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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 34

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 34)
Language
German
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Seite 542 Orsterrrlchychr Wochrnfchrist. Nr. 30 Bercheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Fiel Ihnen das auch auf? Präsident: Herr Rechtsanwalt! Ich bin der Meinung, die Sache ist viel zu ernst, als daß es sich geziemt, ironische Fragen zu stellen. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bin weit entfernt, eine ironische Frage zu stellen. Der folgende Zeuge ist der Holzschuhmacher Mörser. Dieser bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff des Morgens bei ihm gewesen. Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Er (Zeuge) antwortete: Das könne nicht möglich sein, dann müßte die Häckselmaschine beblutet sein. Buschhoff sagte alsdann: Zeig' mir doch einmal Dein Strohmeffer. Als er es ihm gezeigt, habe Buschhoff gesagt: Das Strohmesser von Küppers ist doch bedeutend schärfer als das Deinige. Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Im Gegentheil, der Zeuge habe gesagt, sein Meffer sei schärfer als das Küppers'sche. Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundung. Reutier Kempkes bekundet: Er sei am Morgen nach dem Morde Buschhoff begegnet. Es sei ihm vorgekommen, als ob Buschhoff zittere. Die 12jährige Kernder bekundet: Sie habe am Peter-Paulstage Vormittags 10 Uhr einen fremden Juden mit einer schwarzen Ledertasche zu Buschhoff gehen sehen.- Nachmittags gegen 5'/, Uhr sei der Jude nach dem Bahnhof gegangen. Buschhoff bemerkt: Die Kleine müsse sich irren, der Fremde sei am Tage vor Peter und Paul bei ihm gewesen. Klosterbruder Wilhelm van de Sandt aus dem Franziskanerkloster von Dorsten: Er sei am Peter-Paulstage in Xanten gewesen, und sei am Vormittag zwischen 10 und 11 Uhr bei Buschhoff vorübergangen. Buschhoff habe am offenen Fenster in seiner Wohnung gesessen. Er habe weder schreien noch irgend einen Klagelant, dagegen Stimmen gehört, so daß er die Ueberzeugung gewann, daß Leute bei Buschhoff waren. Er habe vor dem Buschhoff'schen Hause Niemanden, weder Kinder noch Erwachsene gesehen. Cr kenne den Buschhoff schon seit langer Zeit als braven ordentlichen Man», wie er ihn nicht besser wisse. Die folgende Zeugin, Fräulein Selma Rölen bekundet: Frau Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Als Buschhoff einmal vom Staatsanwalt kam, habe Sigmund Buschhoff etwas zu seinem Vater gesagt, was sie nicht verstehen konnte. Da sagte Buschhoff: „Ach was, wenn sie keine Beweise haben, können sie nichts machen." Präsident: Buschhoff soll Sie einmal mit schmutzigem Waffer begoffen haben? Zeugin: Jawohl. räsident: Weshalb mag wohl Buschhoff das gethan haben? eugin: Ich vermuthe, weil ich gegen ihn etwas ausgesagt habe. Präsident: Sind Sie sonst mit Buschhoff verfeindet gewesen? Zeugin: Nein. Präsident: Nun Buschhoff, was sagen Sie dazu: Buschhoff: Als ich von dem Herrn Staatsanwalt kam, war mein Sigmund gar nicht bei mir. Der Herr Staatsanwalt wird die Güte haben, dies zu bezeugen. Staatsanwalt: Ich kann mich nicht erinnern. Präsident: Nun, Buschhoff, wie erklären Sie Ihre Bemerkung, die Sie zu Ihrem Sigmund gethan haben? Buschhoff: Ich kann nur sagen, daß das nicht wahr ist. Buschhof erklärt, an diesem Tage sei er zum ersten Mal vom Stadlsecretär Devers und vom Ersten Staatsanwalt Baumgard vernommen worden und sei nach der Vernehmung auf der Straße mtt niemand gegangen, außer mtt dem Herrn Staatsanwalt, dem er noch nachträgliche Mittheilungen über Wesendrup gemacht. Staatsanwalt Baumgard bestätigt, daß ihn nach der Vernehmung B. noch auf der Straße gesprochen habe, es seien aber keine Dinge zwischen ihnen geredet worden, wie Selma Rölen sie behaupte. Buschhoff bemerkt, es sei lächerlich, so ettvas auf der Sttaße zu sagen, wo es jeder hören könne. (Gelächter im Zuschauerraum.) Der Präsident erklärt, es sei nicht lächerlich, wenn die