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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-06-03 · 23 (3.6.1892) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
23 (3.6.1892)
Date
1892-06-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 23 Orstrrrrichischr Wochenschrift. Sette 393 den Umstand verschärft wird, daß die kostbare Zeit, welche der Ausübung des Handwerkes und des Berufes gewidmet werden sollte, bei antisemitischen Gelagen todtgeschlagen und der letzte Gulden verklopft wird. Was hat, fragen wir, das Hausirgewerbe mit dem Niedergange des Kleingewerbes zu schaffen? die Hausirer besorgen den Vertrieb vieler durch das Kleingewerbe producirten Maaren, fördern also vielmehr das Kleingewerbe, zumindest schaden sie demselben nicht. Reiht man die sämmtlichen Hausirer Oesterreichs in einen Concretalstatus, so wird sich bald zeigen, daß nur ein geringes Percent von ihnen Juden sind. Man hat sich jedoch schon gewöhnt, den Hausirer mit einem Juden zu identificiren und nun haut alles auf den Hausirer los. Es ist Mode geworden, das Schlagwort im Munde zu führen, bcr Phrase zu huldigen, welche die Antisemitenbande in die Welt setzen. Man capitulirt gedankenlos itnb wo die Begriffe fehlen, stellt zur rechten Zeit sich das antisemitische Schimpflexicon ein. Anders könnte es nicht motivirt werden, daß von einer Seite, von welcher man obffctivcs Urtheil zu erwarten berechtigt sein würde, das Hausirwesen als Deckmantel der tiefer und ganz anderweitig liegende- Ursachen für den Niedergang der Kleingewerbe in's Treffen geführt wird. Leider werden die Hausirer als Parias betrachtet und behandelt. Es findet sich Niemand, der sich derselben annimmt. Man läßt es ruhig zu, daß sie auf der Tribüne und an anderen competenten Orten angefeindet werden. Alle Einwendungen dagegen begegnen tauben Ohren und es hat wirklich den Anschein, daß man gewillt ist, der relativ wenigen jüdischen Hausirer wegen, das Kind mit dem Bad auszufchütten. Man versuche es einmal mit drakonischen Maßregeln und decretire mit einen: Federzuge die Abschaffung des Hausirwesens und es wird sich bald zeigen, daß man damit nicht diejenigen getroffen, auf welche man gezielt hat. Der Jude besitzt, insoweit er nicht altersschwach ist, noch immer Agilität genug, um sich anderweitig einen, wenn auch noch kümmerlicheren Erwerb, als welchen ihm das Hansiren geboten, zu suchen und zu finden. Was soll aber dann mit den arischen Spitzenhausirern des hungernden Erzgebirges, mit den Gotscheern des öden Karst und mit den Krowoten, die mit dem Verkauf von Taschenfeiteln sich kaum das trockene Brot verdienen, geschehen? Es wird nie so heiß gegessen als gekocht wird. Steht einmal die Gesetzgebung vor der Regelung des Hausirwesens, so dürfte sich bald finden, daß man den Sack schlägt und den Esel meint. Nicht auf die Hausirer im Allgemeinen, sondern auf die jüdischen Hausirer ist es abgesehen und für letztere wird es nicht das größte Unglück sein, wenn mit der Hausirerci tabula, rasa gewacht wird. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. v. M. hat der Handelsminister Marquis von Bacquehem die oben erwähnte Interpellation, betreffend die Einschränkung des Hausirhandels, dahin beantwortet, daß er über die einzubringende Gesetzesvorlage mit den übrigen Ministern und mit Ungarn bereits eingehende Conferenzen gepflogen habe und dieselbe bald Vorleger: zu können hoffe. Der Sachlage nach darf man sich freilich keinen übertriebenen Illusionen hingeben, allein der Erwartung darf man wohl Raum geben, daß der die Regelung des Hausirwesens bezweckende Gesetzentwurf nur von streng sachlichen Motiven geleitet sein und sich keines Haares Breite von der Richtschnur bewegen wird, die für Handel und Verkehr, für Industrie und Gewerbe fördernd und maßgebend sind. So weit sind wir hoffentlich noch nicht gelangt, daß der alle Berkehrsgebiete schädigende Antisemitismus auch in der Gesetzgebung zum Ausdrucke gelangen könnte! Eduard Beer. Iudenfiinten. Das jüngste Product Ahlwardt'scher Schurkerei ist bei den Miethlingen der Berliner Hetzergilde zum geflügelten Worte geworden. — Allüberall hört man dieses mysteriöse Wort, dessen Vater der berüchtigte Exrector ist, der sich bestrebt auch jedem der nicht hören will zu erklären, was für eine schreckliche Bewandtniß es mit dieser Sprachbereicherung habe. Dank der freien Cölportage werden die Sudelblättchen in den Straßen von Berlin feilgeboten und finden noch einigen Absatz, trotzdem die Tagesblätter täglich die Perfidie dieser Schmähschrift" beleuchten. Ein hervorragendes deutsches Militärblatt hat in einem umfangreichen Artikel