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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Sette 886 Orsterrerchischr Wochenschrift. Nr 30 Der Zeuge bekundet, daß er das Schriftstück nicht geschrieben, er auch de« Schreiber nicht kenne. | Der Präsident läßt diese Bekundung des Zeugen protokolliren, alsdann gibt auf weiteres Befragen des Präsidenten der Zenge zu, Vast er einem seiner Kinder das Schriftstück dietirt habe. Buschhoff bemerkt: Der Zeuge habe am Abende des Mordes in mauschelndem Tone ihm gesagt: Wenn ich Polizei wäre, dann hätte ich den Mörder schon längst. Wieso, kennen Sie denn den Mörder? fragte ich. Das bist Du, sagte Junkermann, Du wirst wohl den Jungen mißbraucht haben. Ich antwortete: Wenn es noch ein Mädchen wäre, dann hätte es noch einen kleinen Schein von Berechtigung, es war doch aber ein Knabe. Du scheinst niemals in Berlin gewesen zu sein, versetzte Junkermann, gerade mit Knaben werden solche Sachen gemacht. Präsident: Junkermann, ist das wahr? Junkermann: Jawohl, ich glaubte auf diesem Umwege von Buschhoff etwas herauszubekommen. Präsident: Buschhoff, Sie sollen dem Junkermann, als er Sie gefragt, wer wohl den Mord begangen haben könnte, den Mcken gedreht haben und in Ihr Haus gegangen sein? Buschhoff: Das ist nicht wahr, ich schlage meine Frau und Tochter als Zeugen darüber vor. Es wird sodann zur Vernehmung des Stabsarztes Dr. weä. Steiner geschritten. Dieserbekundet,daß er am 29. Juni gegen 9 Uhr Abends die Leiche untersucht habe. Die Leichenstarre sei völlig eingetreten gewesen, so daß er annehme, der Mord müsse 6 Stunden vorher, also etwa gegen 3 Uhr Nachmittags begangen worden sein. Arff der Leiche habe ein Mehlsack gelegen. Der Hals war dem Knaben bis auf den Rückenwirbel vollständig glatt durchgeschnitten. Die Leiche lag auf dem Rücken. Auf dem Boden war eine kleine Blutlache; seiner Meinung nach sei nicht soviel Blut vorhanden gewesen, als man nach Art des Schnittes hätte finden müssen. Er sei der Meinung, daß in der Scheune nur eine Nachblutung stattgefunden habe und der Mord nicht in der Scheune geschehen sei. Staatsanwalt: Ist es wahr, daß Sie gesagt haben, die Durchschneidung des Halses des ermordeten Knaben glich einem koscheren Schächtschnitt? Zeuge: Das kann ich nicht gesagt haben, da ich gar nicht weiß, wie ein Schächtschnitt aussieht. Der Bertheidiger, Rechtsanwalt Gammersbach hält denk Zeugen vor, daß er anfänglich zu Protokoll erklärt habe, eine größere Menge Blutes als er heute angegeben, gefunden zu haben. Der Zeuge gibt dies schließlich zu. Der folgende Zeuge ist der Gerichts-Assessor Buch- Wald: Er habe amTage nach dem Morde, Vormittags, als Vertreter der Behörde den Thatort besichtigt und eine größere Blutlache, wo die Leiche gelegen, vorgefunden. Auch das Schürzchen, das Gesicht und der Kopf des ermordeten Kindes seien vollständig beblutet gewesen. Ebenso fanden sich unterhalb des Strohes, auf dem der Leichnam lag, große Blutspuren vor. Der Sohn des Angeklagten Buschhoff, der kleine Sigmund habe, als er die Scheune mit ihm (dem Zeugen) gemeinsam betreten, sofort seinen Blick nach der Leiche gerichtet. Präs.: Das war Ihnen aufgefallen? Zeuge: Jawohl. Präs.: Wie benahm sich sonst der Knabe, bemerkten Sie außerdem etwas Auffallendes an demselben? Zeuge: Nein, es fiel mir nur auf, daß der Junge sofort beim Betreten der Scheune nach der Stelle sah, wo die Leiche lag. Präs.: Benahm sich der Junge frech? Zeuge: Das kann ich nicht sagen, er benahm sich aber auch nicht schüchtern. Der Zeuge bemerkt im Weiteren, daß er auf dem Wege von der Wallstraße aus Fußspuren gefunden habe. Amtsrichter Dr. Riesbröck (Xanten): Als ich von der Staatsanwaltschaft den Auftrag erhielt, Recherchen anzustellen, da wurde mir zunächst mitgetheilt, daß ein junger 17jähriger Mensch, Namens Körner, der That verdächtig sei. Ich begab mich sofort zu Körner und war, nachdem ich denselben kurze Zeit vernommen, der Ueberzeugung, daß dieser junge Mann nicht der Mörder sei. In der Fmchtscheune bemerkte er oberhalb des Standplatzes der Wannmühle ein großes Loch in der Scheune; dieser Fund machte auf ihn den Eindruck als ob der Junge durch das Loch auf die Wannmühle gefallen wäre. Alsdann wurde der Verdacht rege, daß ein Mann, Namens Knippenberg, ein Onkel des