Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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•><oa«u'»ws»-SäBr«1 Nr. 30 Sefferrrichifchr Präs.: Ich bin überzeugt, daß Sie der bestimmten Meinung waren, ich möchte die Herren aber ein für alle Mal bitten, stch nicht als Zeugen anzubieten. Es wird alsdann nochmals Dr. med. Steiner (Tanten) vernommen. Präs.: Herr Dr. Steiner, Sie sollen in einer hiesigen Restauration gesagt haben, daß Sie, nachdem Sie das Gutachten der Herren Sachverständigen gehört, sich diesem anschließen und der Meinung sind, daß der Fundort der Thatort sei? Dr. med. Steiner: Ich muß bemerken, daß ich bei der Leichenbefichtigung nicht berechtigt war. die Leiche zu entkleiden. Ich hatte auch keine Zeit, den Erdboden genau zu untersuchen, mir kam es vor, als wäre wenig Blut in der Scheune gewesen. Nachdem ich aber von den medicinischen Sachverständigen gehört, daß soviel Blut in der Scheune war, wie ein so jugendlicher Körper nur verlieren konnte, da habe ich mein Gutachten geändert^und schließe mich dem Gutachten der medicinischen Sachverständigen an. Ich bemerke also, ich halte den Fundort für den Thatort. Geschworener Graf v. Loe fragt, ob das am Fundort Vorgefundene Blut Meufchenvlut gewesen sei? Oberstaatsanwalt: Ich beantrage, das Obductions-Protokoll zu verlesen. In diesem haben Kreisphysikus Dr. Bauer und Wundarzt Dr. Nünniughoff festgestellt, daß das in der Scheune Vorgefundene Blut, sowohl das an der Leiche, als auch das am Erdboden und im Stroh Vorgefundene, nicht Thierblut, sondern Menschenblut war. Den Metzgermeistern Wilhelm Peters, Bernhard Weil und Carl Müller (Cleve) wird hierauf der erwähnte Buschhoff'sche Sack zur Untersuchung übergeben. Diese sollen feststetten: ob sich an dem Sack Blutspuren vorfinden. Die Metzgermeister begeben sich in ein separates Zimmer und kehren nach kurzer Zeit zurück. Sie begutachten alsdann übereinstimmend: Sie haben kein Blut an dem Sack entdecken können. Blut werde sehr bald dick und hart, derartige Spuren seien aber nicht zu entdecken gewesen. Präs.: Wie erkläre!: Sie sich, meine Herren, die rothbraunen Flecke an dem Sack? Die Metzgermeister bekunden, daß die rothbraunen Flecke höchstwahrscheinlich Rauchflecke seien. Der Präsident fordert den Angeklagten Buschhoff auf, den Metzgermeistern zu sagen, in welcher Weise er den Sack bei der Räucherung verwende. Buschhoff theilt wiederholt mit, daß er den Sack über das Faß decke, in welches das Fleisch zum Räuchern gelegt werde, unl zu verhüten, daß der Rauch entweiche. Die Metzgermeister bekunden, daß das von Buschhoff erwähnte Rauchverfahren vielfach von kleinen Metzgermeistern angewendet werde. Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) bekundet alsdann: Um genau den Sack nach Bluffpuren zu untersuchen, sei es erforderlich, daß er den Sack in sein Laboratorium mitnehme. Er müffe aber vorher bemerken, daß, wenn Menschenblut nicht ganz frisch sei, es vom Thierblut nicht unterschieden werden könne. Prof. Dr. Köster (Bonn): Er könne sich diesem Gutachten nur anschließen. Ob altes Blut von Vögeln oder von Säugethieren sei, könne wohl festgestellt werden, man könne aber nicht sagen, ob dies Blut von einem Menschen oder von einem Ochsen sei. Geh. Regierungs- und Medieinalrath Dr. Kirchgäster (Koblenz) schließt sich diesem Gutachten an. Bertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Da bei der gegenwärtigen Verhandlung das muthmaßliche Motiv des Mordes eine große Rolle spielt, so ersuche ich, das Obduktionsprotokoll Nr. 12 zu verlesen. Ich stelle anheim, daß der Herr Präsident die im Saale anwesenden Damen veranlaßt, sich auf einige Augenblicke zu enffernen. — Einige Damen verlassen den Saal. Prof. Dr. Köster: Nach dem Obduktionsbefund liegen Anhaltspunkte für einen Lustmord nicht vor, die Möglichkeit, daß trotzdem ein solches Verbrechen vorliegt, ist. aber nicht ausgeschlossen. Geh. Regierungs- und Medieinalrath Dr. Kirchgätzer schließt sich dieser Bekundung an. Dr. med. Steiner bekundet, daß