Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 496 DrArrrrichischr erft hervorgerufen hatten, so war damit ihre handelsgeschichtliche Mission noch keineswegs beendet ..." Aus den Städten verdrängt, geht der Jude auf's Land hinaus und bildet wiederum für die von dem Handel noch unberührten Gegenden das System der Kapillarkanäle, welches den in den Hauptadern pulsirenden Strom des Güterlebens in die entlegensten Theile des Organismus fuhrt. Als Hamster des ökonomischen Getriebes sammelt er die nebenbei in den Staub getretenen Fruchtkörner der allgemeinen Ernte auf, um mit dem so gewonnenen Kapitale, ein Vorläufer der nachfolgenden größeren Geschäftsverbindungen, den Hirten und den Bauern in das über dem ganzen Erdball verbrettete Netz des Austausches von Rohprodukt und Fabrikat hineinzuziehen." Die Narzett hat den Juden wieder die Städte erschlossen. Aber der Antisemitismus scheint den Handel ihren Händen ganz entwinden zu wollen. Und wieder sehen wir dieselbe providentielle Operation, wie vor zweitausend Jahren, als fie von Ackerbautreibenden zu Handelsleuten wurden, im Rückwandeln vor sich gehen: während der handeltreibende Mutterstamm noch in Europa besteht, geht schon ein großer Theil der Juden in anderen Welttheilen, im Osten und Westen, neuerdings zu einem agrttolen Leben über, und sie werden auch hierin Großes leisten nnd die Augen der Welt auf sich lenken, um ihre eigentliche Mrffion, die religiöse, zu erfüllen. Des Ferneren sei hier auf eine Anzahl wichtiger Ausführungen in den bis jetzt vorliegenden Bänden der „Deutschen Wirchfchastslehre im Mittelalter" Karl Lamprechts hingewiesen, die geeignet scheinen, die spärlichen Nachrichten, welche wir bisher über die materielle Lage der Juden im Mittelalter haben, um einen kleinen Beitrag zu vermehren. Die Ausführungen Lamprechts sprechen für sich selber und machen jeden Commentar überflüssig; nur das Eine sei noch hinzugefügt, daß Lamprecht, bei aller Objektivität und streng wissenschaftlichen Unparteilichkeit in seinen Schlußfolgerungen, doch sicherlich von einer Voreingenommenheit zu Gunsten der Juden völlig ftei ist, um so Höheres Gewicht dürfen daher seine folgenden Ausführungen beanspruchen: „Die Juden finden wir im Mosellande schon bis zur Milte etwa des dreizehnten Jahrhunderts in allen Orten ansäßig, welche entweder alte Fisci sind oder später in Reichsbesitz gekommen waren. Seit Ende des 13. Jahrh. bezw. seit Beginn des 14. Jahrh. sitzen sie denn auch in allen größeren sonstigen Städten des Mosellandcs überhaupt; kaum eine derselben ist von ihnen übergangen, und wo sie selbst nicht einheimisch sind, da sind es wenigstens ' ihre Doppelgänger, die Lombarden und KauwerziNer. Dabei bilden die Juden jeder Stadt, in welcher sie einigermaßen zahlreich sind, eine Gemeinde. Dies nicht blos im kirchlichen und politischen Sinne; auch für ihre Geschäfte erscheinen sie in vielen Beziehungen, wo die Gemeinde nicht groß war. in gemeinsamem Handeln, und wo die Gemeinde umfangreicher ist, da treten wenigstens häufig eine Anzahl von Juden zu einer kaufmännischen Gesellschaft zusammen. Durch dies Moment, wie durch die enge Geschlechtsgemeinschast unter ihnen bei begrenzter, nationaler Basis erklärt sich die Thalsache, daß sich die jüdischen Geschäfte schon im 14. Jahrh. in relativ sehr wenigen Händen, welche aber