Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3020900-3020930--01576-3025622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
mmssm Nr. 30 Vestrrretchtfche Wochenschrift. Sette 540 Staatsanwalt und Bertheidignng verzichten auf die Vernehmung der Frau Buschhoff. Auch die Geschworenen verzichten darauf; der Präsident bemerkte dazu: Wenn wir uns das ersparen könnten, wäre es für uns sehr wünschenswerth. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff trifft an den Präsidenten eine anonyme Depesche folgenden Inhalts ein: „Bitte Köchin Remy in Goch als Zeugin zu laden". Präsident: Das Gericht hält es nicht für erforderlich, die anonyme Depesche zu berücksichtigen. Die Staatsanwälte und Vertheidiger erklären, daß sie keine Anträge zu stellen haben. Der Präsident bemerkt alsdann: Der Gerichtshof erachte es für nothwendig, feststellen zu lassen, ob sich an dem Sack Blutspuren vorfinden. Auf Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof, den Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) telegraphisch und außerdem drei Metzgermeister als Sachverständige zu laden. Es meldet sich alsdann Gutsbesitzer Lensing (Goch), ein Geschworener, der aber in dieser Sache nicht auf der Geschworenenbank sitzt, und bekundet: Heute früh stand ich mit noch mehreren anderen Leuten auf dem Bahnhof-Perron in Goch. Da trat plötzlich ein junger Mann an mich heran und sagte mir: „Weshalb sehen Sie mich so an, weshalb fixiren Sie mich? Was wünschen Sie von mir?" Ich erwiederte dem junge» Mann: „Es ist mir gar nicht eingefallen, Sie zu fixiren, ich habe aber das Recht, jeden Menschen anzusehen. Ich bemerke aber ausdrücklich, daß ich den jungen Mann nicht fixirt habe." Ich und auch all die anderen Herren sagten: „Der Mann muß verrückt sein", er hatte auch ein solches Aussehen. Später hörte ich, daß dieser Mann Ullenboom sei. Ich bemerke, daß ich nicht gewußt habe, ob Ullenboom Be- oder Entlastungszeuge ist. Präsident: Haben Sie mit Ihren Bekannten über diese Verhandlung gesprochen? Zeuge: Allerdings. Oberstaatsanwalt Hamm: Haben Sie dabei den Namen Ullenboom genannt? — Zeuge: Jawohl, aber erst später. — Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Nachdem Sie den Namen Ullenboom genannt, fragte Sie der junge Mann, ob Sie ihn fixiren? — Zeuge: Jawohl, aber ich bemerke ausdrücklich, daß ich gesagt habe: Buschhoff wird jedenfalls freigesprochen werden, denn man kann ihm nichts Nachweisen? — Oberstaatsanwalt Hamm: Sie sagten nicht „Buschhoff ist unschuldig." sondern: „man kann ihm nichts Nachweisen?" — Zeuge: Jawohl, ich sagte: Soweit ich die Sache kenne, wird man dem Buschhoff nichts betveisen können und ihn freisprechen müssen. Es erscheint alsdann als Zeuge Klempner Ullenboom. — Präsident: Sie sind mit diesem Herrn auf dem Bahnhof in Goch heute früh zusammengetroffen? — Zeuge? Jawohl. — Präsident: Sie sollen zu dem Herrn gesagt haben: Weshalb fixiren Sie mich, weshalb sehen Sie mich so an? Sie sollen außerdem so aufgeregt gewesen sein, daß die Leute sagten: Sie scheinen verrückt zn sein. — Ullenboom: Ich war allerdings heute Morgens etwas aufgeregt, denn ich habe schon seit mehreren Nächten nicht mehr geschlafen, da meine Mutter gefährlich krank ist. Ich war nur ärgerlich, -daß der Herr mich fortwährend ansah. — Präsident: Das finde ich eigenthümlich. Mich kann meinetwegen Jemand stundenlang ansehen, dann habe ich noch nichts dagegen. — Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Hat der Herr mit Ihnen über den Proceß gesprochen? — Zeuge: Jawohl, er fragte mich, was ich auszusagen hätte. Ich antwortete: Ich weiß blos, daß ich das Schlachthaus vernagelt habe. — Bertheidiger: Und nachdem Sie das gesagt hatten, fixirte er Sie? — Zeuge: Jawohl, mehrere Male von oben nach unten. — Präs.: Sie haben außer über die Vernagelung der Schlachthausthür noch Bekundungen gemacht? — Zeuge: Ich wollte das nicht sagen, weil ich schon ohnehin geschäftlich sehr geschädigt bin. — BeAH. Rechtsanwalt Gammersbach: Kennen Sie diesen Sack? — Ullenboom: Nein. — Verth.: Ist Ihnen bekannt, daß Buschhoff im Winter mit einem mit Stroh gefüllten Sack seine Kellerthür zu verdecken pflegte? — Zeuge: Jawohl. Der folgende Zeuge ist der Gärtnergehilfe Karl AhlS (18 Jahre alt): Am Sonntag vor acht Tagen habe er mildem Fräulein Huiskens und den Fuhrherrn Mallmann am Portetoeg gestanden. Da habe Fräulein Huiskens gesagt: Es ist doch merkwürdig, daß Frau Winthuis nach Cleve nicht vorgeladen ist, die hat doch gesehen, wie am Peter-Paulstage Nachmittags ein Jude im Küppers'schen Garten gewesen ist nnd gewinkt hat. Ich bestätigte das, da dies Gerücht allgemein in der