Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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SSe 532 Orsterretttzifchr WochrnfchrM Nr. 30 Professor Dr. Nöldeke: Der Talmud ist eine Sammlung von Gesetzen und Erklärungen von vielen Jahrhunderten und in solchem Umfange, daß Niemand mit voller Sicherheit sagen kann: was nicht in dem Talmud siebt. Ich habe aber genau den Talmud nach einer solchen Stelle durchforscht und kann mit Sicherheit sagen, daß eine solche Satzung nicht in demselben enthalten ist. Präs.: Sind im Talmud Vorschriften, die einen Mord Andersgläubiger aus religiösen Gründen erlauben, ja vielleicht verdienstllch oder als gottesdienstliches Werk hinstellen? Dr. Nödelke: Ich glaube, mit ziemlicher Bestimmtheit sagen zu können, daß es solche Stellen im Talmud nicht gibt. Präsident: Man sagt, es gäbe Stellen im Talmud, die erlaubten, Andersgläubige zu betrügen und zu tödten. Dr. Nödelke: Ich habe keine solche gefunden. Berth. Rechtsanwalt Gammersbach: Im Jahre 1883 hat vor dem Wiener Gericht ein Prozeß Rohling contra Bloch stattgefunden. Zn diesem Prozeß ist der Herr Professor eben falls als Sachverständiger aufgetreten und hat dort bekundet, daß ihm keine Stelle in einem jüdischen Gesetzbuche bekannt sei, die von Mtualmord spreche. Prof. Dr. Nödelke: Der bekannte Professor Rohling behauptete damals, daß wohl nicht im Talmud, aber im Sohar und Sefer Halikutim der Ritualmord vorgeschrieben sei. Wenn auch diese Bücher nicht von allen Juden anerkannt werden, so gelten sie doch bei einem Theile der Juden noch als heilig. Ich habe nun diese Stellen im Sohar und Sefer Halikutim geprüft, aber es steht nichts darin, was auf einen Ritualmord hindeutet. Ich kamt es nur «rls durch und durch frivol bezeichnen, wen« «au behauptet, die Jude» brauchen zu rituellen Zwecken Chriftenblut. Ebenso frivol ist es, wenn diese Beschuldigung immer und immer wiederholt wird. Ich füge hinzu, mit derselben Sicherheit, wie ich behaupten kann, im Talmud steht nichts vom Eisenbahnwesen, mit derselben Sicherheit kann ich behaupte«, daß im Talmud nichts vom Ritualmord enthalten ist. Der verstorbene Professor Dr. Delitzsch in Leipzig, einer der größten Kenner des Talmud, hat die Blutbeschuloigung aufs Bestimmteste widerlegt und dieselbeebenfalls als frivol bezeichnet. Professor Dr. Eisenmenger, der kein Judenfreund, aber ein chrlicher Charakter war, hat ebenfalls bekundet, daß er keine Stelle gründen habe, die darauf hindeute, daß den Juden der Ritualmord vorgeschrieben sei. Bercheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden aufs strengste verboten, Blut zu essen? Professor Dr. Mldecke: Das ist richttg. Bertherdiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden geboten, auch nicht einmal den Anschein zu erwecken, als ob sie Blut genießen würden? Professor Dr. Nöldecke: Auch das ist richtig. Bercheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Anläßlich des Tißa-Eszlarer Prozesses wurde von dem verstorbenen Professor Dr. Delitzsch ein Gutachten abgegeben, in dem er als Beweis, daß die Juden auch den Anschein, als ob sie Blut genießen, vermeiden müssen, Folgendes aus dem Talmud citirt: „Wenn ein Jude sich während des Essens am Munde verwundet, und ihm Blut auf ein Stückchen Eßwaaren herabttäufelt, so muß er das Blut abkratzen. Es ist allerdings keine Sünde, wenn er das Blut Mitißt, denn es ist ja von ihm selbst, aber man soll auch nicht den Schein erwecken, als ob man Blut ißt." „Ist Ihnen, Herr Professor, dieser talmudische Satz bekannt?" Professor Dr. Nöldecke:' „Jawohl, ich erinnere mich genau ihn im Original gelesen zu haben." Bercheidiger Rechtsauwatt Gammersbach: Das Delitz'sche Gutachten wich r in einer, Wien 1883 erschienenen Sammlung „Christliche Zeugnisse gegen die Blutbeschuldigung" abgedruckt, welche außerdem enthält Gutachten der theologischen Fakultäten Leyden, Utrecht, Kopenhagen und der Professoren Dillmann, Lagarde, Merx, Stade, Strack, Müller, Wünsche und Anderer." Professor Dr. Nöldecke: Auch des Bischofs Kopp. Bercheidiger Rechtsanwatt Gammersbach: Allerdings, das Original des Herrn Bischof Kopp, gegenwärtg Fürstbischof in Breslau, befindet sich in meinen Acten. Sie kennen, Herr Professor, die Gutachten der Fakulläten und Professoren? Professor Dr. Nöldecke: