Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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Seite 554 Zeugin: Etwa nach 4 Uhr. Präsident: Hat nicht auch Frau Buschhoff ihren Sohn Sigmund aufgefordert, das kleine Joanchen zu suchen? Zeugin: Jawohl. Es erscheint alsdann als Zeuge: Landgerichtsrath Brixius: Dieser bekundet: Ms Biffchhoff, Frau und Tochter am 14. Oktober 1891 verhaftet wurden, theilte man mir mit, daß die Leute wegen ihrer gefährdeten persönlichen Sicherheit verhaftet worden seien. Der Angeschnldigte Buschhoff «achte von Anfang an auf mich einen vollständig stchere« und ««befangenen Eindruck. Seme Antworten waren durchaus bestimmt und ruhig, obwohl die Vernehmung durch die Schwerhörigkeit desselben sehr beeinträchtigt wurde. Ich stellte ihm vor, wenn er sich schuldig fühle, sei es seine Pflicht, alles offen zu gestehen, was gegen ihn spreche. Er blieb aber immer bei seinen bestimmten Aussagen, ohne in Widerfpruch mit den Zeugenangaben zu kommen. Als ich dem Buschhoff in die Seele sprach: er solle doch, wenn er es gethan habe, eingestehen, sagte er: Ich weiß, was es heißt, Kinder verlieren und ich sollte im Stande sein, einem unschuldigen Kinde den Hals abzuschneiden? Diese Worte bestärkten mich in der Ueberzeugung von der Unschuld des Buschhoff. Präs.: Daß er es soweit von sich abweisen müsse, das ist Ihre Ueberzeugung gewesen? Zeuge: Ja. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Im Monat November 1891 wurde meinem Schwiegersohn, dem Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer, die Bertheidigung angetragen. Es war mir ja das nicht angenehm, allein ich fand mich andererseits nicht veranlaßt, meinem Schwiegersohn von der Annahme der Bertheidigung abzurathen, weil ich dem Angeklagten einen Anwalt nicht entziehen wollte, ju dem er Vertrauen hatte. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, daß die verwandtschaftlichen Bande zwischen mir und Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer auf den Gang der Untersuchung nicht den geringsten Einfluß gehabt haben. Die Person des Herrn Rechtsauwatts Fleischhauer bietet bereits die volle Gewähr, daß er keinen Versuch machen wird, einen Richter zur Uebertretung seiner Pflichten zu bestimmen. Am 23. December v. I. hatte der Herr Äste Staatsanwalt mit höherer Genehmigung die Haftentlassung aller drei Beschuldigten verfiigt. Es wurde den Befchuldigten bedeutet, daß sie sich bei der Polizeibehörde des Ortes, an den sie sich begeben, sofort nach ihrer Ankunft zu melden und jederzeit ihre Wiederverhaftung zu gewärttgen haben, da die Untersuchung noch keineswegs abgeschlossen sei. Es dürfte bekannt sein, daß in Folge dieser Haftentlaffung in einer Anzahl Zeitungen heftige Borwürfe gegen mich und den Herrn Ersten Staatsanwatt «hoben wurden. Im Januar d. I. kam im Aufträge des Herrn Justizministers Herr Geh. Justizrath Bietsch ans Berlin nach Cleve. Auf dessen Rath habe ich einen Vermerk über mein Urcheil, den Angeschuldigten betreffend, zu den Acten gegeben. Am 24. Januar d. I. erhielt ich den Auftrag, die Voruntersuchung schleunigst abzuschließen. Am ersten Sonntag im Monat Februar 1892 theilte mir der Herr Echte Staatsanwalt mtt, daß Kreisphyfikus Tr. Bauer ein dem Buschhoff gehöriges Messer vorgefunden habe, das zur Ausführung des Mordes geeignet sei. Der Herr Erste Staatsanwalt ftagte mich, ob ich daraufhin die Wiederverhaftung verfügen wolle. Ich erklärte, daß ich mich zunächst über die Sache unterrichten und die Herren Kreisphyfikus Dr. Bauer und Kreiswundarzt Dr. Nünninghoff hören wolle. Der Herr Erste Staatsanwalt führte mich alsdann zu dan Herrn Oberstaatsanwatt und dieser legte mir nahe, ob ich aus Anlaß meines verwandtschaftlichen Verhältnisses zu dem Bercheidiger, die Weiterführung der Untersuchung nicht niederlegen wolle. Ich erklärte, daß ich mich nicht für befangen hatte; die Strastammer des hiesigen Landgerichts entschied jedoch am 6. Februar d. I. daß Herr Landesgerichtsrath Bück die Untersuchung gegen Buschhoff, der am 9. Februar vom Neuen verkästet wurde, führen solle. Ich bemerke jedoch ausdrückttch, daß Herr Lcmdgerichtsrath Birk meine Ansicht über die Schutt» des Angeklagten vollständig theitte. — Ich habe noch zu bemerken, daß es mir zu großem Verbrechen angerechnet wurde, weil ich am 20. Januar bei der Abhaltung eines Localtermins den Synagogen-Borsteher, Herrn Kaufmann Oster in Lauten, hinzugezogen habe. Ich hätte eigenttich den Angeklagten, der damals in Köln wohnte, von der Abhaltung des Localtermins benachrichtigen müssen, allein ich unterließ dies, da ich die persönliche Sicherhett des Buschhoff in Xanten für