mit weitreichenden Verbindungen arbeiten, vereint finden. Diese Erscheinung ist eine ähnliche, wie sie unser Jahrhundert in der Periode vor der Emanzipation der Juden erlebt hat, wie sie noch heute in den großen jüdischen Bankhäusern forrwirkt. Dabei ist es aus später erhellenden Gründen von'besonderem Interesse, diese Thatsache in einem speciellen Trierer Beispiel zu verfolgen. In Trier lebte in den dreißiger und vierziger Jahren des 14. Jahrh. ein sehr angesehener Jude Jacobus Danielis. Er bat einen Sohn Daniel, dessen Schwiegervater Sanmel Maldin von Straßburg ist, ferner zwei Schwiegersöhne, Salmar Jmtpimjeßon und Michael. Danielis ist ein ungemein begüterter Mann; 1336—1341 steht er an der Spitze der erzstiftifchen Finanz- Verwaltung, für welche schon früher sein angeheirateter Verwandter Samuel Maldir thätig gewesen war; in dieser erzstiftifchen Stellung folgt ihm vom Jahre 1341 sein Schwiegersohn Michael. Um nur eines seiner selbstständigen Geschäfte zu nennen, so leiht er im Jahre 1345 an den Speierer Scholasten Otto von Schonenberg 60V fl. anrei parvi de florenzia (etwa 35.200 Mk. jetzigen Geldes) rückzahlbar in 4 Jahren. Bei weitem die meisten Geschäfte macht Jacob Daniels nun aber nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit einigen anderen Juden. So schuldet ihm, sowie Isaak dem Kleinen und Aaron von Millich, Juden zu Trier, der Erzstift Mainz im Jahre 1336 166 Mk. 5 s. großer Turnose wiederzuzcchlen in gleichem Gelde oder in „kleinen gl. von Florenze, je einer kleinen gl. von dem schilling großer Turnose gerechnet", angewiesen auf die Zölle zu Oberlahnstein und Ehrenfels. Diese Schuldsumme beläuft sich nach jetzigem Gelde auf etwa 190.000 Mark, und mit den genannten Trierer Juden bzw. deren Familien steht nun Jacob Daniels auch sonst in Verbindung. Samuel wilne Leine» Jsaackes Zon erscheint mit einem anderen Juden Abraham von Kesten im Jahre 1345 als in freundschaftlicher Beziehung zu Jakobs Sohn Daniel, und mit Aaron vor Wittlich kauft der alte Jacob im WochrnsthrM_ Rr. 29 Jahre 1336 die Burg Schwierzheim und im Jahre 1537 auf Rückkauf ausgedehnte Besitzungen des Grafen von Zweibrücken. Dabei beschränken sich die Geschäftsverbindungen Jakob Daniels keineswegs auf den Trierer Platz; während die kleineren jüdischen Firmen im Trierschen Wechsel auf ihn ziehen, arbeitet er selbst mit großen jüdischen Bankiers in Straßburg, Metz und Köln und den hinter ihnen stehenden Konsortien. So besorgt er bei den Metzer Juden für den Trierer Erzstift eine Anleihe von 8000 fl., etwa 350.000 Mark, so zahlt er in Köln durch das Haus Aaron und Baruch aus und negoziirt in Straßburg ebenfalls für das Trierer Erzstift eine Anleihe bei einem jüdischen Konsortium^ unter Führung des Vivelin Rode, mit welchem er auch sonst Geschäfte macht. Matürlich ist ein Bankhaus, wie Jakob Daniels, nicht ohne bestimmte Voraussetzung denkbar: seine Existenz in der ersten Hälfte des 14. Jh. beweist völlig sicher für eine schon längere Thätiakeit der Juden in Geldgeschäften. Jndeß waren die Juden keineswegs von jeher im Mittelalter Banquiers oder gar Wucherer gewesen. In den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit erscheinen sie vielmehr als Handelsleute, speziell lag der Handel mit Unfreien in ihrer Hand. Aber auch den Weinh-nidel scheinen sie hier und da besessen, bisweilen