Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. 30 Orstrrrrbtzisrhr Wochrnsttzrift. Sette 527 Zeuge: Jawohl am Kopf und anr Gesicht. Staatsanwalt: In Ihrer Scheune befindet sich eine Schneidmaschine, die zum Zerkleinern von Früchten und Stroh dient. Zeuge: Jawohl. Präs.: Wie weit stand die Maschine von dem Leichnam entfernt? Zeuge: Etwa 2—3 Schritte. Staatsanwalt: War die Maschine scharf? Zeuge: Nein, scharf war das Messer der Maschine nicht. Staatsanwalt: Es war aber doch jedenfalls scharf genug, um Früchte und Stroh zu zerschneiden? Zeuge: Jawohl. Staatsanwalt: Es ist das nämlich ein Jrrthum und eigenthümlicherweise ist dieses Moment in das Untersuchungs-Protokoll nicht ausgenommen worden. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: War der Boden, auf dem der Leichnam lag, beblutet? Zeuge: Das weiß ich-nicht. Der folgende Zeuge ist der Handelsmann Heinrich Junkermann, 56 Jahre alt, kath., aus Xanten. Als Stand gab er an Kaufmann, Metzger, Fettviehhändler und auch Domänenpächter zu sein: Ich muß vorausschicken, daß ich mit Buschhoff sehr befreundet war. Wir dutzten uns und nannten uns beim Vornamen. Am 29. Juni gegen 8 Uhr Abends hörte ich, daß in der Küpper'schen Scheune der kleine Johann Hegmann aufgefnnden wurde. Ich ging mit meiner Tochter um 9 Uhr Abends bei Buschhoff vorüber, Buschhoff und Frau standen vor der Thür. Ich trat an die Leute heran und sagte: Buschhoff, der Mord ist doch in Deiner nächsten Nähe passirt, Du mußt doch etwas davon wissen? Frau Buschhoff sagte zu ihrem Manne: „Wolf, weißt Du denn gar nichts von der Sache?" Buschhoff selbst aber antwortete gar nicht, sondern drehte mir den Rücken und ging in's Haus hinein. Bon diesem Augenblick fiel mir etwas auf. Präs.: Was fiel ihnen auf? Zeuge: Daß Buschhoff der Mörder sei. Ich habe später den Thatort untersucht und dort weder Blut noch Spritzflecken gefunden. Ich hatte bis dahin an rituelle Morde nicht geglaubt, ich wurde jedoch anderer Meinung, als ich das Fehlen des Blutes und die Art der Ermordung des Knaben feststellte. Präs.: Wann haben Sie den Thatort besichtigt? Zeuge: Am Mittwoch nach dem Morde. Präs.: Der Mord wurde am Montag begangen? Zeuge: Jawohl. Staatsanw.: Haben Sie den Leichnam gesehen: Zeuge: Nein, ich habe mir aber das Aussehen des Leichnams genau beschreiben lassen und habe als ehemaliger Metzgermeister meine Ansicht dahin geäußert. Ein Jude Namens Benjamin Sander sagte mir einige Tage darauf: Sie haben Angaben gegen Buschhoff über den Mord gemacht, Ihnen wird von Niemandem mehr etwas abgekauft werden. Als ich einige Zeit darauf nach Crefeld und Neuß kam, wurde mir gedroht, daß es mir ebenso ergehen werde, wie dem kleinen Hegmann. Präs.: Wer drohte Ihnen? Zeuge: Es waren Juden, die ich nicht kannte. Am Bahnhof zu Cleve war einmal ein ganzes Complott gegen mich entstanden. Als ich zum Fenster hinaussah, zeigten sie auf mich, drohten und. sagten: „Wenn der zweimal nach Crefeld kommt, ist er so fertig wie Hegmanns Kind." (Die Aussage wird zu Protokoll genommen.) Staatsanwalt: Wann kamen Sie zu der Ansicht, daß ein ritueller Mord vorliegt? Zeuge: Nachdem ich am Mittwoch den Thatort besichtigt und mir die Art der Ermordung beschrieben wurde. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist nicht der Steinmetz Wesendrup Ihr Schwager? Zeuge: Nein! Wesendrup hat eine Halbschwester von mir zur Frau. Vertheidiger Stapper: Der Zeuge hat soeben gesagt, er sei am Mittwoch zum ersten Male zu der Ueberzeugung gelangt, daß ein ritueller Mord vorliegt. Ich stelle nun an den Zeugen die Frage: Ob er nicht schon Morgens am Tage nach dem Morde V,? Uhr zu dem Herrn Bürgermeister gegangen sei und diesem gesagt habe, er kenne den Mörder, er wisse von seinem Sohne, der Arzt sei, daß die Juden nach dem Talmud Christenblut zu rituellen Zwecken nöthig haben? Zeuge: Davon weiß ich "nichts. Vertheidiger: Ist es wahr, daß Sie am 29. Juni Abends zwischen 10 bis IO1/, Uhr bei Buschhoff vorübergegangen sind und gerufen haben: Schöne Polizei in Xanten; wenn ich Polizei hier wäre, dann würdest Du schon längst festfitzen. Buschhoff hat Ihnen geantwortet: Wenn Sie etwas wiffen, dann ist es Ihre