Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 23 (3.6.1892)
- Date
- 1892-06-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 23 bedrängten Fürsten bitten flehentlich um Hilfe gegen die heranziehenden Chabrai (Hebräer), welche einen Theil der Städte bereits erobert haben. Abdi-Tabn, Fürst zu Urusalim (Jerusalem) schreibt an seinen Gebieter: „An den König, meinen Herrn, von Abditabu, deinem Knechte! Zu den Füßen meines Herrn,, des Königs, falle ich siebenmal und siebenmal nieder. Was habe ich gethan gegen den König, meinen Herrn? Man verleumdet mich bei dem König also: Abditabu ist abtrünnig von dem Könige, seinem Herrn. Siehe, was mich betrifft, so hat nicht mein Vater, und nicht meine Mutter mich an diesem Orte eingesetzt, sondern der Arm des mächtigen Königs hat mich eintreten lassen in mein Vaterhaus. Warum sollte ich also Sünde thun gegen den König? So lange der König, mein Herr, lebt, spreche ich zu den Boten des Königs, meines Herrn: „Warum begünstigt ihr die Chabiru-Leute und bandelt feindselig gegen die Präfekten?" Die Schlußworte des Briefes lauten: „Umgekommen sind alle Präfekten, nicht ist mehr vorhanden ein Präsekt des Königs. Darum möge der König sein Angesicht auf seine Leute richten und Truppen aus den Garnisonen meines Königs senden. Nicht sind mehr vorhanden die Länder des Königs. Die Chabiru-Leute haben alle Länder des Königs geplündert. Wenn noch Truppen in diesem Jahre eintreffen, so könnten noch erhalten bleiben die Länder des Königs; wenn aber keine Truppen eintreffen, so werden die Länder des Königs, meines Herrn, verloren gehen." Ein anderer Keilschriftbrief aus Jerusalem lautet: „An den König meinen Herrn! Abditabu dein Knecht. Zu den Füßen des Königs, meines Herrn, lalle ich siebenmal hin. -Siehe die Thaten, welche gethan haben Milkiel (Malki-el) und Schuardatu gegen das Land meines Königs! Sie haben gedungen die Kriegsleute der Stadt Geser (Text: Gaazri) die Kriegsleute der Stadt Gath (Giimti) und Kilti (Kegila?); sie haben in Besitz genommen das Gebiet der Stadt Rubute (Horabboh, Jofua 15'60); übergegangen ist das Land des Königs zu beit Chabiri-Leuten. Und jetzt ist überdies noch eine Stadt des Gebietes von Jerusalem, deren Namen Beth-Ninib ist, übergegangen, gleichwie die Leute von Kilti. Darum möge hören der König auf Abditaba, seinen Knecht und möge senden Garnisonstruppen, damit diese das Land des Königs dem Könige wieder zuwenden. Wenn aber keine Truppen zu Gebote stehen, so wird übergehen das Land des Königs an die Chabiri-Leute." Solcher Briefe aus Jerusalem sind allein im Berliner Museum fünf. Wir lernen aus ihnen zweierlei: daß lange und unmittelbar vor der Einwanderung der Hebräer, das Jordanland in Gaufürstenthümer zerfiel, welche unter egyptischer Oberhoheit standen und deren Herrscher mit vorpostenweise heranziehenden Hebräerschaaren zu kämpfen hatten; daß die Bevölkerung Palästinas einer dem Hebräischen nächst verwandten Sprache sich bediente. Als merkwürdig wurde oben die Thatsache bezeichnet, daß diese Fürsten in Keilschrift und assyrischer Sprache mit dem egyptischen König verkehren. Das wäre geradezu räthselhaft, wenn nicht eine zweite ebenso merkwürdige Thatsache die Räthselhastigkeit erklären würde. Ebenfalls in Tell-el-Amarua wurde ein Briefwechsel zwischen Amenophis UI. und Amenophis IV. mit babylonischen Fürsten gefunden, in welchem auch der Egypterkönig sich der Keilschrift und assyrischen Sprache bedient. Wir haben also die Ueberzeugung gewonnen, daß im vierzehnten vorchristlichen Jahrhundert in Mesopotamien, Palästina und Egypten assyrisch gesprochen und Keilschrift geschrieben wurde, was beweist, tvie gewaltig der Einfluß babylonisch-assyrischer Cnltur auf den ganzen vorderen Orient damals gewesen ist. In den erwähnten Briefen aus Jerusalem finden sich, trotzdem sie assyrisch geschrieben sind, untrügliche Kanaanismen, die ihrerseits deshalb hochinteressant sind, weil sie manches zur Erklärung hebräischer Sprachwurzeln beitragen. So findet sich z. B. das Wort Mulm (Jer. 5, 27 und Amos 8, 1) in der Bedeutung „Vogelnetz", woraus klar ist, daß diese Wurzel echt semitisch und nicht, wie bisher geglaubt wurde, aus dem griechischen' Sprachschätze (Gesen. Lex. 12.