Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 9 (1892)
- Issue
- 22 (27.5.1892)
- Date
- 1892-05-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 22 Oryrrrrichischr Wochenschrift. Seite 377 Stein zu Antwerpen in den Adelstand und im Jahre 1876 in den Freiherrnstand. Die meisten der obenerwähnten, besonders die vomJudenthume abgefalleuen Familien haben sich im Laufe der Zeiten mit dem eingeborenen christlichen Adel verschwägert, und es dürsten wohl kaum noch Adelsfamilien existiren, in deren Adern nicht jüdisches Blut fließt. Selbst sechzehn aufgeschworene Ahnen schließen es nicht immer aus. Ist dieser antisemitische Sport somit vom Rassenstandpnnkt bei der bereits vollzogenen Vermischung und Durchtlänkung des Adels mit semitischen Blutstropfen einfach lächerlich, so ist sie in anderer Richtung unpatriotisch und für die Erziehung des Volksthums verderblich. Was so oft an dieser Stelle betont worden, ist buchstäbliche Wahrheit. Weit mehr als das Judenthum ist das christliche Deutschthum durch den Antisemitismus bedroht und gefährdet. Das Judenthum als solches hat von der antisemitischen Bewegung keine ernsthafte Gefährdung seiner staatsbürgerlichen Existenz zu befürchten, selbst für den unwahrscheinlichen Fall, daß den Antisemiten einmal eine praktische Machtübung zu Gebote stände. Die einzelnen Juden freilich müssen die ganze ererbte Kraft des Martyriums aufbieten, um in dieser hetzerischen Bewegung nicht zu erliegen, um nicht verbittert zu werden. Die seelischen Kränkungen, welche die einzelnen Jaden und gerade die besseren, durch die antisemitische Agitation erleiden, die unbegründeten Vorwürfe und Anschuldigungen, denen sie ausgesctzt sind, sie müssen — sofern sie nicht in ihrer Uebertreibung lächerlich wirken —■ das Mitgefühl eines jeden humanen Bürgers erregen. Aber zu politischen Maßnahmen in großem Stil bietet der Antisemitismus unter diesem Gesichtspunkte betrachtet, durchaus keine Veranlassung. Weit bedenklicher aber erscheint die antisemitische Bewegung, — wenn man auf ihre sittlichen Wirkungen im deutschen Volksleben achtet, — durch die Frivolität ihrer Kampfesweise, indem sie die Lüge als erlaubtes Kampfmittel fast offen und zugestandenermaßen legitimirt. Ja, die ungeheuere Einseitigkeit, welche der Antisemitismus bei seinen Anhängern erzeugt, macht es sogar psychologisch ganz verständlich, daß die Führer und ihr Gefolge einander das Wunderlichste und Unwahrscheinlichste glauben, sofern es sich nur gegen die Juden verweiihen läßt. Aber da werden doch auch Dinge vorgetragen und verbreitet, die keine psychologische Erklärung mehr aus dem Bereich bewußter Lügen herausretten kann. Wenn — um nur ein Beispiel anzuführen — der moderne calumniator Germaniae vor Tausenden von Zuhörern erzählt, daß die Juden ihre Mordlust nicht nur zu rituellen Zwecken an unschuldigen Christenkindern zu üben pflegen, sondern daß sie auch sonst Alles grausam und rücksichtslos hinmorden, was sich ihnen in den Weg stellt, z. B. die unbequemen Zeugen in einem hochwichtigen Proteste (einen Portier, einen Fabrikanten, ja einen liberalen Schriftsteller haben sie hingeschlachtet), dann wird doch selbst in einer fanatischen und einseitig verblendeten Hörerschaft kein einziger sein, der nicht von der Lügenhaftigkeit dieser Erzählungen überzeugt wäre. Wird nun diesem Manne von derselben Versammlung ein Lorbeerkranz unter tosendem Beifall überreicht, so liegt darin doch eine so schamlose Glorificirung der Lüge, wie sie in der Demagogie aller Zeiten und Völker völlig unerhört ist. Man kann sagen: Jene ungeheuerlichen Märchen bilden nur das komische Element, das nun einmal seit Urväter Zeiten mit zu einer richtigen Judenhetze gehört. Gewiß. So sagen die Eingeweihten und Klugen, welche sich öffentlich entrüstet zeigen, wenn man sie einer Seelenoerwandtschaft mit Ahlwardt zeiht, aber im Uebrigen jede neue Phase seiner „Wirksamkeit" freudig begrüßen. In den inegeleiteten Massen aber setzt sich die Vorstellung fest, daß einem Juden gegenüber die Lüge erlaubt ist, oder wohl gar noch etwas Schlimmeres. Und