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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 49

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 49)
Language
German
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Nr. 30 Dryrrrrichischr WochrnsthrM. Sette 557 Herrn Rechtsanwalt Gammersbach zweimal gesagt: „es ist nicht j, wahr" und der Herr Rechtsanwalt Gammersbach habe gesagt: I „Ich ersuche den Borwurf der Unwahrheit zurückzunehmen." I Es ist dies vollständig unrichtig, ich ersuche daher den Berichterstatter der „Kölnischen Volks-Zeitung" dies richtig zu stellen. Ich habe wie immer, wenn ich des Morgens am Kaffeetisch sitze, so auch heute, wiederum einen ganzen Stoß von Briefen erhalten, in denen mir alle möglichen Rathschläge betreffs der Leitung dieser Verhandlung ertheilt werden. Es ist selbstverständlich, daß ich alle diese Schreiben unbeachtet laste, alllin ein mir aus Neuß zugegangenes Telegramm fühle ich mich doch veranlaßt, hier vorzulesen. Es lautet: „In dem Prozeß Buschhoff wären die Schwester und die beiden Töchter des Kaufmanns Schlößer Hierselbst als Zeugen zu laden. Buschhoff hat nach seiner Entlassung 4 Wochen lang mit seiner Familie bei Schlößer in Neuß gewohnt und bei dieser Gelegenheit haben die vorgeladenen Zeugen Vieles über den Mord gehört." Unterzeichnet ist das Telegramm von „Schmitts". Dieser Name in Neuß ist etwas bedenklich. Ich weiß nicht, ob dieser „Schmitts" ein Anonymus ist, ich will aber die Verantwortung nicht allein übernehmen und stelle anheim, Anträge zu stellen. ' Oberstaatsanwalt: Ich beantrage, die vorgeschlagenen Zeugen vorzuladen. Der Gerichtshof beschließt dementsprechend. Bürgermeister Schlest (Tanten) theilt alsdann niit: Gestern Abends erhielt ich folgende Mittheilung aus Tanten: Frau Victor Overhagen habe den Beckmann Nachts spät in das Haus des jüdischen Kaufmannes Oster eintreten sehen. Am folgenden Morgen war Beckmann schwer betrunken. Frau Overhagen sagte: „Gott, wenn das nur gut geht, der Mann hat soviel Geld!" Präs.: Wann soll Beckmann des Nachts bei Oster gewesen sein? Bürgermeister Schleß: Unlängst. Oberstaatsanwalt Hamm: Die Bekundung des Beckmann ist so wenig erheblich, daß ich bezüglich der Mittheilung des Herrn Bürgermeisters keinen Antrag zu stellen habe. Beckmann hat nur etwas bezüglich einer Mittheilung des Ullenboom bettmdet, es dürfte daher genügen, nochmals den Ullenboom zu beftagen. Klempner Ullenboom, der nunmehr in den Saal gerufen wird, bekundet auf Befragen des Präsidenten: Er habe am Peter-Paulstage Vormittag sein Pflegekind zu Buschhoff mitgenommen. Er hätte das Kind an der Hand geführt. Ob das Kind mehrfach aus dem Hause gelaufen, wiffe er nicht, die Möglichkeit aber', gebe er zu. Präs.: Sie sollen zu Beckmann und Frau gesagt haben: Ich begreife nicht, wie Mölders behaupten kann: der kleine Hegmann sei in das Buschhoff'sche Haus gezogen worden, es kann doch eine Verwechslung mit meinem kleinem Pflegekinde stattgefunden haben? Ullenboom: Das habe ich allerdings gesagt. Ober-Staatsanwalt: Sind Sie denn der Meinung, daß Ihr Pflegekind mit dem kleinen Hegmann zu verwechseln war? Ullenboom : Wer beide Kinder kannte, konnte sie allerdings nicht verwechseln. Ober-Staätsanwalt: Ihr Kind war kleiner als der kleine Hegmann? Ullenboom: Jawohl. Ober-Staatsanwalt: Der kleine Hegmanu trug bereits Höschen, während ihr Pflegekind noch ein Kleidchen trug? Ullenboom: Jawohl. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bemerke, daß Mölders bekundet hat, er habe beide Kinder nicht gekannt. Präsident: Das ist richttg. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist es richttg, Herr Ullenboom, daß Sie Ihrer Erzählung an die Beekmannschen Eheleute hiNzüfügten: Ich darf das nicht laut werden lassen, sonst werde ich noch mehr geschädigt und verfolgt? Zeuge: Jawohl. Es meldet sich alsdann nochmals Metzgermeister Abraham Bruckmann. Dieser bekundet: Er erinnere , sich nun des 20. August 1891 ganz genau. Es sei damals über den Fall Buschhoff im, Schlachthause nichts gesprochen worden, sondern nur über geschäftliche Angelegenheiten. Kaufmann Oster: Es sei unwahr, daß Beckmann des Nachts bei ihm gewesen sei. Overhägen habe ihm allerdings