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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 31

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 31)
Language
German
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Nr. 30* Orstvrrrichifchr Wochenschrift ©eite 53S Zeuge: Jawohl. Präsident: Was wollten fie damit sagen? Zeuge: Der Sigmund Buschhoff hatte ja schon das Brod ganz dick mit Butter geschmiert; da sagte ich, die Juden fressen sich schon satt. Präs.: ©t£ können es doch den Leuten nicht verdenken, wenn sie sich satt essen? Zeuge: Da kann Buschhoff mir aber wenigstens bezahlen. Präs.: Sigmund Buschhoff soll Ihre Aenßerung seinem Bater hinterbracht haben, infolgedessen hat Ihnen der alte Buschhoff überhaupt sein Haus verboten. Zeuge: Nein, Buschhoff hat mir blos durch meine Haushälterin sagen lassen, ich dürfe Sonnabend, Sonntag und Montag nicht arbeiten. Präs.: Sind Sie nun am Sonnabend bei Buschhoff gewesen? Zeuge: Nein, Sonntag Mittag, als Buschhoff gerade aus der Synagoge kam, kam ich zu ihm. Da sagte mir Buschhoff, daß ein Stein etwas beschädigt sei. Ich versuchte vorher in das Schlachthaus zu gehen, fand aber die Eingangsthur vernagelt. Am Dienstag Morgen gegen 8 Uhr, also am Tage nach dem Morde, kam ich wieder zu Buschhoff. Da sagte ich zu der Frau Buschhoff: Ihr seid ja schöne Leute, Ihr schneidet den Kindern die Hälse ab! Frau Buschhoff versetzte: Ich bin nur froh, daß die Leiche nicht bei uns gefunden wurde. Ich sagte: Sind Sie denn etwas Besseres wie Küppers? Frau Buschhoff antwortete: Nein, aber wir sind Inden. In diesem Augenblicke erinnerte ich mich an den Tisza-Eßlar-Proceß. über den ich mit Buschhoff mehrfach gesprochen habe. Buschhoff hatte mir häufig gesagt: Es ist eine Verleumdung, wenn behauptet wird, daß die Inden Christenblut brauchen. Der Zeuge erzählt im Weiteren, daß, während am Sonntag die Schlachthausthür vernagelt war, konnte er am Dienstag mit Leichtigkeit die Thüre öffnen. Präs.: Ich bemerke den Herren Geschworenen zum besseren Berständniß: Die Anklage behauptet: der Mord sei in dem Buschhoff'schen Schlachthause, das als solches nicht mehr benutzt, sondern als Grabsteinwerkstätte diente, ausgeführt, und alsdann der Leichnam in die Küpper'sche Scheune geschafft worden. Um letzteres zu bewirken, war es selbstverständlich nothwendig, die Schlachthausthür, die zweifellos am Freitag Abend vor dem Morde vernagelt wurde, wieder zu öffnen. Präs.: Sind Sie Ihrer Sache gewiß, daß die Thür nicht mehr vernagelt war? Zeuge: Das weiß ich ganz bestimmt. Präs.: Eine Frau will gesehen haben, daß die Schlachthausthür am Dienstag Vormittag gegen 10 Uhr noch vernagelt war? Zeuge: Ich weiß ganz genau, daß die Thür am Dienstag früh 8 Uhr nicht vernagelt war. Präs.: Haben Sie nun im Schlachthause etwas Auffallendes bemerkt? Zeuge: Mein Hammer war beschmutzt und meine Sachen waren in Unordnung. Präs.: War die Beschädigung des Grabsteines bedeutend? Zeuge: Nein, die war ganz unbedeutend. Präs.: Hat Buschhoff den auf dem Hofe spielenden Kindern einmal gedroht, sie kämen in den Thurm, wenn sie die Grabsteine beschädigten? Zeuge: Das geschah mehrfach. Präs.: Buschhoff, was sagen Sie zu der Behauptung des Zeugen, daß das Schlachthaus am Dienstag Vormittag gegen 8 Uhr geöffnet war? Buschhoff: Darüber kann ich nichts sagen; am Dienstag früh gegen 5'/, Uhr war das Schlachthaus jedenfalls noch vernagelt. Präs.: Sie haben das Schlachthaus am Freitag Abend vernageln lassen, damit Wesendrup dasselbe nicht mehr betreten konnte? Buschhoff: Jawohl. Präs.: Wer hat die Vernagelung vorgenommen? Buschhoff: Ullenboom. Buschhoff bemerkt im Weiteren: Es sei unwahr, daß Wesendrup Sonntag Mittags bei ihm gewesen sei, Sonntag Mittags finde überhaupt in der Synagoge kein Gottesdienst statt. Präs.: Wesendrup, wie viel Kinder haben Sie. Zeuge: Fünf. Präs.: Wo sind die Kinder? Zeuge: Ein Knabe ist bei mir, einer bei