kleinen Hegemann, ein schwachsinniger Mensch, den Mord begangen habe. Ich nahm bei Knippenberg sofort die erforderlichen Recherchen vor, fand aber nicht das Geringste, was'diesen verdächtigen konnte. Der Zeuge erwähnte noch einer Aussage des alten Küppers, der einen Verdacht gegen Buschhoff, als einen redlichen, braven Mann, abwies, aber Verdacht gegen den 13 jährigen Sohn des B. äußerte. Ich nahm diesen in die Scheune mit, zeigte ihm die Leiche und fragte ihn: Kennst Du den? Der kleine Buschhoff murmelte einige unverständliche Worte und begann zu weinen. Auch bei Frau Buschhoff fiel mir auf, daß diese mir außerordentlich freundlich entgegenkam. Präs: Kannten Sie denn das Wesen der Frau Buschhoff von früher? Zenge: Nein, es ist allerdings möglich, daß die Fran ein so freundliches Wesen hat, mir fiel aber ihr Wesen auf. Sehr bald fiel auch der Verdacht auf den Angeklagten Buschhoff. Einige Tage später kam der Vorsteher der jüdischen Gemeinde und der Oberrabbiner aus Crefeld zu mir in's Hotel nnd fragten mich, wie es mit der Sache stehe. Alsdann kam Schreinermeister Hegmann, Vater des ermordeten Johann zu mir und sagte mir: ein Mann, Namens Mölders, will gesehen haben, wie Frau und Tochter des Buschhoff am Vormittag des 29. Juni den kleinen Hegmann in die Buschhoff'sche Wohnung gezogen haben. Ich lud sofort den Mölders vor und dieser, der keineswegs betrunken war, zeigte mir in drastischer Weise, wie Frau Buschhoff und Tochter den Knaben in das Buschhoff'sche Haus gezogen haben. Der Polizei-Secretär, den ich nach dem Leumund des Mölders fragte, sagte mir: der Mann sei etwas zweifelhaft; aber wenn er als Zeuge vereidigt lverde, sei er wohl glaubhaft. Auf weiteres Befragen bemerk der Zeuge, daß er nur einige Tropfen Blut am Thatorte gefunden, so daß er die Ueberzeugung erlangt habe: der Mord sei nicht am Fundorte ausgeführt worden. Es meldet sich alsdann nochmals der Zeuge Junkermann und bemerkt: Er erinnere sich nun, daß, als er sein Gutachten im „Tantener Boten" gelesen, er in die Redactio» gegangen sei und dem Redaeteur gesagt habe, das Gutachten sei nicht ganz richtig. Herr Kaplan Breffer habe ihn in Folge dessen aufgefordert, das Gutachten zu ändern. Es wird alsdann Kreisphysieus Dr. Bauer (Mörs) als Sachverständiger und Zeuge vernommen. Bertheidiger Rechts-Anwalt Fleischhauer: Ich. stelle zunächst an den Herrn Stadtphysicus die Frage: Ob er nach seinem letzten Gutachten mit dem Criminalcommissar Wolff aus Berlin in Verbindung getreten ist?^ Kreisphysicus Dr. Bauer: Herr Criminalcommissar Wolff aus Berlin kam zu mir nach Mörs und theilte mir mit, daß er mir einige Mittheilungen über den Xantener Knabenmord machen wolle. Ich lehnte zunächst eine Unterredung mit dem Criminalcommiffar ab. Schließlich ließ ich aber den Criminalcommiffar vor. Dieser erzählte mir nun: Er habe die Ueberzeugung, daß Buschhoff den kleinen Hegmann -aus Rache ermordet, weil der ermordete Knabe ihm seine Grabsteine beschädigt habe. Auch sei er der Ueberzeugung, daß der Mord in der Wohnung des Buschhoff ausgeführt und der Leichnam alsdann in die Scheune geschafft worden sei. Ich machte sofort ein großes Fragezeichen und muß bemerken, daß ich zunächst der Meinung war, daß ein Lustmord geschehen sei. Ich nahm eine dahingehende Untersuchung vor, fand sie aber in keiner Weise bestätigt. Ich habe eine beträchtliche Masse von Blut am Thatorte gefunden, und zwar soviel, als der Ermordete nach Lage der Verwundung nur verlieren konnte. Die Sachen des Ermordeten waren über und über beblutet. Ich habe die Ueberzeugung, daß die That am Fundort ausgeführt worden sei. Es müssen zwei ttefe Flachschnitte mit großer Gewalt gemacht worden sein, so daß der Hals sofort vollständig bis an den Rückenwirbel abgeschnitten wurde. Der Tod, der in Folge Verblutung erfolgt sei, müsse etwa zwei Minuten nach geschehener That erfolgt sein. Die Verhandlung wird gegen 8VV Uhr Abends vertagt. Zweiter Verhandlungskag. Cleve, 5. Juli 1892. Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnet der Präsident, Lande'- gerichtsdirector Kluth wiederum die Sitzung. Es nimmt zunächst das Wort Erster Staatsanwalt Baumgard: Meine Herren Geschworenen! Es ist möglich, daß Sie die gestrigen Gutachten

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