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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-07-01 · 27 (1.7.1892) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
27 (1.7.1892)
Date
1892-07-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 27 Orstrrrrktzlschr Wochenschrift. Sette 467 Emigrations-Comites und der Locül-Comites sowohl die Bestätigung der Mitglieder der Central-Comites, die von dem Präsidenten des Conseils der Gesellschaft ernannt werden, als auch die Erlaubniß, die Anordnungen des Comites in Ausführung zu bringen, und außerdem die jährliche Berichterstattung über die Thätigkeit des Comites der Controle dieses Ministeriums gir unterstellen. Die Thätigkeit des Local-Comites hielt das Ministerium für nöthig von den Gouvernements- Chefs abhängig zu machen, mit dem Vorbehalt, daß es den Gouverneuren anheimgegeben würde, die Ausführung der Comite-Beschlüsse aufzuhalten, in welchem Falle sie das Gutachten und die Entscheidung des Ministeriums einzuholen haben. Ferner hielt es das Ministerium für zweckentsprechend, festzustellen, daß, falls es der Gesellschaft im Laufe von zwei Jahren nach der ihr gewährten Concession nicht gelingen sollte, ihr Unternehmen in Gang zu bringen, dieselbe als Mißerfolg zu betrachten wäre und zur Einstellung ihrer weiteren Wirksamkeit führen könne. Bezüglich der Frage, welche Unterstützung unsere Regierung wohl dem Unternehmen des Baron Hirsch zur Erreichung seiner philanthropischen Zwecke gewähren könnte, hielt das Ministerium des Innern es für möglich, den unter Vermittelung der Association auswandernden Juden kostenfrei Auswanderungs- Pässe zu gewähren und sie von der Militärpflicht zu befreien, wobei ihre in Rußland verbleibenden Glaubensgenossen nicht an Stelle der Ausgewanderten zur Ableistung dieser Pflicht herangezogen werden sollen. Um den Juden die Möglichkeit zu nehmen, sich der Militärpflicht durch eine fingirte Auswanderung zu entziehen, wurde angeordnet, daß die Juden militärpflichtigen Alters, welche Rußland bis zu dem zur Loosziehung bestimmten Tage nicht verlassen und der betreffenden Behörde hierüber keine Mittheilnng gemacht haben, zur Ableistung der Militärpflicht als solche herangezogen werden, die sich derselben ohne Loosung entzogen haben. Juden, die unter Vermittelung der Affociation ausgewandert sind und demnach die ihnen gewährten Vergünstigungen benutzen, werden als Personen betrachtet, die Rußland für immer verlassen haben. Zur Verhütung möglicher Fälle der Rückkehr der Emigranten beabsichtigt das Ministerium des Innern, die „Gesellschaft der jüdischen Colonisation" zu verpflichten, bei der Reichsbank eine Summe von 100.000 Rubel in von der Regierung garantirten zinstragenden Papieren oder in Baar zur Sicherstellung derjenigen Unkosten zu deponiren, welche die Regierung treffen könnten, falls die unter Vermittelung der Association ausgewanderten Juden keine andere Unterthanenschaft erwerben und als russische Unterthanen wieder nach der Heimat zurückkehren müssen. Im Falle einer theilweisen Verausgabung dieser Geldsumme muß dieselbe, wenn der verfügbare Rest sich auf 25.000 Rubel ermäßigt, von der Association wieder ergänzt werden. Der Bericht des Ministers des Innern bezüglich der Auswanderung der russischen Juden nach Amerika kam am 21. April und am 5. Mai im Minister-Comite zum Vortrag, wobei das genannte Comitö resolvirte, daß es kein Hinderniß sehe, der Aktien-Gesellschaft unter dem Namen „Jüdische Colonisations- Association" die Eröffnung ihrer Wirksamkeit zum Zwecke der Auswanderung der Juden aus Rußland zu gestatten, da sie nach ihren Statuten ausschließlich philantropische Ziele verfolgt, außerdem durch ihr Grundkapital vollständig sichergestellt ist und bei ihrer Thätigkeit in Rußland von der Regierung weder Geldunterstützungen noch andere Verbindlichkeiten beansprucht. Die von dem Minister des Innern in seinem dem Ministercomite vorgelegten Expose angeführten Erwägungen dienten zur Grundlage der von dem Comite gefaßten Resolution. In Uebereinstimmung mit derselben wurde das Reglement für die projectirte Wirksamkeit der „Jüdischen Colonisations-Gesellschaft in Rußland" ausgcarbeitet. wobei in einem der Paragraphen desselben bestimmt ist, daß sämmtliche Beschlüsse und Anordnungen der Gejellschafts-Comite's mit den Folgen vom Minister des Innern aufgehoben werden können und daß außerdem dem Minister anheimgestellt ist, den betreffenden lokalen Gouvernements-Autoritäten besondere Weisungen über den Modüs der Anfertigung der Auswanderungs-Pässe an dieselben und über die Beaufsichtigung derjenigen, welche derartige Pässe erhalten, zu geben. Auf diesen Grundlagen erfolgte die am 8. Mai Allerhöchst bestätigte Resolution des Minister-Comite's, welche der seit dem September v. I. in London bestehenden Aktien- Gesellschaft „Jüdische Colonisations-Association" mit einem Kapital von 50 Millionen Francs die Eröffnung ihrer Wirksamkeit in Rußland durch Errichtung eines ihr unterstehenden Central-Comite's in St. Petersburg und von Local-Comite's in anderen Städten zum Zwecke der Erleichterung der Auswanderung der Juden aus Rußland nach der genannten