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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-08 · 28 (8.7.1892) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
28 (8.7.1892)
Date
1892-07-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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. Nr. 38 Ritus beobachtet wird. Die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Behörde schritt sofort ein. In kanten waren Leute bereit, den Mord sofort als Ritualmord hinzustellen. Als die öffentliche Meinung den israelitischen Schlächter Buschhoff als den Mörder bezeichnete, forderte dieser selbst auf dem Bürgermeisteramte seine Verhaftung, um seine Unschuld Nachweisen zu können. Die Behörde ging auf das Verlangen nicht ein. Zuerst vermuthete man in einem umherziehenden jüdischen Metzger Matje Degen den Thäter. Degen wurde verhaftet, aber bald wieder auf freien Fuß gesetzt. Gleich nach der That hatte sich der Erste Staatsanwalt von Cleve an den Thatort begeben. Auch Privatpersonen haben mitgewirkt, um dem Thäter auf die Spur zu kommen. Die israelitische Bevölkerrntg von Fanten wandte sich zunächst an den Regierungspräsidenten und dann an das Ministerium mit der Bitte um Beschleunigung der Untersuchung. Es wurde der Criminalcommissär Wolff in Berlin nach Fanten gesandt. Als Wolff einige Wochen in Fanten geweilt, schritt er zur Festnahme des Schlächters Buschhoff, sowie von dessen Frau und Tochter. Jetzt begaben sich auch der Oberstaatsanwalt von Köln und erste Staatsanwalt von Cleve nach Fanten. Am 14. Oktober wurden Buschhoff und Tochter nach Cleve in Untersuchungshaft abgeführt. Diese Festnahme war durchaus nicht unbegründet, wie später Justizminister von Schelling im preußischen Abgeordnetenhause erklärte. Es waren in der That Berdachtsgründe aufgefunden worden, welche auf das Haus des Buschhosf hinwiesen. Der Untersuchungsrichter bestätigte die Haft und der Beweis wurde erhoben. Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen war, wurde die Familie Buschhoff am 23. December aus der Haft entlassen. Bon da beginnt aber ein neuer Abschnitt in dieser Sache. Der Antisemitismus griff jetzt den Fall auf. Für die jüdische Gemeinde in Fanten war schon lange eine schtvere Zeit angebrochen. Es wurden amtliche Aufforderungen erlassen, in denen vor Ausschreitungen gegen Israeliten gewarnt wurde. sXui 4. Februar wurden xn Fanten mehrere Personen wegen Ruhestörung und tvegen Beschimpfung jüdischer Einwohner veruriheilt. In Berlin, Leipzig, Hamburg vnd anderen Städten wurden Volksversammllmgen zur Besprechung des Fantener Knabenmvrdes abgehalten. In Elberfeld sprach der deutschsociale Verein sein Bedauern ans, daß Buschhoff aus der Haft entlassen worden sei; dadurch werde das Rechtsbewußtsein im Volke erschüttert. Diese Versammlung richtete an den Jnstizminister das Ersuchen, die Untersuchnng lvieder ausnehmen zu lassen. Da der Justizminister das Bedürfnis fühlte, sich durch Einsicht der Acten über das Sachverhältnis zu unterrichten, diese Acten aber in Cleve nicht entbehrlich waren, so sandte er einen Rath an den Thatort. Der Justizminister handelte dabei aber nicht unter bem Druck der genannten Versammlungen, da er davon noch keine Kenntnis hatte, als er den Rath nach Fanten schickte. Dreser Ministerialcommissär wurde am 12. Januar entsandt, während die erste Kundgebung in Versammlungen am 15. Januar erfolgte und dies erst am 16. Januar in Berlin bekannt wurde. An die Haftentlassung des Brischhoff hatte sich vielfach eine Beunruhigung im Publicum geknüpft. Es entstand vielfach die Meinung, die Untersuchung sollte nun überhaupt u n 1 e rdrückt tverden. In der That aber war die Untersuchung beendet gewesen. Als die Entscheidung in der Hand der unabhängigen Richter lag, gelangte ein neues Belastungsmoment gegen Buschhoff in die Hand der Staatsanwaltschaft, ein Belastungsmoment, „das weder in den Versammlungen noch in einer der vielen antisemitischen Druckschriften erwähnt ist". Dies äußerte der Justizminister in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 10. Februar. Dieses Belastungsmoment veranlaßte die Staatsanwaltschaft, die Weiterführung der bereits abgeschlossenen Voruntersuchung und die Wiederverhaftung des Buschhosf zu beantragen. Buschhoff, der nach Köln gezogen war, wurde dort am 8. Februar wieder verhaftet. Der Untersuchungsrichter Landesgerichtsrath Brixius, ein naher Verwandter des Rechtsbeistandes des Buschhoff, hatte die Uutersuchnng bisher geführt. Er wurde jetzt durch Landesgerichtsrath Birck ersetzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Buschhoff, dessen Frau und Tochter. Die Beschlußkammer aab dem Anträge gegen Buschhoff statt: Frau und Tochter wurden äußer Verfolgung gesetzt. Ein Airtrag, die Verhandlung vor ein anderes Schwurgericht als jenes in Cleve zu verweisen, wurde vom Oberlandesgericht in Köln abgelehnt. Zu ^wiederholen wären noch zwei Aeußerungen von