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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 35

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 35)
Language
German
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Nr. 30 Vesterrrichifche Wochenschrift Seite 543 Es wird alsdann nochmals Wesendrup vorgerufen. Präsident: Wesendrup, der Gerichtshof hat beschlossen, Sie zu vereidigen. Ich frage Sie nun nochmals, ob Sie die volle Wahrheit gesagt oder ob Sie an Ihrer Aussage etwas abzuändern oder hinzuzusetzen haben? Zeuge: Ich habe die volle Wahrheit gesagt. Ich habe nur noch zu bemerken, daß ich einmal gehört habe, wie Frau Buschhoff ihrem Manne gegenüber auf Hegmann geschimpft hat, weil dieser ihrer Tochter Hermine den Koffer nicht gemacht hat. Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Wesendrup wird vereidigt und alsdann gegen 8'/, Uhr Abends die Sitzung auf Freitag vertagt. Fünfter Verhandlungstag. Cleve, 8. Juli. Der Präsident, Landgerichts-Direktor Klnth, eröffnet gegen 974 Uhr Vormittags die Sitzung mit folgenden Worten: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, habe ich auf einen wesentlichen Jrrthum in einem Zeitungsbericht aufmerksam zu macken. Herrn Hugo Friedländer, der den Bericht für das „Clever D:eisblatt" und viele andere Zeitungen schreibt, dessen Berichte sonst sehr genau, sorgfältig und korrekt sind, ist ein wesentlicher Jrrthum unterlaufen. Herr Friedländer läßt die Zeugin Hegmann auf meine Frage, ob sie Blut an den Händen des Buschhoff gesehen habe, mit Ja beantworten. Es ist das selbstverständlich ein arger Jrrthum. Ich fühle mich umsomehr verpflichtet diesen Jrrthum zu berichtigen, da derselbe einmal geeignet ist, die Herren Geschworenen zu beeinflußen und anderentheils ein falsches Bild in der weiteren Oeffentlichkeit hervorzurufen. Es ist selbstverständlich, daß die Herren Geschworenen nicht Alles im Kopfe behalten können, und es liegt dieMöalichkeit vor, daß die Herren Geschworenen zur Auffrischung ihres Gedächtrtiffes sich die Berichte noch einmal durchlesen. Mer auch mit Rücksicht auf das große Aussehen, das der Prozeß in der ganzen Welt erregt, ist dieser Jrrthum bedauerlich, und ich ersuche den Herrn Friedländer daher, einmal vorzutreten. Präsident: Herr Friedländer, Ihre Berichte sind mit großer Sorgfalt geschrieben, ich muß Sie aber fragen, wie dieser offenbare Jrrthum in Ihren Bericht kommen konnte? Journalist Hugo Friedländer (Berlin): Ich erlaube mir zu bemerken, Herr Präsident, daß ich die Zeugin Hegmann Ihre Frage, ob Buschhoff beblutete Hände gehabt, habe verneinen laffen, der Setzer hat aber leider aus dem „Nein" ein „Ja" gemacht und meine Korrektur, aus Anlaß der großen Eile, mit der die Berichte hergestellt werden muffen, wohl nicht berücksichtigt. Ich werde selbstverständlich sofort die erforderliche Berichtigung vornehmen. Präsident: Herr Gerichtsschreiber, haben Sie die Güte, die betreffende Stelle aus dem Protokoll festzustellen. Der Gerichtsschreiber verliest die betreffende Stelle aus dem amtlichen Protokoll, wonach die Zeugin Hegmann die Frage des Präsidenten, ob sie gesehen habe, daß Buschhoff beblutete Hände gehabt, verneint habe. Ein Geschworener bemerkt, daß ihm der erwähnte Jrrthum in dem Friedländer'schen Bericht ebenfalls ausgefallen ist. Präsident: Ich ersuche Sie also, Herr Friedländer, die erforderliche Berichtigung vorzunehmen. Rechtsanwalt, Fleischhauer: Im Anschluß hieran erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß verschiedene andere (antisemische) Zeitungsberichte von Unwahrheiten und tendenziösen Entstellungen strotzen. Ich hoffe, daß diese Berichte ebenfalls keinerlei Einfluß üben werden. Präsident: Ich muß die anderen Herren Berichterstatter ersuchen, ebenfalls möglichst sachlich und sorgfältig zu berichten, wie es die Wichtigkeit des Falles erfordert. Außerdem wird mir der Wunsch ausgesprochen, die Herren Berichterstatter zu ersuchen, dem Gericht wenn möglich ihre Berichte, behufs Einverleibung in die Gerichtsbibliothek, zu übersenden. Wir treten nunmehr in die Verhandlung ein. Der erste Zeuge ist der Caplan Breffer (Xanten). Präsident: Herr Caplan, Sie sind Redacteur des „Xantener Boten"? Zeuge: Redacteur nicht, blvs Mitarbeiter, ich habe aber einen großen Einfluß auf das Blatt. Präsident: In dem „Xantener Boten" find einige Gutachtest «her die Ermordung des Knaben Hegmanu veröffentlicht worden. Es würde sich empfehlen, dieselben