Affociation zu errichtenden Colonien gestattet." Md. Pr.) Wie die Blätter melden, seien zu Ehrenpräsidenten des Zentral-Auswanderungscomite's für die Juden nach Argentinien Baron Günzburg, Pol iakow und Brodsky und zum Zahlmeister der Direktor der Diskontobank, Zach, gewählt worden. In Warschau, Kiew und Hamburg werden Filialen des Comite' s errichtet. _ Nus Frankreich. G Paris, im Juni. Auch darin gleicht der Entwickelungsgang des französischen Antisemitismus demjenigen, den er in anderen Ländern genommen hat, daß er seinen Weg mit Blut düngt. So hat die Bewegung, welche Drumont und Genoffen mit so großem Lärm seit den letzten Wochen betrieben und so mit aller Gewalt dem. französischen Bolle aufdrängen wollen, das erste Opfer gefordert. Wie bereits telegraphisch gemeldet wurde, ist Capitän Mayer, Professor an der polytechnischen Schule, den Folgen eines Degenstiches, den er in einem Duell mit dem Marquis de Mores erhalten hat, gestern Nachmittag erlegen. Die Beranlaffung des Duells, welches der französischen Armee einen ihrer trefflichsten Offiziere und der polytechnischen Schule einen ihrer ausgezeichnetsten Professoren raubte, ist so nichtig als möglich. Capitän Mayer war in einem kürzlich stattgefundenen Zweikampfe zwischen dem Capitän Cremieu-Foa und dem Redakteur der „Libre Parole", M. de Lamase, Zeuge gewesen. Den Grund zu dem Duell hatte ein Artikel gebildet, welchen Lamase unter dem Titel „Die Juden in der Armee" veröffentlicht und in welchem er mehrere jüdische Offiziere auf das Schimpflichste angegriffen hatte. Auf Seilen des M. de Lamase war der Marquis de Mores als Zeuge thatig. Es war ausgemacht worden, daß die Protokolle dieses Duells nicht veröffentlicht werden sollten. Als sie aber trotzdem in den Journalen erschienen, verlangte Marquis de Mores Erklärungen von dem Capitän Mayer über die begangene Indiskretion. Dieser verweigerte jede Erklärung und stellte sich dem Marquis zur Disposition. Die beiderseitigen Zeligen beratschlagten, und obwohl die Zeugen des Marquis sich klar darüber wurden, daß der Capitän Mayer unschuldig an der Veröffentlichung sei, welche vielmehr durch den Wortbruch eines Dritten ermöglicht worden war. scheiterten alle Ausgleichsversuche, da der Capitän Mayer sich weigerte, den Namen dieses Dritten zu nennen. Der Zweikampf fand statt und schon beim zweiten Gange erhielt der Capitän den tödtlichen Stoß. Der Marquis de Mores trat sofort zu ihm heran und sagte ihm: „Capitän Mayer, wollen Sie mir erlauben, Ihnen die Hand zu drücken?" Der Capitän drückte ihm sofort die Hand. Hierauf wurde er in's Hospital geschafft und bereits unterwegs, im Wagen, hatte er einen enormen Blutverlust. Im Hospital angelangt, wurde Mayer ohnmächtig. Die Aerzte ließen chm unverzüglich alle Sorgfalt angedeihen. Da aber der Degen die Lunge durchbohrt hatte, gab es keine Rettung mehr. Um 5 Uhr verschied Capitän Mayer, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. Vater und Mutter des Verstorbenen, die keine Ahnung von dem Duell hatten, erfuhren dasselbe zugleich mit der Nachricht von dem Tode ihres Sohnes. Man kann sich die herzzerreißenden Scenen vorstellen, die sich abipielten. Fast die gesammte Presse registrirt heute das tragische Ereigniß unter Ausdrücken, die zwischen Bedauern und schärfster Mißbilligung variiren. Man spricht von den „finsteren Gepflogenheiten des Feudalismus und der Religionskriege", welche die antisemitische Campagne zurückführe. „Wir hoffen," schreibt der „Radikal" heute, „daß die öffentliche Meinung mit einstimmigen Ruf die Geschehnisse verwerfen und daß sie barbarischen Gewohnheiten Einhalt thun wird» indem sie ein Brandmal denen aufdrückt, welche kein anderes Mittel zur Bekräftigung ihrer Ideen haben, als das Vergießen von Blut." Allgemein ist die Hoffnung, daß der Vorfall eine Lehre für Drumont und seine Leute sein und ihnen fortan Mäßigung und Stillschweigen auferlegen wird. Aber mit Rücksicht auf die Art der Leute, um die es sich hier handelt, erscheint diese Hoffnung wenig gerechtfertigt. Zwar bringt die „Libre Parole" ein Entrefilet überdas Duell, worin sie den tödtlichen Ausgang bedauert, und „mit tiefer Erregung respektvoll den Sarg dieses Opfers des paind d’honaeur grüßt!" Aber zugleich erscheint im „Echo de Paris" ein Interview des Marquis de Morös, worin dieser versichert, daß das begonnene Merck fortgeführt werden wiro, wobei er den schönen Ausspruch thut: „Wir sind erst am Anfang eines Bürgerkrieges!" lieber Wunsch der Mutter wurde der Leichnam in die elterliche Wohnung überführt. Hauptmann Mayer war Profeffor an der polytechnischen Schule, wo sein Tod gleichfalls lebhaften Schmerz erregte. Ein Bruder Mayer's ist Advocat, der Bater Schiedsrichter am Handelsgerichte. In den Blättern herrscht nur eine Stimme der Erbitterung gegen Drumont. Man sollte wenigstens die Armee aus dem unheilvollen, sterilen Spiele laffen und für die Bertheidigung Frankreichs das Blut der französischen Soldaten erhallen. Die „Estafette" schreibt: Nachdem Drumont wahnwitzige Angriffe gegen die Richter geschleudert, die ihn vecurtheilten, folgte nun

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