Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3020900-3020930--01565-3025611- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Serie 538 Orfierrrichischr Worhertschrist. Nr. 30 Zeuge (nach einigem Zögern): Gar keine Beziehung, ich wollte damit bloß sagen, daß ich noch länger als drei Wochen zurück denken kann.! Auf Befragen des Bertheidigers Fleischhauer gibt der Zeuge zu, daß er vielfach sich der Mordangelegenheit wegen bei dem Amtsrichter habe melden und ihn sogar von der Table d’hote Herausrufen lassen, um ihm angeblich etwas Wichtiges zu sagen. Frau Mallurauu bestätigt, daß Sigmund Buschhoff sich am Peter-Paulstage Nachmittags sehr lange in dem Küppersschen Laden aufgehalten habe. Ihr Mann habe ihr an jenem Tage nichts von seinen Wahrnehmungen gesagt. Auf die Frage des Staatsanwalts Baumgard, ob ihr Mann an jenem Nachmittag geschlafen, erwiederte Frau Mallmann, ihr Mann habe damals nicht geschlafen, das wiffe sie ganz gut. Staatsanwalt Baumgard stellt demgegenüber die Aussage Mallmanns fest, der erklärte, er habe nach dem Essen geschlafen und beim Aufstehen habe er die Hermine Buschhoff über den Platz gehen sehen. Die ILjäyrige Elise Küppers bekundet, daß sie am Vormittag des Peter-Paultages gegen 9y2 Uhr keine Kinder am Portewege gesehen habe. Die Sitzung wird alsdann gegen 81/, Uhr Abeilds auf Donnerstag Vormittags 9 Uhr vertagt. Vierter Verhandlungstag. Cleve, am 7. Juli 1893. Gegen 9 Uhr eröffnet der Präsident, Landgcrichtsdirector Kluth, wiederum die Sitzung. In dem überfüllten Zuhörerraum bemerkt man einen Neger. Der Präsident bemerkt: Ehe wir in der Verhandlung fortfahren, habe ich etwas zu bemerken. Die Sache hat einen Umfang angenommen, dm wir nicht vorausgesehen haben. Ich habe eine Woche angesetzt, zu meinem Bedauern habe ich mich aber doch noch geirrt. Es ist unmöglich, daß wir am Sonnabend fertig weroen. Wir werden daher genöthigt sein, obwohl am Sonntag keine Gerichtssitzung stattfinden soll, am Sonntag zu verhandeln. Wir halten nämlich dafür, daß eine Rothläge vorliegt. Mehrere Geschworene erheben Bedenken, am Sonntag zu verhandeln, der Präsident bemerkt jedoch, daß nach Lage der Dinge sich nichts anderes werde thun lassen. Es erscheint alsdann als Zeuge Gendarm Leu (Xanten). Als am Abende des Peter-Panlstuges der Mord in Xanten bekannt wurde, sei er zunächst an den Thalolt geeilt. Er habe ziemlich viel Blut vorgefunden, das zum Theil fingerdick auf den Erdboden unter das Stroh gesickert war. Küppers sagte: es ist eigenthümlich, wie die Leiche hier herein kommen konnte, da beide Thüren verschlossen waren, die Leiche könne höchstens von der Gartenseite aus in die Schmne geschafft worden sein. Abends sei er in die Gastwirthschaft zu Schaut gegangen und dort sei von den verschiedensten Seiten gesagt worden: Das ist ein Ritualmord, den haben die Juden gethan, es ist das eine alte rituelle Vorschrift. Die Leute zeigten dabei auf die in der Nähe liegendm jüdischen Läden. Der Zeuge befindet im Weiteren, daß Gerichtsaffeffor Buchwald die Fußspuren gemessen habe. — Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Sind Sie der Meinmig, daß die Fußspuren die des Mörders waren. Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Präsident: Herr Rechtsanwalt, wir können doch nicht alle Zeugm über ihre Bermuthungen vernehmen, wir wären sonst genöthigt, mehrere Monate hier zu sitzen. Es ist anzunehmen, daß jeder einzelne Mensch in Xanten und vielleicht im weitesten Umkreise Xantens über den Mord eine eigene Vermuthung hat. Ich erhalte jeden Tag einen ganzen Stoß von anonymm Briefen, in denen die verschiedensten Bermuthungen ausgesprochen worden. Die Bercheidiger bemerken, daß sie ebenfalls täglich eine Reihe solcher Schreiben erhalten. Der folgende Zeuge ist der Polizei-Sergeant Aenge- »eyndt: Er habe am PeterPanlstage gegen 10 Uhr Vormittags vor dem Clevethore die Kinder gesehen, er habe diesclben aber nicht gekannt. Bercheidiger Rechtsanwalt Stapper: Herr Zeuge, Sie sind bereits am 3. Juli 1891 vernommen worden. Damals haben Sie mtt vollster Bestimmtheit bekundet: Unter den Kindern befand sich der kleine Johann Hegmann. Sie wurden gefragt: ob Sie auch die andern