Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 22 (27.5.1892)
- Date
- 1892-05-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Leite 382 Oestrrrrichische Wochenschrift Nr. 23 zuwenden, daß ein „an Jrrthmnern und Widersprüchen reiches", „das neue Cultusgesetz förmlich durchbrechendes", „gegen das Staatsgrundgesetz verstoßendes", „ungeheuerliches", „absolutistisches" Gemeindestatut der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werde. Sehen wir einmal näher zu, womit diese Vorwürfe begründet werden. Im Wesentlichen werden drei Bestimmungen beanständet: 1. Die Einführung einer Synagogensteuer im Höchstbctrage von 100 fl. neben der Cnltussteuer. Hierin soll eine Verfafsungsverletzung liegen, weil Niemand zu einer kirchlichen Handlung oder zur Theilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden kann. Wäre diese Ansicht richtig, so müßte auch die Cultussteuer verfassungswidrig sein. Wenn der Zwang, zu den Einrichtungen einer Religionsgesellschast, zu der man sich bekennt, pecuniär beizutragen, Religionszwang wäre, so könnte es in Oesterreich keine Kirchen oder ReligionSgesellschasten mit gesetzlich geregelter Beitragspflicht geben, sondern nur freie religiöse Vereine. _ Hätte der Autor des Artikels „vickesnt oonsuleg" dies bedacht, so hätte er den so scharf angegriffenen Redacteuren des Statuts wenigstens den Borwurf der Veisaffungswidrigkeit erspart. Hätte er aber nach dem Motiv gefragt, warum in Prag neben der allgemeinen Cultussteuer noch von gewissen Categorien der Gemeindemitglieder eine Synagogensteuer erhoben werden soll, so hätte er Nachstehendes erfahren. Die überwiegende Majorität der selbstständigen Gemeindemitglieder Prags sorgt selbst für die Befriedigung ihrer gottesdienstlichen Bedürfnisse. Nahezu alle Synagogen werden ohne Subvention der Cultusgemeinde von ihren Mitgliedern erhalten. Wer bisher nicht Mitglied einer Synagoge war, hatte auch nicht das Bedürsniß, eine solche zu besuchen, und wünschte auch nicht, das; die Gemeinde neben den bestehenden, noch eigene Beihäuser errichte, und in Folge dessen die Cultussteuer erhöhe. Nach dem neuen Gesetze können aber auch jene Personen, welche keines der bestehenden Beihäuser besuchen, von her Gemeinde die Errichtung neuer Bethäuser auf Gemeindekvsten für sich verlangen. Wir fragen nun: Ist cs gerecht, daß jene circa gO Percent der steuerpflichtigen Mitglieder, welche bisher auf ihre Eigenen Kosten Bethäuser für sich erhielten, gezwungen werden sollen, nun auch noch mit 9<) Percent zu den Kosten der Beihäuser beizutragen, welche nun die restlichen 10 Percent für sich neu errichtet sehen wollen? Oder ist es nicht gerechter zu sagen: Wer mit den bestehenden Bethäusern sein religiöses Bedürfnis nicht für befriedigt erachtet, der möge außer der für die übrigen Zwecke einer Cultusgemeinde knapp ausreichenden Cultussteuer sich auch zu einem weiteren Beitrage bequemen. 2. Eine weitere Berfaffnngsverletzung soll in der beabsichtigten Aufsicht über israel. Humanitätsvereine liegen, weil die Verfassung den Oesterreichern das Recht einräumt, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Mit gleichem Rechte könnte in der Aufsicht über die Synagogen („religiöse Versammlungen") eine Verfassungswidrigkeit erblickt werden. Der Autor meint, das Gesetz räume der Cultusgemeinde im 8 24 nur die Aufsicht über Anstalten und Stiftungen, nicht auch über Vereine ein, übersieht aber den § 26, nach