Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 25 (17.6.1892)
- Date
- 1892-06-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 434 Kestrrrrlchtsche Wochenschrkst * Nr. 25 preußische Kriegsminister eine Erklärung atgeben, oder mag sonst eine Unwahrheit Ahlwardts sonnenklar erwiesen sein, seine Anhänger wollen nun einmal keine Widerlegung anerkennen, die sich nicht mit chren fanatischen Voreingenommenheiten verträgt, und geloben ihrem Apostel in schwülstigen Resolutionen, je maffiver sein letzter Humbug ausgefallen, und je schärfer er der Mythenfabrikation überführt ist, um so begeisterter unverbrüchliche Treue. Das ist eine Krankheit der Volksseele, die ernste Aufmerffamkeit erfordert. Wir stehen in einer Periode des Niedergangs der Achtung vor der Wahrheit; um unsere besten Tugenden schreibt ein wüster Spuck seine tollen Arabesken, die alte deutsche Treue sinkt in den Sumpf und wird zur Banditentreue, die edelsten Parolen und Begriffe dienen der Lüge und Bethörung als Werkzeug: die Unehrlichkeit gilt als politische GeschilKichkeit, wenn sie nur vom Erfolg gekrönt wird." Wir haben dieser conservativen Selbstbeleuchtung kein Wort binzuzusügen. Sürttgart. Wie weit die antisemitische Verhetzung schon gediehen ist, beweist ein vom „Stuttgarter Beobachter" mitgetheilter Vorfall im Stad t garten und Residenz-Cafe zu Stuttgart. Ein zur Reserveübung eingezogener Reserveoffizier unterhielt sich letzten Sonnabend im Süldtzarten mit einem israelitischen Schulkameraden. Da machte ein Berliner Herr, der sich später selbst als Reserveoffizier bei einem Berliner Regiment vorstellte, die laute Bemerkung, es sei eine Schmach für's Vaterland, daß ein Offizier sich mit einem Inden an einen und denselben Tisch setze; diesem Offizier gehöre , der Degen abgenommen und stückweise in's Gesicht geschleudert, die Uniform ausgezogen und so weiter. Am Pfingstmontag fing derselbe „Berliner Reserveoffizier" seinen Radau inr Residenzcafe an, kam dabei aber, als er trotz aller Vorstellungen nicht ruhig werden wollte, schlecht weg. Ein Jude titulirte ihn per „Lausbube", ein anderer packte ihn am Kragen, prügelte ihn ordentlich durch und am Schluffe wurde der „Berliner Reserveoffizier" gleich dem Gast aus dtubierland vor die Thüre geworfen. Ob er, sagt der „Beobachter" trotzdem seinen Degen behalt, wissen wir natürlich nicht. Hannover, 8- Juni. Ein hiesiger Buchhändler (Warnecke) war wegen AuShängens antisemitischer Bilderbogen in seinem Schaufenster polizeilicherseits zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurtheilt, die Bilderbogen wurden beschlagnahint und es wurde noch später von der Polizeibehörde ein Antrag auf Bestrafung wegen groben Unfugs gestellt. Der Berurtheilte hatte dagegen Berufung eingelegt und das Gericht hob in der Verhandlung die Verfügung der Polizeibehörde unter Uebernahme der gcsammten Kosten auf die Staatscasse auf. Die beschlagnahmten Bilderbogen wurden zurückgegeben. In den Urtheilsgründen wird ausgeführt, daß die Handlung des Angeklagten nicht unter die Bestimmungen der §§ 9 und 10 des preußischen Preßgesetzes vom Jahre 1891 falle, da ein Schaufenster nicht als öffentlicher Platz im Sinne des Gesetzes angesehen werden könne. Eine Bestrafung wegen groben Unfugs könne ebenso wenig erfolgen, da der Angeklagte lediglich aus Geschäftsinteresse, nicht aber um Claffenhaß zu erregen, den - Verkauf der Bilderbogen übernommen habe, die übrigens auch mehr humoristisch gehalten, als geeignet seien, eine Religionsgesellschaft in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. — Das antisemitische Hetzblatt „Hannoversche Post" jubelt über dieses Urtheil, „durch das ihr Verttauen zu der hiesigen Justiz völlig wiederhergestellt sei, sie weiß jetzt, daß sie gegen wirkliche jüdische Aosschreittmgen geschützt ist, und »weiter verlangt sie nichts". — Wie bescheiden! Basel. Sehr zur Zeit erscheint soeben (im Verlage von K. I. Wyss) ein Bor trag, den einer der hervorragendsten Rechtslehrer der Schweiz, Dr. L. R. vonSalis, Professor der Jurisprudenz in Basel, am 30. März d. I. über „Die Religionsfreiheit in der Praxis" in der Plenarversammlung der juristischen Gesellschaft zu Wien gehalten hat. Die in mannigfacher Hinsicht intereffanten, vortrefflichen Ausführungen verdienen eine eingehende Besprechung und sollen sie in anderem Zusammenhänge finden; hervorgehoben seien heute nur diejenigen Sätze, welche auf die brennendste aller Tagesfragen Bezug hat. Prof, von Salis äußert sich hierüber wie folgt: „Mt der Religionsfteihett geht Hand in Hand die Kultusfreiheit. Ohne Kultusfreiheit gibt es auch keine Religionsfrecheit. Ich stehe nicht an, die