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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-22 · 30 (22.7.1892) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sckr SIS OrstrrrrichVchr Wochrnschrist. Nr M „jüdischen Ritualmordes" puftsschten, die verdiente Brandmarkung ertheilt. Nur an Einen vergaßen Sie, an „Ihren Freund" Rohling, der zufolge eines Feuilletons der „Presse" vom 16. l. M. wieder mit seinem „sachverständigen"^?) Gutachten an den j Gerichtshof in Cleve heranzutreten fand. Kein Gericht, keine Behörde, überhaupt kein nach Recht und Wahrheit forschender Mensch fragt bei jenem Herren an, dessen Name anläßlich des Prozesses, welchen Sie gegen ihn führten, zu trauriger Berühmtheit gelangt ist. Allein dies ficht ihn nicht an. Unaufgefordert drängt er fich heran. Ich möchte aber ihm eine Frage vorlegen. Wie würde er denjenigen bezeichnen, der das alte von den Römern erfundene Märchen des Ritualmordes gegen die Christen heute noch aufrechthalten oder den Chinesen gleich eine derartige Anschuldigung Christen oder dem Christenthume imputiren und fich diesbezüglich vor einem chinesischen Mandarin als Kronzeuge melden würde. Der Herr Domherr Rohling würde mit vollem Rechte — ich stimme hierin mit ihm vollkommen überein — den Mann als einen'Dummkopf oder einen Schurken, der ins Narrenhaus oder ins Zuchthaus gehört, bezeichnen, — Nun wohl? Mrt dem gleichen Rechte und in gleicher Weise bezeichnen und eben dahin verweisen wir Juden den Mann, der uns oder unserer Religion den Ritualmord andichtet, andichtet trotz des entgegenstehenden Zeugnisses hervorragender, gelehrter Forscher, Kirchenfürsten und Päpste, andichtet, obgleich unsere sämmtlichen religiösen Schriften nichts derartiges enthalten und die Jahrtausende alte Geschichte unseres Stammes unter den Millionen und Millionen unserer Religionsgenossen auch nicht Einen derartigen Fall anzuführen und nachzuweisen vermochte. Semmering, am 17. Juli 1892. Dr. Alfred Stern. Das „Vaterland" Wer den Lantener- Procetz. In der Sorntagsnummer vom 17. Juli widmete das „Vaterland" dem Ausgang des Lanlener-Processes an leitender Stelle eine eingehende Betrachtung, aus welcher wir nachstehende Stelle herausheben: „Wohl aber behaupten wir: es lassen sich aus fast allen christlichen Jahrhunderten Fälle Nachweisen, daß Christen von Juden aus keinem anderen Grunde als Religionshaß ermordet wurden und daß hiebei die Verwendung von Blut zu abergläubischen Zwecken, namentlich zu abergläubischen Opfern eine Hauptrolle spielte. Wir sind zu dieser Behauptung umsomehr berechtigt, als die Kirchengeschichte unbezweifelbare Facta dieser Art aufweist, deren Opfer als Heilige verehrt werden, und die ein so nüchterner und besonnener Mann wie Papst Benedict XV. in seinem großen Werke cts deatiüoaüone servoruw Dei rc. als erwiesen ann'mmt. Dem gegenüber wäre es von uns fast Vermessenheit, diese (hagiologischen) Facta zu leugnen." Die eitirte Bulle ist uns nicht zur Hand, und wir sind darum nicht in der Lage, die Mittheilungen des „Vaterland" zu controlliren. Wir wissen blos, daß es berühmte Päpste gegeben hat, welche diese und ähnliche Anklagen gegen die Juden entschieden und energisch als Verleumdung zurückgewiesen haben z. B. Jnnocenz IV., Gregor X., Martin V., Paul HL, Benedict XIV., am Nachdrücklichsten Clemens XIV., Ganganelli. Dieser letztere erleuchtete Papst schrieb in einem Gutachten, „daß die Juden vom heiligen Stuhle niemals dieses Verbrechens geziehen, wohl aber von Gregor IX., Jnnocenz IV. und Anderen gerechtfertigt wurden, was nicht geschehen wäre, wenn sie wirklich der ihnen unterstellten abscheulichen Missechat sich schuldig gemacht hätten." Schon dieses Zeugniß des Cardinals, nachmaligen Papste, ist bedeutsam genug; aber nicht dieses allein. GarMnelli zählt die angeblichen Blutmorde auf, prüft die Berichte und gelangt zu dem Urtheil (S. 26): „Man erkennt nun aus Men den Juden von den Schriftstellern aus Haß gegen unseren heiligen Glauben zugeschrirbenen KiWermorden, daß nur zwei allein als wahr bezeichnet werden können, weil man nur diese zwei mit authentischen Beweisen, die nach so vielem Fteiße und nach der Mühe einer langen Zeit sich bewährt habe», belegen kann. Sobald ich daher dazu schreiten werde, die Jeformationen von Polen im Besonderen zu betrachten, werde ich in klarem Lichte zeigen, wie viele ungenügende, zweifelhafte und ungewisse Beweise für die angebliche Beschuldigung herbeigebracht werden, wie ich ebenso zweifle, ob man nicht vernunftgemäß wird muchmaßen können, daß -aS