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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 526 Drstrrrrtchische WochruschrW. Nr. 89 Präs.: Lebtm Sie mit dem Schreinermeister Hegmann im Unfrieden? Angekl.: Durchaus nicht. Präs.: Sie handeln auch mit jüdischen Grabsteinen? Augekl.: Jawohl. Präs.: Es sollen Ihnen nun Grabsteine beschädigt worden sein? Angekl.: Jawohl, der Schaden war aber ganz unbedeutend. Präs.: Wie hoch mag sich der Schaden belaufen haben? Angekl.: Noch nicht so viel wie eine Stecknadel werth. Präs. Sie sollen den kleinen Hegmann im Verdacht gehabt haben, die Grabdenkmäler beschädigt und ihm mit den Worten gedroht haben: „Na warte, Du kommst in den Thurm!" Angekl.: Das ist nicht war, im Uebrigen wahr nur ein Grabstein in ganz unscheinbarer Weise beschädigt worden. Präs.: Die Beschädigung soll Ihr Sohn Sigmund gemacht haben? Angekl.: Das ist mir nicht bekannt, ich hatte den bei mir beschäftigten Steinmetz Wesendrup im Verdacht. Präs.: Wesendrup soll häufig betrunken gewesen sein? Angekl.: Jawohl. Wesendrup hatte am Freitage vor dem Morde das letzte Mal bei mir gearbeitet. Er war an diesem Tage wieder total betrunken und sagte: „Morgen haben die Inden wieder Schabbes, ich werde aber dafür sorgen, daß die Juden keinen Schabbes haben". Da er mit derarttgen Redensarten auch tviederholt meine Kinder belästigte, so verbot ich dem Wesendrup das fernere Betreten meines Hauses. Präs.. Erzählen Sie einmal, was Sie am Tage des Mordes, am Montag den 29. Juni gethan haben. Angekl.: Ich bin des Morgens gegen 5% Uhr aufgestanden, habe mich angekleidet und bin in die Synagoge gegangen. Gegen 7 Uhr bin aus der Synagoge nach Hause gekommen und gegen 9 Uhr in die Klug'sche Gastwirthschast gegangen. Dort habe ich einen Mann Namens Frank getroffen und bin mit diesem in meine Wohnung gegangen, um eine geschäftliche Angelegenheit zu besprechen. Ich ging etwa gegen 12'/« Uhr mit Frank weg, begegnete dann meinen Nachbar, dem Klempner Ullenbom. Gegen 12V° Uhr kam ich nach Hause und habe zunächst gebetet und eine Taffe Kaffee getrunken. Ich hatte an diesem Tage, dem Todestage meiner Mutter, bis 12V» Uhr gefastet. Gegen I V« Uhr habe ich mll ineiner Familie zu Mittag gespeist und alsdann einen kleinen Mittagsschlaf gehalten. Gegen 3 Uhr Nachmittags hat mich meine Tochter mit den Worten geweckt: „Vater steh' auf, die Leute versammeln sich schon an der Pumpe". Am Peter-Paulstage versanimeln sich gewöhnlich die Bürger in Xanten, scheu sich um die Pumpert herum, trinken Bier und besprechen verschiedene Angelegenheiten. Man nennt das „Pumpen-Kirmcs." Ich stand auf, ging zur Pumpen-Kirmes und kehrte gegen 5 Uhr Nachmittags in meine Wohnung zurück. Mehrere Bekannte baten mich, zu Schaut mit kegeln zu kommen. Nach einigem Widerstreben leistete ich dieser Aufforderung Folge. Ettva gegen 6V* Uhr brachte ein Mann die Nachricht in die Schaut'sche Wirthschast: in der Küppers'schen Scheune sei der kleine Johann Hegmaun ermordet aufgesunden worden. Ich begab mich sofort nach Hause und ging mit meiner Frau und meinem Sohrre Sigmund zu den Eltern des kleinen Hegmamr. Diese wohnten in meiner nächsten Nachbarschaft und, tvenn Jemand selbst Kinder verlorer^hat, dann kann er den Schmerz der Eltern ermessen, wenn ihnen ein Kind in dieser Weise ermordet wird. Wir trösteten die unglücklichen Eltern. Der Frau Hegmaun, die sich in hochschwangerem Zustande befand und vor Schmerz förmlich ohnmächtig wurde, ließ ich schleunigst ein Brausepulver holen. Gegen 7V» Uhr Abends begab ich mich in die Synagoge zum Abendgebet und kehrte aus derselben gegen 8'/- Uhr Abends in meine Wohnung zurück. Erster Staatsanwalt Baumgar-: Er könne den Geschworenen schon jetzt bemerken, dast die in grasten Züge« von Buschhoff gemachte Erzählung über seinen Skrfenthalt am Tage des Mordes von den Zeugen bestätigt worden ist. Präs.: Ich will den Herrn Geschworenen bemerken, daß die Anklage als