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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 22

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 22)
Language
German
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* Cettr 530 Orsterrrichlfche Wochenschrift. Nr. 30 gehört haben, daß behauptet worden ist, die Juden brauchen zu j ihren religiösen Festen Christenblut und aus diesem Anlaß sei I der Mord geschehen. Herr Medicinalrath, liegen für die Mög- I lichkeit eines „Ritualmordes" irgendwelche Anhaltspunkte vor? Sachverständiger: Dafür liege« absolut keine Anhaltspunkte vor. Präs.: Herr Kreisphysikus Dr. Bauer und Herr Kreiswundamt Dr. Nünninghoff, haben Sie irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß ein „Ritualmord" vorliegt? Die Gerichtsärzte antworten übereinstimmend, daß absolut keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Ritualmordes vorliegen. Präs.: Sind .Sie der Ansicht, daß die Durchschneidung des Halses mit einem Meffer, speciell mit dem Messer Nr. 13 geschehen ist? Sachverständiger: Die Art der Verletzung spricht keineswegs dafür, daß die vorliegenden Meffer gebraucht worden find. Der Mord fmn ebensogut mit einem gewöhnliche« Brotmesser geschehen sem. Oberstantsauw alt Hamm: Herr Medizinal-Rath! Herr Dr. Steiner hat bekundet, daß gegen 9 Uhr Abend die Leichenstaare bereits eingetreten war, und eine Muskel noch gezuckt habe. Wann mag der Tod dos Ermordeten eingetreten sein? — Prof. Dr. Kirchgässer: Die Leichenstarre tritt bisweilen schon nach 2 Stunden ein, es läßt sich in dieser Beziehung nichts Genaues sagen. Oberstaatsanwalt: Ist es möglich, daß der Mord schon gegen 11 Uhr Vormittags erfolgt ist? Sachverständiger: Die Möglichkeit liegt vor. ,Dr. Köster. Pros, der Anatomie am pathologischen Institute zu Bonn: Er könne im Allgemeinen den Ausführungen -es Medizinal-Ratbs Dr. Kirchgäßer beistimmen. Er habe die Ueberzeugüng, daß dre That am Fundorte geschehen sei, daß eine Blutentziehung nicht stattgefunden habe, daß das am Thatort Vorgefundene Blut der Menge entspreche, die das ermordete Kind verloren haben müsse. Auch er sei der Meinung, daß der Hals nicht von einem Menschen durchschnitten worden, der in -er Mefferführung Uebung habe. Ein Schächtschnitt sei die Vorgefundene Verletzung keineswegs^ Mn Schächter, der derartig gegen alle Vorschriften verfahre, wie es bei der Halsdurchschueidung geschehen, würde zweifellos sofort seines Amtes entsetzt werden. Die ganze Art des Mordes spreche dafür, daß weder ein Schächter, - noch überhaupt ein Metz ger die That begangen habe. Der Mord könne mit jedem Meffer, aber selbst mit jedem anderen scharfkantigen Gegenstände, etwa einem zerbrochenen Teller ausgesührt sein. Die bei Buschhoff vorgeftlndenenMeffer scheinen ihm Mr Ausführung des Mordes vollständig ungeeignet. Wenn das Meffer Nr. 13 angewendet worden wäre, dann wäre wohl sofort mit einem Schnitt der Kopf heruntergeflogeu. Ich würde annehmen, daß der vorliegende Schnitt eher gegen einen Schächter spreche als für einen solchen, weil er ungeschickt gemacht ist. Die Ansichten des Dr. Bauer über den Schnitt im Kleide des Knaben sind subjectiver Art. Kreisphysikus Dr. Bauer: Er müffe zu dem soeben gehörttu Gutachten bemerken, daß die obduzirenden Aerzte den Vorzug habe»:, den Tatbestand zu sehen, während die Herrn Kritiker nur »ach den Obduttionsprotokollen urtheilen. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: HerrProfefsor! Verliert ei» wissenschaftliches Gutachten an Werth, wenn die Abgabe dessttben nur ans Grund der Obductionsprotokolle geschehen ist? Prof. Dr. Köster: Die objektiven Obduttionsbefunde gebe» eine hinrttchende Grundlage, um ein wissenschaftliches Gutachten abzugeben. Es kommt im vorliegenden Falle noch hinzu, daß wir die Kleider des ermordeten Kindes gesehen haben. Geheimer Mediziualruth Professor Dr. Trendlenburg (Bo»m), Mitglied des Mediciual-Collegiums der Rheinprovmz: Er schließe sich dem Gutachten des Medicinal-Raths Dr. Kirchgäßer, beziehungsweise dem Gutachten des Medicinal- Collegiums der Rheinprovinz, vollinhaltlich an, namenllich darin, daß das Vorgefundene Blut genügt habe, den Berblutungstod herbetzusühren und daß der Halsschnitt kein Schächterschnitt gewesen sei. Geh. Medistnalrath Professor Dr. Pellmauu (Bonns tritt ebenfalls dem Gutachten des Medicinal-Collegiüms uno den anderen httr vernommenen Gutachten bei. Er halte gerade das Meffer Nr. 13 für austerordentlich ungeeignet. (Mit , Nachdruck): „Ich würde es nicht wagen, wie Herr Kreisphysikus