Dame es auf ihren Eid bekunde. Präsident: Weshalb haben Sie die Zeugin mit schmutzigem Wasser begoffen? Buschhoff: Davon ist mir auch nichts bekannt. Das kann im Uebrigeu gar nicht sein, da ich mich immer unten wasche. , Präsident: Was soll aber die Dame, die hier einen Eid geleistet hat, für ein Jntereffe haben, Sie derartig zu belasten? Buschhoff: Das weiß ich nicht. Die Tagelöhner Burkstege und Röse bekunden, daß Buschhoff am Tage nach dem Morde sehr aufgeregt gewesen sei. Tagelöhner Biesemann: Er habe am Tage nach dem Morde mit Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe gesagt: er könne es nicht begreifen, wie der Mord pass rt sein könnte. Er habe etwas Auffälliges an Buschhoff nicht wahrgenommen. Es erscheint hierauf als Zeuge der Synagogenvorsteher der jüdischen Gemeinde zu Xanten, Kanstnann Oster: Er habe in Xanten ein Cigarrengeschäft. Mehrere Wochen nach dem Morde sei Wesendrup in seinem Laden gewesen. Es sei zur Sprache gekommen, daß man den Buschhoff des Mordes bezichtigte. Da habe Wesendrup gesagt: Buschhoff ist es nicht gewesen, der ist,viel zn feige dazu. Später sagte mir einmal Wesen drup: Sie müssen mit Ullenboom dasselbe machen, was Sie an Ihrem Bersöhnungsfeste machen. Präsident: Was wollte Wesendrup damit sagen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Staatsanwalt: Welchem Stande gehört Buschhoff in Ihrer Religionsgemeinschaft an? Zeuge: Buschhoff gehört dem Priesterstande an. Staatsanwalt: Ist Buschhoff in Folge dessen Beschränkungen unterworfen? Zeuge: Jawohl. Priester (Kohanim heißt das auf hebräisch), dürfen in kein Haus gehen, wo ein Todter liegt,, außer zu Blutsverwandten und Frau. - Präsident: Ist dies ein Gebot im Talmud? Oster: Nein, das steht schon in der Bibel.' Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß ihm von einem Mann Namens Portmann erzählt worden sei, Mölders sei am Abende des Tages, an dem er vom Amtsrichter vernommen worden, so betrunken gewesen, daß man ihn habe nach Hause führen müssen. Frau Sackers: Ihre Tochter habe ihr erzählt, daß Mölders mit Wesendrup vielsach verkehre. Kaufmann Löbschen: Er sei einmal mit Wesendrup von Goch nach Xanten gefahren. Da habe ihm Wesendrup einmal gesagt: Buschhoff hat den Mord nicht begangen, das thut überhaupt nicht Einer allein. So einem Jungen kauft man etwas, nimmt ihn mit, und dann erwartet schon der Andere, der den Jungen in Empfang nimmt. Ich habe in meinem Leben schon viel kapnt gemacht, d. h. im Feldzuge. Präsident: Was verstanden Sie darunter? Zeuge: Darüber habe ich kein Urtheil. Steinmetz Kock: Er habe bei Buschhoff gearbeitet. Letzterer habe ihn immer anständig bezahlt. Am Peter-Paulstage sei er gegen 10 Uhr Vormittags zu Buschhoff gekommen und sei etwa eine halbe Stunde bei diesem geblieben. Um dieselbe Zeit sei Ullenboom mit seinem Pflegling zn Buschhoff gekommen. Er habe mit Buschhoff, Ullenboom u. s. w. im Parterre-Zimmer am offenen Fenster gesessen, er habe aber kein Kind vor dem Buschhoff'schen Hause gesehen. Präsident: Sie sind doch an diesem Tage auch in dem Buschhoff'schen Schlachthause gewesen, das jetzt als Steinmetzwerkstätte dient? Zeuge: Jawohl. Präsident: Sind Sie von der Buschhoff'schen Wohnung aus in das Schlachthaus gegangen? Zeuge: Jawohl. Präsident: Ist Ihnen im Schlachthause etwas ausgefallen?. Zeuge: Nein. Präsident: Haben Sie den beschädigten Grabstein gesehen? Zeuge: Jawohl. Präsident: Wie groß mag wohl der Schaden gewesen sein? Zeuge: Der Schaden hat kaum den Werth eines halben Pfennigs betragen. Der Zeuge bekundet im Weiteren, dass Buschhoff ein sehr reeller Mann sei. Fra« Kock bestätigt zum Theil die Bekundungen ihres Gatten. Ackerer Dranks, der ebenfalls am Peter-Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags bei Buschhoff war, bestätigt im Allgemeinen die Bekundungen des Zeugen Kock. Präsident: War Buschhoff an jenem Tage aufgeregt? Zeuge: Das ist möglich. Buschhoff hatte ein Fleischgeschäst, damit ist viel Aerger verbunden.

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