meinem Schwager, und drei im Waisenhause. Präs.: Wie kommt es, daß drei Kinder im Waisrnhause sind? Sie sind doch ein kräftiger, junger Mann, der im Stande wäre, für seine Kinder selbst zu sorgen. Zeuge: Der Herr Bürgermeister hat die Unterbringung in das Waisenhaus verfügt. Bürgermeister Schleß bekundet auf Befragen, daß er genöthigt gewesen sei, die Kinder des Wesendrnp in's Waisenhaus schaffen zu lassen, da dieser sich «m seine Kinder in keiner Weise bekümmert habe. Präs.: Wesendrup, Sie sollen mit ihrer verstorbenen Frau in großem Unfrieden gelebt haben? Zeuge: Das ist nicht wahr. Präs.: Sie sollen Ihre verstorbene Frau mehrfach auch mißhandelt, und diese Mißhandlung selbst vorgenommen habeen, als dieselbe infolge einer Entbindung schwer erkrankt darniederlag? Zeuge: Ich habe das bereits in Zeittmgen gelesen; ich bestreite das aber. Präs.: Haben Sie Ihre Frau mißhandelt? Zeuge: Nein. Präs.: Sie behaupten, Sie hätten Ihre Frau niemals mißhandelt? Zeuge: Kleine Stteitigkeiten sind wohl vorgekommen, aber mißhandelt habe ich meine Frau nicht. Es erscheint nun als Zeugin die Haushälterin des Wesendrup, Fräulein Pollendung: Am Peter Paulstage Vormittags zwischen 11V, und IP/4 Uhr sei sie zu Buschhoff gekommen. Sie habe nur die Frau Bnschhoff und die Hermine Buschhoff zu Hause getroffen. Frau Buschhoff habe auf dem Sopha gelegen und gesagt, daß fie krank sei. Da fie den Buschhoff nicht zu Hause getroffen, so sei fie gegen 12V» Uhr noch einmal zu Bnschhoff gegangen, den sie nun zu Hause antraf. Zwischell 6—7 Uhr Abends sei fie nochmals zu Buschhoff gegangen. Buschhoff selbst sei in der Synagoge gewesen, Frau Bnschhoff dagegen habe vor der Thür gestanden. Diese habe fich beschwert, daß Wesendrup Grabsteine beschädigt und dieselbe» nicht reparirt habe. Sie habe etwas Auffälliges in der Bnschhoff'schen Wohnung nicht bemertt, die Thüren in der Buschhoff'¬ schen Wohnung haben sämmtlich offen gestanden. Präs.: Hat Ihnen Buschhoff am Freitag Abend einen an Wesendrnp auszurichtenden Auftrag ertheilt? Zeugin: Jawohl, Buschhoff sagte, ich solle den Wesendrup bestellen, daß er sich einen anderen Arbeiter nehmen wolle. Präs.: Haben Sie das dem Wesendrup ausgerichtet? Zeugin: Jawohl. Präs.: Wesendrup, was sagen Sie dazu? Wesendrup: Die Pollendung hat mir blos ausgerichtet, daß am Sonnabend, Sonntag und Montag nicht gearbeitet werden solle. Frau Gastwirth Kluge: Am 5. Juli 1891 zwischen 2 bis 2Vs Uhr Nachmittags sei Mölders in ihre Gastwirthschast gekommen und habe drei Schnäpse getrunken. Sie habe an dem Manne nichts Auffallendes bemerkt. Mölders erzählte: er wolle zu Hegmann gehen, um sich die Kleider des Kindes zeigen zu lassen. Der Präsident theilt alsdann mit, daß der Entlastungszeuge Jacob Klaase» an einer Rippenfellentzündung erkrankt sei. Auf Antrag der Bertheidigung wird die kommissarische Vernehmung dieses Zeugen beschlossen. Der folgende Zeuge ist der S 0 h n des Steinmetz Wesendrup, der 14jährige Carl Wesendrup. Dieser bekundet: Am Tage des Mordes sei er gegen 97» Uhr bei Buschhoff gewesen, habe aber nur die Frau und die Hermine angetrofsen. GastwirthKlug: Mölders sei am 5. Juli in seiner Gastwirthschast gewesen und habe erzählt, daß er gesehen habe, wie der kleine Joanchen in dasBnschhoff'sche Haus hineingezogen worden sei. Hierauf erscheint als Zeuge Sammetweber Keruder: Er sei anr Abend des Mordtages bei Schaut gewesen, dort habe Buschhoff viel über das Kegeln gesprochen, während alle Welt über den Mord aufgeregt war. Buschhoff habe ans dem Nachhausewege noch gesagt; Er habe sich heute „herausgekegelt". Präs.: War Buschhoff an diesem Abende aufgeregt? Zeuge: Dessen erinnere ich mich nicht. Präs.: Haben Sie sonst etwas Ausfallendes an Buschhoff bemertt? Zeuge: Nein. Staatsanwalt: Buschhoff, wie kommt es, daß Sie am Abend des Mordes vom Kegeln gesprochen haben, während es

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