Jawohl, es ist mir zwar nicht jeder Satz im Augenblicke gegenwärttg, wohl aber der wesentliche Inhatt, und diesem schließe ich mich aus voller Ueberzeugung an. Bercheidiger Rechtsanwatt Gammersbach: „Anläßlich des erwähnten Prozesses Rohling-Bloch wurde der kathol. Professor an der Universität Innsbruck Dr. Bickel um ein Gutachten vom Wiener Landesgericht angegangen, bat aber, da er seit 20 Jahren mit Rohling befreundet sei, ihn davon zu entbinden, und fügte hinzu, daß alle angeblichen Beweise Rohlings für die sogenannte Blutbeschuldigung purer Schwindel sind. Kennen Sie, Herr Professor, dieses Schreiben des Professors Bickel? Professor Dr. Nöldecke: Ich habe dasselbe heute nochmals gelesen. Der Sachverständige bekundet noch, daß im Jahre 1714 die theologische Fakultät der Universität Leipzig von dem Herzog Karl August aufgefordert worden sei, sich zu äußern: ob den Juden der Mtualmord vorgeschrieben sei. Die theologische Fakultät habe geantwort, daß die jüdischen Religionssatzungen absolut nichts von einem Ritualmord enthalten. Es wird alsdann nochmals der Handelsmann und ehemalige Metzgermeister Junkermann vernommen. - Staatsanwalt: Ist dies Ihre Unterschrift? Junkermann: Jawohl. Staatsanwalt: Nun sehen Sie sich noch einmal das Ihnen gestern bereits vorgelegte Schriftstück an, ich frage Sie wiederholt:'ist das von Ihnen geschrieben? Junkermann (nach einigem Zögern): Das ist schon zu lange her, Herr Staatsanwalt, ich kann mich nicht mehr darauf erinnern. Staatsanwalt: Ich will Ihnen blos sagen, daß Ihre Unterschrift mit den Schriftzügen des anonymen Schreibens vollständig übereinstimmt, Junkermann: Ich habe ein schwaches Gedächtniß, ich kann mich nicht mehr erinnern. Staatsanwalt Baumgard: Sie haben gestern erklärt, nicht der Verfasser des Gutachtens im Xantenrr Boten zu sein. Ich wollte gestern nicht abschließen, um Ihnen heute noch einmal Gelegenheit zugeben, Ihren Eid zu hatten. Ich will Ihnen zur Aufmunteruug Ihres Gedächniffes und Ihrer Auffassung einige Urkunden vorlegen, in denen Ihr Name von Ihnen unterzeichnet ist/ — Junkermann erkennt die Unterschrift einiger Schriftstücke an. Bei einem zögert er. Der Staatsanwalt erklärt, auf Grund der Acten habe Junkermann es unterzeichnet; er möge es sich noch einmal ansehen, ehe er falsch schwöre, Junkermann erklärt, es sei schon lange her, er könne das nicht genau wiffen. Den Artikel (Xantener Bote), der ihm gestern vorgelegt worden sei, habe er gar nicht geschrieben. Es seien Artikel mit seiner Unterschrift erschienen, die er vorher gar nicht gekannt habe. Der folgende Zeuge ist der Stadtseeretär fDevers. Dieser bekundet, daß Mölders, wenn er vereidigt werde, wohl glaubwürdig sei. Staatsanwalt: Gilt nicht Mölders als Sonntagskind? Zeuge: Jawohl. Zeugin Frau Brandts: Ihr Mann sei am Peters- und Paulstage nach Hause gekommen und er habe ihr erzählt, er sei soeben dem Buschhoff begegnet, derselbe sei ihm wie ein Verrückter vorgekommen. Sie habe eingewendet: Buschhoff sei taub uud deshalb bisweilen etwas komisch. Ihr Mann habe aber erwidert: Der Mail» kam mir sehr komisch vor. Als ich am Abende von dem Morde hörte, so fuhr die Zeugin wörtlich fort, sagte ich sogleich: Das hat Niemand weiter gethan als der Jude. Präsident: Welcher Jude? Zeugin: Der Buschhoff. Präsident: Wie kamen Sie darauf? Zeugin: Weil mein Mann mir erzählt hat, daß der Busch - hoff wie ein Verrückter ausgesehen habe. Frau Rennmgs bekundet, daß Buschhoff am Tage des Mordes zwischen 7*9 bis 9 .Uhr sich eine Flasche Expeller geholt habe. — ■ Frau Heister bekundet, daß ihr 9jähriger Sohn, der auf einem Prellsteine gesessen, gesehen habe, wie der kleine Hegmann am Peter-Paulstage in das Buschhoff'sche Haus hiNeingezogen worden sei. Präsident: Wer soll denn den Hegman gezogen haben? Zeugin: Das kann ich nicht sagen, mein Sohn hat nur eine Hand gesehen, die aus dem Fenster Buschhoff's hinauslangte. Präsident: Wann hat Ihnen das Ihr Sohn gesagt? Zeugin: Einige Tage nach dem Mord. Präsident: Wie (am es, daß er es Ihnen nicht früher sagte? Zeugin: Das weiß ich nicht. Präsident: Hat Ihnen Ihr Sohn nicht erst etwas davon erzählt, nachdem Mölders etwas Aehnliches erzählt hat? Zeugin: Das weiß ich nicht. Buschhoff ftagt die Zeugin ob es wahr sei, daß ihr Mann dem Söhnchen gesagt habe!