die Kleider des ermordeten Kindes in vollständig geordnetem Zustande waren, so daß er die Frage: ob ein Lustmord vorliegen könnte, verneinen müffe. Odefftaatsanwalt Hamm: Die Anklage nünmt nicht an, daß ein Lustmord vorliegen konnte, da der Befund der Leiche, sowie die medizinischen Gutachten diese Möglichkeit ausschließt. Wochenschrift_ Seile 551 Es wird alsdann das Obductions-Prvtokoll Nr. 12 und auf Antrag eines Geschworenen auch noch das Protokoll über die Art der Verwundung verlesen. Präsident: Herr Professor Köster! Ist es möglich, daß die Ermordung erfotzt ist, ohne daß das Kind geschrieen hat? Professor Dr. Köster: Das ist wohl möglich. Es kommt hierbei vollständig auf die Art des Ueberfalls an. Wenn der Mörder das Kind von hinten gegriffen, ihm den Mund zugehalten und sofort den Hals abgeschnitten hat, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, daß es einen Laut von sich gegeben hat. Geh. Regieruugs- und Medizinalrath Dr. Kirchgäster schließt sich diesem Gutachten an. Präs.: Es ist mir von den verschiedensten Seiten geschrieben worden, daß der Mord vielleicht dadurch geschehen ist, daß die Kinder „Hinrichtung" gespielt haben. Mir ist von einem solchen Spiel nichts bekannt, ich ersuche den Herrn Bürgermeister Schleß, uns zu sagen: ob das Hinrichtungsspiel etwa von Xantener Kindern gespielt wird? Bürgermeister Schleß: Ich habe niemals von einem Hinrichtungsspiel etwas gehört. Die medizinischen Sachverständigen bekunden, daß sie es für ausgeschlossen halten, daß das Kind durch das Hinrichtungsspiel der Kinder zn Tode gekommen sei. Es erscheint hierauf als Zeugin Dienstmagd Mauritz: Diese bekundet auf Befragen des Präsidenten: Einige Wochen nach dem Morde ging Buschhoff mit seinem Sohn Sigmund die Cleverstraße entlang. Ich ging etwa 2 bis 3 Schritt dahinter. Als Buschhoff und Sohn gerade vor dem Hallmannschen Laden vorübergingen, da sagte der Sohn zu seinem Vater: „Wenn es nur nicht auskommt." Präs.: Wußte Buschhoff, daß Sie hinter ihm gingen? Zeugin: Als Sigmund Buschhoff dies gesagt hatte, da sah der alte Buschhoff ängstlich hinter sich, ob Jemand in der Nähe sei. Als er mich sah, erschrack er und zog seinen Sohn ängstlich an sich. Präs.: Hat Jemand außer Ihnen das Gespräch noch gehört? Zeugin: Ja, der Fuhrknecht Hortmann muß es gehört haben. Präs.: Woraus entnahmen Sie das? Zeugin: Der Kuffcher stand gerade vor der Thür und lachte. Präs.: Aus diesem Lachen entnehmen Sie, daß'der Kutscher die Aeußerung gehört hat? Zeuain: Ja. Präs.: Was sagen Sie dazu? Buschhoff: Ich weiß nichts davon. Präs.: Zeugin, Sie haben diese Ihre Wahrnehmung erst gestern dem Herrn Amtsrichter mitgetheilt? Zeugin: Jawohl. Präs.: Weßhalb haben Sie nicht früher Anzeige gemacht, Sie mußten sich doch sagen, daß das eine höchst wichtige Wahrnehmung ist? Zeugin: Ich habe es gleich meiner Mutter erzählt, diese sagte aber: wir wollen keine Laufereien habm. Präs.: Was veranlaßte Sie nun, dies jetzt anzuzeigen? Zeugin: Ich habe meine Wahrnehmung meiner Dienstherrin, der Frau Hagen, erzählt; diese hat mich aufgefordert, zn dem Herrn Amtsrichter zu gehen und es anzuzeigen. Der folgende Zenge ist der Fuhrknecht Hortman». Präs.: Sie sollen einmal gehört habm, daß Sigmund Buschhoff zu seinem Vater in der Cleverstraße gesagt hat: „Wmn es nur nicht aufkommt." Zeuge: Davon weiß ich nichts. Präs.: Die Mauritz sagt: Sre haben an der Thür gestanden und müßten es infolgedeffm gehört haben, ganz besonders entnimmt das, das Mädchen aus dem Amstande, daß Sie gelacht haben? Zeuge: Es ist ja möglich, daß ich gelacht habe, das hatte aber jedenfalls nicht auf Buschhoff Bezug. Ich habe nichts von einer solcher Amßerung gehört. Präs.: Ist die Mauritz heute bei Ihnen gewesen? Zeuge: Ja, die Mauritz kanr heute zu mir und sagte mir: ich müßte doch die Aeußerung auch gehört Haben, ich sagte aber sofort, daß ich nicht gehört habe. Der Gerichtshof beschließt: die Mutter des Dienstmädchens Mauritz als Zeugin zu laden. Alsdann wird die Sitzung auf Montag vertagt.