Ganze nur eine Verleumdung der Christen gegen die Juden fei (anzi pubito che ei potra ragionevolmento sospettare, che II tntto sia un impostnra di Christiani contra gli Ebrei). Ich glaube jedoch nicht daß man, selbst wenn die zwei Thatsachen von Breffanone und von Trento als wahr zugegeben werden, mit Grund daraus herleiten kann, daß diese nicht eine weniger theoretische als praktische Maxime der jüdischen Nation seien." In Bezug auf den Knaben Simon von Trient citirt er: den am 22. April 1475 ergangenen Erlaß des Dogen von Venedig Petro Moncenigo, welcher erklärte: «„Wir glauben gewiß, daß das Gerede von dem getödteten Knaben erlogen und ein Kunstgriff sei", und feiert dies als „ein Zeichen erleuchteter Gesinnung". Um so unzweideutiger ist demnach sein eigenes Urtheil, wenn er (S. 24) sagt: „Man muß sich jedoch merken, daß Sixtus IV., ein leuchtender Planet meiner Religion, unter dessen Pontificat (1475) dieses traurige Ereigniß von Trient vorkam, ein apostolisches Breve erließ, in dem der Cultus verboten wurde, welchen dem erwähnten heiligen Simon seine Mitbürger zollten. Diese Angelegenheit ging so weit daß dieser Cultus im Laufe fast eines Jahrhunderts verboten blieb, bis der große Pontifer Sixtus V. i. I. 1588 . . die Messe zu Ehren des heiligen Simon zuließ." In Bezug auf Andreas von Rinn schärft Ganganelli ein „Ich bemerke jedoch, daß die Diöcese von Breffanone vom Jahre 1462 bis zum 15. Deeember 1753 hat warten müssen, um vom heil. Stuhl die Ermächtigung des OfficiumS und der Messe zu erlangen, und erst am 14. Januar 1754 ein vollständiger Ablaß jedem bewilligt wurde, der am 12. Juli die Kirche zu Rimente, in welcher die Reliquien des erwähnten heil. Andreas ruhen, besucht. Somit hat die Diöcese von Breffanone fast 300 Jahre warten müssen, bevor die Verehrung des Knaben Andreas von der heiligen römischen Kirche erlaubt wurde." Man lese nur, wie der Kirchenfürst über die Ensstehung derartiger Anklagen urtheilt! Er schreibt (S. 37): „Was würde aber der Fiscus von Luccoria sagen wenn bewiesen würde, daß ein gleich entsetzliches Verbrechen mehrere Male (Gott verhüte, daß nicht immer) von Christen bedangen worden ist, sogar vom eigenen Vater, und darauf den unglücklichen Juden zugeschoben wurde? Ich schäme mich den Verdacht auszusprechen, aber viel mehr bringt es mich außer Fassung, hiefür den authentischen Beweis, bezeichnet Let. D., darzubieten. Dort lese man, wie ein christlicher Vater eine seiner zarten Töchter an verschiedenen Körperlheilen versttimmelte, nach ihrer tödtlichen Verwundung zwischen Tücher einwickelte und in einer Krippe im Stalle eines Wirthshauses, das nach der Sitte in Polen von Juden gehalten wird, zurückließ. Dort lese man, daß dasselbe Kind, welches durch göttlichen Willen länger lebte, mit eigenem Munde bekannte, daß es vom eigenen Vater mit vielen Wunden und Verstümmelungen zugerichtet wurde. Und doch hatte sich schon der Verdacht gegen die Juden gebildet, wollte man schon gegen die Juden Vorgehen!" Darauf hat, wie Clemens XIV., auch sein Vorgänger Clemens Xlll. nach Prüfimg aller angeblichen Beweise die Blutbeschuldigung verworfen; beide, und mit ihnen das Cardinal- Collegium von 1760, schließen sich damit dem Nrtheile ihrer genannten Vorgänger, Gregor IX., Jnnocenz IV., Gregor X., Martin V., und Paul UI., an. Aber wir geben zu, daß es auch Päpste gegeben hat, die in dieser Beziehung anders gedacht haben, es wäre auch seltsam, wenn es anders wäre, wenn sämmtliche Päpste jen? Stufe der Erleuchtung erklommen hätten, auf deren Höhen alle Vorurtheile wie Nebel zerfließen. Nein, und es ist nicht zu verwundern, daß nicht alle Päpste die Erkorenen ihres Geschlechtes und ihrer' Zeit waren. Solche Männer zeitigt nur wenige jedes Jahrhundert! Wir gestehen dem „Vaterland" zu, daß es zahlreiche Päpste gegeben hat, welche den Vörurtheilen der Zeit ihren Tribut gezollt haben, geradeso wie andere Sterbliche. Welche dieser- Päpste bewunderungswürdiger sind und der Kirche zu größeren! Rlchme gereichen, jme, welche erhaben über die Thorheit und Leidmschaftlichkeit der Menschen ihrer Zeit vorangeeilt sind, den Aberglauben der Menge als solchen mit klaren Blicken erkannten und seinen verhängnißvollen Wirkungen mit der Macht ihrer Autorität und mit der Schärfe ihres erhabenen Geistes enL gegengetreten sind, oder jene Päpste, welche blos Kinder ihrer Zeit waren und an allen Vörurtheilen dieser Zeit ihren Antheil hatten? Diese Frage mag das „Vaterland" sich selber beantworten.

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