Dr. Bauer m einer Sache von so -weitttagender Bedeutung ein I so bestimmtes Urtheil abgegeben zu haben. Er habe ebenfalls die Ueberzeugung, daß die That an» Fundorte geschehen, daß I der Schnitt jedoch kein Schächtschnitt sei, und daß von einem Ritualmord absolut nicht die Rede sein könne. Präs.: Herr Geheimrath, Sie sind ja Vorsteher einer Irrenanstalt, liegt die Möglichkeit vor, daß der Mord von einem Verrückten ausgeführt ist? Sachverständiger: Jawohl, diese Möglichkeit ist auch vorhanden. Es erscheint alsdann als Zeuge Crimmalkommiffär Wolfs (Berlin). Präs.: Herr Crimmalkommiffär, wir wollen Sie jetzt noch nicht über den gesummten Thatbestand vernehmen, sondern nur darüber, wodurch Sie zu der Ansicht gelangt sind, es liege kein Mord, sondern nur ein Todtschlag vor, der nicht am Fundorte, sondern in der Buschhoff'schen Wohnung begangen sein dürfte? Crimmalkommiffär Wolfs: Wenn ich allerdings aus dem Zusammenhänge heraus etwas bekunden soll, dann dürfte meine Gesammtaussage darunter leiden. Präs.: Ich kann einmal diese Ansicht nicht theilen, andererseits bin ich aber genöthigt, derartig zu verfahren, da das von Ihnen abgelegte Urtheil den Herren medizinischen Sachverständigen unterbreitet werden soll. Die Herren medizinischen Sachverständigen sind aber genöthigt noch heute abzureisen. Sie haben nun angegeben, der ermordete Knabe sei anscheinend von Buschhoff aus Zorn über die Beschädigung der Grabsteine geschlagen worden. Die dein Kinde zugesügte Verletzung sei eine so schwere gewesen, daß Buschhoff, um dies Verbrechen zu verdecken, den Knaben geschächtet und alsdann in die Scheune geschafft haben dürfte. Criminal-Kommissär Wolfs; Diese mttne Bermuthnng gründete sich einmal auf den Obduktionsbefund des Herrn Kreisphysikus Dr. Bauer, andererseits aber auch auf eine Reihe anderer von mir gemachter Wahrnehmungen. So »vollen mehrere Leute gesehen haben, daß der kleine Hegmann von der Frau und der Tochter des Buschhoff in deren Wohnung gezogen worden sei; auch soll Frau Buschhoff geäußert haben: „Ich freue mich, daß der Leichnam nicht in unserer Wohnung gefunden worden ist, denn alsdann hätte es sofort geheißen, die Juden haben zu rituellen Zwecken einen Christenknaben geschlachtet." Ich vermuthete in Folge deffen, der kleine Hegmann sei entweder von den Buschhoff's zu kleinen Dienstleistungen verwendet worden und als sich der Knabe weigerte, dies ferner zu thun, sei er derarttg eingeschüchtert worden, daß er in einen förmlichen Starrkrarnpf verfallen sei. Auch hielt ich es für möglich, daß er sprach- und willenlos durch Schläge wegen Beschädigung der Grabsteine gemacht worden sei. Für meine Annahme spricht auch der Umstand, daß Niemand den Knaben schreien gehört hat. Kreisphysikus Dr. Bauer beinerkt, daß ihn der Criminal- Commiffär bezüglich des Obduktionsbefundes vollständig mißverstanden haben müffe. Eine Verletzung, die von einem Schlage herrühren könne, sei an dem ermordeten Kinde nicht wahrgenommen worden. Geh. Med.-Rath Profeffor Dr. Pellmann: Die Vermuthung, daß der ermordete Knabe durch Einschüchterung willenlos und sprachlos geworden sei, habe wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Um dies genau festzustellen, sei es nothwendig, die gesammte geistige und körperliche Beschaffenheit des Kindes zu kennen. Es tritt alsdann eine längere Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung wird die Mütter des ermordeten, kleinen Hegmann, Frau Schreiuermeister He gm an«, als Zeugin vernommen. Diese bekundtt: Der «eine ermordete Johann sei ein kräftiges, gut genährtes Kind gewesen, sehr gutmüthig und niemals störrisch. Wenn man das Kind scharf ansah, habe es geweint. Am Peter-Paulstage, dem Tage des Mordes, sei sie in die Meffe gegangen;, letztere sei gegen halb 10 Uhr Vormittags aus gewesen. Als sie aus der Messe gekommen war, sei das Kind bereits angezogen gewesen. Gegen halb 11 Uhr hahe sie ihren Kindern Butterbrode zurecht gemacht, das kleine Joanchen sei aber nicht nach Hause gekommen. Als das kleine Joanchen auch zuin Mittagessen nicht nach Hause gekommen sek, habe sie Angst bekommen und das Kind, in der ganzen Stadt und auch auf der Chaussee gesucht, da sie der Meinung gewesen, das Kind sei auf der Chaussee Kirschen suchen gegangen. Gegen halb 6 Uhr Abends sei sie bei , dem Buschhoff'schen Hause vorübergegangen. Frau Buschhoff! habe vor der Thür gestanden. Sie habe der Frau Buschhoff ' »nitgetheilt, daß sie ihr Kind nicht finden könne. Daraus habe

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