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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 40

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 40)
Language
German
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Sette 548 WWMWMe M^rhMWÄf^ Nr. 30 Bürgermeister Schleß: Ich habe schon in der Voruntersuchung von meiner Wahrnehmung, daß Frau Buschboff wegen Beschlagnahme des Sackes aufgeregt war u. s. w., Mittheilung gemacht. — Ein Geschworner fragt, ob es möglich sei,' eventuelle Bluffpuren an dem Sacke festzustellen? — Präsident: Ich habe darauf zu bemerkm, daß bereits einmal beblutete Hölztheile von der Wanmnühle nach Berlin an den gerichtlichen Chevliker Dr. Jeserich geschickt wurden. Dr. Jeserich hat geantwortet, daß sich nach so langer Zeit chemisch nichts mehr fesfftellen lasse, da Blut sich sehr schnell zersetze. Ich befürchte, daß sich dies jetzt auch nicht, mehr werde feststellen lasten. — Präsident: Buschhoff, ist es möglich, daß sich durch die Benützung des Sackes beim Fleffchräucheru Blutflecke an den Sack heften: — Buschhoff: Das glaube ich nicht, es ist aber möglich. Es erscheint alsdann als Zeugin Fräulein Devers, Tochter des Stadtsecretärs in Tanten: Am Peter-Paulstage, den 29. Juni v. I. war in Tanten Schützenfest. Ich war mit meinen Geschwistern auf dem Schützenplatz. Da hörte ich, daß Junkermann jun. heftig auf die Juden schimpfte. Er sagte u. a.: „Die Juden sind schlechte Leute, Betrüger, Lumpenpack" u. s. w. J»l dieser Weise schimpfte er lange Zeit auf die Juden, und als des Abends auf dem Schützenplatze die Nachricht von den: Morde des kleinen Hamann bekannt wurde, da sagte Junkermann jun.: „Das haben die Juden gethan." Kutscher Becker: Er sei am Peter-Paulstage Vormittags gegen 97, Uhr bei Buschhoff vorübergegangen. Bnschhoff habe am offenen Fenster gesessen und auffallend roth ausgesehen. Tagelöhner Langer: Er habe bei Junkermann Gras gemäht, da sei eines Tages ein Mann zu ihm auf die Weioe gekommen und habe ihm gesagt: Er wiffe nun, wer den Mord begangen habe, er wolle es aber noch nicht sagen. — Präsident: Kannten Sie den Mann? — Zeuge: Nein, ich hörte aber später, daß das Mölders war. — Präsident: War der Mann betrunken? — Zeuge: Das weiß ich nicht. Gärtner Overhagen: Er sei Nachbar-von Mölder's und könne nichts Nachtheiliges von ihm sagen. — Präsident: Sind Sie der Meinung, daß, wenn Mölders vor Gericht einen Eid lttstet, er die Wahrheit sagt? — Zeuge Jawohl. — Präsident: Ist Mölders häufig betrunken? Zeuge: Mölders trinkt gern einen, aber auf der Straße habe ich ihn noch nicht liegen gesehen. feint Beckmann: Sie habe einmal Frau Mölders gefragt, von dem Morde halte. Frau Mölders habe darauf erzählt : Am Sonntag nach dem Morde sei ihr Manu sehr unruhig im Zimmer auf und ab gegangen. Auf die Frage der Frau Mölders, was ihm fehle, habe der Mann gesagt, ich tveiß etwas von dem Morde, ich firnn aber noch nichts sagen. Der Mann sei alsdann fortgegangen, sei nach einiger Zeit wiedergekommen und habe gesagt: Jetzt bin ich bei Hegmann gewesen, ich habe mir ein Läppchen von der Schürze des ermordeten Kindes geben laste», mm weiß ich, wer der Mörder ist. Frau Mölders erzählte daß ihr Mann das Läppchen stets bei sich trage, damit, wenn er vor Gericht käme, genau wiffe, was er zu sagen habe. Als ihr Mann vernommen wurde, da hätten ihm die Görichtsherrn verschiedene Sachen vorgelegt, er habe aber die Schürze des kleinen Hegmann sofort heransgefunden, da er sich das von Hegmanu erhaltene Läppchen häufig, selbst bei der Arbeit angesehen habe. Der Klempner Ullenboom habe ihr einmal gesagt: Es sei sehr falsch, daß Mölders bchauptet, der kleine Hegmaun sei am Bormittage des Peter- und Paultages in das Buschhoff'sche Haus gezogen worden, er dürfe doch höchstens sagen, ein Kind sei in das Haus gezogen worden.Er (Ullenboom) habe an jenem Bormittag, da sein Vater gefährlich krank war, ein 2 ^jähriges Pflegekind zu Buschhoff mitgenommen. Er sei mchrfach von Buschhoff weggegangen und wiedergckommen, so daß es sehr leicht möglich sei, das Kind sei aus dem Hanse gelaufen und vielleicht von dem Buschhoff in das Haus geführt worden. Er selbst habe das Kind, da dies mehrfach aus dem Hause gelaufen sei, wieder in das Buschhoff'sche Haus geführt. