Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 27 (1.7.1892)
- Date
- 1892-07-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 27 OrsLrrrrichiMe Wochrnschrift Sette 471 Darmstadt, 10. Juni. Bor einigen Tagen gelangte bei dem hiesigen Schöffengericht II eine Beleidigungsklage des Handelsmannes Samuel Neu zu Messel, gegen Adolf Theis, Chef der hiesigen Antisemiten, zur Verhandlung. Theis, der schon öfter wegen Beleidigung bestraft ist, hat auch vor einigen Jahren eine Gefängnißstrafe verbüßt wegen strafbaren Eigennutzes, den er dadurch beging, daß er seiner Fpau die schuldige Alimentation zu entziehen suchte, indem er seine gesammten pfändbaren Habseligkeiten an eine nahe Verwandte veräußerte; vielleicht hat er sich hiedurch die Qualification zur Führerrolle innerhalb des Antisemitismus erworben. Bor Kurzem hielt nun besagter Theis in Messel zur Belehrung dortiger Landwirthe einen Bortrag, bei welchem er die Charaktereigenschaften der Juden, welche zu der Versammlung keinen Zutritt hatten, einer Erörterung unterzog. Er führte u. A. aus, daß bei den Juden besondere Neigung zum Spiel und zur Unsittlichkeit vorhanden, und als Beispiel nannte er den Privatkläger Samuel Neu, von dem Theis erzählte, daß er sein Dienstmädchen in strafbarer Weise anzugreifen versucht habe. Auf Grund dieser gänzlich unwahren Behauptung hat Neu den Theis wegen Verleumdung belangt, welche von dem Gericht mit einer Geldstrafe von 100 Mark eventuell 20 Tagen Gefängniß unter Belastung des Angeklagten mit sämmtlichen Kosten geahndet wurde. Der durch Herrn Rechtsanwalt Metz UI vertretene Angeklagte war nickt erschienen, er hatte eine Bescheinigung seines Hausarztes oeigebracht, wonach er an Nervosität leide und sich daher den Aufregungen einer gerichtlichen Verhandlung nicht aussetzen dürfe. Man muß allerdings zugeben, daß es weniger aufregend ist, einen achtbaren Mann in deffen Abwesenheit zu beschimpfen, als demselben vor Gericht öffentlich gegenüber zu treten. Der selige Sir John Falstaff hätte in gleichem Falle gewiß ebenso gehandelt. Trotz der ärztlich attestinen Nervenschwäche war es dem Angeklagten Theis übrigens möglich, am Morgen vor der Verhandlung einen von ihm zu seiner Äitlastung benannten Zeugen zu besuchen, um demselben einzuschärfen, nur die Wahrheit zu sagen. Welche Wahrheit damit gemeint war, konnte der Zeuge nicht aufklären; derselbe constatirte jedoch, daß Theis keinen Grund habe, anzunehmen, daß er (der Zeuge) etwa fähig sei, ein unwahres Zeugniß abzulegen. In der Sache selbst wurde von sämmtlichen Zeugen bestätigt, daß der Angeklagte sich der inkriminirten Aeußerung schuldig gemacht habe. Ferner wurde dargethan, daß der gegen den Privatkläger erhobene Vorwurf durchaus grundlos und unwahr sei. Dies wurde von dem Gerichte ausdrücklich anerkannt, das in der Begründung seines Erkenntnisses sich im Wesentlichen den Ausführungen des klägerischen Beistandes, Herrn Rechtsanwalt S ch äd ler anschloß, welcher dem Gebühren des Angeklagten Theis in trefflicher Weise die gebührende Würdigung zu Theil werden ließ. Der Vertreter des Angeklagten bestritt trotz der entgegenstehenden Zeugenangabe, daß sein Schutzbefohlener den Privatkläger Neu beleidigt habe, indem er behauptete, sein Client habe von einem „Emanuel" und nicht von einem „Samuel" gesprochen. Im Uebrigen machte er gleichsam als Organ des Angeklagten, als zu deffen Gunsten sprechendes und die Straffälligkeit desselben ausschließendes Moment geltend, daß Theis ernstlich die Ansicht habe, die Juden seien durch einen gewissen Hang zur Wollust ausgezeichnet, den sie auch unter den kälteren Strahlen der occidentalischen Sonne nicht eingebüßt hätten u. s. w. Diese Ausführungen, denen von Seite des Rechtsanwaltes Schädler sofort die verdiente Abfertigung zu Theil wurde, müssen gerade aus dem Munde des Herrn Metz HI, wenn auch nicht als deffen eigene Anschauung gerechtes Staunen Hervorrufen, denn es ist doch dem Herrn Metz gewiß nicht unbekannt, daß nach anttsemittscher Theorie in Bezug auf die der „Raffe" angeblich anhaftenden Fehler zwischen getauften und ungetauften Personen semitischer Abstammung nicht der geringste Unterschied gemacht wird, und daß in Bethätigung dieses Grundsatzes nahe Verwandte und selbst der verstorbene Vater des Herrn Metz erst vor Kurzem in einem antisemitischen Blatt in der ordinärsten Weise verunglimpft worden sind. Köln, 20. Juni. Dr. Dann eil, der bekannte antisemitische Wanderredner, verlangte in einem Hierselbst gehaltenen Vortrage u. A., daß kein Jude Armenpfleger sein dürfe. Die Anwesenden riefen natürlich Bravo. „Aber die Mittel, die