einmal erzählt, daß er nach Cleve vorgeladen sei und habe ihn auch gefragt: wie er sich verhalten habe. Er habe ihm jedoch gesagt, daß er ihm bezüglich seiner Zeugenaussage keinerlei Rathschläge ertheilen könne. Beekmann fei aber niemals bei ihm gewesen. Schuster Beckmann: Er bestreite, des Nachts bei Oster gewesen zu sein, er habe vielleicht mit Herrn Oster gesprochen, er habe aber nicht nothwendig, Judengeld anzunehmen. Er habe einmal 108 Mark für Arbeiten erhalten und sich einen kleinen Rausch gekauft. Seine Schwiegermutter habe in Folge dessen Angst bekommen, daß er das ganze Geld ausgeben könne und könne vielleicht gesagt haben, der hat jetzt das viele Geld bekommen, wenn das nur gut geht. Präsident: Haben Sie denn für Oster einmal geabcitet? Zeuge: Nein, ich habe wohl für mehrrre Juden in Tanten, nicht aber für Oster gearbeitet. Frau Beekmauu stellt entschieden in Abrede, am Sonnabend niit einem Juden längere Zeit über den Proceß gesprochen zu haben. Sie habe wohl mit Michels gesprochen, über den Proceß sei jedoch kein Wort gefallen. Der Botenmeister des Clever Landgerichts Rnppelt theilt. alsdann mit, daß hier erzählt worden sei: eine Frau Seegers in Tanten habe am 19. Juni 1891 in das Buschhoff'sche Haus einen feingekleideten Herrn hinein gehen sehen, Frau Seeg ers sei der Meinung, daß dies ein Jude war. Der Gerichtshof beschließt auf Antrag des Oberstaatsanwalts, die Frau Seegers als Zeugin zu laden. Fräulein Marie Küppers bekundet, sie erinnere sich, daß Ullenboom mit Geritzen in ihrer Gastwirthschast gewesen fei, auf das zwischen.denselben stattgefundene Gespräch habe sie aber nicht geachtet. Die Metzgermeister Hermann Bruckmanu und Levy Pastmann bekunden übereinstimmend, daß sie am 20. August 1891 eine Kuh, die sie soeben gekauft, geschlachtet haben, von Buschhoff haben sie jedoch nicht gesprochen. Die Schlachthausthür habe offen gestanden, den Schreinerlehrling Hölsken haben sie aber nicht gesehen. Präsident: Hölsken, die Herren haben sämmtlich beeidet, daß sie nicht ein Wort von Buschhoff gesprochen haben? Hölsken: Ich habe ganz genau gehört, daß die Leute sagten: „Sie haben wohl schon viel herausbekommen, mehr sollen sie aber nicht herausbekommen, wir müssen dahin wirken, daß Buschhoff sich nicht verplappert." Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche den Zeugen zu ftagen, wer ihm seine Aussage ausgeschrieben hat? Zeuge: Das habe ich mir selbst ausgeschrieben. Präsident: Wie kommen Sie auf den Gedanken, sich das aufzuschreiben? Zeuge: Der Herr Bürgermeister Schleß hat mir das gesagt. Bürgermeister Schleß: Ich habe das dem Zeugen jedenfalls nicht gesagt. Es ist aber möglich, als ich den Zeugen vernahm, ihm gesagt habe, merken sie sich Ihre Bekundungen, damit Sie sich derselben, wenn Sie vor Gericht kommen, noch erinnern. Präsident: Bei wem find Sie in der Lehre? Zeuge: Bei dem Schreinermeister Börgermann in Tanten. Präsident: Ist dieser Börgermann nicht ein Schwager von Junkermann? Zeuge: Jawohl. Dieustmagd Riese»: Sie haben bei dem Juden Koopmann in Weeze gedient. Sie haben einmal eines Tages gehört, wie Ihr Dienstherr zu seinem Bruder sagte: „Er hat es gethan." David und Leonard Koopmann, die alsdann als Zeugen erscheinen, bekunden übereinsttmmend, datz eine solche Aensterung ihnen unbekannt sei. -Frau Löbschen geb. Oster: Sie habe einmal ihren Mann zur Bahn nach Tanten beglettet. Sie habe die Köchin Remy auf dem Bahnhof gesehen, wisse aber nicht, was ihr Mann mit seinem Freunde Fröhlich, gesprochen, jedenfalls habe sie ein Gespräch, wie es von der Remy bekundet worden, nicht gehört; sie habe auch nicht gesehen, daß ihr Mann mtt Fröhlich sich angestoßen bäbe. Kaufmann Löbschen: Erhübe vielleicht seinem Unmuth über die aus Anlaß des Knabenmordes in Scene gesetzte Judenhetze Ausdruck gegeben, jedenfalls habe er nicht gesagt^: „Buschhoff ist dumm, daß er die Leiche in die Scheune hat schaffen lassen." Präsident: Haben Sie vielleicht das Wort „Scheune" gebraucht? ...... Zeuge: Das ist möglich, das gebe ich ja zu, daß ich mich mit Fröhlich ganz offen über den Fall Buschhoff unterhalten habe. Präsident: Haben Sie sich gegenseittg angestoßen?

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