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie haben einmal gesagt, daß Ullenboom Ihnen dies alles im Flüstertöne erzählt habe? Zeuge: Jawohl. Berch.: Weshalb sprach Menboom im Flüstertöne? Zeugin: Er sagte, wenn das, was er ihr sage, bekannt werde, dann könne er nicht mehr mit Ruhe über die Straße gehen. Präs.: Es dürste dm Herrelt Geschwornen bekannt sein, daß Ullmboom hier erklärt hat, er habe in Folge seines Verkehrs mit dm Juden first alle seine Kundschaften verloren. Präs.: Sagen Sie einmal, Zeugin, kennen sie dm Ullenboom? Zeugin: Jawohl, sehr gut, ich bin mit ihm zusammen ausgewachsen. Präs.: Halten ' Sie ihn für einen braven Mann? Zeugin: Jawohl. Präs.': Sind Sie der Meinung, daß wenn er vor Gericht etwas aussagt und beschwört, er die Wahrheit sagt? Zeugin: Zweifellos. Präs.: Was halten Sie von seiner Schwester Mathilde? Zeugin: Die fft ebenso brav, wie ihr Bruder. Präs.: Herr Polizei-Sergeant Schlöer, sind Sie der Meinung, daß der ermordete Hegmann mit dem kleine» Pflegekinde von Ullenboom zu verwechseln war. Zeuge: Nein, das Pflegekind war kleiner als Hegmann. Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich constätlre, daß Mölders den kleinen Hegmann nicht gekannt hat. Erster Staatsanwalt Baumgard: Aber der Knabe Kernder kannte ihn. Bertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Es kommt bei diesem Punkte doch noch darauf an, wie weit auf das Zeugniß des Knaben Kernder Gewicht gelegt wird. Staatsanwalt: Selbstverständlich. Präsident: Frau Beckmann, Kennen Sie den Mölders? Zeugin? Jawohl. Präsident: Haben Sie ihn häufig betrunken gesehen: Zeugin: Jawohl. Mölders war z. B. bei der letzten Kirmes, im Mai d. I. so betrunken, daß er auf der Straße getanzt hat. Präsident: Mölders, sehen Sie sich einmal diese Schürze an, ist das dieselbe Schürze, die der kleine Hegmann an hatte? Mölders: Das weiß ich nicht genau. Präsident: Haben Sie das Läppchen noch? Mölders: Nein. Präsident: Sie sollen das Läppchen immer mit sich herum getragen haben. Mölders: Das ist nicht wahr. Präsident: Seit wann haben Sie das Läppchen nicht mehr? Mölders: Ich habe das Läppchen an dem Tage, an dem ich von dem Herrn Amtsrichter vernommen wurde, weggeworfen. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bemerke, daß Mölders zum ersten Male am 6. Juli von dem Herrn Amtsrichter vernommen worden ist. Präsident: Haben Sie das Läppchen bei Ihrer ersten Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter fortgeworfen? Mölders: Ob es gerade bei der ersten Vernehmung war, das weiß ich nicht. Der folgende Zeuge ist der Schuhmacher Beekmann (Goch): Menboom habe ihm auf einem Fastnachtball in Tanten dasselbe erzählt, was die Zeugin, Frau Beekmann, hier bekundet hat. Plötzlich habe Ullenboom seine Erzählung abgebrochen mit den Worten: Ich will aufhören, denn da drüben sitzt ein Mann, der uns belauscht. Präsident: Kannten Sie den Mann? Zeuge: Ich glaube, es war ein Mann Namens Schmelzer. Schuhmacher Lörk (Tanten) bekundet: Mölders habe ihm einmal das Läppchen von der Schürze des kleinen Hezmann gezeigt. Wann dies war, könne er (Zeuge) nicht sagen, er wisse nur, daß es an einem Tage war, an dem Mölders bei einer Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter gewesen sei. Mölders habe das Läppchen im Portemonnaie getragen. Es erscheint nunmehr als Zeugin Fräulein Hermiue Buschhoff. Es ist dies ein hübsches, mittelgroßes, schlankes Mädchen im Atter von» 20 Jahren. Dasselbe ist auch längere Zeit wegen Verdachts der Theilnahme an der Mordthat verhaftet gewesen. Als sie den Saal betritt, setzt sich der Angeklagte Buschhoff derartig, daß ihn seine Tochter nicht sofort sehe» solle. Während der Vernehmung der Hermiue Buschhoff weint der Angeklagte heftig. Die Zeugin erzählt, was ihr Vater und sie am Peter-Paulstage gethan haben, was in dem Hause ihres Vaters an diesem Tage geschehen sei, welchen Besuch sie hatten u. s. w. Die Bekundungen dieser Zeugin decken sich fast vollständig mit den Angaben ihres Vaters und mit denen der Zeugen Kock, Franks, Ullenboom, Jsak und des Fräulein Kahn. Sie haben bestimmt am Peter-Paulstag Nachmittags 2—4 Uhr nicht das Haus verlaffen, am Bormittage habe sie für 20 Pf. Schnaps geholt, die Flasche aber nicht unter der Schürze getragen. Die Zeugin bemertt im Weiteren auf Befragen, daß der beschlagnahmte Sack zum Bedecken des Fasses, in dem Fleisch geräuchert wurde, benutzt worden sei. Präsident: Wie erklären Sie sich wohl die Spreureste in dem Sack? . Zeugin: In den Sack wurde im Winter Stroh hinein gethan und. damit, der Keller verstopft. .; . VMM!

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