welchem das Anfsichtsrecht auch Vereinen gegenüber zur Anwendung zu kommen hat, welche ihre Thätigkeit den in §§ 24 und 25 genannten Zwecken (also israelitischen Cultuszwecken oder rein confessivuellen Zwecken) zuwenden. Daß die Verfassung oder der Liberalismus es erheischen sollten, daß rein confessionellc Vereine ausschließlich unter der Aufsicht der politischen Behörde flehen, hat der Autor nicht erwiesen. Wir glauben, daß die Vertrauensmänner der jüdischen Gemeinde weit mehr geeignet sind, diese Aussicht, soweit es sich nicht um rein staatliche Zwecke handelt, zu besorgen. 3. Den vollsten Unwillen des Autors hat sich die Cultusgemeinderepräsentanz zugezogen, weil sie den breitgetretenen Pfad der gedankenlosen Phrase verlassend, die Bestimmung vorschlägt, daß das active Wahlrecht mit einer direkten Cultussteuer von 5 fl. beginne. Man kann über die Frage, ob das allgemeineWahlrecht oder einCensus von 5 fl.gerechter sei, streiten, einenCensus von 5sl. in der Prager Gemeinde hochfinden, kann aber wohl nur ein von Oppositionslust Befangener. Die Erfahrungen, welche in Oesterreich mit dem Wahlrechte der 5 fl.-Männer gemacht wurden, scheinen uns nicht geeignet, einen noch niedrigeren Census zu befürworten. Tie Dcgenerirung unserer constitutionellen Bertretungskörper, die Einführung eines rüden, den Anfiandsbegriffen widerstreitenden Tones datiren von jenem Experimente. Im vollen Bewußtsein, sich allen Angriffen theils gedankenloser, theils übelwollender Gegner auszusetzen, hat die Repräsentanz sich zum Vorschläge eines niedrig genug gegriffenen Census entschlossen und hat den Muth gehabt, zu erklären, daß nur Jenen das wichtigste Gemeindcrecht zukomme, welche durch einen wenigstens relativ nicht unbeoeutenden Beitrag die Erhaltung der Gemeinde -Institutionen ermöglichen. Ueber Details der Stylisirung mit einem Autor zu .streiten, welcher glaubt, daß in die Steuerleistung der Fünfguldenmänner nach der Landtagswahlordnung die i n d i r e c t e n Abgaben mit eingerechnet werden, entlohnt sich wohl kaum der Mühe. n. e. Sz. G. W. Raab. Reminiscencen. Als Minister Baroß, das eiseme Genie, das letztemal in Raab weilte, stattete er auch dem hiesigen Stationschef Bezeredy einen Besuch ab. Unter Anderem befragte er ihn auch, wie er mit seinem Eisenbahnbeamten-Perfonal zufrieden fei. „Excellenz", antwortete der Stitionsches, „ich bin mit meinem Personal" überaus zufrieden, und muß nebenbei bemerken, daß sich zahlreiche Israeliten darunter befinden." „Jawohl", versetzte der Minister, „auch ich habe die Israeliten als emsige, kluge, fleißige, ernste und verläßliche Leute kennen und schätzen gelernt." — Bekanntlich ist es in vielen Ländern Usus bei jeder Eingabe auch der Confessio» der Einzelnen Erwähnung zu thun. Minister Baroß schaffte sich von solchen Aberrationen vollkommene Ruhe, indem er den strengsten Auftrag ecthe'lte, ihm nur die Namen der Personen sammt deren Vorzüge zu notiren, nicht aber auch deren Confesswn, die im Dienste des Vaterlandes nicht berücksichtigt werden kann. Also bewahrte dieser Minister sein Reffort vor Ungerechtigkeiten. Tetschcu. (Schneider und Schlesinger in Tetschen.) Das angekündigte Gastspiel des Finanzkünstlers Schlesinger in Tetschen fand am 15. d. M. statt. Herr Schlesinger trug nordböhniischen Gewerbetreibenden sein finanzielles Kunststücklein vor, und wie das hiesige Antisemitenblatt nrbi et orbi zu wissen thut, wurde der Vortragende mit den „herzlichsten Händedrücken" belohnt. Unangemeldet kam auch Mechanikus Schneider. Ueber den Erfolg schreibt die „Tetschen-Bodenbacher Zeitung": „Ansonst wurden lediglich Reden gehalten, gegen die Handelskammer Vormittag, Nachmittag gegen die Juden und das Spiegelbild des ganzen Genoffenschaststages präsentirt sich in einer Rede des förmlich eingeschmuggelten Stampiglien- und Stimmzettelfälschers Schneider aus Wien, der da u. A. sagte, daß man sich mit Tschechen und Klerikalen verbünden müsse, um die Juden auszurotten, während die Eröffnungsrede des Vormittags betonte, daß es besser sei, wenn man sich der Partei Schneider und Genossen anschließe, als jener, deren Samen stets gesäet, aber nie geerntet werden könne." „Hinterlistig wurde der Versammlung die Schneider'sche Rede versetzt, die gemischte Gesellschaft, welche ihr stellenweise Beifall zollte, war keine Tetschner Gewerbswelt! Denn constatirt wurde, und zwar von seiten Tetschner Gewerbsleute, daß höchstens 30 Tetschner überhaupt im Saale waren und daß von diesen auch nicht einer der Rede Schneiders Beifall zollte." „Bedauerlich allerdings bleibt es, daß die wenigen anwesenden Tetschner gegen diese Moralpredigt eines unmoralischen, als „reif für das Zuchthaus" erklärten Agitators kein Oppositionswort fanden, wie sie es nachher sehr drastisch hören ließen; dieselben Männer, welche seinerzeit Herrn Schönerer herbeiriefen, haben nun auch bte goldenen Äorte des Herrn Schneider stillschweigend sanktionirt; — Herr Schönerer wird Freude darob empfinden." Berlin, 20. Mai. In Bezug auf die Gastrolle, welche dieser Tage der Rector aller Deutschen in Magdeburg gegeben, um dort aus den „Judenflinten" ein Geschäft zu machen (Eintrittspreis 30 Pfennige), wird uns aus der nationalliberalen Musterstadt geschrieben, daß die tausendköpfige Menge, welche dem neuen Retter Deutschlands nach seiner Hetzrede zujohlte, hauptsächlich ans „gebildetem" Pöbel bestand, und zwar waren es die Nationalliberalen, welche das Hauptcontingent der Zuhörer stellten. Eine an demselben Tage von dem nationalliberalen Verein anberaumte Versammlung war von etwa 25 Personen besucht. „Was bei diesem Zulaufe der Menge zu dem guten Freunde des Stöcker am meisten auffällt, das ist," so wird uns weiter geschrieben, die außerordentlich rege Betheiligung der zumeist jüngeren Beamten, und nicht etwa der subalternen allein. Die Antisemiten renommiren ganz ungemein damit, daß das jüngere Beamtenthum zu den ersten „Vorkämpfern" des Antisemitismus zähle und in der stillen, aber systematischen Agitation (wie beispielsweise Verbreitung der Broschüre „Judenflinten") ganz Hervorragendes leiste." — Uns fällt daran gar nichts auf. Man vergegenwärtige sich doch, daß Anfangs der achtziger Jahre, als die großen Massen so klug und so anständig waren, dem Antisemitismus ablehnend gegenüberzustehen, Universitätslehrer, an der Spitze der biedere Herr v. Treitschke, erklärten, sie würden schon dafür Sorge tragen, daß die akademische Jugend, aus der sich das Beamtenthum recrutirt, im antisemitischen Sinne erzogen würde. Die Saat fängt jetzt an, aufzugehen, und alles „Abwinken" der einstigen Antisemitenzüchter wird fruchtlos bleiben: Die Herren, die als Studenten ihre beste Zeit auf der Kneipe, auf dem Fechtboden, beim Friseur und der Himmel weiß mit welchen hohlen Vergnügungen verschwendeten, fürchten die Concurrenz des akademisch gebildeten, jüdischen Beamten, sei er Asieffor,