Termin findet um 10 Uhr Vormittags statt. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Ich muß bemerken, daß wenn der Angeklagte morgen nach Tanten mitgenommen werden soll, ich es für erforderlich halte, die nöthigen Sicherheitsmaßregeln zu treffen, daß der Angeklagte von der Menge nicht mißhandelt wird. Wir haben gehört, welche tumultuarische Vorgänge sich aus Anlaß des Mordes in Tanten zugetragen haben und es ist nicht anzunehmen, daß die Erregung sich inzwischen gelegt hat. Die gegenwärtige Verhandlung hat im Gegentheil zweifellos die Erregung noch bedeutend vergrößert. Präs.: Gesetzlich sind wir verpflichtet, den Angeklagten mit nach Tanten zu nehmen. Verth. Rechtsanwalt Stapper: Es ist das selbstverfftändlich, ich mache nur auf die Nothwendigkeit aufmerksam, Sicherheitsmaßregeln zu treffen, damit der Angeklagte von der Menge nicht mißhandelt wird. Geschworener Graf v. Loö: Der Herr Präsident hat. gestern mit Recht hervorgehoben, daß er die Bevölkerung von Cleve und Umgebung achten und schätzen gelernt, ich bin daher der Meinung, daß auch ohne besondere Sicherheitsmaßregeln die Person des Angeklagten nicht gefährdet ist. Präsident: Meine gestrigen Bemerkungen bezogen sich aiif, die Bevölkerung von Cleve und Umgegend, die Xantener Bevölkerung kenne ich nicht. Oberstaatsanwatt Hamm: Die Veranstaltung von Sicherheitsmaßregel« ist Sache des Vorsitzenden. Bürgermeister Schleß: Ich halte es für nothwendig, daß behufs Ausrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten für morgen die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird. Präsident: Wie lange sind Sie in Tanten Bürgermeister? Bürgermeister Schleß: 30 Jahre.

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