ist einmal diese partielle Moral, wie sie kürzlich in einer hiesigen Gemeindeschule naiv aus Kindermunde ausgesprochen wurde, erst in das sittliche Bewußtsein der Massen übergangen, dann wird es nicht schwer sein, gelegentlich auch einmal den Begriff „Jude" zu erweitern. Dann ist bald jeder reiche Mann, oder jeder, der aus irgend einem Grunde mißfällt, ein Jude, gegen den mancher an und für sich bedenkliche Schritt erlaubt erscheint. Die Leser gewisser antisemitischer Zeitungen sind ja an diese Begriffserweiterung schon jetzt gewöhnt. Für sie sind nicht nur alle Freisinnigen, sondern auch Männer wie die Minister Miquel, Schelling und Eaprioi Juden im weiteren Sinne des Wortes. Die socialen Probleme in Israel und ihre Bedeutung für die religiöse Entwicklung des Volkes. Bon W. Nowak. Rede beim Antritt des Rektorates am 30. April 1892 in der Aula der Kaiser Wilhelms-Universität zu Straßburg gehalten. II. Die große priesterliche Gesetzgebung, die erst feit den Tagen des Esra und Nehemia canonisch wurde und der größten Wahrscheinlichkeit nach im Exil in der nachezechielischen Zeit abgesaßt wurde, hat in den schon Vorgefundenen und benützten Heiligkeitsgesetzen Lev. 17—26 zum ersten Mal ein Gesetz über das Sabbathjahr, ganz entsprechend dieser Zeit, in der der Sabbath zu einer bis dahin nicht gekannten Bedeutung kam. Mit dem Falle Jerusalems und seines Tempels war ja die Möglichkeit der Opfer aufgehoben, kein Wunder daher, daß gerade jetzt der Sabbath und andere vom Cultus unabhängige Sitten aus ihrer bisher mehr peripherischen in eine centrale Stellung rückten (Jer. 17, 31, Ez. 20, 16, 22, 8. 26. Deuterojes. 56, 2, 4. 6, 58,_ 13. 2 Reg. 11, 9). Unverkennbar hat der Gesetzgeber bei seiner Verordnung über das Sabbathjahr jenes Gesetz über das siebente Jahr als Brachjahr Er. 23, 11 f. vor Augen, aber gestaltet es in einer eigenthümlichen, dem Zeitgeiste entsprechenden Weise um. Während nämlich der Zweck jenes Gesetzes Er. 23, 11 f. wesentlich der ist, den Besitzlosen zu Hilfe zu kommen, handelt es sich hier Leo. 25, 1 f. darum, daß wie Mensch und Vieh, so auch das Land seinen Sabbath habe, zu Ehren Adonai's soll das Land seine Ruhezeit haben. Das Gesetz ist eben im Wesentlichen nichts als die Conseque >z der damals zur Geltung gekommenen Sabbathidee: einst ein Tag des Stillstands der Wochentagsarbeit, damit das Vieh ruhe und Sclaven und Fremdling einmal aufathmen (Ex. 23, 12), wurde es jetzt der Tag der absoluten Ruhe zu Ehren Adonai's, deffen durch irgendwelche Arbeit geschehene Entweihung Todesstrafe nach sich zog, Er. 31, 14. Rum. 15, 32. Dort. Er- 23, 11 f., ist, wie gesagt, das siebente Jahr ein relatives, der Verzicht auf die Ernte vertheilt sich für die Einzelnen aus verschiedene Jahre, hier Lev. 25, 1 ff. ist entsprechend dem Sabbath auch das siebente Jahr ein festes und der Verzicht aus die Ernte seitens der besitzenden Elaste drängte sich auf ein einziges Jahr für das gesammte Land zusammen. Daß ein derartiges Gesetz praktisch die bedenklichsten Folgen haben mußte, ist klar: an ihnen scheiterte wahrscheinlich die regelrechte Durchführung in der nachexilischen Zeit, denn nur aus der Makkabäerzeit und der Zeit des Caesar haben wir zuverlässige Nachrichten über sie. (1 Makk. 6, 49. 53. Jos. ant. 13. 8, 1 Bell. jud. 1, 2, 4, Ant. 14, 16, 2, 15, 1, 2, 14, 10, 6.) Für die vorexilische Zeit fehlen uns in prophetischen und historischen Büchern nicht nur alle Zeugnisse über ein Sabbathjahr; Lev. 26. 34 f. und 2 Ehr. 16, 21, welche daraus Hinweisen, daß das Land während der Verödung im Exil seine Ruhezeiten abgetragen, die man ihm in der vorexilischen Zeit vorenthalten hat, geben auch unumwunden zu, daß das Gesetz bis zum Exil nicht gehalten ist, eine an sich treue historische Erinnerung, aus der man nur nicht den richtigen historischen Schluß gezogen hat, daß es sich nämlich überhaupt um eine junge vor dem Exil unbekannte Einrichtung handelt. Das andere dem Priestercoder eigenthümliche Gesetz, welches von der größten socialen Bedeutung hätte sein müssen, wenn es durchgeführt wäre, ist