Pflicht, der Behörde Anzeige zu machen. Sie haben hierauf den Buschhoff gefragt: Ist vielleicht ein Meschuggener (Verrückter) in Ihrer Familie? Zeuge: Das ist nicht wahr. Vertheidiger: Sie stellen also all' dies in Abrede? Zeuge: Es ist ja möglich, daß ich etwas Aehnliches gesagt habe. Rechtsanwalt Fleischhauer :Jnder Nummer des „Xantener Boten für Stadt und Land" vom Mittwoch den 3. März d. I. steht ein Artikel, in dem zuerst davon gesprochen wird, daß der Justizminister am 10. Februar im preußischen Abgeordnetenhause den Schnitt am Halse der Leiche nicht als Schächterschnitt bezeichnet habe, und dann erklärt die Redaction des Boten (Redacteur Caplan Breffer), sie sei in der Lage, drei authentische Gutachten zu veröffentlichen, wonach die Meinungen, es sei kein Schächterschnitt, unrichtig seien. In dem ersten Gutachten heißt es: ,.Jch bezeuge hiermit, daß ich mir den Schnitt durch den Hals genau beschreiben ließ, und darnach muß ich als Fachmann mir erlauben, zu sagen, daß jener Schnitt ein Schächtschnitt gewesen sein muß. Heinrich Junkermann, Kaufmann und Metzger." Haben Sie dieses Gutachten unterschrieben? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Haben Sie das Gutachten im „Xantener Boten" zur Zeit gelesen und haben Sie Schritte nach dem Manne gethan, der Ihren Namen in dieser Weise mißbraucht hat? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Haben Sie das Gutachten gelesen? Zeuge: Jawohl. Vertheidiger: Sie haben aber keine Schritte gegen den Mißbrauch Ihres Namens gethan? — Zeuge: Nein. Vertheidiger: Dann beantrage ich, den Redacteur des „Xantener Boten", Herrn Caplan Breffer, als Zeugen zu laden. Haben Sie mit dem Caplan Breffer in der Frage des Gutachtens nicht gesprochen? I.: Nachträglich war Bresser bei mir, als das Gutachten schon in der Zeitung stand. Ich wuftte vorher nichts vom Gutachten und von einem koscher« Schnitt. Vertheidiger Fleischhauer: Ich constatire also: Sie haben dieses Schriftstück weder unterschrieben, noch geschrieben, noch vor der Veröffentlichung zu Gesicht bekommen. I.: Ich habe nur unterschrieben, daß nach meinem Wissen als Gutachter der Schnitt, wenn er so ist, von einer geübten Hand sein muß. (Große Bewegung im ganzen Saale.) Vertheidiger Fleischhauer liest das Gutachten nochmals vor. I.: Ja. das habe ich unterschrieben. (Anhaltende Bewegung. Alles äußert Erstaunen. Der Präsident mahnt zur Ruhe.) Vertheidiger Fl.: Haben Sie das Gutachten geschrieben: I.: Nein. Vertheidiger Fl.: Wer hat das Schriftstück verfaßt? I.: Ich glaube, Caplan Bresser hat es geschrieben. Vertheidiger Fl.: Zch bitte zu constattren, daß Caplan Breffer das Gutachten geschrieben. Diese Aussagen werden in's Protocoll ausgenommen in folgender Form: Nachdem R.-A. Fleischhauer das Schriftstück verlesen, sagt Junkermann, er habe das Schriftstück nicht gekannt und nicht gelesen und erst nach der Veröffentlichung Kenntniß davon genommen. Nach nochmaliger Verlesung und nachdem der Vertheidiger beantragt, den Caplan Breffer als Zeugen zu laden, erklärt I.: „Ich habe das Schriftstück allerdings unterschrieben, aber nicht geschrieben. Ich hatte es eben bei der ersten Verlesung nicht verstanden." R.-A. Gammersbach: „Ich beantrage die Ladung des Caplans Breffer, um ihn zu vernehmen, wie dieses Gutachten entstanden ist. Die Bertbeidigung legt Gewicht darauf zu erfahren, in welcher Weise und warum dieses Gutachten entstanden ist, erstens, um festzustellen, ob doch noch der Zeuge I. der Berfaffer ist, und zweitens, wenn I. nicht der Berfaffer ist, ob nicht die Abfassung des Gutachtens im Aufträge des I. erfolgte. Das letztere behaupten wir. Der Gerichtshof verkiindete nach kurzer Berathung, daß Caplan Bresser aus Xanten geladen wird. Der Staatsanwalt Baumgard legte dem Zeugen Junkermann sodann ein anonymes, an die Staatsanwaltschaft gerichtetes Schreiben vor, das den Buschhoff in gehässiger Weise als den Mörder denuncirt. I. behauptet, den anonymen Brief nicht geschrieben zu haben und auch den Berfaffer nicht zu kennen. R.-A. Stapper bittet eine« weitern Brief aus den Acten hervorzulegen, der in ähnlichen Ausdrücken abgefaßt und mit Heinrich Junkermann unterzeichnet ist. 1*