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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1892-05-27 · 22 (27.5.1892) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
9 (1892)
Issue
22 (27.5.1892)
Date
1892-05-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 378 —• «.«i j <■».. _*«— j7EJl£¥i£UItl|l!(S V30lSU[(qttP« Nr. 22 das über da« Jobeljahr Leo. 25, 8 ff., welches nach der Analogie des Pfingstfestes künstlich gebildet ist, denn wie der 50. Dag nach den 7 Erntesabbachen als Schlußfeier helvortritt, so das 50. Jahr nach den 7 Sabbathjahren (vgl. Lev. 85, 8 und 23, 15), in welchem wie im vorhergehenden 7. Sabbachjahr das Land nicht bebaut werden solle. Das Gesetz knüpft an die vorhandene Einrichtung Ex. 31, 3 ff., Dt. 15, 12 ff. an, gestaltet sie aber um und fügt eine sehr tief eingreifende Forderung hinzu. Hatten jene ütteren Gesetze bestimmt, daß der Israelit, welcher in Schuldsclaverei gekommen war, im 7. Jahr frei ausgehen sollte, so bestimmt dies Gesetz dafür das 50., einerseits wohl durch die Erfahrung veranlaßt, daß dies Gesetz durchzuführen sich oft als Unmöglichkeit herausgestellt hatte, andererseits wirkte wohl auch die Anschauung mit, daß der Israelit nur mit der Wiedererlangung seines Erbgrundstücks sich in seiner Freiheit behaupten konnte. Mit dieser Verschiebung der Freilassung auf das 50. Jahr wurde die Gabe der Freiheit natürlich für viele illusorisch, was der Gesetzgeber dadurch wettzumachen sucht, daß er vorschreibt: „wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du chn nicht Sclavendienste thun lassen, gleich einem Lohnarbetter soll er bei dir sein; denn meine Knechte sind sie, die ich aus Egypten weggeführt habe, sie dürfen nicht verkauft werden, wie man Sclaven verkauft." Der Werth der Einzelpersönlichkett ist eben inzwischen in bisher ungeahnter Weise zur Geltung gekommen, wie wir das schon seit der Zeit des Jeremjah Nachweisen können. Die neue Forderung, welche das Gesetz für das Jobeljahr aufftellt, sucht die Hauptursache vieler socialer Uebel zu beseitigen, nämlich die trotz aller Kämpfe der Propheten stets weiter um sich greifende Latifundienwirthschaft. Dem gegenüber betont diese Gesetzgebung, daß eigentlicher Eigenthümer des Landes Adonai, Israels Gott ist, die einzelnen Stämme und Familien haben dm Grund und Boden von ihm nur als Erblehngut erhalten, darum aber ist er auch ein unveräußerlicher und unverlierbarer. Das Gebiet des einzelnen Stammes durfte weder verringert, noch vergrößert werdm, daher die Forderung, daß derjmige, welcher eine Erbtochter heiratete, diese nicht, wie das sonst geschah, in seinen Stamm herüberführte, sondern vielmehr aus seinem Stamm ausschied und in den der Erbtochter eingegliedert wurde (Num. 30). Auch die Familie konnte auf die Dauer ihres Familiengutes nicht verlustig gehen: gerieth jemand durch Unglück oder selbstverschuldete Noth in Schulden, so konnte sein Besitzchum nur bis zum nächsten Jobeljahr in die Hände des Gläubigers übergehm, dann aber mußte es, falls es nicht vorher durch den Schuldner oder einen seiner Angehörigen eingelöst war, an die Fmnilie zurückfallen, denn der Einzelne war nur Nutznießer, Besitzer aber die Familie, eine Ansicht, die bis in unsere Zeit in der Errichtung der Fideicommisse nachwirkt. Mit dieser Einrichtung ttaf der Gesetzgeber thatsächlich die Wurzel des Uebels, daS Gesetz hätte für die ganze sociale Entwicklung Israels von den einschneidendsten Folgen sein müssen, wenn — es der vorexilischen Zeit überhaupt bekannt gewesen wäre, wie man lange angenommen hat. Aber weder die Propheten in ihrer Polemik berufen sich jemals auf ein derartiges, ihnen und ihren Zeitgenossm bekanntes mosaisches Gesetz, noch finden wir in den historischen Büchern die leiseste Hindeutung auf eine derartige Einrichtung, wir haben vielmehr ein Gesetz vor uns, daS der Zeit nach Jeremjah und Ezechiel zugehört (vgl. Jer. 34, 14, Ez. 46, 17, Lev. 25, 10). Freilich auch in der nachexilischen Zett fehlt es uns an jeder Nachricht, daß dies Gesch beobachtet sei, ja die jüdische Tradition gibt uns ausdrüMch zu, daß man das Jobeljahr nicht gefeiert habe (vgl. Erachim 32 b, Merbanal ad. Leo. 26, 34 f.), was um so befremdlicher ist, je mehr der Buchstabe des Gesetzes seit der Zeit des Esra das gesammte Leben der Juden bestimmte, die Schwierigkeiten waren eben doch derart, daß selbst der beste WÄe nicht im Stande war, ein solches Gesetz, welches nicht aus historischen Verhältniffen