reichen Mittel zur Erbauung und Unterhaltung unseres Kinderhospitals, die haben wir mit tausend Dank aus jüdischen Händen angenommen", sagt die Kölner „Weftd. Allg. Ztg." ES handelt sich um die bekannte herrliche Oppenheim'sche Stiftung. Und außerdem fügt das Blatt hinzu: „Wir haben noch mehr gethan, wir find hingegangen und haben, als die fteiwillig gespendete erste Summe zur Ausführung des von uns entworfenen Bauplanes nicht ausreichend erschien, um eine freundliche Nachzahlung gebeten — ganz Köln in der Person seines damaligen Oberbürgermeisters! Dr. Danneil brauchte das nicht zu wissen; aber in der Versammlung, wenn sie auch nicht groß war, hätte doch einer dieser Begebenheit sich erinnern und Erwähnung thun sollen — zur eigenen Ehrenrettung! Und ist das Kinderspital das einzige Zeichen von jüdischer Wohlthätigkeit und Nächstenliebe in Köln? Wir können noch eine ganze Reihe nennen, glauben aber, daß es für einmal an diesem einen genug ist." Paris. Da die Frage der Officiere jüdischen' Glaubens in der französischen Armee zu den letzten Zweikämpfen Anlaß gegeben hat, mögen hier einige Angaben über die Zahl der jüdischen Officiere folgen, die in der französischen Armee dienen. Die Zahl der aettven Officiere wird auf etwa 500 angegeben, unter denen sich 77 Levi, 38 Dreyfus, 21 Mayer, 17 Weill, 15 Salomon. 5 Abraham befinden. In höheren Stellen sind unter ihnen der Divisionsgeneral Hinstin, Kommandant von Verdun, und 5 Obersten, die meist der Artillerie angehören. Noch vor wenig Jahren war die Zahl der jüdischen Generäle sehr viel größer, doch find die meisten infolge Erreichung der Altersgrenze seit kurzem in die Reserve übergetreten. Bon ihnen leben noch die Divisions- Gen eräle Lambert, Levy, und See, sowie die Brigade- Generäle Brisac und Abraham. Der Reserve sollen weit über 500 Officiere angehören. In der Schule von St. Cyr, in welcher die Officiere herangebildet werden, befinden sich augenblicklich 15 jüdische Zöglinge. Paris, am 24. Juni. Die Schulden des Herrn Marquis. „Unmittelbar nachdem der Marquis Mores das Duell mit dem Hauptmann Mayer ausgefochten hatte, fiel die Entscheidung in einem anderen — allerdings unblutigen — Zweikampf, zu dem er seinen Vater, den Herzog von Ballambrosa, vor die Schranken des Pariser Civilgerichtes gefordert. Der Proceß wirst auf die Vergangenheit de' Marquis manches pikante Streiflicht. Im Jahre 1882. anläßlich der Verehelichung des Herr Marquis mit Fräulein Wedora v. H o f f m a n n. der Tochter eines steinreichen New-Aorker Bankiers, hatte der Vater des Marquis seinem Sohne als Ausstattung eine jährliche Rente von 20.000 Francs ausgeworfen, und überdies versprochen, die Schulden seines Sohnes zu bezahlen. Um die Abmachung mit den Gläubigern zu erleichtern, wurde der Herr Marquis „europamüde"; er begab sich für längere Zeit nach Amerika und ertheilte seinem Vater Generalvollmacht zur Ordnung seiner Angelegenhetten. Während seiner Abwesenheit von Europa fiel ihm die beträchtliche Erbschaft nach seiner Mutter und ein Legat von einer halben Million Francs von seiner Pathin der Herzogin von Caraman zu. Nach Europa zurückgekehrt, forderte der Marquis von seinem Vater die Herausgabe dieser Gelder, was der Herzog von Ballambrosa verweigerte; da er für Bezahlung der Schulden seines Sohnes einen weit größeren Betrag (1,200.000 Francs) ausgegeben hatte. Der Marquis fand es darauf mit seiner aristokrattfchen Delikatesse vereinbar, den eigenen Vater vor Gericht zu belange» und geltend zu machen, daß er, ungeachtet er eigenes Vermögen erlangt hatte, nicht verpflichtet sei, seinen Vater zu entschädigen. Das Gericht war jedoch anderer Anschauung und fällte heute das Uriheil dahin, daß zwar der Herzog von Ballambrosa Rechnung zu legen habe, daß er aber beftigt sei, die erwähnten Summen auf Abrechnung der für den Herrn Marquis bezahlten Schulden zu behalten." London. (Ein englischer Jude als Menschenfreund.) Mr. Lewiss, ein reicher Kaufmann, der in Liverpool und in Manchester je ein großes Waarenhaus besaß, hat sein Vermögen, das einen Werth von 4 V» Millionen Gulden repräsenttrt, seinen in Australien lebenden Verwandten B. W. Levy und G. I. Cohen testirt, an diese letztwillige Verfügung jedoch den Wunsch geknüpft, daß die Erben das Geld zur Stiftung von Wohlfahrts-Einrichtungen zu Gunsten der Arbeiterbevölkerung der beiden Städte verwenden mögm. Die beiden Erben haben die Bitte ihres verstorbenen Verwandten erfüllt und die Erbschaft zu genannten Zwecken den beiden Städten überlassen, wobei sie sich nur die Entscheidung hinsichtlich der zu schaffende» Institutionen vorbehielten.