die vage Behauptungen des famosen E^rectors gründlich widerlegt, worin es unter anderem heißt: Bor allen Dingen ist der Ankläger, der Rector Ahlwardt nicht der Mann, auf dessen Glaubwürdigkeit wir bedingungslos schwören könnten. Die Vergangenheit desselben weist so viele, durch verschiedene Proceffe aufgedeckte dunkle Punkte auf, daß wir ihn uns kaum als Anwalt in einer Ehren- und Gewiffenssache denken können. Ferner ist Ahlwardt Antisemit und zwar ein solch fanatischer Judenfeind, daß er es sich geradezu zur Lebensaufgabe gemacht hat, das Geschästsgebahren des Judenthums mit unheimlicher Schnüffel- und Denunciantenwuth schonungslos zu beleuchten. Und auf so einem gelegentlichen Schleichpatrouillengange hat er die Judenflinten entdeckt! Nicht also militärisches Interesse und Berständniß, nicht Vaterlandsliebe, nicht moralische Entrüstung, nicht Mitleid mit den jene „Flinten" benützenden Soldaten hat Ahlwardt eigentlich auf die Fährte geführt, sondern allein sein blinder Judenhaß, seine politische Meinung. Und das ist schon ein bedenkliches Motiv, zumal der Ex- Rector Ahlwardt wohl selbst kaum in der Lage war, auf Grund eigenen militärischen Verständnisses das ihm so überreich zur Verfügung gestellte Anklagematerial auf seine Richtigkeit und Möglichkeit hin prüfen zu können, sondern sich nur aufs ^Hörensagen" und auf Erzählungen verlassen mußte. Dem Soldaten ist die ganze Angelegenheit nach der Ahlwardtsschen Schilderung unbegreiflich, weil er weiß, mit welcher auf die Spitze getriebene Sorgfalt jedes Gewehr beim Truppentheil behandelt wird, wie der Lebenslauf eines Gewehres, von der Fabrik bis in die Kompagnien, eine unausgesetzte Kette eingehendster Pflege, Beobachtungen und Prüfungen ist. Schon vor der Einlagerung in die Depots werden die Gewehre gewissenhaft eingeschossen, und somit hat ein jedes, noch ehe es zur Verausgabung an die Truppentheile kommt, in den Händen erfahrener Büchsenmacher und schießtüchtiger Offiziere und Unteroffiziere wiederholte Feuerproben seiner Gebrauchsfähigkeit abzulegen. Für jede Schußwaffe wird ferner bei den Compagnien vom Schießunteroffizier unter Controlle der Waffenrevisionsoffiziere gewissermaßen ein Personalaktenstück geführt (Gewehrnational- und Waffenreparaturbuch), in dem alle, selbst bedeutungslose, Eigenthümlichkeiten des Gewehres und auf dieses bezughabende Vorgänge und Erscheinungen bei den wiederholten Gewehrrevisionen (alle vier bis sechs Wochen je eine, nach de» Herbstübungen große Revision mit Auseinandernehmen des Ge- Wehres) gewissenhaft gebucht werden, so daß hier schwarz auf weiß jeder mangelhafte Zustand eines Gewehres oder eine allmälige Verschlechterung sofort augenscheinlich werden muß. Ein weiterer Prüfstein für den Zustand der Gewehre ist die Verwendung bei Schul- und Gefechtsschießen, welche der Verwendung im Felde, rücksichtlich der Wirkungen auf die Gewehre, gleichkommt. Denn die vorgeschriebenen Schießbedingungen find auf wissenschaftlicher Grundlage so bearbeitet, daß ihre Aufgaben sich vollständig mit den Anforderungen an ein normalschießendes, also gutgearbeitetes Gewehr decken. Zum mindesten würden sich auffallende Constructionsmängel bei den sorgfältigst gehandhabteu Prüfungs- und Belehrungsschießen ausweisen und am gravirendsten in den Schießergebnissen der Compagnien, verglichen mit den theoretischen Berechnungen der Schießvorschrift, zutage treten. Die Schießberichte gehen mit ihren Ergebnissen bis ans Generalcommando, jeder Compagniechef ist also im eigensten Interesse mit dem Zustande seiner Gewehre und deren Winung verwachsen, und er würde darum wohl nicht ermangeln, die unmöglich unbemerkbar bleibenden Construktionsmängel seiner Gewehre und dadurch herbeigeführte Gefährdung seiner Leute rechtzeitig zur Meldung zu bringen, wie es chm ja auch im 8 3 der „Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen" (vom 31. April 1885) vorgeschrieben ist. Also nun — was keine Gewehr ab nahmecommission gemerkt, was kein Büchsenmacher gesehen, was kein Waffenrevisionsoffizier gefunden, was kein Schießunteroffizier erfahren, was kein Kompagniechef beobachtet hat, was an allen den zahlreichen prüfenden und untersuchenden Factoren spurlos vorübergegangen ist — das hätte einzig und allein nach anderthalb Jahren zuerst der ehemalige Rector und jetzige Reiseagttator Ahlwardt entdeckt!!? Und auch alle die 27 Ahlwardt'schen Zeugen mit ihren eidesstattlichen Aussagen, auch fie ließen sich erst vom Rector Ahlrvardt entdecken und ein Licht über die „Judenflinten" aufstecken? Müssen denn diese 27 Judenflintenzeugen

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