Kultusfreiheit als Consequenz der Religionsfreiheit aufzufaffen . . . Daß eine sehr gerechtfertigte Strömung in der Gesetzgebung darauf hinzielt, dieCultusfteiheit nur insoweit einzuschränken, als es die Sittlichkeit und die Handhabung der öffentlichen Ruhe und Ordnung erfordern, möge hier constatirt werden. Man begnügt sich nicht damit, nur das Recht der einfachen oder qualificirten Hausandacht oder nur das Recht des privaten Gottesdienstes einzuräumen, sondern gibt unterschiedslos allen im Staate zugelassenen und zuzulaffenden Religionsformen das Recht öffentlicher Cultusausübung. Ich konstatire aber auch mit Bedauern, daß manche Gesetzgeber und Regierungen das, was die öffentliche Ordnung erheischt, in einem solchen Sinne zu interpretiren belieben, daß von der gewährleisteten Cultusfreiheit wenig, fast gar nichts übrig bleibt. Ich verweise beispielsweise auf die in neuerer Zeit erlassenen Verbote des Schächtens der Israeliten. Mit Recht erklärte dagegen eine politische Behörde, daß ein unbedingtes Verbot des Schächtens unzulässig sei, einerseits weil das Schächten auf religiöser Satzung beruhende rituelle Handlung der Israeliten ist, die von diesen mit peinlicher Gewissenhaftigkeit beobachtet wird, anderseits weil das Schächten schlechthin nicht als Thierqutzlerei bezeichnet werden kann." Lodz. (Ein jugendlicher Reisender.) Vor wenigen Tagen langte in Lodz, wie die „Lodz. Ztg." berichtet, ein kleiner Hebräer, 6 Jahre alt, an, der allein die weite Reise von Paris zurückgelegt hattp. Er trug ein Plättchen an einer Schnur, auf welchem das Ziel seiner Reise angegeben war: „Chaie Weinstein, Krntkastr. Baluty. Russisch-Polen," und auf der Rückseite: In Thorn hatte ich noch 15 Mk. 20 Pfg., wovon ich 40 Pfg. für Gepäck und Msse ausgegeben habe." Der kleine Reisende hatte einen Sack mit Lebensmitteln bei sich und reiste ohne jegliche Begleitung, indem eine Bahn ihn der anderen übergab und so fort, bis er hier durch die Gensdarmerie der Polizei übergeben wurde, von wo seine Mutter ihn abholen sollte. Wie er selbst erzählte, ist er vor einem Jahre mit seinem Vater aus Lodz nach Paris gereist und schickt ihn dieser jetzt zur Mutter zurück. Lyndon. Herr I. R. Pilling, Effingham House, Arundel Street, hat von der türkischen Regierung die Concession zum Bau einer Eisenbahn vonAcco nachDamascus erhalten. Die Linie, 120 engl. Meilen lang, wird von den Häfen zu Acco und Haifa (wo bei der Aussicht auf dessen zunehmende commercielle Bedeutung schon die englische Sprache in der jüdischen Schule gelehrt wird) auslaufen und nach ihrer Vereinigung östlich von Haifa über den östlichen Fuß des Carmel führen und von hier durch die Ebene Esdrelon neben Nazareth, Nain, Jesreel und Beisatt ihre Richtung zum Jordan nehmen, von wo sie am östlichen Ufer des galiläischen Meeres nach dem Hauran-Plateau (das Basan des A. T., wo Weizen und Gerste vorzüglich gedeihen) und weiter durch die Ebene von Damascus am östlichen Abhang des Herrn on hinlaufend, am Südeingange der Stadt ihr einstweiliges Ende erreichen wird. Mit der Zeit aber wird die Linie von hier, als einem Centralpunkte, Abzweigungen nach Süden und Norden erhalten, während nach östlicher Richtung eine Linie zur Verbindung des Mittelländischen Meeres mit dem Meerbusen sich abzweigen wird, von wo dann eine, weitere Linie durch Persien und Belud sch ist an eine vollständige Bahnroute nach Indien Herstellen wird. Die Ingenieure sind augenblicklich mit Abschluß der Vorarbeiten beschäftigt und soll dem Vernehmen nach der Bau schon recht bald in Angriff genommen werden. London. Große Sensation rief das Bekanntwerden von der wahrscheinlichen Verlobung des Lord Rosebery mit der Herzogin von Albany hervor. Lord Rosebery's eheliche Carriere war eine sehr merkwürdige und dürfte vielleicht nur Wenigen bekannt sein. Vor einigen Jahren hatte ihn das Gerücht mit einer reizenden Amerikanerin aus hervorragender und reicher Familie sich verloben lassen. Der Vater dieser Dame aber machte Bankerott und die Liebe des Lord zu seiner Auserwählten erkaltete. Dann erfuhr man, daß er seine verstorbene Gemahlin, eine geborene Rothschild und Erbin eines ungeheuren Vermögens, leidenschaftlich verehrte. Die Heirat mit derselben machte nicht wenig von sich reden, da sie die erste bemerkenswerthe Verbindung zwischen britischem Adel und jüdischer Abstammung war. Und jetzt, kurz uach ihrem Tode, geht das Gerücht, daß Se. Lordschaft im Begriff stehe, die Witwe des Sohnes der Königin Victoria, des verstorbenen Prinzen Leopold, zu h riraten. Es ist dieses eine eigenthümliche Geschichte und illustrirt dieselbe die charatteristische Klugheit des Hauses Prim rose.