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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 28

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 28)
Language
German
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Seite 536 Kestrrreichische Wochenschrift. Nr. 30 Der Knabe Heister bekundet auf Befragen des Staatsanwaltes wiederholt, daß er den Mölders zu der angegebenen Zeit habe vorüber gehen sehen. Es werden alsdann einige Besnndprotocolle verlesen. Danach erscheint als Zeuge der Stadtverordnete und Kaufman« Wilhelm Küppers, in dessen Fruchtscheune die Leiche gefunden worden: Er sei am Peter-Paulstage gegen 10 Uhr ins Hochamt gegangen. Zu dieser Zeit habe die Thüre der Fruchtscheune offen gestanden. Er sei an dem Buchhoff'schen Schlachthause vorübergegangen und habe gehört, daß in demselben laut gesprochen wurde. Es sei ihm ausgefallen, daß der obere Thorflügel der Buschhofsischen Scheune drei Finger weit offen gestanden habe. Aus dem Hinteren Zimmer des Buchhoff'schen Hauses, das auf den Porteweg hinaus ein Fenster hat. habe er ebenfalls mehrere männliche Stimmen gehört. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Buschhoff sei „mehr gutmüchig, als jähzornig", er sei nicht rachsüchtig und auch reell. Präsident: Sie sollen dem Herrn Amtsrichter gegenüber über Buschhoff einmal eine Aeußerung gethan haben, als der Verdacht der Thäterschaft sich auf Busch hoff lenkte; wie hat diese Aeußerung wohl gelautet? Zeuge: Ich erinnere mich nicht mehr. Präsident: Herr Amtsrichter Riesbroeck, erzählen Sie uns einmal, wie die Aeußerung gelautet hat? Amtsrichter Dr. Riesbroeck: Der alte Hegmaun, der Vater des Ermordeten, und Küppers sagten: Knippenberg oder Sigmund Buschhoff können den Mord begangen haben. Als ich den Küppers nun fragte: „Haben Sie auf den alten Buschhoff nicht Verdacht? antwortete Küppers: dem alten Buschhoff traue ich eine solche That nicht zu. Ich habe schon einmal zu Buschhoff gesagt: „Dil bist zu brav und zu ehrlich, deshalb kommst Du nicht tveiter." Präsident: Haben Sie das gesagt? Zmge Küppers: Jawohl. Präsident: Das war damals Ihre Ueberzeugung? Zeuge: Jawohl. Amtsrichter Dr. Riesbroeck theilt ferner mit, daß am Tage nach dem Mord Küppers gesagt hat: wenn der Staub auf der Leiche Schlagstaub, d. h. Staub vou Grabsteinen ist, dann ist Buschhoff der Mörder. Präsident: Haben Sie das gesagt? Zeuge: Jawohl. ~ Präsident: Wie kamen Sie darauf? Zeuge: Weil Buschhoff mit Grabsteinen handelte. Präsident: Sie sollen auch mit Mölders gesprochen haben? Zeuge: Jawohl. Präsident: Was sagte Ihnen Mölders? Zeuge: Er sagte, der Mörder ist noch immer nicht entdeckt, das hat Niemand .weiters als der Jude Buschhoff gethan, ich habe gesehen, wie der kleine Joanchen in die Buschhoff'sche Wohnully gezogen worden ist. Präsident: War Mölders damals betrunken? Zeuge: Nein, ich habe wenigstens nichts gemerkt. Präsident: In der Anklage steht, daß Mölders an diesem Tage etwas angetrunken war. Zeuge: Mir kam Mölders wie immer vor. Ober-Staatsanwalt Hamm: Wie kamen Sie dazu, den Sigmund Buschhoff und nicht den alten Buschhoff zu verdächtigen? Ze»lge: Weil ich den Sigmund Buschhoff für raffinirter hielt. Ober-Staatsanwalt: Hielten Sie denn den kleinen Sigmund für fähig dazu? Zeuge: Jawohl. Präsident: Worauf begründen Sie das? Zeuge: Der kleine Sigmund Buschhoff schlachtete schon Ziegen und Kälber. Oberstaatsanwalt: Hatten Sie noch andere Berdachtsmomente gegen Sigmund Buschhoff? Zeuge: Nein. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß wohl eüva 1000 Leute zu ihm gekommen seien und sich den Thatort angesehen Hab«, unter diesen seien auch verschiedene Aerzte gewesen. Diese haben alle erklärt, daß der Junge nicht in der Scheune erniordet worden sei, da wenig Blut und auch keine Spritzflecken vorgefnuden wurden. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich will hier konstatiren, daß Herr Dr. Steiner in der hiesigen Restauration „Zur Lampe" Mühlenbesitzer Steuvelen aus Straelen gegenüber erklärt hat, daß er nach Anhörung der medizinischen Sachverständigen vollständig seine früheren Ansichten fallen lasse mib sich den medizinischen Sachverständigen anschließe. — Dem Antrag einen Zeugen dieses Gespräches zu laden, entspricht der Gerichtshof. Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Hat der Zeuge dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft einmal eine schriftliche Nachricht gemacht? Zeuge: Nein. Bertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Dann bemerke ich, daß der Zeuge noch gestern in der Restauration von Stiepels hieselbst geäußert hat: Er habe ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gesandt, das ihm Kaplan Bresser diktirt hat. Zeuge: Das ist das Gutachten, das ich eingereicht habe und welches im Xantener Boten für Stadt und Land veröffentlicht worden ist. t Frau Buckstege, welch hiernach _als Zeugin erscheint bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu ihr, die sie Vr Stunde von Xanten enffernt wohne, gekommen, um ihr ein Kalb abzukaufen. Es sei ihr ausgefallen, daß Buschhoff so roth im Gesicht war. Präs.: War es an diesem Tage sehr heiß? Zeugin: Jawohl. Präs.: Dann ist es doch sehr erklärlich, daß Buschhoff roth im Gesicht war, zumal er doch weit gegangen war. Zeugin: Das mag sein. Präs.: Sie waren aber der Meinung, der Buschhoff sehe roth im Gesicht aus, weil er womöglich den Mord ausgeführt habe? Zeugin: Jawohl. Präs.: Haben Sie denn mit Buschhoff über den Mord gesprochen? Zeugin: Jawohl. Die Zeugin bemerkt, als ihr der Präsident erklärt hatte, deß sie entlassen sei: Sie habe an Buschhoff eigentlich nichts Auffälliges bemerkt. Es wird hierauf nochmals der Amtsrichter Dr. Riesbroeck vernommen. Bertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es richtig, daß Mölders erklärt hat: er habe am Peter-Paulstage gesehm, wie ein männlicher Arm, der aus dem Buchhoff'schen Hause hinausgestreckt tourde, den ermordeten Knaben in das Haus hineingezogen habe. Der Knabe habe 3 bis 4 Fuß von der Mauer des Hauses entfernt gestanden? Zeuge: Jawohl. Auf weiteres Befragen des Bertheidigers bestätigt der Zeuge, daß aus dem Knaben Stephan Kernder bei dessen zweiter Vernehmung trotz aller Mühen kein Wort herauszubringen gewesen sei. Möllmann habe ihm zumeist Mittheilungen gemacht, die er nicht selbst wahrgenommen, sondern nur vom Hörensagen gewußt habe. Fräulein Elise Kluge, Tochter eines Xantener Gastwirthes, bekundet: Mölders habe am 5. Juli, an dem Tage, an denc er den Amtsrichter aussuchte, drei Schnäpse getrunken. Mölders sei am Vormittage bei ihnen gewesen. Fräulein Marie Küppers: Sigmund Buschhoff habe sie am Peter-Paulstage, Nachmittags von 272 bis 3 Uhr, sehr lauge im Laden aufgehalte. Präsident: Fiel Ihnen das auf? Zeugin: An demselben Tage nicht, aber am folgenden . Tage dachte ich: Sigmund Buschhoff müsse mit seinem langen Verweilen etwas bezweckt haben. Es erscheint hierauf als Zeuge Kriminalkommissar Wolff (Berlin): Im Juli 1891 hatte ich im Berliner Polizei-Präsidium Nachtdienst. Zu dieser Zeit kani ein kleiner jüdischer Herr zu mir und fragte, ob ich bereit wäre, nach Xanten zur Feststellung eines Verbrechens zu fahren. In Xanten sei ein Knabe ermordet worden, das Verbrechen werde den Juden in die Schuhe geschoben, und es würden in Folge dessen gegen die Xantener Juden Excesse verübt. Ich sagte dem Herrn, er müffe sich an den Minister des Innern oder der Justiz wenden, diese allein seien im Stande, einen Polizeibeamten aus Berlin nach auswärts zu schicken. Im Monat September erhielt ich auch von dem Minister den Auftrag, nach Xanten zu fahren. Ich fuhr am 25. September zunächst nach Cleve und begab mich alsdann nach Xanten. In Goch stiegen mehrere Xantener Bürger ein. Unter diesen fiel mir ganz besonders Jmckermann auf, den ich als eine» sehr häßlichen Schwätzer kennen lernte. Junkerm..nn erzählte: Sein Sohn sei Arzt, und dieser habe ihm geschrieben, daß die Juden Christenblut brauchen, und ec, der früher Metzgermeister gewesen, wisse auch genau, daß der Knabe nach ritueller Art geschachtet worden sei.

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