muthmaßliches Motiv des Mordes nur den Umstand angiebt: der Angeklagte habe die That begangen, weil der Leine Hegmann ihm seine Grabsteine beschädigt habe. Im Uebrigen haben die medizinischen Sachverständigen festgestellt, daß der Mord angesichts der Leichenstarre, mindestens 6 Stunden vor Auffindung der Leiche stattqefuNden haben müßte. ES werden alsdann den Geschworenen die Zeichnungen von dem Thatorte, von der Lage der Buschhoff'schen Wohnung u. s. w. vorgelegt und das Protokoll des Lokalbefundes verlesen. Auf den Antrag des Bertheidigers, Rechtsanwalt Fleischhauer werden den Geschworenen auch Photographien von dem Thatorte u. s. w. vorgelegt und von dem Vertheidiger erörtert. An dem Buschhoff'schen Hause, so bemerkt der Vertheidiger, seien die unteren Fenster nicht mehr vorhanden. Die Polizei zu Xanten habe es für nöthig gehalten, die Fenster mit Bretter zu versehen, da die Wohnung des Buschhoff's demolirt worden sei. Es wird alsdann zur Zeugenvernehmung geschritten. Die erste Zeugin ist die Dienstmagd Dora Moll. Diese bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß sie vergangenes Jahr bei Klippers in Xanten als Magd gedient und das Vieh zu besorgen hatte. Am Peter-Paulstage Nachmittags gegen 6l/2 Uhr habe sie die Kühe füttern, und melken wollen. Nach beendigtem Melken habe sie mit dem Füttern beginnen wollen; sie habe nun einen Leichnam in der Scheune liegen sehen, in dem sie bei näherer Besichtigung den kleinen Johann Hegmann erkannte. Der Leichnam habe mit den Füßen nach der Scheunenthür, mit dem Köpfchen nach der Wannmühle zu gelegen. Sie habe zunächst den Sohn ihres Dienstherrn herbeigerufen. Sehr bald sei auch ihr Dienstherr gekommen. Präs.: Hat der Leichnam geblutet? Zeugin: Das weiß ich nicht. Präs.: Sie kannten den kleinen Hegmann? Zeugin: Jawohl. Präs.: Sie sind schon einmal Vormittags.in dieser Scheune gewesen, um die Kühe zn füttern und zu melken? Zeugin: Jawohl. Präs.: Wann war das? Zeugin. Zwischen 11 bis 12 Uhr. Präs.: Sie sagten, als Sie fortgingen, habe es gerade geläutet? Zeugin: Jawohl Präs.: Wann findet das Läuten statt? Zeugin: Wenige Minuten vor 12 Uhr. Präs.: Um diese Zeit haben Sie den Leichnam noch nicht gesehen? Zeugin; Nein. Präs.: Hätten Sie ihn sehen müssen, wenn er damals dort gelegen hätte? Zeugin: Jawohl. Erster Staatsanwalt Baumgard: Sie haben früher nicht mit der Bestimmtheit bekundet, daß Sie den Leichnam hätten sehen müssen, wenn er schon am Vormittag dort gelegen hätte? ' ' Zeugin: Ich hätte den Leichnam wohl schon am Vormittag gesehen, wenn er zu dieser Zeit dort gelegen hätte. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: In der Scheune befindet sich eine Schaukel, aus der sich die Kinder ans der Nachbarschaft oft schaukelten! Zeugin : Jawohl. Vertheidiger: Hat sich der kleine Hegmann bisweilen geschaukelt? Zeugin; Jawohl, aber nicht oft. Auf weiteres Befragen des Bertheidigers gibt die Zeugin zu, daß die Scheune von drei Seiten von Jedermann zu betreten war. Es tritt alsdrnn bis 4 Uhr Nachmittags eine Pause ein. — Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird mit der Zeugenvernehmung fortgefahren. Es erscheint zunächst der Zeuge Wilhelm Küppers, Sohn des Math. Küppers in Xanten. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten: Äm 29. Juni Nachmittags gegen 61/» Uhr wurde ich von unserer Dienstmagd Dora Moll in die Fruchtscheune gerufen, habe dort den kleinen Johann Hegmann liegen sehen und war zunächst der Meinung gewesen, der Kleine schlafe. Bei näherem Zusehen merkte ich aber, daß er todt war. Ich habe den anscheinend Schlafenden berührt und bemerkt, daß er kalt war. Präs: War der Leichnam stark beblutet? Zeuge: Nein. Präs.: Haben Sie Verletzungen an dem Kinde bemerkt? Zeuge: Nein. Staatsanwalt Baumgard: Haben Sie sich den Leichnam genau angesehen? Zeuge: Nein. Staatsanwalt: Haben Sie gar kein Blut bemerkt?

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