Stadt verbreitet wurde. — Präs.: Wußten Sie, daß Frau Winthuis eine solche Aeußerung gethan hat? Zeuge: Nein, ich vermuthete es blos, da es allgemein erzählt wurde. Mallmann forderte mich auf, zur Frau Winthuis mitzukommen. Bei dieser angelaugt fragte sie Mallmann, ob sie nach Cleve zu dem Buschhoffischen Prozesse vorgeladen sei. Als Frau Winthuis dies verneinte, fragt, sie Mallmann, ob sie am Peter-Paulstage nicht gesehen, wie in dem Küppers'schen Garten ein Jnde gewinkt habe. — Frau Winthuis antwortete: Wenn ich vorgeladen werde, dann kann ich mit gutem Gewissen aussagen, was in den Akten in Cleve steht. — Oberstaatsanwalt Hamm: Frau Winthuis sagte nicht, daß sie einen Juden in dem Küppers'schen Garten habe winken gesehen. — Zeuge: Nein. — Oberstaatsanwalt Hamm: Die Bekundung dieses Zeugen beweist wieder einmal, daß Mallmann eine ganz besondere Befähigung hat, falsch zu verstehen. — Mallmann tritt, sichtlich sehr entrüstet über diese Aeußerung des Oberstaatsanwalts, vor den Zeugen Ahls und hält diesem vor, daß er sich erinnern müsse, Frau Winthuis habe gesagt; Sie habe am Peter-Paulstage im Küppers'schen Garten einen Juden winken gesehen. — Ahls gibt schließlich zu, eine ähnliche Aeußerung von Frau Winthuis gehört zu haben. — Frau Winthuis, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie habe am Peter Panlstage Nachmittags zwischen 2—4 Uhr einen jungen Menschen in dem Küppers'schen Garten auf und abgehen gesehen. Der junge Mensch sei 15, 16 oder 18 Jahre alt gewesen. — Präs.: Haben Sie den jungen Menschen erkannt? — Zeugin: Nein, ich glaube, es war ein Fremder. — Präs.: Fiel Ihnen etwas an dem Menschen auf? — Zeugin: Ja. — Präs.: Was fiel Ihnen auf? — Zeugin: Weil der Mensch fortwährend auf und ab ging, und ich einen Fremden noch niemals im Küppers'schen Garten gesehen habe. — Präs.: Haben Sie den jungen Mann winken gesehen? — Zeugin: NeinZPräs.: Mallmann behauptet: Sie hätten gesehen, wie der Mann mit der Hand gewinkt hat. — Zeugin: Nein, das habe ich nicht gesehen. — Präs.: HerrJsaak treten Sie einmal vor. Nun, Frau Winthuis, sehen Sie sich diesen Mann an, war das der. den Sie am Peter-Paulstage Nachmittags in deni Küppers'schen Garten gesehen haben? — Die Zeugin sieht sich den Zeugen Isaak (ein großer Mann mit Vollbart, im Alter von etwa 35 Jahren) von allen Seiten an und bemerkt: Nein, dieser Mann ist es nicht gewesen. — Präs.: Sie kennen den kleinen Sigmund Buschhoff?— Zeugin: Jawohl.' — Präs.: Dieser ist Ihnen auch schon einmal vorgestellt worden? — Zeugin: Jawohl, aber der Sigmund ist es auch nickt gewesen. Präs.: War es etwa der alte Buschhoff selbst? —Zeugin Na, bet soll woll sin! — Präs.: War es ein Jude oder ein Christ? — Zeugin: Ich will nichts bestimmt behaupten, aber ich bin der Meinung, es war eher ein Jude als ein Christ. (Heiterkeit im Auditorium.) Präs.: Ich fordere das Publikum auf, sich vollständig ruhig zu verhalten, andernfalls bin ich genöthigt, den Zuhörerraum räumen zu lassen. Es trifft alsdann ein Brief ein, in dem zwei Leute in Xanten namhaft gemacht werden, die die Bekundungen des Fräulein Rölen, wonach Buschhoff zu seinem Sohne gesagt haben soll: „Ach was, wenn sie uns nichts beweisen können, dann können sie uns nichts anhaben", bestätigen wollen. Der Gerichtshof beschließt auf Antrag des Staatsanwalts, diese zwei Personen als Zeugen zu laden. Alsdann tritt eine längere Pause ein. * * Nach Wiedereröffnung der Verhandlung meldet sich ein Geschworener zum Wort: Es herrscht unter den Geschworenen die Ansicht, als habe die Zeugin Winthuis die Frage des Herrn Präsidenten, ob sie etwa den Angeklagten Buschhyff im Küpper'- schell Garten gesehen, mit „Ja" beantwortet habe. Präs.: Das ist ein Jrrthum. Sie werden sich erinnern, meine Herren, daß die Zeugin gesagt hat, der Mensch, den sie gesehen, sei höchstens 18 Jahre alt gewesen. Insofern war eigentlich meine Frage, ob etwa der Angeklagte Buschhoff im Küpper'- schen Garten gewesen, überflüssig. Die Zeugin antwortete mir mit einer in plattdeutscher Sprache gesprochenen ironischen Bemerkung. Ich habe vergessen auch noch ausdrücklich zu constatiren, daß diese ironische Bemerkung eine Verneinung war. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will erwähnen, daß die Zeugin sagte: „Dat soll well sinn." Es ist das eine ironische Bejahung, die aber eine Verneinung bedeutet. WM Präsident: Da das Beweismaterial sich immer mehr zu vergrößern scheint und mithin keine Aussicht ist, morgen die Verhandlung beenden zu können, so hat der Gerichtshof beschlossen: morgen (Sonntag) nicht zu verhandeln und den Montag, Diens- und Mittwoch für die Verhandlung ftei zu halten.