gefährdet hielt. Wie Recht ich hatte, bewies der fürchterliche Andrang der Nr. 30 Menge; ich hätte drei Straßen absperren müssen, wenn ich hätte dem Andrang begegnen wollen. Da mich nun Herr Oster, der mir als ein durchaus würdiger Mann bekannt war, bat, dem Localtermin beiwohnen zu dürfen, so nahm ich um so weniger Veranlassung, die Bitte abzuschlagen, da ich mir sagte, daß die Verfolgten ein Anrecht auf Schutz haben und der Angeklagte das gesetzliche Recht hatte, dem Termin beizuwohnen. Ich wollte einmal zeigen, daß ich vollständig unbefangen bin, daß ich auch dem Angeschuldigteu ein Anrecht auf Schutz einräume und gewähre. Ich bemerke ausdrücklich, daß Herr Oster während der ganzen Verhandlung kein Wort gesprochen hat. Ich weiß gar nicht, wo er bei der Verhandlung gewesen. Ich war so mit der Sache selbst beschäfttgt, daß ich ihn gar nicht mehr beachtet habe. Im Abgeordnetenhause wurde ich deswegen sehr lebhaft angegriffen, namentlich vom Abg. Stöcker, der aber in sehr maßvollerWeise die Sache vortrug, so daß ich unterstellen konnte, es handelte sich bei ihm um einen thatsächlichen Jrrthum in Bezug auf die Vorgänge bei der Zuziehung des Oster. Er versprach mir nun, als ich ihn darum brieflick ersuchte, in einem sehr höflichen Antwortschreiben, er werde bei der nächsten Verhandlung des Justizetats dafür Sorge tragen, daß der Jrrthum richtig gestellt wird. Das Wort hat er nicht eingelöst, er hat es beinahe in's Gegentheil gekehrt: er hat nämlich einen Theil der von mir vorgelegten Berichtigung wörtlich verlesen, wesentliche Bestaudtheile meiner Erklärung über unterdrückt, so daß er den Schluß daran setzen konnte: „Also sehen Sie. meine Herren, diese Berichtigung hat nichts auf sich/ Dann hat er geruht, eine geradezu injuröse Verdächtigung gegen meine Persönlichkeit hinzufügen, die er das erste Mal unterlassen hat, nämlich es sei immerhin merkwürdig, daß der Bertheidiger in dieser Sache der Schwiegersohn des Untersuchungsrichters sei. — Nach Wiedereröffnung der Berhandümg beantragt ein Geschworner den Dr. med. van Hausen vorzuladen. Bertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Wenn diesem Anträge stattgegeben werden solle, dann beantrage ich, nochmals den Herrn Professor Dr. Köster vorzuladen. Der Gerichtshof beschließt beiden Anträgen entsprechend. Der Präsident bemerkt alsdann: Ich habe wiederum etwas den Herren Zeitungs-Berichterstattern zu bemerken. Eine am Sonnabend vernommene Zeugin hat sich bei mir beschwert, daß in einer Zeitung ihr Alter angegeben worden, während das bei allen anderen Zeugen nicht geschehen sei. Die Dame meint, daß man sie dadurch habe verhöhnen wollen. Ich muß die Herren Berichterstatter bitten, entweder bei allen oder bei keinem Zeugen das Alter anzugeben. Es erscheint hierauf wiederum als Zeuge Landgerichtsrath Brixius. Präsident: Herr College, wollen Sie sich zunächst über den Knaben Kernder äußern. Landgerichtsrath Brixius: Ich wußte, daß der kleine Kernder ungemein unter dem Einfluß seiner Eltern stehe. Ich hörte nun, daß die Kernder schen Eheleute wegen Mißhandlung einer Judenfrau vor das Landgericht zu Cleve geladen seien. Ich wollte daher diese Zeit benutzen, unl den Knaben unbeeinflußt von seinen Eltern zu vernehmen. Ich ging ins Haus und ordnete an, daß derKleine nach dem Essen zu uns ins Hotel komme. Die anwesenden Angehörigen versprachen, zu sorgen, daß der Knabe komme. Wider mein Erwarten . war die Verhandlung in Cleve gegen die Eltern so früh zu Ende, daß sie wieder in Xanten um 1 Uhr eintraffen. Ich wartete und schickte schließlich einen Polizeidiener. Diesem sagten die Eltern: „Wozu. Der Junge ist vernommen. Es werden doch nur die Unschuldigen bestraft und die Mörder läßt man ftei laufen." So konnte ich nur dazu kommen, den Jungen beeinflußt zu vernehmen. Der Junge war schon Ende Oktober vernommen worden. Am 2. November ging ich ins Haus und fragte den Knaben in Anwesenheit der Mutter. Man benahm sich sehr fteundlich. Da fing -er Knabe, der auf einem Stuhle faß, auf einmal an und sprach wie ei» Junge den Katechismus heruntersagt. Es war zusammenhängend und lückenlos, und machte absolut den Eindruck der Wiedergabe von gelerntem Zeug. Ich habe nochmals versucht, ihn einzeln zu ftagen; aber schließlich, als das Protocoll ausgenommen werden sollte, da muß es zu lange gedauert haben, der Knabe stieg vom Stuhle, gieng fort und kam nicht wieder. Der Herr Referendar, der bei mir war und und plattdeutsch spricht, hatte an den Jungen die Frage gestellt : Du weißt wohl nicht mehr genau, wie es gewesen ist. Hat dir Vater oder Mutter nichtgenangesagt, wie es ge- Vryrrrrichrfchr Wochenschrift.