hier zu verlesen. Der Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer verliest die im „Xantener Boten" enthaltene» Gutachten, wonach der „Heilgehilfe" Barbier Rennings, der ehemalige Metzgermeister Junkermann und der Stadtverordnete Küppers erklärt hätten, daß der Leichnam blutleer war, daß sehr wenig Blut in der Scheune vorhanden gewesen sei und der sogenannte Schächtschnitt zu constatiren war. Es handelt sich lediglich um das Gutachten des Junkermann, wer hat dies Gutachten geschrieben? Zeuge: Ich habe auf Grund von persönlichen Mittheilungen des Junkermann in einem Leitartikel geschrieben, daß der Halsschnitt ein sogenannter Schächtschnitt war, zumal Junkermann mir sagte, er habe sich den Schnitt genau angesehen. Ich wurde aus Anlaß dieses Artikels im „Clever Kreisblatt" angegriffen, in Folge deffen forderte ich den Junkermann auf, zu mir zu kommen und nun erzählte mir dieser, er habe den Halsschnitt wohl nicht persönlich gesehen, aber nach der mir von Klippers und Rennings gemachten Beschreibung, kann ich nur sagen, daß der Schnitt ein Schächtschnitt ist, ich kenne den Schächtschnitt ganz genau. Ich habe in Folge deffen ein Gutachten entworfen, habe es dem Junkermanu vorgelesen, dieser hat dasselbe alsdann abgeschrieben, und danach ist das Gutachten im „Xantener Boten" veröffentlicht worden. Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Kannten Sie den Charakter des Junkermann? Kaplan Breffer: Ich habe den Junkermann nur oberflächlich gekannt, aber da er in der Mordsache eine sehr rege Thütigkeit entfaltete, sich mehrfach gutachtlich über den Fall äußerte u. s. w., so nahm ich an, er habe sich den Halsschnitt angesehen. Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Sie habe« de» Küppers, Rennings nnd Junkermanu aufgefordert, Gutachten abzugäen? Zeuge: Allerdings. Aus Anlaß des Angriffes im Clever Kreisblatt hielt ich es im Interesse der Wahrheit für nothwendig, die Gutachten einzufordern. Berth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Hat denn in dem Clever Kreisblatt etwas von einem Schächtschnitt gestanden? Zeuge: Das weiß ich nicht mehr, jedenfalls bin ich persönlich im Clever Kreisblatt angegriffen worden. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich constatire ausdrücklich, daß in dem Clever Kreisblatt nicht ein Wort von dem Schächtschnitt gestanden hat. Kaplan Breffer: Ich wiederhole, daß mich hauptsächlich die persönlichen Angriffe des Clever Kreisblattes veranlaßt haben, festzustellen, daß der Halsschnitt ein Schächtschnitt war. Ich bemerke dabei ausdrücklich, daß ich stets vor den Exceffen gegen die Juden gewarnt und aus diesem Anlaß der „Judenkaplan" genannt wurde. Ich ttöstete mich aber mit dem heiligen Bernhard, der mir gewissermaßen als Vorbild dient. Präs.: Es ist ja bekannt, daß der heilige Bernhard gegen die Judenverfolgungen aufgetreten ist, diesen ließen Sie sich als Vorbild dienen? Zeuge: Jawohl. Verth.: Was bezweckten Sie aber mit dem Gutachten? Die persönlichen Angriffe des „Clever Kreisblatts", in denm ich wiederhole es, von einem Schächtschnitt nichts gestanden, konnten Ihnen doch keine Beranlaffung dazu geben? Präs! Herr Bertheidiger, ich weiß nicht, ob diese Frage noch zur Sache gehört. R.-A. Fleischhauer erinnert daran, daß der Justizminister im Abgeordnetenhaus vom „Schächterschnitt" gesprochen, den er in Abrede stellte und richtet an Bresser die Frage, ob der Artikel nicht den Zweck verfolgt den Justizminister zu widerlegen. Oberstaatsanwalt Hamm das Wort: Damtt kommen wir auf ein ganz anderes Gebiet. Dm Justizminister laffe ich nicht hineinziehen. Der Herr Kaplan Breffer ist als Zeuge vorgeladm worden, da Junkermann bestritt, das Gutachten verfaßt und überhaupt vor der Veröffentlichung von .demselben etwas gewußt zu habm. Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß Junkermann ein sehr unzuverläßlicher Zeuge, ein großer Schwätzer ist, der mehr spricht, als er verantworten kann, und das, was er heute bekundet, morgen wiederlegt, mithin, sei es wissentlich, sei es unwissentlich, vielfach die Unwahrheit sagt. Der Präsident findet es bedauerlich, daß auf einer Zeitungsfehde herumgeritten werde, die ohne besonderes Interesse für die Verhandlungen sei, und bittet die Bertheidiger, nicht, mehr dirette Fragen an die Zeugm zu richten. R.-A. Fleischhauer bemerkt, er habe im Proceffe das Recht, directe Fragm 2*

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