Kinder kannten. Da sagten Sie: ich glaube, den Stefan Kernder gesehen zu haben. Es wurde Ihnen nun der Stephan Kernder vorgeführt. Da sagten Sie: Mit Sicherheit kann ich nicht sagen, ob dieser Knabe dabei war, Johann Hegmann war aber ganz bestimmt dabei, den kannte ich von früher. Diese Aussage wäre sehr wichtig, denn hätte um 10 Uhr der Knabe Hegemann auf der Landstraße gespielt, so hätte er um diese Zeit nicht ins Haus des Buschhoff in der Kirchstraße gezogen werden können. Zeuge : Dessen erinnere ich mich nicht. Präsident: Kannten Sie den Hegmann? Zeuge: Jawohl. Präsident: Wie kommt aber ein solche Aussage ins Protocoll? Zeuge : Ich war damals in zu großer Aufregung. Auf Antrag des Staatsanwaltes wird Bürgermeister Schleß vernommen. Dieser bekundet, daß der Zeuge geistig nicht ganz intact sei. Es erscheint alsdann als Zeuge Steinmetz Heinrich Wefendrup. Als der Präsident zur Vereidigung des Zeugen schreiten will, beanttagt der Verth. Rechtsanw. Gammersbach: auf Grund des § 56 aliuea 3 der Strafproceß-Ordnung, den Zeugen uneidlich zu vernehmen. Der erwähnte Paragraph lautet: „Zeugen, die der Theilnahme, Begünstigung u. s. w. verdächtig sind, dürfen nicht vereidigt werden." Selbstverständlich bezieht sich diese Gesetzesbestimmung auch auf diejenigen Zeugen, die der Täterschaft verdächtig sind. Nun schwebt gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Verdachts, den Johann Hegmann ermordet zu haben. Dieser Verdacht gründet sich auf die Aeußerimg des Zeugen zu dem Sigmund Buschhoff: „Das sind die Sattfresser, ich werde aber dafür sorgen, datz sie keinen Schabbes mehr feiern." Vielleicht hat der Erste Staatsanwalt die Güte, zu bestätigen, daß gegen den Zeugen das erwähnte Verfahren schwebt. Staatsanwalt Baumgard: Es ist richtig, daß gegen W. Verhandlungen im Gange sind und im Gange waren. Am ersten Tage dieses Processes habe Buschhoff bekundet, von seinem Sohn gehört zu haben daß W. im Schlachthause des Bufchhoff gesagt habe: „Das find Sattfresser; ich werde ihnen etwas anthun, daß sie keinen Schabbes mehr haben." Die Ermittlungsverhaudlungen, die im Gange sind, werden selbständig geführt und tnüffen geheim gehalten werden. Was den § 56, 3 der Str.-P.-O. betrifft, so dürfte der Antrag der Vertheidigung auf ihn keine Anwendung finden. In diesem Paragraphen handelt es sich um Personen, die der Theilnahme oder Begünstigung der den Gegenstand der Untersuchung bildenden That verdächtig erscheinen. Heute haben wir es zu thun mit einer That die dem Bnschhoff zur Last gelegt wird. Zu dieser That und Anklage des Bnschhoff kommt W. nicht als Theilnehmer oder Begünstigter in Betracht. Ich kann deshalb nicht ohne weiters dem Antrag der Vertheidigung zustimmen. Ich bitte um Gerichtsbeschluß. Rechtsanwalt Gammersbach: Die Ausführung des Herrn Staatsanwaltes halte ich für unzutreffend. Es handelt sich um die Frage: Ist W. verdächtig der Theilnahme oder Thäterschaft an der That für sich, nicht mit der Person des Angeklagten? Das Reichsgericht hat in dieser Frage mehrmals dahin entschieden, den Begriff der That in weiteren Sinne auf- 'zufaffen und nicht auf den Anklagebestand zu begeenzen. Jedenfalls stelle ich den Antrag, den W. vorläufig nicht zu vereidigen und dies erst dann zu thun, wenn weitere Zeugen vernommen sind. — Gegen diesen Anttag hat der Staatsanwalt nichts einzuwenden. Der Gerichtshof beschließt, den Zeugen vorläufig uneidlich zu vernehmen. Wesendrup bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten: Er habe für den Angeklagten in dessen Schlachthause jüdische Grabsteine gearbeitet. Am Freitag vor dem Morde habe der Angeklagte ihm durch seine Haushälterin sagen lassen: er solle weder Sonnabend noch Sonntag und Montag arbeiten. Darauf habe er gesagt: Wenn er am Sonnabend nicht arbeiten könne, dann mache er die Arbeit überhaupt nicht fertig. Bertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Haben Sie auch gesagt: Dann schlage ich alle Steine entzwei? Zeuge: Jawohl, das habe ich auch gesagt. Präsident: Sie sollen zu Sigmund Buschhoff gesagt haben: „Das sind Sattfresser, ich werde ihnen zeigen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern können," ist das richtig?