herausgxwachsen, sondern aus bestimmten Prämissen künstlich gebildet war, zu realisiren. Jedenfalls beweist uns der Entwicklungsgang des nachexilischen Juda die Richtigkett der eben berührten jüdischen Traditton, senn zu keiner Zeit der israelittschen Geschichte tteten uns die ocialen Gegensätze in solcher Schärfe und in dieser eigenthümichen ethischen Beleuchtung entgegen, wie in dieser nachexilischen. Freilich haben wir auch schon in der älteren vorexilischen Literatur Ansätze zu der Umbiegung der socialistischen Gegensätze zu ethischen. Wenn ein Amos sich vorwiegend wider die mächtigen Großen wendet, welche auf den Armen herumtreten und danach trachten, die Dulder oder, wie Luther nicht uneben übersetzt hat, „die Stillen im Lande" zu vernichten (8, 4), wenn ein Jesajah für die kommende Zeit gerade den Armen erhöhte Freude im Jahre verheißt (29, 19), wenn das Deut, den Reichen vor Gottvergessenheit und Hochmuth warnt (6, 10 ff., 8, 11 ff.) und Zephanjah ein gebeugtes und geringes Volk als das wahre Israel der Zukunft schaut (3, 11 ff., vgl. Jer. 14, 30 ff.), so sind schon hier die Uebergänge klar genug. Die Entwicklung der nachexilischen Zeit bewegt sich in derelben Linie weiter. An der Spitze des Staates stand der Priesteradel, auf den Alles, was an politischer Macht dem Volke geblieben, übergegangen war, welcher zudem im Besitz reicher Einkünfte die Sicherheit des gegenwärtigen Genusses nicht durch Auflehnung gegen seine Zwingherren gefährden mochte/ zudem auch bei der Lösung der ihm zugefallenen polittschen Aufgaben sich naturgemäß von politischen Gesichtspunkten leiten ließ, welche die religiösen in den Hintergrund drängten, und zwar zeitweise so sehr, daß diese Aristokratie z. B. in der syrischen Zeit bis zur Verleugnung jüdischen Glaubens und Cultus zu Gunsten des griechischen Geistes kam. (2. Makk. 4, 28 ff. 5, 15 ff., Jos. aut. 12, 9. 7.) Ihnen standen die gesetzestreuen Juden gegenüber, in erster Linie repräsentirt durch die Schriftgelehrten, welche von dem Augenblick an nothwendig waren, wo ein das gesammte Leben regelndes Gesetz als göttliche Autorität anerkannt wurde. Ursprünglich identisch mit den Priestern, lösten sie sich bald von diesen ab, da ja das Gesetz ein das ganze Volk interessirendes war. Aber wenn sie auch als selbstständiger Stand sehr früh zu hervorragender Bedeutung kamen und vom Volk hoch geehrt wurden, ihre sociale Lage war oft eine kümmerliche, so daß die meisten gezwungen waren, durch irgend ein Handwerk sich zu ernähren, und so auch nach dieser Seite den Gegensatz zu der reich begüterten Priester-Aristokratie bildeten. Aus diesen Kreisen ging die Partei der Chasidim, der Frommen, hervor (1. Macc. 2, 42, 7, 12, 2. Macc. 14, 6), welche mit der äußersten Strenge am mosaischen Gesetz festhielten und jede Berührung mit ihren heidnischen Machthabern und der heidnischen Umgebung flohen, sich damit aber freilich auch der Möglichkeit beraubten, ihre sociale Lage zu bessern. Je mehr nun die stets zu Concessionen geneigte Aristokratie sich bereicherte, umso mehr wurde in den Kreisen des Volkes die Armuth geradezu zu einer theokratischen Tugend. Zwar milderten sich in der Maccabäerzeit etwas die Gegensätze, insofern die Sadducäer, welche sich im wesentlichen mit jener Aristokratie deckten, den religiösen Bestand ihres Volkes unangetastet ließen und andererseits die Pharisäer, welche aus den Chasidim hervorgingen, gleichfalls einzelne Schroffheiten aufgaben, aber der eben dargelegte Gegensatz blieb zunächst derselbe, wie das namentlich die Psalmen Salomo's aus der Zeit des Pompejus darthun. Die hier zu Adonai rufenden Armen 5,2, 10,7, 15,2 oder Gerechten oder Frommen sind identisch mit den pharisäischen Kreisen (vgl. 4,16. 5,13.20. 8,28. 16,13. 18,3); ihnen gegenüber die Sünder, die zu Reichthum, Macht und Ehren gelangt sind (1,1—7), welche Werth legen auf ihren theokratischen Bemf und sich als Vollstrecker des Gesetzes geberden (4,2.3.10), aber das ist nichts als Heuchelei (4,7), welche als Priester amttren, aber dabei das Heilige des Herrn schnöde entweiht haben (1,8.2, 1—5. 8,13.26). Es ist bekannt, wie diese Jdeenaffociation auch in die Lucas-Schriften des Neuen Testaments hinüberreicht, wo des Matthäus Wort: „Selig die Armen im Geist" (5,3.4) die Form erhält: „Selig chr Armen, selig ihr jetzt Hungernden, chr jetzt Weinenden" mit dem nur in diesem Evangelium zum Ausdruck gekommenen

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