sogar als Wirthe fungirt zu haben. Daneben endlich waren sie die berufenen Aerzte dieser Zeit. Von diesen Positionen ging ihnen nun im Beginne des 13. Jh. zunächst diejenige als Arzt verloren; ein Spruch des Trierer Provinzialkonzils vom I. 1227 machte ihnen — aus welchen Gründen, untersuchen wir hier nicht — die Ausübung dieses Berufes so gut wie unmöglich" (Bd. 2. S. 1449 ff.). Nach einer uns hier weniger interessirenden Erörterung über die Höhe der Zinsen in der damaligen Zeit, geht L. auf den Conttast ein, in dem das geschilderte Aufblühen der materiellen Lage der Juden zu ihren privat- und staatsrechtlichen Verhältnissen stand. Aus früheren Leibeigenen des Königs werden die Juden landesherrliche Knechte. So heißt es (ib. S. 1455): „Der Jude gehörte mit Leib und Gut dem Landesherrn; dieser konnte ihm de jure alles und jedes nehmen, nicht einmal ein gesichertes Erbfolgerecht war vorhanden. Dieser klaffende Riß zwischen materieller und rechtlicher Lage mußte zu höchst abnormen Erscheinungen führen. Auf der einen Seite lag die Versuchung für den Landesherrn unüberwindlich nahe, die reichen oder reich werdenden Juden vermittelst jährlicher Prekarien oder Pachte legal zu brandschatzen und diese Brandschatzung wohl gar zum integrierenden Bestandtheil seiner Finanzpolitik zu machen. Auf der anderen Seite mußte sich der Jude daran gewöhnen, va-banque zu spielen, für's Leben heranszuschlagen, was herauszuschlageu war. In dieser Empfindung wurzelt wohl nicht zmn geringsten Theile der Wuchersinn der Juden des späteren Mittelalters". Ein Beispiel für die direkte (nicht mittelbare) Ausbeulung des Wuchers zu Gunsten des Landesherrn führt uns L. in dem Rechnungsabschluß der Finanzperiode 1336—1240 aus der Regierung des Erzbischofs Balduir vor, dessen Finanzminister der oben erwähnte Jacobus Danielis war: Eb. s. h. Mark ca. Die Kassenbestände vor Abzug der Nachträge ergeben - 72 920 12 6 — 3 208 500 Davon gehen ab an Nachträgen zu den einzelnen Rechnungen 38179 6 10 ---- 1591 700 do. ungebucht 2l6l 7 — — 95 500 Blieb als Restsorderung des Erzbischofs an Jakob im Jahre 1341 32 569 19 — 1 521 300 Hiervon sind bis ca. 1345 abgegangen als von den Juden gezahlt ' 5 774 10 — 254 080 Es werden ferner abgerechnet als von den Juden zu erwarten ca. 12 000 -= 528000 Bleibt Restsorderung des Erzbischofs an Jakob im Jahre 1345 14 795 9 8 749 220 Hiervon ist zweifelhafte, noch aufzuklärende Schuld 3 288-- 144 670 Mithin bleibt als sichere Forderung des Erzbischofs ' 11507 9 8 — 604 560 Dabei bleibt eine Schuld des Erzbischofs von im Jahre 1341 35 574 10 - 1 564180 Hiervon sind bis ca. 1345 durch Judcn-- steuern abgetragen 5 774 10 — — 254 088 Bleibt 1345 ab Schuld des Erzbischofs 29 800 -= 1 310100' Hiergegen steht ein Guthaben des Erzbischofes an die Juden 12 COO-- 528 000 Mithin bleibt als Schuld des Erzbischofs 17 800 -= 782 100 Diese Abrechnung ist nun auf Grund folgender Annahmen zu erklären: Die Finanzverwaltung des Erzbischofs wird auf der Grundlage des jüdischen Einkommens im Lande geführt. Will der Erzbischof Kredit in Anspruch nehmen, so haben ihm die Juden vorzustreckeu, entweder selbstständig oder durch Aufnahme von Schulden ihrerseits bei anderen Judengemeinden (Straßburg, Metz). Die auf diese Weise flüssig gemachten Kredite bilden einen großen Theil der Belriebssovds