amtlicher Seite in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 19. März. Der conservative Abgeordnete Freiherr v. Wackerbarth brachte dort den Fall Brischhoff wiederholt zur Besprechung. Minister v. Schelling entgegnete unter Anderem: es sei vollständig gewährleistet, daß der angeklagte Schlächter nach Gesetz und Recht abgeurtheilt werde, und bemerkte entgegen einer vielfach verbreiteten Meinung, daß der Criminalcommissär Wolff von der jüdischen Bevölkerung in Fanten auch nicht einen Pfennig erhalten habe. Die jüdische Gemeinde in Fanten habe dem Minister des Innern Geld zur Ermittlung des Thäters zur Verfügung gestellt, und er habe dieses Geld benutzt, um den Criminalcommissär Wolff nach Fanten zu schicken. Gerade Wolff habe die Verhaftung des verdächtigen Schlächters herbeigeführt. Minister Herrfurth erklärte in dieser Sitzung: der Commissär Wolff sei mehrere Wochen in Faaten gewesen, er habe das MatericL gesammelt und sein Gutachten dahin zusammengefaßt, daß zwar von Seite 481 einem sogenannten Ritualmord nicht die Rede sein könne, daß aber dringende Berdachtsgrunde vorliegen. Buschhoff und seine ganze Familie seien irgendwie an dem Morde betheiligt. So wird jetzt das Verlangen in Erfüllung gehen, das in einer antisemitischen Flugschrift von einem Einwohner Fantens gestellt wurde: „Ist Buschhoff der Mörder, so soll es der Spruch von zwölf Männern aus dem Volke entscheiden. Bor dem Edict der Geschworenen wird jeder Verdacht Halt machen. Die Geschworenen mögen entscheiden zwischen Buschhoff und dem sühneheischenden Schatten des getödteten Knaben!" In der nächsten Nummer werden wir das Protocoll der Verhandlung wörtlich publiciren. Nus der arischen Gesellschaft. Das „Deutsche Volksblatt" har sich zur Aufgabe geniacht, täglich einen Juden als Verbrecher anzunageln. Beging irgendwo ein Jude eine Gesetzesoerletzung, so wird das Geschehniß in großm fettgedruckten Lettern dem verehrten antisemitischen Publikum als feiner Bissen vorgelegt. Ist zufällig kein jüdischer Verbrecher zur Hand, so läßt Herr Vergant einen christlichen zum Judenthum übertreten um den redactionellen Bedürfniß abzuhelsen. Es unterlaufen da auch die blödesten Lügen, Lügen die bereits wiederholt entlarvt worden, indessen das antisemitische Publikum ist nicht anspruchsvoll, es verlangt nicht immer frischgebackene Lügen, es ist häufig mit altgebackenen Lügen auch zufrieden. Nur ist es chm Herzenssache jüdische Verbrecher an den Pranger zu stellen. In Berlin und Leipzig treiben die Antisemiten das gleiche Spiel und es ist begreiflich, daß ein Berliner Schriftsteller zu Zwecken der Abwehr gegen den Antisemitismus einnial den Biedermännern zu zeigen versuchte, was mit der gleichen Methode in entgegengesetzter Richtung geboten werden kann. Er schreibt in „Die Schmach des Jahrhunderts." Greifen wir aufs Gerathewohl hinein in den Stoß von Zeitungen, der sich auf unserem Arbeitstisch währmd der letzten drei Wochen aufgehäuft hat und sehen wir zu. wie es um den Ancheil der Christen am Verbrechen aussieht. Es kommen uns da folgende Mittheilungen zu Gesicht: Vor nicht langer Zeit verschied in Bamberg infolge einer vorgenommenen Operation der katholische S t ad tp far r e r Gr oh vom benachbarten Auerbach. Dieser rechtzeitige, aber unerwartete ^od hat den geistlichen Herrn vor der sichern Bekanntschaft mit dem Zuchthause bewahrt, denn nach seinem Tode fand man in dem Kirchenstiftungsvermögen einen Fehlbetrag von 20.000 M.; die Zinscoupons von den ganz bedeutendsten Pfarxpfründe-Capitalien waren bis zum Jahre 1896 veräußert und auch sonst blieb in den Büchern sehr viel zu wünschen übrig. Der Untersuchungsrichter hat sich schon zum Oefteren mit dieser undelicaten Angelegenheit beschäftigt. Ueber den Nachlaß des Verstorbenen, der ein jährliches Einkommen von 10.000 M. hatte, ist der Concurs eröffnet worden, jedoch haben die Gläubiger nur sehr geringe Hoffnung, einen Bruchtheil ihres Guthabens zu erhalten. (Führter Tageblatt.) Während von einer Begnadigung des wegen politischer Vergehen verurtheilten Redacteurs Boshart bisher nichts bekannt geworden ist. erließ der Herzog dem Pfarrer Rüge aus Tüngeda bedingungsweise, zwei Driüheile seiner dreijährigen Zuchthausstrafe, die dieser sich wegen Verleitung seines Dienstmädchens zum Meineid zugezogen hat. (Gothaer Tageblatt). Spurlos verschwunden ist der Pastor Br angst aus dem Dorfe Spreewitz bei Spremberg. Der Geistliche, ein noch junger Mann, verwaltete etwa seit 3 Jahren vikariatsweise die dortige evangelische Pfarre und sollte Anfangs Mai eine andere Vertretung übernehmen. Seit dem 3. Mai, an welchem Tage er sich aus Sprewitz entfernte, ist er nicht gesehen worden. Verschiedene Kassen, welche von ihm verwaltet, oder sonst ihm zugänglich waren, zeigen Fehlbeträge. Der Staatsanwalt hat einen Steckbrief erlaffen. (Cösliner Zeitung.) Oefkrrrrichische Wochenschrift

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