^Auslage) entlehnt ist. Der palestinensische Briefschreiber (Abditabu) bezeichnet die assyrisirten kanaanitischen Worte durch einen schräggestellten Keil, dessen er sich als Ausrufzeichen (- sie!) bedient. Die Kanaaniter heißen in den Briefen Kunachaeer p - ft. Es wäre Gegenstand einer philologischen Spezialuntersuchung, die hochwichtigen Ergebnisse für die Sprachwissenschaft zu prüfen, welche sich aus diesen Urkunden folgern lassen. Für die Weltgeschichte ist die Bedeutung dieser Denkmäler nicht minder wichtig. Nachdem es feststeht, daß einerseits zwischen Egypten Sette 395 und den Jordanländern diplomatische Beziehungen im 14. Jahrh. v. CH. stattgefunden haben, (indem Briese in assyrischer Sprache und Schrift aus all' diesen Ländern uns erhalten sind) die Israeliten also unmöglich unberührt bleiben konnten, von den durch den ganzen vorderen Orient gehenden Strömungen, wird es nöthig sein, stärkste gegenseitige Beeinflußung aller vorderasiatischen Länder anzunehmen und vorauszusetzen. Diese Voraussetzung wird zur geschichtlich bestätigten Thatsache durch die Urkunden, welche wir nunmehr besitzen. BefonderesJntereffe haben diese Erscheinungen für die Geschichte des Volkes Israel, welches so sehr von den egyptischen und assyrischen Herrschern allzeit zu fürchten hatte. Im Alten Testamente, u. zw. schon im Pentateuch, hauptsächlich in dem ersten Buche und da wieder in den ersten Capiteln, sind jene gewaltigen Völkerstürme und Länderverschiebungen in größten Zügen angedeutet, deren Details zu ergründen und festzustellen Sache der kritischen Völkergeschichte ist. In das Dunkel der Palästinensischen Urzeit fällt neues Licht durch die vielfach erwähnten „Briefe aus Jerusalem" und wir sind in jeder Stunde neuer Entdeckungen gewärtig, zu welchen die Funde von Tell-el-Amarna führen werden. Die Durcharbeitung des Vorhandenen brachte Resultate, welche zu der Hoffnung berechtigen, daß wichtige Ergebnisse für die Universal- und Specialgeschichte in Aussicht stehen. Die Entstehung der Religionsschule in Wien im Jahre 1814. Bon G. Wolf. Wir hatten bereits wiederholt Gelegenheit über die Religivnsschule in Wien, die überhaupt die erste israelitische Religionsschule war, zu berichten. Wir wußten jedoch nichts Näheres über dieselbe anzugeben. Im Archive der israelitischen Cultusgemeinde findet sich blos eine Zuschrift der Polizei-Direction, daß die Schule bewilligt wurde. Man hat damals wenig Werth auf Archivalien gelegt und ist dieses Archiv überhaupt recht Mangel hast bestellt und das vorhandene Material ist nicht geordnet. Die Beamten, welche in der Kanzlei beschäftigt sind, haben mit dem laufenden Dienste so viel zu thun, daß ihnen keine Zeit übrig bleibt die Acten aus früherer Zeit zu ordnen und zu registriren und diesbezügliche Anregungen, einen Fachmann mit diesem Amt, die Acten zu ordnen und zu registriren, zu betrauen, blieben wahrscheinlich wegen des Kostenpunktes unberücksichtigt. Es lagen mir übrigens vor Jahren die Acten aus den Jahren 1813 u. sf. im Ministerium für Cultus und Unterricht vor, aber auch hier fand ich nichts Näheres über diesen Gegenstand. In den mir nun vorliegenden Acten des Staatsraths fand ich Aufklärung. Zu meinem Bedauern findet sich das Ansuchen der „Judenschaft" nicht dabei, aber in dem reproducirten Berichte der Studien-Hof-Commission finden sich die äsMeria derselben. Wir wollen sie skizziren: Im Toleranz-Patente vom 2. Jänner 1782 wurde den Juden in Wien gestattet (§ 8), eine Normalschule mit Lehrern von Religionsgenossen zu errichten. Die Juden in Wien wollten jedoch von dieser Begünstigung keinen Gebrauch machen. Die Gründe dafür haben wir in unserer Geschichte der israelitischen Cultusgemeinde in Wien, S. 111 u. sf. angegeben. Im Laufe der Zeit begann jedoch das religiöse Leben immer schwächer und schwächer zu pulsiren und es fanden sowohl in Wien wie in Prag und auch an anderen Orten zahlreiche Uebertritte zum Christenthum statt. Die Juden in Wien suchten und beabsichtigten, um diesem Uebelstande entqegenzutreten. eine Religionsschule zu begründen. Es war das vollständig ein Novnm, das man bis dahin nicht kannte, eben so wenig als mau heute in Galizien oder in einem Theile Ungarns einen Religionsunterricht als solchen kennt. Das Kind lernt im Baterhause jüdische Sitten und Gebräuche kennen; kaum daß es zu sprechen beginnt, lernt es schon das Bekenntniß Schma, werden ihm die Segenssprüche über den Genuß der Speisen rc. vorgesagt und selbstverständlich besucht es, wenn es so weit vorgerückt ist, den Gottesdienst Früh und Abend. Das Kind lernt beim Lehrer hebräisch lesen; was jedoch an Wochen-, Sabath-, Fest- und Fasttagen gebetet wird, lernt es praktisch, da es eben beim Gottesdienste anwesend ist. Man braucht dem Kinde nicht zu sagen, was Kidausch und Habdala ist, da es diese Ceremonien wöchentlich vor sich sieht rc. Nun hatte aber das Haus im Laufe der Zeit das religiöse Leben ganz oder theilweise aufgegeben und man suchte einen Ersatz, indem die Judenschaft (eine Gemeinde Kestrrreichifche Wochenschrift.